Fahrt zum UET, Was ist 9jährigem zumutbar?

  • Hallo zusammen,


    wäre es einem 9jährigen zumutbar, dass er


    - von der leiblichen Mutter (BET) zu einer Fähre gebracht wird,
    - mit dieser Fähre ca. 40 Min alleine fährt,
    - an der nächsten Station selbstständig aussteigt,
    - dort der leibliche Vater (UET) auf ihn wartet?


    Oder muss der leibliche Vater jedesmal mitfahren (d.h. hin- und zurückfahren)?


    Wer muss die Überfahrten zahlen?


    Hintergrund:


    Die leibliche Mutter ist umgezogen, wodurch sich die Distanz maßgeblich vergrößert hat. Die Fähre wäre eine vernünftige und zeitgünstige, aber - falls der Vater jedesmal mitfahren muss - kostenintensive Lösung.


    Es wäre okay, wenn der Junge auch alleine fahren könnte. Meine beiden Kinder hätten das vermutlich geschafft, aber wie sieht das rechtlich aus?


    Danke im Voraus!

  • ich persönlich denke, für einen gesunden "normal" entwickelten 9jährigen, der die Fahrt mehrmals "geübt" hat durchaus machbar, wenn das Kind es sich selber zutraut-
    wichtig ist, bei der Fähre entsprechend über ein "allein reinsendes" Kind informieren-


    bei den Kosten ist es wohl so zu sehen, dass der UET ja wohl mit dem Umzug "einverstanden" war, bzw. wohl nicht "dagegen" vorgegangen ist-
    von daher wird er vermutlich "auf den Kosten" sitzen bleiben-
    vielleicht lässt das BET hier mit sich reden?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Die Umgangskosten sind vom UET zu tragen, können aber ggf. auf den Unterhalt angerechnet werden.
    Falls der UET wenig Geld hat, kann er beim Jobcenter die Umgangskosten evtl. bezahlt bekommen.


    Wenn man ihn aif die Fähre bringt und von dort abholt und er ein Hady dabei hat und es sich selber zutraut, sehe ich da kein Problem.

  • Ich denke, dass das machbar ist, ich würde vielleicht das erste Mal mitfahren.
    Die Fahrtkosten zahlt, wie schon geschrieben, der UET.


    Würde mich informieren, ob es für die Fähre eine Saisonkarte gibt.



    LG Jona

  • Wenn ich den Text richtig verstehe, hat BET die Entfernung geschaffen, also sollte eine Kostenbeteiligung und Entgegenkommen selbstverständlich sein. Ob ein neunjähriges Kind die Fährfahrt allein schafft, ist Ermessenssache und kommt sehr auf das Kind und sein "Entdeckerfreude" an. 40 Minuten ist jetzt nicht solange, besteht die Gefahr, dass das Kind das Aussteigen vergessen könnte, oder ist das jeweils Anfang und Ende? Wie viele Leute sind dabei? Kann man vielleicht Mitreisende ansprechen, das Kind dann mit runterzunehmen ?
    Bei meinem Großen hätte ich mit 8\9 da keine Bedenken gehabt, der Kleine ist vom Charakter her ganz anders, der wäre erst später "reif" gewesen.

  • Ich weiß nicht was es für eine Fähre ist, aber ich hätte da viel zu viel Angst das das Kind über Board geht.


    Wenn die Mutter die Entfernung geschaffen hat warum wurde dem Umzug nicht nur unter der Bedingung zugestimmt das sie die Kosten der Fähre für Vater und Kind träg

  • Mir gehts da wie Carter.. Ich hätte viel zu viel Angst. Außerdem sind Fähren meist groß und unübersichtlich und überhaupt, ne never! Würde ich meinem Kind nicht zumuten.
    Vielleicht gibt es die Möglichkeit das das Kind vom Personal begleitet wird?!

  • aber wie sieht das rechtlich aus?


    Danke im Voraus!


    Um diese Teilfrage zu beantworten:


    Bei ganz vielen Fähren schließen die allgemeinen Vertragsbedingungen eine Alleinreise von Kindern unter 14/16/18 Jahren aus. Bei manchen gibt es einen Begleitservice im offiziellen Angebot.


    Du müsstest dir die entsprechenden Bedingungen deiner Fährlinie(n) ergoogeln. Erlaubt es die Fähre, gibt es keine weiteren rechtlichen Einschränkungen. Öffis - und das ist eine Fähre - dürfen Kinder ohne Einschränkung ab dem sechsten Lebensjahr benutzen. Der Transportbetrieb hat die Sicherheit sicherzustellen (was er mit der Altersauflage meist ja tut.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Maumau,


    falls sich die Frage "wie sieht es rechtlich aus?" nur auf Risiko und Erlaubnis zur Alleinfahrt beziehen sollte, wurde die Frage ja umfassend beantwortet.


    Falls die Frage eher das Familienrecht betraf, aufgrund dessen dann die Diskussion mit der Mutter des Kindes Deines Partners gestaltet werden soll, gibt es noch einiges zu beachten:

    wäre es einem 9jährigen zumutbar, dass er
    - von der leiblichen Mutter (BET) zu einer Fähre gebracht wird,


    Ja sicher, dem 9jährigen kann man zumuten von Kindesmutter chauffiert zu werden. Da aber der Grundsatz gilt, dass der Umgangselternteil für Finanzierung und Organisation des Umganges verantwortlich ist, muss die Frage lauten "ist es der Mutter zuzumuten, das Kind zur Fähre zu bringen?" und die Antwort auf diese Frage lautet dann "zwingen kann man sie nur, wenn ein gerichtlicher Beschluss oder ein gebilligter Vergleich das so bestimmt"


    Wer muss die Überfahrten zahlen?


    Siehe oben, der Umgangsberechtigte organisiert und bezahlt die Reise des Kindes zum Umgang außer wenn ein richterlicher Beschluss oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich eine andere Regelung enthält. Sollten die Kosten hierfür sehr hoch sein, kann in Betracht gezogen werden, den Kindesunterhalt neu berechnen zu lassen. Die Umgangskosten könnten bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt werden.


    Man könnte nun aufgrund dieser Antworten den Gedanken weiterspinnen und käme dann zur nächsten interessanten Frage: "Falls der Vater den Transport zur Fähre und die Fähre selbst organisieren und bezahlten würde - muss Kindesmutter das Kind demjenigen übergeben, der es zur Fähre transportieren möchte obwohl sie dagegen ist, dass das Kind mit der Fähre dann alleine reisen würde?"


    Ich meine, hier stünden die Chancen, das bei einem 9jährigen auf juristischem Weg erzwingen zu können, so circa 50:50. Nachdem geklärt wäre, ob die Beförderungsbedingungen dies grundsätzlich erlauben, käme es wohl unter anderem (!) darauf an, was die Eltern oder ein eventuell bestellter Verfahrensbeistand über die Reife des Kindes aussagen würde und um welche Art von Fähre es sich handelt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Danke für eure Antworten! Meine Kinder sind älter, deswegen kann ich da nicht mehr wirklich mitreden. Danke!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Maumau ()