Hallo zusammen,
wäre es einem 9jährigen zumutbar, dass er
- von der leiblichen Mutter (BET) zu einer Fähre gebracht wird,
- mit dieser Fähre ca. 40 Min alleine fährt,
- an der nächsten Station selbstständig aussteigt,
- dort der leibliche Vater (UET) auf ihn wartet?
Oder muss der leibliche Vater jedesmal mitfahren (d.h. hin- und zurückfahren)?
Wer muss die Überfahrten zahlen?
Hintergrund:
Die leibliche Mutter ist umgezogen, wodurch sich die Distanz maßgeblich vergrößert hat. Die Fähre wäre eine vernünftige und zeitgünstige, aber - falls der Vater jedesmal mitfahren muss - kostenintensive Lösung.
Es wäre okay, wenn der Junge auch alleine fahren könnte. Meine beiden Kinder hätten das vermutlich geschafft, aber wie sieht das rechtlich aus?
Danke im Voraus!