Schriftlich festgelegte Regelung Ex hält sich nicht dran

  • Das sind nicht meine Forderungen.


    Seine Forderungen scheinen es auch nicht zu sein und da der Beistand nichts zu sagen hat, könnt ihr dieses Thema ja zu den Akten legen, oder? Du hast ja wohl nichts dagegen, auf das Kennenlernen von Hund/Katze/Maus zu verzichten. Ist ja schliesslich nicht deine Forderung.


    Ansonsten bin ich bei Lena... Auch ich wäre nicht daheim. Erst wieder zur vereinbarten Übergabe. Wenn du das Kind vorher nimmst, verstößt doch auch du gegen wessen Regelung auch immer.

  • Sei mir nicht böse, aber mMn suchst du nach Ausreden anstatt nach Lösungen.
    Wie oft kommt denn der KV? Häufiger als 14tägig? Und solange machst du keinen Haushalt - sondern nur wenn er da ist?

  • Er kommt wöchentlich .Das ist keine Ausrede Ich bin über die Woche arbeiten und da wird halt nur Oberflächlich gemacht
    Ich habe oft genug nach Lösungen gesucht die ich auch schriftlich habe IM Bezug auf Erweiterung worauf keine Reaktion kam .Dann sag du Summerjam ich würde nicht nach Lösungen suchen..

  • Es hört sich halt so an. Und zwar, weil du an was Schriftlichem festhältst, was


    a) nicht mal deine Forderung ist
    b) nicht die Forderung des KV ist
    c) Forderung von jemandem ist, der nichts zu sagen hat
    d) du wie lange schon (?) merkst, dass dass nicht klappt
    e) dich selbst nicht an die 3h hältst, und das Kind früher nimmst. Meine Güte, dann ist die Hütte mal eine Woche länger oberflächlich geputzt. Wichtiger ist doch wohl, dass der KV endlich mal die Zeit nimmt, oder?


    Woran scheitert es denn, dass er das Kind nicht übers WE mit nach hause nimmt? Und sag jetzt bloss nicht, dass das an einer schriftlichen Vereinbarung liegt, die keiner von euch beiden will/wollte und nie gefordert hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Daran es scheitert ja wohl nicht an mir wen er die kleine früher Heim bring ich rufe ihn nicht an er soll die kleine Heim bringen soll.
    Ja weil wen ich mich nicht daran halte heisst es ich mache was ich will dieses Spiel hätte ich schon.
    Und das die Regelung keine Hand und Fuss hat stimmt nicht den diese wurde uns von der Richterin postalisch zugestellt nachdem der Beistand sie dort eingereicht hätte.



  • Hallo SOMMER17,


    ich zitiere mich aus meinem früheren Beitrag:

    Laut Überschrift des Themenstrangs ist diese Regelung "schriftlich festgelegt", also in letzter Konsequenz unverbindlich.

    hier habe ich mich offenbar geirrt.


    Wenn ich das hier lese, war offenbar ein Gericht involviert, ein Verfahrensbeistand und am Ende dieser Anhörungen stand ein Beschluss oder ein Vergleich:

    Diese Regelung wurde vom Beistand der vom Gericht gestellt wurde festgelegt.Und so von ihr auch der Richteri vorgelegt..


    Selbstverständlich muss sich Kindesvater nun daran halten. Ebenso wie Du das ja auch tust.


    Vielleicht ist es eine Chance für Euch, wenn Kindesvater nun beim Jugendamt reklamiert, der Umgang würde nicht klappen. Er ist es, der den Umgang abbricht. Weder forderst Du ihn dazu auf, das Kind früher nach Hause zu bringen, noch verweigerst Du womöglich die Herausgabe. Du kannst also recht selbstbewusst in das Gespräch mit dem Jugendamt gehen. Zuallererst wird sich Kindevater als erklären müssen. Wenn das Jugendamt klug ist, helfen sie vielleicht noch einmal mit Begleitung aus und geben Kindesvater ein wenig Hilfe an die Hand um mit der Situation zurecht zu kommen.


    In einem früheren Beitrag hattest Du von einem Umgangspfleger geschrieben. War das nur eine Umschreibung für den Verfahrensbeistand oder hattet Ihr tatsächlich eine vom Gericht angeordnete Umgangspflegschaft?


    Und nein, selbstverständlich stünde für mich in solchen Konstellationen ein Wochenendumgang nicht zur Debatte, zumal Du ja offenbar die Erweiterung anbietest, er das aber nicht wahrnehmen möchte:

    Wen ich über eine Erweiterung spreche bekomme ich keine Reaktion.


    Übrigens bist nicht du diejenige, die nach Lösungen suchen muss, Kindesvater muss das tun.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Diese Regelung wurde vom Beistand der vom Gericht gestellt wurde festgelegt.Und so von ihr auch der Richteri vorgelegt.


    vorgelegt heist ja nicht, dass ein Beschluss gefällt/ein Vergleich vereinbart wurde?


    Bei mir kommt an, dass der Beistand "gesagt" hat, aktuell läuft es, weil es von den Eltern so und so gewünscht wird-
    also z.B. nicht weiter entschieden werden muss, da ihr Euch einig seit?


    gibt es einen Beschluss/Vergleich, oder nicht?


    das ist der Punkt....


    er sollte darauf hinarbeiten das er die kleine 3 H alleine mitnehmen darf


    "darf".... da steht nichts von "muss"....


    vielleicht möchte er gar nicht mehr Umgang aktuell?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Es gibt einen Richterlichen Beschluss

    Und in diesem tauchen explizit die Großeltern und der Hund auf?

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Da rate ich dringend, dass du dir diesen Beschluss von deinem Anwalt noch einmal interpretieren lässt. Ein Beschluss, der eine bestimmte Verhaltensweise dritter, am Verfahren (mutmasslich) nicht Beteiligter fest legt (hier: Großeltern) wäre für die deutsche Rechtsprechung ungewöhnlich und der Richter hätte ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben.
    Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, was du erreichen willst. Anscheinend, dass das Kind mindestens drei Stunden Umgang hat und mittelfristig uebernachtet. (Sonst könntest du ja sagen: nur zwei Stunden Umgang - prima.) Wenn also mehr Umgang sowohl dein als auch des Vaters Ziel sind - wie könnte der erreicht werden bei einem jetzt ja aelteren Kind? Ohne einen Rechtsstreit ... Gibt es Vorschläge von deiner Seite jenseits der Einhaltung des Beschlusses, den anscheinend niemand derzeit doll findet ...
    Machst du keine Vorschläge, kommt über kurz oder lang wieder so ein Vorschlag wie der damalige vom Verfahrenspfleger und wird gerichtlich euch aufgedrückt. Mit der Gefahr, wiederum nicht zu funktionieren ... Da ist es besser, wenn du dich (mit Ex?) um praktikable, zukunftsorientierte Vorschläge kuemmerst. Sonst streitet ihr euch bis zum St. Nimmerleinstag ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.