Nachhilfe Mehrbedarf?

  • Hallo zusammen,


    vielleicht könnt ihr mir meine Frage beantworten. Habe zwar schon die Suchfunktion benutzt, aber bin nicht so richtig fündig geworden.


    Folgende Situation:


    Tochter meines Partners geht in die siebte Klasse des Gymnasiums. Schon in der fünften Klasse zeichnete sich ab, dass Tochter große Lücken im Fach Mathematik hat. Diese haben wir versucht an den Umgangswochenenden und in den Ferien zu schließen. Leider wurden uns die Unterrichtsmaterialien (Mitschriften und Bücher) von der Mutter verweigert und wir mussten uns geeignetes Material aus dem Internet suchen.


    Wenn dann am Montag allerdings eine Arbeit geschrieben werden sollte, wurden der Tochter allerdings auch regelmäßig ausgedruckte Zettel aus dem Internet mitgegeben, die wir dann am Umgangswochenende mit ihr zu lernen hatten. Wir haben uns komplette Wochenenenden um die Ohren geschlagen, weil Tochter wirklich nicht einmal die Grundlagen beherrschte. Beim Jugendamt wurde dann vereinbart, dass die Zeit beim Papa als Qualitätszeit gesehen werden sollte und gemeinsames Lernen nur noch in Ausnahmefällen stattfinden kann.


    Mein Partner bezahlt freiwillig 105 % der Düsseldorfer Tabelle. Da zwischenzeitlich ein weiteres Kind geboren wurde, müsste er eigentlich nur 100 % bezahlen, wurde sogar eigentlich als Mangelfall berechnet.


    Jetzt möchte die Mutter für 150 Euro im Monat ein Nachhilfeinstitut beauftragen, mein Partner soll die Hälfte übernehmen.


    Wie sieht die rechtliche Lage aus? :thanks:

  • Als Mangelfall kann und muss er da nicht zahlen.
    Sonst auch nur kurzfristig, zumindest nicht dauerhaft.
    150 Euro sind ne Hausnummer - gibt es das nicht auch günstiger?



    Wie kommt man aufs Gymnasium ohne Mathe-Grundlagen?
    Das mit den Wochenenden kann ich verstehen, aber ich würde schon ein Stündchen
    mit dem Kind in den Stoff gucken - da bleibt ja noch Zeit genug.

  • Wie kommt man aufs Gymnasium ohne Mathe-Grundlagen?
    Das mit den Wochenenden kann ich verstehen, aber ich würde schon ein Stündchen
    mit dem Kind in den Stoff gucken - da bleibt ja noch Zeit genug.


    Wir haben in der Vergangenheit natürlich an jedem Wochenende Zeit investiert. Irgendwann steigerte sich der "Bedarf" aber so weit, dass an jedem Wochenende für ein anderes Fach geübt werden sollte und von der Mutter unsere kompletten Wochenenden verplant wurden. Da musste dann z.B am Papawochenende ein Plakat erstellt werden, obwohl die Aufgabe schon drei Wochen bekannt war. Material dazu wurde selbstverständlich (warum auch immer) wieder nicht mitgegeben.


    Häufig haben wir für die Ferien gefragt, ob wir die Bücher bekommen könnten. Eventuell hätte man so schauen können, ob die Grundlagen für neue Themen sitzen, oder noch aufgefrischt werden müssen. Fehlanzeige.... :-( Ich habe es auch aufgegeben,den Grund dafür zu suchen. Letztlich schadet sie ihrem Kind....


    150 Euro werden wohl für 2 x 90 Minuten pro Woche aufgerufen.

  • Das ist ein guter Hinweis. :thanks:


    Vorab lässt sich aber leider wohl nicht mehr realisieren, da die Mutter gerade Fakten schafft und den Jahresvertrag im Institut unterschreibt.
    Gestern kam Tochter mit der schlechten Note nach Hause und heute Morgen kam die Mail mit der Nachricht, dass sie heute Nachmittag angemeldet wird.......

  • Hallo,


    meist ist es so, dass Schüler aus der Mittelstufe oder Oberstufe Nachhilfe anbieten für ab 8,-- bis.....? für 45 Minuten oder 60 Minuten (diese sind auch geprüft, ob sie dafür geeignet sind - also bei uns ist das so)
    - da wäre dann nur eine Person für sie - was ich grundsätzlich für besser erachte als Schülerhilfe und Co ( bei uns hat das 99,-- gekostet) dort ist man nämlich auch wieder zu mehreren mit einem Lehrer.


    Einfach dort mal im Seki nachfragen oder vielleicht gibt es diese Liste auch auf der Homepage der Schule und dann telefonieren, ob noch Kapazitäten frei sind.
    Nachhilfe findet dann entweder zu hause statt oder in einem Klassenzimmer in der Schule

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  • Hallo Sternenfeuer,


    Wenn dann am Montag allerdings eine Arbeit geschrieben werden sollte, wurden der Tochter allerdings auch regelmäßig ausgedruckte Zettel aus dem Internet mitgegeben, die wir dann am Umgangswochenende mit ihr zu lernen hatten. Wir haben uns komplette Wochenenenden um die Ohren geschlagen, weil Tochter wirklich nicht einmal die Grundlagen beherrschte. Beim Jugendamt wurde dann vereinbart, dass die Zeit beim Papa als Qualitätszeit gesehen werden sollte und gemeinsames Lernen nur noch in Ausnahmefällen stattfinden kann.


    Dass ein Elternteil auf "Qualitätszeit" bestehen möchte, wenn direkt am Montag nach dem Umgang eine Klassenarbeit geschrieben wird, fände ich persönlich ja nun diskussionswürdig. Da dem Kind von den Eltern hier aber keine Hilfe zuteil werden kann (oder nicht genug) benötigt es nun einmal Nachhilfe. Dass dies Kosten verursacht, liegt in der Natur der Sache.


    Generell fällt die Entscheidung, ob Nachhilfe oder nicht unter die Alltagssorge. So er/sie leistungsfähig ist, muss der unterhaltspflichtige Elternteil die Kosten dafür anteilig als Mehrbedarf übernehmen. Dies sogar dann, wenn er/sie selbst diese Hilfe kostenneutral leisten möchte/kann. Dieser Beschluss ist zwar schon etwas älter, grundsätzlich ist die Sachlage darin aber gut erklärt: https://openjur.de/u/113048.html


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo FrauRausteiger,


    generell sind wir was das Thema "Klassenarbeiten, die an einem Montag nach dem Umgangswochenende geschrieben werden", völlig einer Meinung. Auch gemeinsame Lernzeit kann man durchaus als Qualitätszeit sehen. Darum geht es mir aber auch gar nicht. Tochterkind zu unterstützen sollte selbstverständlich sein und ist es hier auch.


    Vielleicht ist es mir nicht wirklich gelungen, völlig neutral zu fragen. Ich möchte ungern einen Nebenschauplatz eröffnen und wirklich bei der rechtlichen Seite bleiben. Hier habe ich jetzt einige Anregungen bekommen, die ich weiterleiten werde. Vielen Dank dafür! :)

  • Hallo,
    grundsätzlich hat Frau Rausteiger recht. Zum Mehrbedarf sei noch erwähnt, dass für diesen der angemessene Selbstbehalt in Anwendung zu bringen ist, der 100 EUR höher als der für den Grundunterhalt berechnete notwendige Selbstbehalt ist, anders als beim Sonderbedarf, Mehrbedarf kann auch nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
    Ich würde mich da ganz entspannt zurück lehnen.


    Bei der Frage, ob die gewählte Schulform für das Kind das passende ist und ob es sinnvoll ist, die ohnehin knapp bemessene Zeit von Kind und ET mit Pauken zu verbringen, möchte ich mir einen Kommentar sparen, wurde das Kind denn mal auf Dyskalkulie getestet? Die grundlegenden Probleme in Mathe scheinen mir darauf hinzuweisen. Dann wäre mit "normaler" Nachhilfe sowieso nichts zu reissen und das ganze eine einzige Quälerei. :Hm


    LG