Fereienregelung

  • Hallo,


    Zwerg ist 12, die Ferien werden jährlich bis spätestens Ende Januar komplett bis Ende der Weihnachtsferien durch BET (KM) genannt, früher ist es betrieblich nicht möglich, die Urlaubstermine (Ferientermine) verbindlich festzulegen. UET (KV) will eine verbindliche Planung im November des Vorjahres. Seit Jahren gab es kein Problem mit der Planung, KV hat nicht mal ansatzweise veräußert, dass die Termine verschoben werden müssten oder geäußert, dass er keinen Urlaub bekommt. Jetzt will er die Ferien, die er plant am 01. November mitteilen, die er dann für sich verbindlich beanspruchen kann, da das Kind sonst keinen Urlaub mit ihm verbringen kann.


    In der Vergangenheit hat Zwerg immer die Hälfte der Ferien bei UET und die andere bei BET verbracht. "Besondere Wünsche", dass man vielleicht die und die Woche haben möchte, weil das gewünschte Feriendomizil dann buchbar wäre, gab es nicht.


    Jetzt meine Frage: wer legt die Ferien fest? Ein Gericht will ich sicherlich nicht bemühen.


    Kommunikation findet im Übrigen nicht statt, Ferienregelung oder Umgangsverlängerung wird per Mail gesendet.


    Könnt ihr hier helfen, wer die Ferien wie regelt? Gemeinsame Absprachen sind wirklich nicht möglich. Kann es sein, dass UET die Ferien bestimmt, BET u. U. dann gar keine Ferien mit dem Zwerg verbringen kann? :wow

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

    Einmal editiert, zuletzt von Schnubbel2004 ()

  • "Kann es sein, dass UET die Ferien bestimmt, BET u. U. dann gar keine Ferien mit dem UET verbringen kann?"



    freudscher Versprecher? :D



    Klingt nach Machtkampf, von beiden Seiten. Sehe da auch keine Probleme, du weißt es rechtzeitig und planst dann einfach die anderen drei Wochen ein.


    Einigt euch zum Wohle des Kindes und einer muss wohl zurückstecken und als "Verlierer" dastehen :rolleyes:

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Hallo,


    das ist natürlich schwierig. Er muss wahrscheinlich jetzt bereits im November Bescheid geben, Du kannst erst im neuen Jahr wissen, wann Du Urlaub hast.


    Mein Vorschlag: soll er schicken, jedoch kannst Du erst im neuen Jahr sagen, wann Du kannst. Ihr könntet Euch jährlich abwechseln. Einmal gehts nach ihm, dass Jahr drauf nach Dir.


    Ich sag mal, bei den vielen Ferien im Vergleich zu dem wenigen Urlaub hat man eh nicht immer frei, wenn Kind bei einem ist. Da können viele ein Lied davon singen.
    Einmal im Jahr wirds schon klappen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Klingt nach Machtkampf, von beiden Seiten. Sehe da auch keine Probleme, du weißt es rechtzeitig und planst dann einfach die anderen drei Wochen ein.


    Einplanen heißt ja nicht bekommen.


    Also muss ich dann die kommenden Jahre UET gewähren lassen und wenn ich keinen Urlaub passend dazu erhalte, hat Zwerg eben Pech gehabt und ich nehme dann meinen Urlaub so "nebenbei" wenn Zwerg in die Schule geht? Ich also nicht zur Erholung wegfahren kann, weil ich ja um 6 zusammen mit Zwerg aufstehen muss. Im Umkehrschluss ist Zwerg dann in den Ferien allein zu Hause, weil ich arbeiten muss..... das sind ja echt tolle Regelungen, schade eigentlich.

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  • Einplanen heißt ja nicht bekommen.


    Also muss ich dann die kommenden Jahre UET gewähren lassen und wenn ich keinen Urlaub passend dazu erhalte, hat Zwerg eben Pech gehabt und ich nehme dann meinen Urlaub so "nebenbei" wenn Zwerg in die Schule geht? Ich also nicht zur Erholung wegfahren kann, weil ich ja um 6 zusammen mit Zwerg aufstehen muss. Im Umkehrschluss ist Zwerg dann in den Ferien allein zu Hause, weil ich arbeiten muss..... das sind ja echt tolle Regelungen, schade eigentlich.


    Nein, aber wenn Ihr euch nicht einigen könnt, zieht einer vor Gericht. Das Urteil wird lauten: 3 Wochen mit Mutter, 3 Wochen mit Vater, der Rest ist euer Problem. Bestenfalls heißt es dann die ersten 3 Wochen mit der Mutter und die folgenden 3 mit dem Vater.


    Ihr müsst euch eben einigen und wenn es vorher möglich war, dann bitte auch jetzt :)

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  • nein, musst Du nicht. Da ihr euch nicht absprechen könnt und ihr beide wohl auch keine Lust auf sonstigen Firlefanz habt, wäre vielleicht diese Minimalabsprache wie von mir vorgeschlagen (einmal Du, einmal er) möglich?


    Im Normalfall hocken die Kinder öfter daheim, wenn sie Ferien haben und das ET muss arbeiten. Je nach Alter finden die das auch voll super :lach Mit 12 hat sich meiner gefreut, wenn ich morgens zur Arbeit bin: er kann weiterschlafen und ist tagsüber sein eigener Chef.
    Hat ihm getaugt.


    Es wird sich schon ein Plätzchen finden, wo ihr beide dann wegfahren könnt.
    Ggf. ist ja Dein Chef dann auch nicth so, wenn Du ihm im Frühjahr dann den Plan deines Ex vorlegst. Wenn er nicht ganz kinderfeindlich ist, springt bestimmt die ein oder andere Woche raus, wo Dein Ex nicht aufm Zettl hat.

    Grüsse Tani :wink



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  • Hallo


    Hm. Ich sehe das Problem nicht. Die Ferienregelung ist ungefähr vier Jahre im Vorfeld bekannt. Jedem Elternteil stehen je die halben Ferien zu, selten reichen die gemeinsamen Urlaubstage, um alles abzudecken. Die Sommerferien werden geteilt. Dann überlege Dir, ob Du lieber zwei Wochen am Stück hast = Du / Er die Osterferien oder die Herbstferien und jeweils umgekehrt, oder ob Du von allen Ferien je die Hälfte haben willst = ein Jahr nimmst Du je die erste Woche / ein Jahr tauscht ihr. Drumherum kann dann jedes Elternteil planen. Paßt es nicht, ist das blöd und erfordert von Dir halt Organisation der Betreuung / vom Vater sicher Frust.


    Rechtlich nicht möglich ist, die Ferien komplett zu zerpflücken. Wenn Du schon im November siehst, wie der Vater plant, kannst Du drumherum planen, solange halt nicht hier und da mal ein paar Tage angedacht sind. Im Mittelpunkt steht das Bedürfnis des Kindes nach Erholung und Umgang. Eigene Befindlichkeiten gegenüber dem anderen Elternteil führen nur zu Frust. Schau, was paßt, nicht, ob der Ex "seinen Willen" bekommt. Das macht nur Stress und Streit, den niemand gewinnt.


    Gruß

  • Die Ferien legt das Bundesland fest - für die nächsten Jahre.
    Eltern haben oft Regelungen wie "die ersten 3 Wochen der Sommerfreien dem UET, die letzten drei dem BET" und so ähnlich - dann bleibt nur noch das Problem mit dem Chef und den Kollgen.
    Aber ein Gericht legt das auch oft so fest - incl. Feiertage.

  • vorrangig ist das ja vom AG abhängig....
    gibt es Betriebsferien? Sind jeweils die hälftigen Ferien betrieblich möglich, bzw. wahrscheinlich?


    ansonsten würde Euch vielleicht eine Feste Regelung helfen-


    der Eine bekommt in geraden KJ jeweils die erste Hälfte der Ferien-
    in Ungeraden die Zweite....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Jetzt meine Frage: wer legt die Ferien fest? Ein Gericht will ich sicherlich nicht bemühen.


    Doch, wenn es ein ET beantragt dann kümmert sich auch ein Gericht, gegen entsprechende Kostenerstattung, darum.


    Das ist eben ein Problem bei Trennungen... Dem Gericht ist es letztendlich auch egal ob BET oder UET tatsächlich frei haben... Es kommt da nur auf die Argumente an... Ferien 50/50
    Worst Case hast du dann eben keinen Urlaub, musst schauen wie du den Kleinen unterbringst oder UET hat den Kleinen für 3 Wochen ohne eigenen Urlaub...


    Man könnte auch ans Kind denken und nachgeben, glaube für das Kinde wäre Urlaub schöner als bei beiden ETen fremdbetreut zu werden...


    lg Thomas

  • Rechtlich nicht möglich ist, die Ferien komplett zu zerpflücken.


    Doch, genauso ist es festgelegt worden. Habe gestern mal den Beschluss nachgelesen, da steht wörtlich: in den Ferien verbringt Zwerg jeweils eine Woche beim UET und eine Woche bei BET. Totaler Blödsinn! Ist so auch in der Vergangenheit nicht praktiziert worden. Allerdings ist UET in einem Jahr auf die Barrikaden gegangen, weil die Mutter-Kind-Kur die Sommerferien für ihn ein wenig zerpflückt hat, da konnte er nur eine Woche nehmen und dann am Ende der Ferien nochmal 2 Wochen. Das war aber ausschließlich durch die Kur bedingt, die Termine sind ja vorgegeben und diese Kröte musste er eben schlucken.



    Sind jeweils die hälftigen Ferien betrieblich möglich, bzw. wahrscheinlich?


    Die hälftigen Ferien waren bisher bei beiden Elternteilen betrieblich möglich und Zwerg hat in der Vergangenheit halt immer die Ferien bei den Elternteilen aufgeteilt verbracht, der jeweilige Elternteil hatte dann auch Urlaub und Zeit für Zwerg. UET ist "einer unter vielen", während ich anwesend sein muss, wenn mein Vorgesetzter im Urlaub ist. Wenn es nun schlecht läuft, weil UET die Ferien im Nov bestimmen möchte, ich aber erst im Januar das Go vom Chef bekomme, habe ich möglicherweise im Sommer nicht frei, wenn Zwerg bei mir wäre. Das wären ja dann fantastische Ferien für Zwerg.


    Aber wenn das so ist, und nur der BET Rücksicht nehmen muss, dann ist es eben so.

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  • Es muss nicht nur der BET Rücksicht nehmen, bestenfalls tun das beide und anstatt rumzujammern würde ich versuchen das konstruktiv zu lösen.


    Wer wäre übrigens Schuld, wenn ihr beide noch zusammen wärt? Auch der Vater des Kindes?

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  • Es muss nicht nur der BET Rücksicht nehmen, bestenfalls tun das beide und anstatt rumzujammern würde ich versuchen das konstruktiv zu lösen.


    Wer wäre übrigens Schuld, wenn ihr beide noch zusammen wärt? Auch der Vater des Kindes?


    Es geht ja gar nicht um die Schuldfrage. Wir sind aber nun aus diversen Gründen nicht mehr zusammen, wieso und weshalb würde hier zu weit führen. Aber wären wir noch zusammen, hätten wir wohl gemeinsam den Urlaub verbracht und Zwerg müsste die anderen Zeiten dann eben auf eine Jugendfreizeit, welche Zwerg heute allerdings kategorisch ablehnt, weil Papa gesagt hat, ich würde Zwerg damit nur abschieben wollen, damit ich eine schöne Zeit habe, solche und ähnliche Sprüche fruchten leider über die Jahre. So dass ich dann wirklich ein Problem hätte, wenn die Zeiten nicht mit meinem Urlaub übereinstimmen.


    Meinen Vorgesetzten habe ich schon angesprochen, auch eine ungefähre Planung kann ich erst frühestens Ende Dezember bekommen.


    Lasse ich mich eben überraschen, wie das Ferien-/Urlaubsjahr 2018 aussehen wird. ......

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  • Hallo,


    der Punkt ist ja, dass ER im November die Urlaubsplanung fürs kommende Jahr melden muss und DU erst im Frühjahr des aktuellen Jahres.


    Also das ist so oder so schwierig - auch wenn man zusammen ist, weil einfach die Abgabe/Meldefristen unterschiedlich sind.


    Du willst jetzt einfach abwarten bis November, bis er Dir Ende des Jahres SEINE Urlaubsplanung vorlegt und dann passiert was?

    Grüsse Tani :wink



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  • Du willst jetzt einfach abwarten bis November, bis er Dir Ende des Jahres SEINE Urlaubsplanung vorlegt und dann passiert was?


    Was bleibt mir denn übrig? Die Ferienplanung steht ja für 2017, das ist ok. Wie 2018 aussieht, steht in den Sternen, ich weiß aber, wenn der UET den Urlaub festgelegt hat, wird es kein "daran rütteln" oder verschieben geben. Da wird er blocken. Das ist dan eben Pech für uns bzw. Zwerg und mich!


    Außer Absprachen habe ich keine Möglichkeiten, den Gang vor Gericht gehe ich nicht und werde ich auch nicht mitgehen.

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  • Also akzeptierst Du es dann so, wie er es macht. Finde ich ja gut, wenn Du damit leben kannst, er wirds halt dann auch jedes Jahr so machen, denke ich.


    Mir ging es nur darum, nicht dass dann im November bei Bekanntgabe seiner Urlaubspläne der Zirkus anfängt.


    So meinte ich das.

    Grüsse Tani :wink



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  • Also akzeptierst Du es dann so, wie er es macht. Finde ich ja gut, wenn Du damit leben kannst, er wirds halt dann auch jedes Jahr so machen, denke ich.


    Akzeptieren ist relativ zu sehen. Zur Not wird er dann Zwerg auch länger betreuen müssen, denn das hat er sich dann selbst zuzuschreiben. Ja, er will mir dann jedes Jahr Urlaub nach seinen Vorstellung aufdiktieren keine Frage.


    Zitat

    Wenn ihr doch eine Regelung habt, dann kannst du doch für KW13/22/24/26/37 Urlaub einreichen? und wenn einer dann keinen Urlaub in seiner Woche bekommt, dann kann man immer noch Oma/Onkel, Ferienfreizeit planen.


    Aber dann haben wir genau das, was keiner will, nämlich vollkommen zerplückte Ferien und Zwerg wechselt wöchentlich. Da kann man auch nicht wirklich einen Urlaub passend buchen bzw. sind die Bedingungen dann ja wirklich katastrophal, es sei denn man urlaubt auf einem Campingplatz in der näheren Umgebung. Ferienfreizeiten haben ja auch immer feste Anreise- und Abreisetage und KV wird seine Urlaubplanung stundengenau angeben, wann Zwerg Zeit bei ihm verbringen wird. Da ist keinerlei Schieben mehr möglich. Die Erfahrung habe ich schon machen müssen, weil Zwerg 2 Stunden eher hätte nach Hause kommen sollen. Hat er leider nicht zugelassen

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  • Eltern haben oft Regelungen wie "die ersten 3 Wochen der Sommerfreien dem UET, die letzten drei dem BET" und so ähnlich


    So haben wir das hier auch (gerichtliche Vereinbarung), und danach müssen sich beide ET halten (na gut, von uns beiden arbeitet nur einer, nämlich ich, und meistens klappt das auch bei mir). Ich würde mich - orientiert an den Schulferien - eine solche Regelung ausdenken, welche jedem Elternteil hälftig Ferien mit dem Kind ermöglicht (und wann davon jetzt tatsächlich Urlaub genommen werden kann, wird sich dann in eigener Verantwortung zeigen). Dann wäre das zwischen den Eltern erst einmal klar und unumstößlich und ein Punkt weniger für Diskussionen.