Hallo,
Zwerg ist 12, die Ferien werden jährlich bis spätestens Ende Januar komplett bis Ende der Weihnachtsferien durch BET (KM) genannt, früher ist es betrieblich nicht möglich, die Urlaubstermine (Ferientermine) verbindlich festzulegen. UET (KV) will eine verbindliche Planung im November des Vorjahres. Seit Jahren gab es kein Problem mit der Planung, KV hat nicht mal ansatzweise veräußert, dass die Termine verschoben werden müssten oder geäußert, dass er keinen Urlaub bekommt. Jetzt will er die Ferien, die er plant am 01. November mitteilen, die er dann für sich verbindlich beanspruchen kann, da das Kind sonst keinen Urlaub mit ihm verbringen kann.
In der Vergangenheit hat Zwerg immer die Hälfte der Ferien bei UET und die andere bei BET verbracht. "Besondere Wünsche", dass man vielleicht die und die Woche haben möchte, weil das gewünschte Feriendomizil dann buchbar wäre, gab es nicht.
Jetzt meine Frage: wer legt die Ferien fest? Ein Gericht will ich sicherlich nicht bemühen.
Kommunikation findet im Übrigen nicht statt, Ferienregelung oder Umgangsverlängerung wird per Mail gesendet.
Könnt ihr hier helfen, wer die Ferien wie regelt? Gemeinsame Absprachen sind wirklich nicht möglich. Kann es sein, dass UET die Ferien bestimmt, BET u. U. dann gar keine Ferien mit dem Zwerg verbringen kann? :wow