Wechselmodell gegen meinen Willen??

  • wenn ihm dann später einfällt, dass es doch nicht so doll ist, werde ich mich hier nicht seiner Willkür aussetzen.


    Und warum sitzt ihr da zusammen?


    Du könntest dich doch höflich verabschieden, wenn der KV kommt. Übergibst ihm den Schrankschlüssel oder was auch immer...


    Die Frage habe ich mir auch gestellt. Wenn Du Deine Tochter entsprechend vorbereitest (Papa holt sie ab, wenn Schwimmtraining vorbei ist), dann reicht es doch, sie hinzubringen und maximal zu warten, bis er kommt. Warum müsst Ihr dann eine Stunde zusammensitzen?

  • Wenn der Vergleich in der Verhandlung als rechtskräftig erklärt worden ist, dann ist er nicht mehr nachträglich änderbar. Weder die Umgangstagezahl kann geändert werden, noch ein Passus bezüglich Ordnungsgeld hineingeschrieben werden. (Wenn keines ausgehandelt wurde und erwähnt wurde, kommt das auch nicht automatisch mit hinein. Vergleiche sind einvernehmliche Absprachen und keine Droh- und Machtmittel. Und warum sollten sich hier die Eltern gegenseitig bedrohen a la: Nimmst du Kind nicht oder bringst zu spät zurück, gibt es zehn Peitschenhiebe und eine Konventionalstrafe von 750 Bitcoins? Eine einseitige Ansetzung von Ordnungsgeld wäre nun wirklich auch seltsam bei einer Absprache über eine Art Wechselmodell. Das gäbe dem einen Macht und dem anderen das Gefühl, der Almosenempfänger zu sein. Natürlich kann es das bei Vergleichen geben, wenn sich beide Seiten darauf einigen. Aber hier müssten dann Ex und dessen Anwalt wirklich dumpfbackig sein, um darauf einzugehen.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Die Frage habe ich mir auch gestellt. Wenn Du Deine Tochter entsprechend vorbereitest (Papa holt sie ab, wenn Schwimmtraining vorbei ist), dann reicht es doch, sie hinzubringen und maximal zu warten, bis er kommt. Warum müsst Ihr dann eine Stunde zusammensitzen?

    Wir sitzen zusammen, da ich unsere Tochter in der damenumkleide umziehe und dann danach sie fertig mache, er kann ja dann schlecht darein.
    Auch war es mein Vorschlag, um einfach einmal monatlich ein Gespräch führen zu können, hat sich da angeboten.

  • Hallo thursdaynext,


    Den Anspruch auf Zwangsmittel wird noch ergänzend stattgegeben, da dies in der Verhandlung normalerweise nicht verlesen wird aber im protokollierten Vergleich automatisch auftauchen sollte. (Eigene Erfahrung!)


    Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. In meinem Umfeld wurde die gerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs ca 6 Monate später von einem Kindesvater beantragt, der Vergleich wurde nachträglich durch die Billigung ergänzt (kleine Anekdote am Rande: Dem Kindesvater war nicht klar, dass auch er sich nun an diesen Vergleich würde halten müssen - diese Wissenlücke war dann nach der ersten empfindlichen Maßnahme geschlossen).


    Weil mich heute die Sicht der höheren Rechtsprechung interessiert hatte, habe ich mich auf die Suche begeben und wurde fündig. Sogar beim Bundesgerichtshof. er spricht hier in diesem Urteil eindeutig von Umgangsbeschlüssen und Umgangsvergleichen, für die nachträglich die Billigung beantragt werden kann: https://www.isuv.de/bgh-beschl…gangsrecht-vollstreckung/


    Sollte der KV jetzt diesen Vergleich ändern wollen, frage ich mich ernsthaft mit welchen guten Gründen einer solchen Abänderungsklage stattgegeben werden sollte?.


    Auch dieser Frage bin ich nachgegangen und wollte wissen, ob man gegen Beschwerden Widerspruch/Beschwerde einlegen kann. Mir scheint, hier irrst Du Dich: Man kann. Durch die Billigung wird ein Vergleichs wird dieser zu einem vollstreckbaren Titel. Dadurch hat der Vergleich nicht nur deklaratorische, sondern konstitutive Wirkung und muss konsequenterweise anfechtbar sein. https://www.rechtslupe.de/fami…und-die-beschwerde-385153


    Ein mir bekannter Fall, in dem tatsächlich ein Vergleich vor dem OLG nochmals verhandelt wurde: https://openjur.de/u/940788.html


    Beste Grüße und verbindlichen Dank für diese interessante Fragestellung
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo thursdaynext,


    Auch dieser Frage bin ich nachgegangen und wollte wissen, ob man gegen Beschwerden Widerspruch/Beschwerde einlegen kann.
    ....
    Durch die Billigung wird ein Vergleichs wird dieser zu einem vollstreckbaren Titel


    Ich meinte natürlich "ob man gegen Vergleiche" .... und "durch die Billigung eines Vergleichs wird dieser zu einem..."


    Ob der Unachtsamkeit zerknirschte Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Wir sitzen zusammen, da ich unsere Tochter in der damenumkleide umziehe und dann danach sie fertig mache, er kann ja dann schlecht darein.


    Ich würde mich bestimmt nicht für eine Stunde mit der KM zusammensetzen, und ich bin mir auch nicht so sicher, ob das angesichts Eurer angespannten Situation förderlich für die Tochter ist, denn ich befürchte, dass die Tochter die Spannungen zwischen Euch in jedem Fall mitbekommt.


    Ich würde nach dem Umziehen in der Damenumkleide die Kleider bzw. Schwimmtasche der Tochter dem KV übergeben. Wenn der die Tochter im Eingangsbereich nach Ende des Kurses entgegennimmt, kann er sie dann in der Herrenumkleide umziehen.


    Auch war es mein Vorschlag, um einfach einmal monatlich ein Gespräch führen zu können, hat sich da angeboten.


    Meinst Du, solche Gespräche sind förderlich für Eure Tochter? Welche Angelegenheiten abseits solchen des täglichen Lebens gibt es denn bei Euch zu besprechen?

  • äh, das halte ich nicht für praktikabel.


    Warum eigentlich nicht? Beim Schwimmkurs meiner Kinder war das ganz normal: meine Kinder haben sich, da von mir begleitet, immer in der Herren-Sammel-Umkleide umgezogen. Es gibt allerdings in "unserem" Schwimmbad immer eine für den Kursveranstalter reservierte Umkleide ...


    Oder müsste demnach ein Kind immer vom gleichgeschlechtlichen Elternteil begleitet werden?

  • Könnte man.
    Aber ich glaube, er ist ganz froh, wenn ich im Anschluss die Mähne bändige. Ihr Haare gehen bis unterhalb des Pos.


    Eigentlich, können wir uns ganz gut benehmen, man muss halt nur die kritischen Themen weg lassen.
    Hat gestern recht gut funktioniert.
    Ich möchte nicht, dass wir Freunde werden, aber das wir uns akzeptieren können. Das wird wohl noch etwas brauchen.


    Er möchte nun den Vergleich nicht anfechten und gibt der Sache eine Chance.
    Dann bleibt zu hoffen, dass wir uns daran halten und unserer Tochter das positiv vermitteln.

  • Er möchte nun den Vergleich nicht anfechten und gibt der Sache eine Chance.
    Dann bleibt zu hoffen, dass wir uns daran halten und unserer Tochter das positiv vermitteln.


    Hoffentlich bleibt er dabei und ändert seine Meinung nicht wieder am nächsten Tag oder wenn er gerade nicht gut auf Dich zu sprechen ist. Die Qualität der Beziehung zu seiner Tochter wird nicht davon abhängen, ob er nun ein, zwei Tage weniger mit ihr verbringen kann , als er sich erhofft hatte. Viel Glück! :daumen

  • Die Qualität der Beziehung zu seiner Tochter wird nicht davon abhängen, ob er nun ein, zwei Tage weniger mit ihr verbringen kann


    Sorry, aber jetzt mal unabhängig von dieser Geschichte und ganz allgemein, aber denkst du das wirklich? Ich finde diese Aussage absolut grenzwertig und für jeden UET der um jede Stunde mit seinen Kindern kämpft ist das schon fast ein Schlag ins Gesicht.


    Und nochmal @TS, hat nichts mit deiner hier diskutierten Situation zu tun.

  • Sorry, aber jetzt mal unabhängig von dieser Geschichte und ganz allgemein, aber denkst du das wirklich?


    Ja, das denke ich wirklich und das war auch explizit bezogen auf die Situation der TS bzw. des zugehörigen KV. Das ist natürlich auch davon abhängig, ob es eine gewachsene Beziehung gibt, auf der aufgebaut werden kann, oder ob ganz neu eine solche Beziehung entstehen soll. Ich gehe hier aber davon aus, dass es eine solche Beziehung bereits gibt.


    Ich finde diese Aussage absolut grenzwertig und für jeden UET der um jede Stunde mit seinen Kindern kämpft ist das schon fast ein Schlag ins Gesicht.


    Es scheint so, als hättest Du diese meine Aussage als losgelöst von diesem Thread aufgefasst. Das ist allerdings nicht die Diskussion, die ich an dieser Stelle führen möchte, das würde zu weit führen. Dieses Feilschen um Stunden des Umgangs mit seinem Kind finde ich ziemlich seltsam, denn mehr ist nicht unbedingt besser. Viel wichtiger erscheint mir Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit.


    Und nochmal @TS, hat nichts mit deiner hier diskutierten Situation zu tun.


    Warum dann Dein Beitrag hier? Eine persönliche Nachricht an mich hätte es auch getan.