Mangelte Bindungstoleranz - riskiert Sie das Anrecht Unterhalt?

  • Die Kindesmutter wiegelt das Kind gegen den Vater auf und unternimmt alles den Kontakt zu unterbinden. Besteht bei der Haltung der Mutter ein Anrecht auf Unterhalt weiter - das Sorgerecht ist geteilt und es besteht keine gerichtliche Besuchsregelung. Das Kind wird seit 3 Jahren bzw. seit Ihrem 13. Lebensjahr gegen den Vater aufgewiegelt - gibt es dort Urteile wenn Ja bitte ich um die Links / Verlinkungen oder AZ . DANKE

  • Du kannst Deinen Umgang gerichtlich erzwingen .. zur Notdurchs JA begleitet.


    Schwierig wird es, wenn das Kind nicht will ... und groß genug scheint es zu sein.



    Unterhaltszahlung ist jedoch DEINE UNABÄNDERLICHE PFLICHT.


    Unterhaltsverletzungen können nach §170 StGB mit Haft geahndet werden.



    Umgang ist keine Gegenleistung für gezahlten Unterhalt.


    So, wie Du denkst hast Du Null Chance.

  • Ein Kind mit 16 Jahren wird selbst entscheiden können, ob es Umgang haben möchte oder nicht. Wie genau hetzt die Mutter gegen dich?
    Deine Tochter hat mit 16 doch sicherlich ein Smartphone mit WhatsApp oder ähnliches. Wenn sie dich nicht sehen möchte, hast du dennoch die Möglichkeit mit ihr in Kontakt zu bleiben. Sie zu fragen wie es in der Schule läuft usw. Damit zeigst du ihr, dass du dennoch für sie da bist und an ihrem Leben teilnehmen möchtest. Sie wird älter und der Einfluss der Mutter wird mit jedem Monat ein bisschen weniger.

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  • Das ist mir wohl bekannt jedoch habe ich mehrfach gelesen jedoch ohne AZ Nachweise das Mütter Ihren Unterhaltsanspruch riskieren wenn Sie keine Bindungstoleranz Zeiten - hierzu suche ich mehr INFOS !

  • Dieses geht nur, wenn sie das Sorgerecht verliert und das Kind dann bei dir wohnt.


    Es handelt sich um Unterhalt für das Kind. Oder, von was soll das Kind dann leben?



    Was machst du, um den Kontakt zur Tochter zu bekommen?

  • Handynummer unbekannt - die Post wird vernichtet und in allen Social Media hat die Mutter das geblockt ! Also ausser persönliches Erscheinen gibt es dort keinen Kontakt - UND NEIN es soll kein Mensch Gerichtlich dazu gezwungen werden - nur aus freien Stücken und ohne jegliche Beeinflussung der Kindesmutter ! Zumindest ist das meine Meinung!


    Ein Kind mit 16 Jahren wird selbst entscheiden können, ob es Umgang haben möchte oder nicht. Wie genau hetzt die Mutter gegen dich?
    Deine Tochter hat mit 16 doch sicherlich ein Smartphone mit WhatsApp oder ähnliches. Wenn sie dich nicht sehen möchte, hast du dennoch die Möglichkeit mit ihr in Kontakt zu bleiben. Sie zu fragen wie es in der Schule läuft usw. Damit zeigst du ihr, dass du dennoch für sie da bist und an ihrem Leben teilnehmen möchtest. Sie wird älter und der Einfluss der Mutter wird mit jedem Monat ein bisschen weniger.

    Das ist mir wohl bekannt jedoch habe ich mehrfach gelesen jedoch ohne AZ Nachweise das Mütter Ihren Unterhaltsanspruch riskieren wenn Sie keine Bindungstoleranz Zeiten - hierzu suche ich mehr INFOS !

  • Das Problem ist, wie möchtest du nachweisen, dass die Mutter bindungsintollerant ist?? Bei einer 16 Jährigen wird kein Gutachten dieser Welt diese Bindungsintolleranz feststellen. Außerdem kann die Mutter gar nicht den Unterhaltsanspruch verlieren, weil der Unterhalt dem Kind zusteht und nicht der Mutter. Es ist also ein aussichtsloses Unterfangen, was du da betreibst.

  • Kann dir da leider nichts zu sagen, außer das der Unterhalt für das Kind ist und immer gezahlt werden muss (egal ob Kontakt oder nicht). Soviel ich weiß.


    Aber mal eine Frage, suchst du hier nach Rat um den Unterhalt nicht zu zahlen oder um deine Ex durch den "Unterhaltsentzug" dazu zu bringen, sowas zu unterlassen? Oder mehr Kontakt zu deinem Kind? Vielleicht kann dann gezielter darauf eingegangen werden.
    Wenn es darum geht sie dazu zu bringen das Aufhetzen zu unterbinden gäbe es vielleicht ein paar Stellen an die man sich wenden könnte, ob dies hilft ist immer fraglich!?

    Vergangenheit verarbeiten, Gegenwart genießen und Zukunft positiv im Blick haben.


    Rechtschreibfehler können hier behalten werden, wenn gefunden.


    :wacko::strahlen:love

  • Die wenigen Entscheidungen, die es dazu im OLG-Bereich gibt (und nur die werden veröffentlicht), drehen sich um deutlich jüngere Kinder.


    Die Sache an sich - der Vorwurf der mangelnden Bindungstoleranz -, ist vor ungefähr zehn Jahren beliebtes Antragsmittel in FamGerichtsauseinandersetzungen gewesen, wo es um Umgang ging.
    Das hat sich mittlerweile deutlich vermindert, da die Gerichte dazu übergegangen sind, in solchen Fällen Gutachter einzusetzen. Damit haben die Gerichte gut fundierte Entscheidungen treffen können, die nur noch in ganz seltenen Fällen von den OLG kassiert wurden.


    Die Thematik greift auch nicht mehr, weil heute wesentlich mehr Väter das gemeinsame Sorgerecht haben. Damit ist ein eventueller Umgangsboykott nicht mehr so einfach durchzuziehen: Der Vater wäre klageberechtigt und kann jederzeit den Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen. Dann genau werden diese offenen Fragen wie Bindungstoleranz geklärt.


    Zur wohl eigentlichen Frage. Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt besteht per Gesetz, egal, ob die Mutter bindungstolerant ist oder nicht. Nicht die Mutter bekommt den Unterhalt, sondern das Kind. Die Mutter verwaltet nur. Der Wunsch von dir, durch Zahlungseinstellung die Mutter zu bestrafen, wird ein Gericht nicht stattgeben, da dadurch das Kind bestraft wird. Und weil ggfls. die Allgemeinheit durch Unterhaltsleistungen "einsteigen" muss. Entsprechend hat das Familienrecht hier "eigentlich" die Türen geschlossen.


    Zudem ist laut deinen Angaben eure Tochter mittlerweile 16 Jahre alt. Damit ist sie maßgeblich an der Gestaltung der Umgänge beteiligt. Ein Desinteresse einer 16-Jährigen am Umgang der Mutter ans Bein zu binden und deshalb den Unterhalt einzustellen, hat ein deutsches Gericht m.W. in den letzten Jahrzehnten nicht ausgeurteilt. Und wenn, wäre es ein Leichtes, dieses Urteil unter einigermaßen normalen Umständen sofort vom höheren Gericht kassieren zu lassen.


    Hier ein Urteil für einen Teenager erstreiten zu wollen, weil es angeblich ganz viele Urteile in diese Richtung gibt - das ist die "Vogelspinne in der Yuccapalme" - ein in bestimmten Kreisen gern verbreitetes modernes Märchen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo novantanove,


    Das ist mir wohl bekannt jedoch habe ich mehrfach gelesen jedoch ohne AZ Nachweise das Mütter Ihren Unterhaltsanspruch riskieren wenn Sie keine Bindungstoleranz Zeiten - hierzu suche ich mehr INFOS !


    das ist das Problem dabei, wenn man irgendwo irgendetwas liest: Es ist Hörensagen.
    Eventuell magst Du dort fragen, wo du das gelesen hast? Vielleicht wissen diejenigen ja Aktenzeichen oder haben INFOS?


    Grundsätzlich kannst Du beim Wording anfangen, dir herzuleiten, warum am "Hörensagen" nichts dran sein kann, bzw. warum es sich hierbei um großen Unsinn handelt: Es verlieren nicht "Mütter ihren Unterhaltsanspruch" - es sei denn, Du fragst hier wegen des nachehelichen Unterhalts für die Kindesmutter. Hier gibt es in der Tat bestimmte Kriterien der Verwirkung. So es denn um Kindesunterhalt für den 16jährigen gehen sollte, solltest Du das Kindesunterhalt nennen und meinen. Dann erschließt sich auch Dir, warum ein vermeintliches Fehlverhalten der Mutter nicht den Anspruch des Kindes verwirken kann.


    Aus eigener Erfahrung sei Dir gesagt: Ein 16jähriger interessiert sich einen feuchten Kehrricht für die vermeintliche Bindungsintoleranz der Eltern. Wenn ein Elternteil deren Social Media Accounts blocken möchte und diesbezüglich Vorschriften machen möchte, wird ein 16jähriger immer Mittel und Wege finden, das zu umgehen, so er/sie das denn möchte.


    Mein Rat, wenn wirklich etwas bewirkt werden soll außer die Geldbörse zu entlasten: Du oder (falls die Anfrage Deinen Lebensgefährten betrifft) der Vater des Kindes sollten aktiv daran arbeiten, die Beziehung zum Kind zu verbessern, z.B. indem das Jugendamt um Hilfe bei der Vermittlung gebeten wird.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Du klingst sehr frustriert, was ich nachvollziehen kann wenn man sein Kind nicht sehen darf oder es einem Vorenthalten wurde. Aber mit dem was du vor hast triffst du auch dein Kind, und das kann nun wirklich nichts dafür. Abgesehen davon stellst du dich damit endgültig ins abseits. Denn dann bist du nicht nur ein Rabenvater (aus sicht der KM), sondern auch noch ein Unterhaltspreller!
    Ich glaube dir, dass dein Kind manipuliert wurde. Das passiert zigtausendfach jeden Tag. Aber das heißt eben auch, das es jahrelang gegen dich aufgehetzt wurde und mittlerweile wohl nur noch schlecht von dir denkt. Und mit 16 kann es das alles noch nicht so durchschauen.


    Was du vor hast, funktioniert nicht als Mann. Ich kenne nur einen Fall wo dies geklappt hat, und da war es eine Frau. Ich kenne 3 AE Papas, von denen bekommt genau einer Unterhalt, ganze 80 € pro Monat (KM verdient aber 1350 € monatlich) !!! Die anderen beiden nichts, obwohl eine der beiden Supermamas einen Vollzeitjob hat. Die andere hat einfach gesagt, sie ist zu krank zum Arbeiten. Attest? Nö wieso ?!? Brauchte der Richter nicht: Fall beendet! Nächste Instanz? Abgelehnt! Als er zu Beistandschaft gegangen ist haben die ihm richtig Druck gemacht, was ihm denn einfällt die Mutter so zu belasten.
    Die dritte hat, nachdem sie ihr Kind bekommen hat, einfach den Unterhalt für ihr erstes Kind eingestellt (es gab keinen Titel) und ist damit vor Gericht auch bravourös durchgekommen. Originalaussage des Richters: Man(n) kann doch eine frisch gebackene Mutter nicht mit Unterhaltszahlungen belasten". :radab Sie durfte auch in Elternzeit gehen, das kannst du dir als Vater aber sowas von abschminken wenn du dadurch den Unterhalt nicht mehr leisten kannst!


    Beim Thema Unterhalt misst die deutsche Justiz mit zweierlei Maß und wird dir die Familienjuwelen im Schraubstock einspannen wenn du jetzt den Unterhalt einstellst, also schmink dir die Idee mal ganz schnell ab oder wechsel das Geschlecht!



    Zahle weiter den Unterhalt, damit hast du dich einverstanden erklärt als du ungeschützt mit deiner EX geschlafen hast und da wirst du jetzt nicht herauskommen, nur weil es sich alles anders entwickelt hat als geplant. Zeige deinem Kind, dass es dir wichtig ist und du es liebst, viel mehr kannst du in deiner Situation nicht tun. Vielleicht erkennt die kleine ja auch irgendwann die Manipulation, sie es ihrer Mutter herzlichst danken.

  • Mich wundert die Frage - als meine größeren Kinder 16 und älter waren, haben sie den Kontakt zu ihrem Vater selbst gehalten, bzw. nicht gehalten. Genausowenig hätten sie sich den Kontakt zu diesem von mir verbieten lassen. Hätte der Vater mir Bindungsintoleranz unterstellt, hätte ich nur mit den Achseln gezückt und gefragt, warum diese Bedenken nicht früher kamen.


    In meinen Augen hat das auch mit dem Unterhalt gar nichts zu tun, der Unterhalt ist fürs Kind und wenn ein 16jähriger Teenie keinen Kontakt möchte, kannst du fast nichts tun. Würde mich an die Erziehungsberatungsstelle oder Jugendamt wenden und mich beraten lassen, vermutlich liegt hier mehr im Argen.



    LG Jona


  • Und warum fällt das erst jetzt auf ?


    Wenn man da genau hinsieht, könnte der Schuss sogar nach hinten losgehen.


    Ich würde die Kontaktaufnahme zu meinem 16jährigen selbst in die Hand nehmen, wenn er oder sie nicht möchte, meine Türen offen halten.


    Irgendwann ist Kind volljährig und falls Kind studiert, ist der Unterhalt auch noch länger fällig.


    Würde man einen Erwachsenen zu einem Treffen zwingen wollen?