Mutter will in Großstadt ziehen... Weiterer Umgang.

  • Die Tochter war also schon immer bei der Mutter gemeldet, der Sohn seit über einem Jahr. Das von euch am Anfang durchgeführte WM wurde inzwischen aufgelöst. Umgang findet grundsätzlich alle 2 Wochen statt.


    Was verbessert sich grundlegend an der Situation der Kinder, wenn beide Kinder zu dir ziehen?


    Und zwar für die Zukunft. Die Vergangenheit spielt keine Rolle, das hat mir mein Richter damals gesagt.

  • So... kleines Update


    Der Verfahrensbeistand der Kinder war bei der Mutter und bei mir zu Hause...


    Er hat erklärt dass er keinen Grund sieht dem Antrag der Kindesmutter zuzustimmen. Das ist schonmal ein Erfolg. Auch in Sachen Aufenthaltbestimmungsrecht und Gesundheitssorge sieht er keine Chance dass dieser Antrag der Mutter durchgeht.


    Es gibt wohl das Problem dass die Anwältin der KM den Antrag falsch gestellt hatte, sie hatte 1) die Übertragung der elterlichen Sorge oder 2) ersatzweise die ÜBertragung des ABR und der Gesundheitssorge gestellt.
    Für den Antrag zu 1) sieht der Beistand der Kinder keine Grundlage, für den Antrag zu 2) ebenfalls nicht. Da bei 2) aber das ABR zusammen mit der Gesundheitssorge gestellt wurde muss das wohl - soweit ich das Verstanden habe - ebenfalls abgelehnt werden.


    Daraus ergibt sich ein taktischer Vorteil für mich. Es muss vorm FamG verhandelt werden, das Risiko zu verlieren ist gering. Wir werden zunächst aber keinen Gegenantrag stellen (laut meinem Anwalt)
    In dieser Verhandlung wird die Mutter wohl alle Argumente auf den Tisch legen, d.h. wir können sammeln und bewerten, sehen auch auf welche Punkte der Richter eingeht und welche er als Belanglos betrachtet...


    Der Beistand der Kinder wird jetzt folgendes machen:


    Zuerst wird er die Familienhilfe austauschen. Er will dafür sorgen dass sowohl ein männlicher als auch ein weiblicher Beteiligter von Jugendamt und Erziehungshilfe für uns installiert wird.
    Die Erziehungshilfe der Mutter wird er im Verfahren als Beteiligte ablehnen.


    Interessant ist dass der Beistand der Kinder ein Familientherapeut ist, der erkannte sofort dass da was nicht stimmt. Zum ersten mal hat sich jemand darum bemüht zu erfahren warum es eskaliert. Wir hatten ein 4 stündiges Gespräch, sowas gab es in der Vergangenheit nicht.


    Ab sofort steht für meine Belange ein männlicher Beteiligter zur Verfügung.


    lg Thomas

  • Du solltest den ursprünglichen Wunsch der KM nicht aus den Augen verlieren.
    Sie wollte die Zustimmung zum Umzug, gemeinsam mit den Kindern.


    Die Anträge zu 1. u. 2. könnten ein taktisches Manöver sein.
    Man stellt eine überzogene Forderung, die mit relativer Sicherheit abgelehnt wird.
    Am Ende bekommt man "wenigstens" die Zustimmung zum Umzug.....


    LG

  • Die Anträge zu 1. u. 2. könnten ein taktisches Manöver sein.
    Man stellt eine überzogene Forderung, die mit relativer Sicherheit abgelehnt wird.
    Am Ende bekommt man "wenigstens" die Zustimmung zum Umzug.....


    Nö, nur wenn man einen Vergleich anstrebt, den haben wir nicht im Fokus, wir beantragen nur die Ablehnung des Antrages der KM...
    Auf weitere Verhandlungen lassen wir uns nicht ein... Grund: Es wird eine neue Familienhilfe installiert, deren Arbeit und auch die Aggressionstherapie des Sohnes wollen wir erst abwarten...


    Vermutlich wird die Richterin aber von der KM über den Schriftverkehr hinaus wissen wollen was ihre Gründe für die Anträge sind... Das müssen wir im Auge behalten und auch darauf achten WO die Richterin genauer hinschaut...


    Edit:


    Ich vermute dass die Richterin von der KM wissen will ob sie bereits eine Wohnung hat, ob sie bereits eine Arbeitsstelle hat usw... Dann wird die Richterin wohl auch das Thema Gesundheitssorge ansprechen, das wollen wir besonders Thematisieren...
    Dann soll die Mutter mal vor dem Gericht begründen warum sie das Medikament an die Klassenleherin übergeben hat und nicht an mich. In dem Zuge soll dann die Mutter erklären wie lange das Medikament braucht um zu wirken und ob es sinnvoll war dass die Lehrerin das Medikament um 8 Uhr verabreicht (Habe die Bestätigung in der Hand dass das Medikament ca. 1 bis 1 1/2 Stunden vor der Schule zu verabreichen ist... )


    lg Thomas

  • Zitat

    In dem Zuge soll dann die Mutter erklären wie lange das Medikament braucht um zu wirken und ob es sinnvoll war dass die Lehrerin das Medikament um 8 Uhr verabreicht (Habe die Bestätigung in der Hand dass das Medikament ca. 1 bis 1 1/2 Stunden vor der Schule zu verabreichen ist... )


    Ich kann nur hoffen, dass dich der Richter dazu verdonnert, eine Elternschulung in Sachen ADHS und Medikation mitzumachen. Es ist durchaus berechtigt, das Medikament später zu geben, vor allem wenn in den ersten Std. nicht unbedingt die Konzentration extrem erforderlich ist ( habe ich z.B. gemacht wenn mein Sohn in den ersten Std. Musik, Sport o.a. hatte ) , zudem würde mich immer noch interessieren, welches Medikament in welcher Verabreichung denn gegeben wurde, retardiert oder nicht, Kombi etc. ? Es gibt so viele verschiedene und jedes einzelne wirkt bei jedem einzelnen Menschen völlig verschieden. Bei manchen beginnt die Wirkung nach 20 Minuten, bei andern nach 2 Std. - je nach Präparat und Stoffwechsel. Manche Menschen vertragen dieses Medikament besser nach 8 Uhr, weil um 6 Uhr der Cortisolspiegel besonders niedrig ist und es auch zwischen 6 und 8 nach dem Schlaf zu Unterzuckerungen kommen kann wenn man dazu veranlagt ist ( was man oft nichtmal weiß ), zeigt sich dann z.B. durch Übelkeit oder Kopfschmerzen. Es läuft nicht alles nach Plan. Das alles würdest du in einer Elternschulung lernen ....

  • Soso...


    DU kannst also beurteilen dass ich über das Medikament nicht informiert bin???


    Punkt 1. Es gab von der Ärztin die klare Vorgabe 18mg Retard Concentra Ersatzpräparat vor dem Schulbeginn anzuwenden (empfohlen ist ca 1 Stunde vor Schulbeginn)
    Punkt 2: Es gab die Vorgabe dass die Eltern über die Wirkung und Wirkdauer sowie die Nebenwirkungen berichten
    Punkt 3: Es gab die Vorgabe dass das Medikament durchgängig zu verabreichen sei, die Eltern können miteinander vereinbaren es am WE abzusetzen, dies muss aber dann Einheitlich erfolgen...
    Punkt 4: Es wurde seitens der Ärztin erklärt dass das Medikament auch in der Ferien Situationsbedingt verabreicht werden kann.


    Im Gegensatz zur Mutter war ICH in einem ADHS- Gruppenkurs und habe mir das ganzen 3 Stunden lang angehört und auch die Info- Mappe dazu bekommen.


    Zu 1) die Vorgabe der Ärzin kann nicht eingehalten werden wenn die Lehrerin zum Schulbeginn das Medikament verabreicht, die Frage WARUM die Mutter das Medikament NICHT an den Vater herausgeben will dürfte berechtigt sein.


    Zu 2) Eine solche "Rückmeldung" gab es nie, ich habe mich dann irgendwann an Schule und Ärzin gewandt und denen erklärt dass a) seine Leistungen extrem nachgelassen haben und b) seine Aggressionen qualitativ und quantitativ zugenommen haben
    Erstes ergibt sich aus seinen Noten, zweites anhand der Vorfälle in der Schule (Gewalt und Wutausbrüche)


    Zu 3) Die KM gab mir eine schriftliche Vorgabe (per Mail) dass Sohn das Medikament am WE NICHT nehmen soll, ich habe mich daran gehalten. Die KM jedoch hat dem Sohn am WE das Medikament gegeben.


    Zu 4) Die KM hat - entgegen der Vorgabe der Ärztin - an Eides Statt erklärt dass das Medikament in den Ferien "nach Anordnung der Ärztin zwingend abzusetzen sei, daher die Herausgabe des Medikamentes an den Vater nicht zu erfolgen habe"
    Diese Eidesstattliche Aussage der Mutter ist mittlerweile widerlegt (Es gab keine Andordnung der Ärztin dahingehend) . Auch hier muss sich die Mutter wohl erklären müssen.


    Weiter:


    Im Februar 2016 habe ich den Befund der Ärzin über den Sohn erhalten, dort wurde klar erklärt dass eine Verhaltenstherapie erforderlich sei, diese hatte die KM bis zum November 2016 nicht in Angriff genommen.
    Erst nachdem ich zigfach interveniert habe, JA, Ärztin usw mehrfach angeschrieben habe wurde nun im Februar eine Verhaltenstherapie begonnen.


    Gleiches gilt für die Tochter, wir haben im März 2016 den Befund erhalten, dort wird empfohlen eine Angsttherapie zu machen, auch hier hat die KM bisher nichts unternommen.


    Gestern kam die Bestätigung der Lehrerin des Sohnes darüber dass "sie mit den Eltern schriftlich vereinbart hatte das Medikament zum SChulbeginn zu verabreichen"
    Eine solche Erklärung hatte ich aber niemals unterschrieben.


    Ich fahre nachher mal in die Schule und lass mir diese Erklärung zeigen, vermutlich ist die nur von der Mutter unterschrieben, ich kann mich nämlich nicht daran erinnern eine solche Erklärung im Januar 2016 unterzeichnet zu haben.


    lg Thomas

  • Zitat

    Soso...


    DU kannst also beurteilen dass ich über das Medikament nicht informiert bin


    ICH urteile nach dem, was ich von dir lese, da ich dich persönlich nicht kenne. Nach dem, was ich von dir lese, macht es auf mich den Eindruck, als hättest du dich eben nicht ausreichend und im Hinblick auf das Medikament und dessen Wirkung bei deinem Sohn, informiert. Dazu reicht ein 3stündiger Kurs auch bei Weitem nicht aus, denn es gibt so vieles, was beachtenswert ist ( z.B. der Rebound-Effekt, wenn die Wirkung des Medikaments nachläßt - welcher oftmals gut behoben werden kann. Ich komme darauf, weil einiges, was du schriebst, Ähnlichkeit mit einem Rebound haben könnte ) .


    Was mir aber auch in dieser Antwort wieder auffällt ist, du bist der Gute, die KM ist die Böse und du sammelst und sammelst um ihr endgültig das Aus zu verpassen.


    Ich hoffe, dass dir klar ist, dass wenn du der Mutter das Aus verpasst, dass da auch eure Kinder mit drin hängen und um dann noch was zu retten hilft auch kein noch so gutes Internat mehr. Für eure Kinder wäre es besser, endlich mal zur Ruhe zu kommen. Richtig zur Ruhe zu kommen. Sie tanzen mit euch zusammen auf einem glühenden Pulverfass und werden mit euch untergehn - und im Extremfall Next und deren Kinder auch.


    Wenn die KM wirklich so erziehungsunkompetent sein sollte wie du schreibst, würde ich als Richter die Kids in eine gute Pflegefamilie geben, wo sie endlich zur Ruhe kommen könnten, du und die KM bekämt unabhängig voneinander Umgang und die Auflage, euch nicht mehr ständig gegenseitig das Leben schwer zu machen, die Kinder wären dann aber aus dem Loyalitätskonflikt raus und hätten Chancen.

  • ICH urteile nach dem, was ich von dir lese, da ich dich persönlich nicht kenne. Nach dem, was ich von dir lese, macht es auf mich den Eindruck, als hättest du dich eben nicht ausreichend und im Hinblick auf das Medikament und dessen Wirkung bei deinem Sohn, informiert. Dazu reicht ein 3stündiger Kurs auch bei Weitem nicht aus, denn es gibt so vieles, was beachtenswert ist ( z.B. der Rebound-Effekt, wenn die Wirkung des Medikaments nachläßt - welcher oftmals gut behoben werden kann. Ich komme darauf, weil einiges, was du schriebst, Ähnlichkeit mit einem Rebound haben könnte ) .


    Ja, ich habe auch die Vermutung dass mit der Dosierung etwas nicht stimmt.


    Der Arzt in der Klinik hatte auch Bedenken wegen dem Retard erst um 8Uhr morgens...


    Es war aber so dass diese Informationen eben nicht an die Kinderpsychologin herangetragen wurden, erst nachdem ich mehrfach dargestellt hatte dass Junior immer stärker und öfter Eskaliert und seine Leistungen sehr nachgelassen haben wurde eine Therapie begonnen...


    Ich muss mich ja darauf verlassen was die Ärzte sagen und die Ärtze müssen sich darauf verlassen dass die Eltern den Zustand des Kindes wahrheitsgemäß wiedergeben... Da lagen unsere Meinungen eben weit auseinander, KM ist der Meinung dass alles gut läuft und ich bin der Meinung dass das Medikament die Aggressionen verstärkt... Und da berufe ich mich auf die Tatsachen, 7x von der Schule abholen weil er eskalierte und seine Noten sind mittlerweile im Keller was sich ja anhand der Zeugnisse belegen lässt...


    Übrigens: Heute war ich in der Schule, am Montag kam ein Schreiben der Klassenlehrerin in der diese, Nachrichtlich an mich, der KM bestätigt hat dass zu beginn des Schuljahres die Eltern eine Vereinbarung unterschrieben haben die der Klassenlehrerin die Gabe des Medikamentes ermöglicht. Da ich mich nicht an ein solches Dokument erinnern konnte bin ich zur Schule. Siehe da, das Dokument lag vor, mit Unterschrift der Mutter und daneben nochmal irgendwas was nicht zu entziffern war. Auf jeden Fall ist es nicht meine Unterschrift. Dieses Dokument habe ich noch nie gesehen, oben steht aber auch mein Name drin...


    Die Klassenlehrerin erklärte dass sie dieses Dokument der KM mitgegeben hatte damit beide Eltern es unterschreiben...


    lg Thomas

  • Übrigens: Heute war ich in der Schule, am Montag kam ein Schreiben der Klassenlehrerin in der diese, Nachrichtlich an mich, der KM bestätigt hat dass zu beginn des Schuljahres die Eltern eine Vereinbarung unterschrieben haben die der Klassenlehrerin die Gabe des Medikamentes ermöglicht. Da ich mich nicht an ein solches Dokument erinnern konnte bin ich zur Schule. Siehe da, das Dokument lag vor, mit Unterschrift der Mutter und daneben nochmal irgendwas was nicht zu entziffern war. Auf jeden Fall ist es nicht meine Unterschrift. Dieses Dokument habe ich noch nie gesehen, oben steht aber auch mein Name drin...


    Die Klassenlehrerin erklärte dass sie dieses Dokument der KM mitgegeben hatte damit beide Eltern es unterschreiben...


    lg Thomas

    :daumen

  • So, Hauptsacheverfahren ist auf den 28.3 terminiert...


    Richterin hat meinen Anwalt gebeten mit mir zu besprechen ob nicht doch wegen dem ABR der Widerantrag gestellt werden kann dieses auf den KV zu übertragen...
    Mein Anwalt hat mich angerufen und ich habe dem zugestimmt...


    Dann schauen wir einmal was passiert, egal wie es ausgeht, Hauptsache die Kids kommen zur Ruhe...


    Richterin will das vor den Sommerferien noch geklärt haben damit ein Übergang in die neue Schule gewährleistet ist.


    lg Thomas

  • Hallo Tom,
    Danke für Dein update!
    Der 28.03. ist ja sehr bald...wir sind gespannt!
    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Ich finde das auch sehr merkwürdig. Richter müssen doch neutral abwägen und beide Seiten fair beurteilen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Nein, das ist ein Missverständnis:


    Im Gegensatz zu anderen Gerichten gibt es beim FamG keine "Schuld" oder "Unschuld", es gibt Entscheidungen zum Wohl der Kinder.
    Wenn also der Richter der Meinung ist dass das Verfahren auf eine bestimmte Art laufen soll und dies dem Kindeswohl entspricht dann wird schonmal im Vorfeld hier und da was abgesprochen.


    In dem Fall war es wohl so dass der Richter der Meinung war das ABR in dem Verfahren zu machen, soweit ich meinen Anwalt verstanden habe besteht die Gefahr dass der Richter die Anträge der KM ablehnen müsste und dann eben nichts geregelt wäre.


    Um es Salopp zu sagen: Auch wenn ein ET vor Gericht nachweislich Lügt und daran "Schuld" ist dass z.b. Umgänge nicht richtig stattfinden ist dies kaum relevant, es geht nur um das Kindeswohl, mehr nicht.


    Um es aus meiner Laiensicht zu erklären:


    Die Mutter hat beantragt a) die elterliche Sorge oder hilfsweise b) das ABR, die Gesundheitssorge und die Entscheidungsbefugnis in schulischen Dingen auf sie zu übertragen.
    Soweit ich dem folgen konnte ist der Antrag fehlerhaft, wenn also der Richter entscheidet dass der Teilbereich Gesundheitssorge nicht an die Mutter übertragen wird dann muss sowohl der Antrag a) als auch b) abgelehnt werden.
    D.h. wenn es letztendlich nur um das ABR geht dann müsste ein weiteres Verfahren gemacht werden.


    lg Thomas

  • Hallo Tom,
    Danke für Dein update!
    Der 28.03. ist ja sehr bald...wir sind gespannt!
    LG Lotta


    Man sollte sich darüber im Klaren sein dass dies die erste mündliche Verhandlung ist.


    Letztendlich wird es darauf hinauslaufen dass ein Gutachten angefertigt werden muss, es wird wohl so sein dass eine 3te Person sowohl bei der Mutter als auch beim Vater über Monate hinweg die Kinder beobachtet und dann die Erziehungskompetenzen beurteilen wird.
    Das wollte ich eigentlich den Kindern ersparen.


    Es besteht lediglich die Möglichkeit dass in Sachen "Ritalin" der Richter eine Kindeswohlgefährdung erkennt und dann auf das Gutachten verzichten kann. Da kommt es darauf an inwiefern die KM es begründen kann warum sie das Medikament nicht herausgerückt hat und ob die KM beweisen kann dass es eine ärztliche Anweisung gab das Medikament abzusetzen.


    Da gibt es noch Fragen die für die KM u.U. unangenehm werden. Da sie der Klassenlehrerin das Medikament übergeben hatte soll die KM bitte mal belegen was an den Tagen passiert an denen die Klassenlehrerin erst in der 3ten Stunden zum Unterrricht kommt (2x die Woche)
    Bekommt der Sohn dann das Medikament erst um 9.30 Uhr? Die Wirkung des Redard- Medikamentes setzt erst eine Stunde später voll ein, wie ist es wenn er in der 3ten Stunde ein Klassenarbeit schreibt?


    Es gibt ja noch den Befund über die Tochter, dahingehend wurde von der Psychologin empfohlen eine Angsttherapie zu machen, diese hat die KM aber in den letzten 16 Monaten ebenfalls nicht gemacht. Diesen Befund haben wir erst jetzt dem Richter vorgelegt.


    lg Thomas

  • Also ich bin mir nicht sicher ob ein Richter sowas darf. Da zum einen in dee Verhandlung noch Anträg gestellt werden könnnen und zum anderen er durch den Hinweis eines Fehlerhaften Antrag einer Seite einen Vorteil verachafft. Damit sehe ich die neutralität nicht mehr gegeben. Und würde da schon ein Revisionsgrund sehen falls es zum Nachteil der KM ausgeht.


    Die nächste Frage ist warum hat dein Anwalt die Fehler nicht gesehen? Ihr habt die Anträge doch auch bekommen.

  • Sehe ich auch so. Der Richter handelt hier eindeutig zu Ungunsten der Mutter, ohne sie im Vorfeld gesprochen zu haben.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Also ich bin mir nicht sicher ob ein Richter sowas darf. Da zum einen in dee Verhandlung noch Anträg gestellt werden könnnen und zum anderen er durch den Hinweis eines Fehlerhaften Antrag einer Seite einen Vorteil verachafft. Damit sehe ich die neutralität nicht mehr gegeben. Und würde da schon ein Revisionsgrund sehen falls es zum Nachteil der KM ausgeht.


    Die nächste Frage ist warum hat dein Anwalt die Fehler nicht gesehen? Ihr habt die Anträge doch auch bekommen.


    Nätürlich hat mein Anwalt das auch gesehen, wir wollten aus taktischen Gründen aber keinen Widerantrag stellen....


    Anträge werden von einem Anwalt so gestellt wie es der Mandant wünscht, es ist nicht so dass der Anwalt aus eigenen Interessen handelt, er vertritt lediglich den Mandanten.
    Theoretisch könntest du als ET beantragen dass deinen Kinder nur noch im rosa Plüschkleid in die Schule dürfen... Das wird ein Anwalt auf deinen expliziten Wunsch hin beantragen, er wird dir sagen dass es Unsinnig ist, wenn du aber darauf bestehst wird er es machen...


    Es war ja auch in der Vergangenheit schon so dass die KM völlig unsinnige Anträge gestellt hatte, so wollte sie im ersten Verfahren der elterlichen Sorge unbedingt ins mündliche Verfahren obwohl der Richter darin keinen Sinn sah.
    Entsprechend schnell war diese Verhandlung auch damals durch...


    Nochmal: Der Richter ist am FamG zur Neutralität gegenüber den Kindern verpflichtet, nicht gegenüber den Eltern. Wenn der Richter erkennt dass z.b. Beweise fehlen oder ein Sachverhalt nicht ausreichend dargestellt ist dann darf der Richter diese Seite anschreiben und darum bitten z.b. weitere Nachweise nachzureichen oder Sachverhalte genauer darzustellen...


    lg Thomas

  • Sehe ich auch so. Der Richter handelt hier eindeutig zu Ungunsten der Mutter, ohne sie im Vorfeld gesprochen zu haben.


    Das muss er nicht zumal wir garnicht wissen ob er die Anwältin der KM nicht ebenfalls informiert hatte... Vermutlich wurde die Gegenseite diesbezüglich auch informiert.


    Es ist aber nicht meine Aufgabe darauf zu achten ob der Richter Neutral ist oder nicht, ich muss das beantworten was der Richter verlangt, mehr nicht.


    lg Thomas