Aufenthaltsbestimmungsrecht?? Mutter oder Vater

  • Hallo Ihr lieben;)


    Ich habe ein Anliegen. Und zwar der Vater meines Sohnes mit dem ich schon knapp 1 jahr fast auseinander bin legt mir gehörig Steine in den Weg. Ich habe einen neuen Lebenspartner, ich habe den Kontakt nie verweigert zwischen kind und Vater da wir das geteilte sorgerecht haben. Wir hatten bisher dieses wechselmodell aber nur privat abgesprochen. Der Vater gibt mir noch nicht mal die Zustimmung das Kind bei mir zu melden beim amt obwohl ich es beim Auszug mitgenommen hab und er es für Ok befand. So meine frage jetzt da ich finde das dieses hin und her zwitschen mal bei Mama mal bei Papa wohlgemerkt das Kind befindet sich dann viel bei den Großeltern als beim Vater weil dieser Arbeiten muss, finde ich zerstört ein kind weil es keine feste Umgebung hat. Ich wollte umziehen samt kind habe einen neuen Job kind wäre ganztagsbetreut und gut versorgt da mein neuer partner mit mir an einem Strang zieht! Was soll ich tun

  • Ihr habt als Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Und habt, wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist, und wie es gut ist, gemeinsam abgesprochen, wie ihr euch nach der Trennung um euer Kind kümmert. Wenn jetzt Veränderungen anstehen, solltet ihr euch wieder einigen.
    Falls das nicht klappt, dann besteht die Möglichkeit, das gerichtlich zu klären. Einem von euch Eltern würde das Aufenthalts-Bestimmungsrecht zugesprochen werden. Wem, wäre in der beschriebenen Situation völlig offen. Das Kind würde dann bei dem Elternteil wohnen, das andere Elternteil besuchen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • So meine frage jetzt da ich finde das dieses hin und her zwischen mal bei Mama mal bei Papa wohlgemerkt das Kind befindet sich dann viel bei den Großeltern als beim Vater weil dieser Arbeiten muss, finde ich zerstört ein kind weil es keine feste Umgebung hat.


    Ich bin mir nicht sicher, ob sich das so pauschal sagen lässt. Kinder, deren Eltern getrennt sind und Kontakt zu beiden Eltern haben, leben immer mit der Herausforderung, zwischen beiden Elternhäusern zu wechseln. Ob ein Wechselmodell für das Kind gut ist, hängt wohl sehr stark von den Kindern selbst ab, z. B. wie sehr sie unter der Trennung leiden. Zwischen Wochenendpapa / -mama und paritätisch verteiltem Aufenthalt (z. B. eine Woche hier, eine Woche da) gibt es ganz viele Möglichkeiten.


    Wie groß ist die Entfernung, welche entsteht, wenn Du umziehst? Wie alt ist Euer gemeinsames Kind? Kann Euer gemeinsam vereinbartes Umgangsmodell auch nach dem Umzug ähnlich weitergeführt werden?


    Versucht, Euch zu einigen. Wenn das nicht geht, lasst Euch beim Jugendamt beraten. Wenn es möglich ist, bleibt als Eltern im Gespräch miteinander. Wenn es Euch beiden um das Kind geht, dann ringt gemeinsam um eine gute Lösung, anstatt gegeneinander zu streiten.


    Warum möchte er nicht, dass das Kind bei Dir gemeldet ist? Was spricht dagegen, dass der Erstwohnsitz bei Dir, der Zweitwohnsitz beim KV ist?

  • Wenn zwei sich streiten freut sich der Anwalt.

    Ich wollte umziehen samt kind habe einen neuen Job kind wäre ganztagsbetreut und gut versorgt da mein neuer partner mit mir an einem Strang zieht! Was soll ich tun


    Sorry ... aber das klingt für mich danach, dass Du den Vater solange brauchtest bis sich Deine Lebenssituation konsolidiert hat (neuer Job, neuer Partner) und ihm daher das WM "gegönnt" hast um ihn ruhigzustellen bzw. um möglichst viel Zeit zu haben Deine Angelegenheiten voranzutreiben ... jetzt möchtest DU DIR eine neue Familie basteln, mit "am Strang ziehenden" neuen Partner = Eratzpapi.


    Ich würde an seiner Stelle einer Ummeldung zu Dir auch nicht zustimmen. Damit könnte der Vater fast sicher sein über kurz oder lang vom Kind entfremdet zu werden. Du planst ja schon einen Umzug und der von Dir erwünschte Ziehpapi steht im Startloch.


    Im Übrigen ist mir persönlich kein Fall bekannt, in dem Kinder durch das sog. Wechselmodell "leiden". Es sind lediglich vom Besitzstandsdenken getriebene Elternteile, die "leiden".


    Versuche dem Vater die Ängste zu nehmen, das du ihn beim Kind durch Deinen neuen Partner ersetzt. Sei wahrhaftig und ehrlich ... dann wird auch er Dir bestimmt entgegenkommen.


    PS: wieso kritisierst Du, dass der Vater arbeiten muss und Euer Kind daher öfters bei den väterlichen Großeltern ist? Es ist davon auszugehen, dass es dort auch gut versorgt ist. Du muss ja nach eigener Aussage ebensfalls arbeiten und gibst das Kind in die Ganztagesbetreuung. Sorry, aber aus den paar kurzen Postings hier lässt sich, zumindestens für mich, kein Mehrwert für das Kind herauslesen wenn Du das Kind im Residenzmodell zu Dir nimmst und das alleinige ABR hast. Ich sehe nur: Du + neuer Partner, neuer Job, Umzug ... Dein neues Leben und Kind soll mit ... und die "Steine" die er Dir angeblich in den Weg legt sind doch lediglich, dass Du scheinbar nicht machen kannst was Du willst, ums Kind scheint es nur zweitrangig zu gehen.

  • Sorry ... aber das klingt für mich danach, dass Du den Vater solange brauchtest bis sich Deine Lebenssituation konsolidiert hat (neuer Job, neuer Partner) ... jetzt möchtest DU DIR eine neue Familie basteln, mit "am Strang ziehenden" neuen Partner = Ersatzpapi.


    Ja, das könnten die Befürchtungen des KV sein. Wie lange bist Du schon mit dem neuen Lebenspartner zusammen? Wie lange warst Du mit dem KV zusammen?


    Es sollte Dir bewusst sein, dass Streitigkeiten mit dem Ex wegen des gemeinsamen Kindes auch Eure Paarbeziehung belasten können und damit auch Euer neues "Familienglück". Ich wäre da sehr, sehr vorsichtig.

  • Warum möchte er nicht, dass das Kind bei Dir gemeldet ist? Was spricht dagegen, dass der Erstwohnsitz bei Dir, der Zweitwohnsitz beim KV ist?

    Bisher wurde scheinbar unkompliziert das WM praktiziert. Nach Lage der Dinge (die sich aus dieser Kurzbeschreibung ergeben) scheint es so zu sein, dass die Mutter das Kind jetzt gerne in eine weiter entlegene Wohnung mitnehmen will, die das WM unmöglich zu machen. Die KM könnte auch das Kind im Rahmen des Residenzmodells beim Vater lassen ... und selbst zu UET werden.


    Der in den Stein gelegte Weg ist m.E. nach lediglich der, das der Vater einem Umzug mit deutlicher Entfernung zwischen ihm und seinem Kind nicht ohne weiteres zustimmt. Und das ist menschlich zutiefst nachvollziehbar.


    Maria.Gierke schafft Fakten und vermutlich auch erhebliche Distanz ... und der Vater soll zustimmen ... wenn es so ist, dann verstehe ich ihn vollkommen.

  • Maria.Gierke schafft Fakten und vermutlich auch erhebliche Distanz ... und der Vater soll zustimmen ... wenn es so ist, dann verstehe ich ihn vollkommen.


    Ja ... WENN das so ist. Ich finde, wir sollten uns hier nicht im Glaskugellesen üben und lieber fragen. Zum Beispiel, wann die TS denn den KV einbezogen hat, als es um ihren geplanten Umzug ging. Denn ich denke, in allen Belangen, wo es um das gemeinsame Kind geht, sollten die Eltern miteinander sprechen (so dies möglich ist). Ist das nicht möglich, dann müssen eben andere die Entscheidung treffen. Aber bei Umzug, gerade wenn das für das Kind auf Dauer nachteilig ist, ist es von Vorteil, wenn man den anderen Elternteil nicht nur im Nebensatz informiert, sondern von Anfang an miteinbezieht.


    Etwas anderes ist Deine (neue?) Beziehung. Die geht den KV nichts an. Aber solange wir nicht wissen, worum es dem KV eigentlich geht, ist es schwer, hier konkretere Ratschläge zu geben.

  • ALSO mein neuer Freund ist KEIN Eratzpapi der Umzug ist 8 km vom jetzigen Order Vater will nicht wegen neuer kita und neuen Wohnort zustimmen, und ich will keine neue Familie aufbauen wo alles happy ist unser Sohn darf sehen Vater weiterhin sehen es getan lediglich um die 8 km die er und ich im Wechsel fahren oder nur ich das wäre mir egal. Damit hier einmal Missstände beseitigt werden.

  • Damit hier einmal Missstände beseitigt werden.


    Ich denke, wichtiger, als hier Missstände zu beseitigen, wie Du das schreibst, ist es, mit dem KV ins Gespräch zu kommen, seine Ängste ernst zu nehmen und ihm glaubhaft zu vermitteln, dass Du ihm das Kind nicht entziehen möchtest. Bitte bemühe Dich darum, ihn in allen Dingen, welche das Kind grundsätzlich betreffen, frühzeitig miteinzubeziehen. Sprich mit ihm über Deine Ideen, Deine Vorschläge. Viel Glück!

  • ich wäre die letzte die nein sagt der Vater sein Kind nicht sehen darf, was wäre ich dann für eine Mutter ich möchte lediglich nur das er dem Umzug zustimmt die Zeiten wie sie jetzt sind bleiben ja er hat nur kein Bock die 8 km zu fahren müsste er noch nichmal ich würde ihm das Kind sogar bringen, soweit komme ich ihm auch entgegen er hat schiss das ich ihm das Kind wegnehmen aber das will ich ja nicht

    Formulierungen, dass ein Elternteil sagt was der andere Elternteil "darf" empfinde ich als unpassend. Suggerieren sie doch ein Machtgefälle.


    Halt Dich am Besten an muscafides ... sprich mit dem Vater ... wenn es nur um 8 km geht, wieso muss dann das Kind in eine andere Kita ?-( ... nach meiner Erfahrung ist es wichtig für das Kind, das dass große soziale Umfeld erhalten bleibt wenn schon die Familie durch die Trennung zerbricht. Kontinuität im Alltag (die gleiche Kita, die gleichen Erzieher, die gleichen Freunde und eine vertraute Umgebung) gibt den Kleinen sehr viel Halt und lässt sie vieles besser verkraften. Und bei 8km kann ohne weiteres das 50:50-WM weitergemacht werden. Vertraust Du dem Vater Deines Kindes als Vater auf der Elternebene? Wenn ja, dann lass das Kind doch bei ihm gemeldet ... was spricht dagegen ... nichts ... außer vielleicht Dein Ego ... wozu willst/brauchst Du das alleinige ABR? Vertraust Du ihm doch nicht? Darüber solltest Du Dir klar werden.


    Sprich mit dem Vater ... reden, reden, reden ... nur das hilft, Ängste abbauen ... ihr habt zusammen ein Kind, es ist nicht Deins oder seins ... es ist ein Kind welches ihr gemeinsam "produziert" habt ... einigt EUCH im Sinne des Kindes .. und verwechselt nicht EURE Interessen mit dem Kindeswohl.

  • Wo ist denn das Kind jetzt gemeldet?


    Wenn es sowieso noch seinen Hauptwohnsitz beim KV hat, kannst du doch auch einfach umziehen und es mit Nebenwohnsitz bei dir anmelden. Dafür bräuchtest du keine Zustimmung des KV.


    Was den Kita-Wechsel angeht, da werdet ihr euch einigen müssen. Aber warum ist das jetzt nötig bei 8 km Entfernung? Oder geht es um die Ganztagsbetreuung?


    Was ihr wohl dringend braucht ist ein Vermittlungsgespräch, muss ja nicht unbedingt JA sein.

  • Was ihr wohl dringend braucht ist ein Vermittlungsgespräch, muss ja nicht unbedingt JA sein.


    Ich gebe zu, dass der Schritt zum JA nicht unbedingt der nächstliegende ist, wenn es nicht (wie bei uns) quasi von Anfang an beteiligt war bzw. ist. Es könnte aber auch jemand sein, zu dem Ihr beide Vertrauen habt - wobei auch ein Blick "von außen" auf Eure Situation nicht schaden kann, etwa durch einen Mediator.

  • Es klingt, aus der Ferne betrachtet, als würde da fehlkalkuliert.


    Aktuell läuft ein Wechselmodell seit Trennung -würde dann also heißen seit ca. 1 Jahr - und das scheint zu klappen. Von Umgangsausfällen oder dergleichen ist keine Rede. Wo die Kinder sind oder von wem sie betreut werden, wenn sie beim Vater sind, geht dich erst mal nichts an. Wenn sie bei dir sind sollen sie ja auch in die Ganztagsbetreuung - das ist dann qualitativ hochwertiger als bei den Großeltern, weil?


    Auch ein Umzug von 8km bringt für mich erst mal keinen Grund mit sich, die bestehende Umgangsregelung aufzukündigen. Auch ist keine Rede von spezifischen Problemen der Kinder, die diese WEGEN des bestehenden Wechselmodells hätten. Du sprichst lediglich von deiner ideologischen Haltung gegenüber einem Modell, das du selbst seit einem Jahr mitträgst... Aus purer Neugierde - wer zahlt denn aktuell wem Unterhalt wenn überhaupt?


    Nehmen wir mal an diese Sache ginge vor Gericht. Da läuft also seit einem Jahr störungsfrei ein Wechselmodell, die Kinder, unterstelle ich, sind immernoch am alten Wohnsitz, also beim Vater gemeldet. Jetzt will die Mutter mit den Kindern unwesentlich weiter Wegziehen, dabei eine neue Kita, die bei 8km nu keine Notwendigkeit darstellen dürfte und das laufende Umgangsmodell aufkündigen und die Kinder zu sich ummelden. Also de facto soll die bisher paritätische Betreuung aufgekündigt werden zugunsten eines Residenzmodells bei dem Elternteil, bei dem die Kinder bis dato offiziell NICHT leben. Also beim Umgangselternteil, formal betrachtet. Denn gemeldet sind sie ja beim Vater..


    In meinen Augen wären die Chancen gewaltig, dass, wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt und der Vater,bei dem die Kinder laut Meldung leben, das Modell wie gehabt weiterführen will und die Mutter den Kontakt zum Vater nennenswert einschränken will und das ohne greifbare Begründung, das ABR an den Vater geht, der die Kontinuität für die Kinder sichert, sowohl in Sachen Umgang als auch in Sachen Kita.

  • Ich verstehe dass du die Weigerung des KV in deiner Situation als "Steine in den weg legen" empfindest. Aber versuch dir mal vorzustellen, wie du in seiner Situation regieren würdest:


    Du siehst deine Kinder 50 % des Jahres und das Wechselmodell funktioniert, so weit wir das hier alle einschätzen können , seit einem Jahr gut. Du zahlst wenig(er) oder gar keinen Unterhalt, da du die Betreuung ja auch hälftig organisierst.


    Jetzt kommt aus heiterem Himmel der KV und will das ganze plötzlich aufkündigen, weil er glücklich in einer neuen Beziehung ist und mit dieser zusammenziehen will/ zusammenzieht. Du sollst dein Kind also nur noch 10-25 % des Jahres sehen und gleichzeitig zustimmen, dass dein Kind die Next deines Ex ab jetzt öfter sieht als dich ( Stichwort: Wochenend-Mami ). Oben drauf kommt, dass du ab dann wohl den vollen Unterhalt zahlen "darfst" und das alles nur, weil KV jetzt wieder glücklich ist und sich das halt so überlegt hat. Fändest du das fair und würdest du dem offen gegenüberstehen ?



    Ich glaube nicht dass du dem jemals freiwillig zustimmen würdest. Du würdest an seiner Stelle wohl eher genau so reagieren, wie er es jetzt tut. Und das wäre auch berechtigt.
    Du würdest dich fragen, warum er das WM überhaupt eingegangen ist. Du hättest das Gefühl, dass das Wechselmodell für ihn nur eine Zwischenlösung war bis er sein Leben wieder geordnet und für sich "etwas besseres" gefunden und euer gemeinsames Kind nur im WM "geparkt" hat. Lange Rede kurzer Sinn: Du würdest dich ganz schön vera....t fühlen!


    Ich bin ganz bei Musicafides. Lass den KV spüren, dass er für dich weiterhin ein wichtiger Bestandteil des Lebens eures Kindes ist und habe Verständnis für seine Gefühle. In der jetzigen Situation könnte ich es verstehen wenn er das Gefühl hat, aus dem Leben eures Kindes gedrängt zu werden und mit dem WM nur hingehalten worden zu sein bis du wieder jemanden hast.
    Und versucht euch zu einigen, wie es in den nächsten
    Jahren aussehen wird, denn durch deinen Vorstoß hast du jetzt sehr viel Unruhe herein gebracht und der KV wird dir von nun an wohl immer etwas misstrauischer gegenüberstehen.


    Also mit "Steine in den Weg legen" hat das herzlich wenig zu tun. Er reagiert einfach nur so, wie du und wir alle hier wohl auch reagieren würden. Ihr hattet eine Vereinbarung und die kann nicht einfach einseitig aufgekündigt werden, nur weil man wieder verliebt ist und gemeinsame Pläne hat. Das WM ist nun mal kein Experiment und dein Kind kein Probant. ;)



    Liebe Grüße

  • Liebe Maria, nur mal so. Meine Ex-Frau hatten uns auf ein Wechselmodell geeinigt - und unsere Tochter war an der Schule angemeldet. Ich hatte einen Full-time-Job und meine Mutter (wohnt in der Nachbarschaft) unterstütze mich. Unser Kinde fühlte sich wohl. Einen Monat vor der Einschulung informierte mich meine Ex-Frau, sie würde jetzt mit unserer Tochter zu ihrem neuen Partner ziehen , in eine 150 km entfernte Stadt. Die Schule wäre schon informiert und ich sollte bitte keine Zicken bei dem Aufenthaltbestimmungsrecht machen, ihr neuer Freund würde sich ja auch gut mit der Kleinen verstehen (Strang ziehen, Du verstehst) und ich könnte sie ja alle 2 Wochen abholen. Ich bin aus allen Wolken gefallen und habe natürlich mein Veto eingelegt. Eine Beratungsstelle wollte mir nicht helfen, da ich ja arbeiten muss , um den Unterhalt zu zahlen. Wie es ausging ? Mein Kind lebt bei mir .....