Bei uns steht nun die Gerichtsverhandlung hinsichlich des Unterhaltes für 2 Kinder an. Am liebsten würde ich das Ganze gerichtlich ausrechnen lassen und gut ist. Nun kann man sich ja auch in so einer Verhandlung auf einen Vergleich einigen. Nur welchen Vorteil hat so ein Vergleich? Als Nachteil sehe ich, dass jede Partei auf seine Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibt. Rechnet das Gericht, so legt dieses ja die anteiligen Anwalts- und Gerichtskosten fest. Ein Anwalt ist wohl eher für einen Vergleich, da er daran mehr verdient. Was wäre falsch daran, dass Gericht rechnen zu lassen? Oder was ist der Vorteil an einem Vergleich?
Unterhaltsklage Gerichtsverhandlung
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Aus dem Bauch raus - ich würde ein Urteil haben wollen.
Vergleiche haben wohl - außer den Kosten - noch andere Nachteile - da gibt es andere Profis hier, die können dir sicher helfen.
Wenn man schon soweit ist - vor Gericht - dann würde ich auch eine ordentliche Berechnung haben wollen und keinen Kuh-Handel,
bei dem man am Ende irgendwie immer das Gefühl hat - nachgegeben zu haben. -
naja-
wer einen Vergleich eingeht, hätte in der Regel das Verfahren gar nicht gebraucht
Ein wichtiger Punkt ist, dass Anwälte und Gericht idR. sehr darauf drängen, weil sie mehr Geld erhalten, und vor allem- gegen den Beschluss nicht weiter
vorgegangen werden kann, da ja alle einverstanden sind-Der Vorteil liegt darin, dass man sich geeinigt hat, und somit vermutlich menschlich besser mit dem Ergebnis parat kommt, als wenn es einen "Gewinner", und einen "Verlierer" gibt-
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Es kommt auf den Richter an...
Oft machen Richter "pi mal Daumen" Vergleiche um Arbeit zu sparen...
wenn sich eine Partei dann vehement gegen einen Vergleich sträubt dann kann beim Richter der Eindruck entstehen dass garkein Wille vorhanden ist und auch u.U. die Sympathie für den einen oder anderen Prozessbeteiligten schwinden...
lg Thomas
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Unterhalt ist für den Richter zu 90 Prozent reines Rechnen und zu 10 Prozent das Organisieren der vollständigen Unterlagen. Selbst wenn Animositäten bestehen sollten: Ein entsprechendes Urteil ist Rechnen. Und kann wie jede Rechenaufgabe von jedem nachgerechnet werden.
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... Und wenn ein Beschluss ergeht und man mit diesem nicht einverstanden ist, hat man die Möglichkeit des Rechtsmittels in der nächsten Instanz =OLG.
Bei Vergleich nicht.
Vergleich lohnt sich wirklich nur, wenn hierbei BEIDE Parteien so viel bekommen, dass jeder zufrieden ist! -
Hallo, Du bist nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Das verstößt gegen das GG.
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Hallo, Du bist nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Das verstößt gegen das GG.
Ach ja? Und wen meinst du? :crazy:ohnmacht: