Hallo zusammen,
nachdem auch dieses Jahr die Düsseldorfer Tabelle wieder angepasst wurde habe ich meinen Ex das erste mal angeschrieben mit Bitte um Anpassung des Unterhalts da sich in den letzten 5 Jahren doch einiges verändert hat. Hier hatte ich ihn um die letzten 3 Gehaltsabrechnungen gebeten sowie eine Aufstellung seiner abzugsfähigen Kosten/ Aufwände incl. wo er sich dann in der Düsseldorfer Tabelle eingruppieren würde. Er verdient netto deutlich mehr, hat zwischenzeitlich geheiratet und seine Frau bringt 2 Kinder (14j & 10j ) mit in die Ehe deren Vater aber keinen Unterhalt zahlt.
Meine 2 Fragen sind nun:
a) darf er diese 2 hier so ansetzen? Er hat für sie gesamt 640€ abgezogen - Adoption sei geplant.
b) „Eigenbedarf des Ehegatten“ - so hat er seine Frau mit 960€ abgezogen – ist das richtig?
Am Ende kommt bei seiner Berechnung raus das er ja eigentlich weniger zahlen müsste, da sogar niedriger eingestuft würde als bisher – bietet aber „großzügig“ an, den bisherige Betrag beizubehalten….
Danke für Anregungen und Meinungen vorab.
Elli