Wieviel Unterhalt bekommt ihr?

  • Auch von einer Kindergelderhöhung schrieb niemand, es ging um Sozialleistungen.
    Wäre ja auch noch schöner wenn das angerechnet werden würde, denn Kindergeld ist zum Großteil die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums und keine Sozialleistung.


    ... Kindergeld wird 1:1 in die Regelleistungen eingerechnet... ein Kind bekommt nur den Regelsatz... nix weiter... Kindergeld ist da schon drin... lies das mal in deiner angegebenen Quelle nach.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Jens,


    wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind soviel KU erhält, dass es aus der BG rausfällt? Die meisten können mit KU nur einen Teil des Bedarfs des Kindes decken. Damit ist der KU aufgebraucht und KG wird herangezogen. Überschüssiges KG darf und muss dem Elternteil zugerechnet werden.


    Dieser Rausfall aus der BG gilt wirklich nur dann, wenn das Kind mehr KU erhält als es Bedarf hat. Und der Überschuss kommt ihm in dem Fall auch zugute.


    Ich kann allen, die einen hohen KU-Betrag erhalten, nur empfehlen ihre ALG-II-Bescheide durchzuschauen. Stellt sich heraus, dass KU zu Unrecht auf die Mutter/den Vater angerechnet wurde, dann kann man auch einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides stellen. Der Bescheid muss dann neu berechnet werden, sodass man auch im Nachhinein noch Geld bekommen kann.


    EDITH sagt, dass das Kind z.B. bei der Berechnung des Mietanteils herangezogen werden muss, sonst wäre die Wohnung ja ggf. zu groß. Somit - und weil der betreuende ET ja somit mit einem minderjährigen Kind im Haushalt lebt, steht ihm auch Mehrbedarf zu.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Meinst du damit, den Fall, dass ein Kind mehr als die ca 210€ Regelleistung hat ( im Alter von 0-6 glaub ich ist das die Höhe) ? Zuzügl. dem KG hätte das Kind dann ca 360€ also auch schon Wohnkosten mit drin... Das wird da doch alles reingewurschtelt und wenn das Kind noch mehr haben sollte, dann wird das der Bedarfsgemeinschaft doch in aller Regel zugerechnet... Ich kenne das jedenfalls nicht anders.
    Wundere mich... ich find nämlich nix anderes...

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Wenn der KU Regelleistung plus Mietanteil abdeckt, darf überschüssiger KU nicht auf andere Personen der BG angerechnet werden, schon gar nicht der Mutter/dem Vater.


    Reicht der KU nicht, wird er aber trotzdem zuerst herangezogen und als zweites das KG. Ist vom KG was übrigen, wird der überschüssige Teil der Mutter/dem Vater angerechnet.


    Beispiel: Das Kind hat einen Bedarf von 208,- plus 180,- Mietanteil. Damit hat es einen Bedarf von 388,-.
    Es bekommt 270,- KU. Der wird auf den Bedarf angerechnet. Bleiben 118,- Bedarf. Jetzt wird das KG herangezogen. Vom KG bleiben, da es nicht vollständig benötigt wird, 36,- über. Die werden dem Haushaltsvorstand als Einkommen angerechnet.


    Beispiel 2: Das Kind hat wieder einen Bedarf von 208,- plus 180,- Miete, erhält aber 413,- KU.
    Der Ku deckt also den gesamten Bedarf von 388,- ab und es bleiben 25,- über. Diese 25,- dürfen niemandem sonst angerechnet werden, sie verbleiben ganz allein beim Kind.
    Aber das volle KG von 154,- wird der Mutter/dem Vater angerechnet. KG zählt als steuerliche Entlastung der Eltern und damit ist die Anrechnung hier legitim.


    War das jetzt verständlich?

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich bekomme 125€ Unterhalt. Der Vater gibt mir 125€ weil das dem Unterhaltsvorschuss entspricht und er keine "Schulden" beim Staat haben möchte. Er studiert seit nunmehr 10 Jahren und hat wenig Geld.
    Nur mal so: der Kindergarten kostet im Monat 150€!
    Ich bin eine der (wenigen?) glücklichen die mit einer 50% Stelle genug verdient um ohne staatliche Hilfe auszukommen (außer Kindergeld).
    Finanziere mich und meinen Sohn fast vollkommen selber. Auf die 125€ des Vaters könnt ich locker verzichten, wär mich auch lieber, wenn ich Ihn dann nicht mehr am Hals hätte, aber da wird wohl nix draus!
    Gerne hätte ich noch angemerkt:
    Für Kinder ist es sicher besser wenn der betreuende Teil Zeit hat sich um sie zu kümmern und nicht jede Minute auf der Arbeit verbringt nur dass der Unterhaltspflichtige weniger zahlen muss.... Es geht hier nicht um Freizeit sondern um Betreuungszeit! Es geht um Kindeswohl, oder? Oder nur darum der/dem Ex eins auszuwischen?

  • ... ums Kind... Meins ist noch klein. Um arbeiten gehen zu können und so viel zu verdienen, wie wir bräuchten um zu (über)leben und den KV, der seine Tochter vor 4 Mon das letzte mal gesehen hat, könnte ich mein Herz gleich in Pflege geben, weil wir uns kaum noch sehen könnten.
    Das kann`s ja nun nicht sein. Da bin ich sicherlich keine Ausnahme...

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Hallo,


    wir beziehen die 125,-€ UHV und haben auch nach dem erwiesen VST keinen heller Pfennig von ihm gesehen(ist aber in Bearbeitung). zudem zeiht er alles auf die lange bank raus! Den letzten Kontakt hatte meine kleine vor 9 Monaten, zwischendrin hat sie ihn auch gesehen aber er behandelte sie wie luft und zog mit dem (nicht eigenen ) Kind seiner jetzigen Verlobten von dannen.

  • Bis vor 5 Monaten lebten die Kinder bei der KM und ich zahlte monatlich 400€ Unterhalt + Kindergartengebühr von 93€. Dann griff der Selbsterhalt.


    Kinder leben jetzt bei mir und die Mutter zahlt 0 € Unterhalt, ich bekomme für die 4jährige Tochter 125€ und für die 6 jährige Tochter 168€ vom Amt als Unterhaltsvorschuss.


    Die Mutter sieht es nicht ein arbeiten zu gehen, will im Gegenteil noch Geld von mir haben, da sie der Kinderumgang für sie gerichtlich auf 4 x 5 Std. in der Woche festgelegt worden ist. Zahle daher jetzt Kostgeld für das Mittagessen, dass die Kinder bei ihrer Mutter einnehmen.

  • Zwischendurch mal ein kleiner Exkurs über die historische Entwicklung des Exenunterhalts:


    Bis 1970: zahlbar lediglich ein paar Wochen Entbindungskosten nach §1715 BGB
    Ab 1970: 1 Jahr Unterhalt
    Ab 1995: 3 Jahre Unterhalt
    Ab 1998: 3 Jahre Unterhalt mit Verlängerungsoption
    Ab 2008: Verlängerung auf unbestimmte Zeit


    Der Exenunterhalt ist also beständig ausgebaut worden, während sich im Laufe der Jahrzehnte die Situation des pflichtigen Elternteils im Job stark verschlechtert hat. So gesehen ist es kein Wunder wenn kein Exenunterhalt fließt.

  • Meine Ex hat an Einnahmen:


    462€ Kindergeld
    ca. 1000 € an Einnahmen aus selbstständiger Arbeit
    800€ Kindsunterhalt von mir á Monat (+ 400€ Sonderzahlung im November für Schulfahrten etc)
    Gott sei dank muss ich für sie nicht auch noch zahlen, sonst könnt ich nämlich auf der Strasse leben.


    2262€ jeden Monat



    Und trotzdem kommen die Kinder bei mir immer mit kaputten Sachen an und ich kaufe ausser der Reihe noch Schuhe und so, weil die arme kein Geld hat. :kotz


    Jammern auf ganz hohen Niveau...

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

    Einmal editiert, zuletzt von Deaver ()

  • :respekt Deaver das du es machst das mit den Schuhen.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • meine Tochter bekommt leider nur den Mindessatz von 124 Euro vom JA. Ihr Vater zahlt niemalsgarnichts!


    Mir graut es davor wenn meine Tochter mal in die Schule geht, dann wirds teuer und ich bekomm nichts mehr :( .


    Meine Anwältin meint ich soll unbedingt einklagen, aber ich mag nicht. Bin froh wenn ich endlich mal Ruhe und ""Frieden hab".

    Es kommt ein Zeitpunkt in deinem Leben, an dem du realisierst, wer dir wichtig ist, wer es nie war und wer es immer sein wird.
    So mach dir keine Gedanken über die Menschen aus deiner Vergangenheit, denn es gibt einen Grund weshalb sie es nicht in deine Zukunft geschafft haben...

  • Lieber Deaver,
    Lass mich das mal durchrechnen:
    Von der Menge an Kindergeld schließe ich mal dass Ihr 3 Kinder habt!
    Also, deine Frau hat 2262 €. Geteilt durch 4 Personen (Mama plus 3 Kinder) ist das 565,5 € pro Person!
    Auch wenn Du nur vom Selbstbehalt von 900€ leben würdest, hättest Du immer noch um einiges mehr Pro Person als deine Ex!
    Ich versteh nicht wieso Du dich so aufregst!
    Grüße

  • Lieber Deaver,
    ........Auch wenn Du nur vom Selbstbehalt von 900€ leben würdest, hättest Du immer noch um einiges mehr Pro Person als deine Ex!
    Ich versteh nicht wieso Du dich so aufregst!
    Grüße


    Auch wenn die Frage nicht an mich ging, so glaube ich, dass Deaver sich wohl eher darüber aufregt, dass die KM das vorhandene Geld nicht wirklich in die gemeinsamen Kinder investiert :idee


    LG
    Nicole

  • Hallo zusammen,



    also ich bzw wir, bekommen auch NIX ! Ist mir genauso recht wie jemand vor mir geschrieben hat.


    NIx sehen, nix hören, nix wollen, nix schwierigkeiten....


    Lg Bine

    Man weiß selten was Glück ist aber meißtens was Glück war.

  • Genau Nicole,


    ich meine hat er ja auch irgendwie Recht. Ich meine dann kann man doch nun wirklich erwarten das die Kinder vernünftig angezogen sind. Ich meine jetzt nicht die modernsten neusten Anziehsachen bzw. irgendwelche Markenklamotten. Halt einfach nur heile und vernünftig. Ich meine klar es kann alles mal an der einen oder anderen Stelle kaputt sein, aber wie gesagt sie müssen tragbar sein. Und Deaver würd bestimmt nicht los gehen, und Sachen kaufen wenn die Sachen noch tragbar wären.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Und Deaver würd bestimmt nicht los gehen, und Sachen kaufen wenn die Sachen noch tragbar wären.


    Und auch das ist richtig und auch hier Danke für "zwischen den Zeilen lesen"


    Letztes WE zum Beispiel habe ich meinen Sohnemann wieder Schuhe gekauft weil bei denen die er anhatte die Sohle schon 1/4 ab war.



    Zitat

    Zitat LuluBaba: ist das 565,5 € pro Person!

    Dann lass mich das mal relativieren.


    Sie lebt mit ihren neuen zusammen in seinem Haus und zahlt dementsprechen keine Miete usw.


    Wenn ich nur vom SB lebenen müsste, zieh da mal Miete, Strom ab...Dann arbeitet gnädige Frau ja Zuhause..ich fahre jeden Tag 60 Kilometer zur Arbeit und Fahre an den WE wenn ich die Kinder habe 320 Kilometer um sie zu holen und zu bringen.


    Rechne da mal den Sprit....


    Und jetzt sag bitte nochmal ruhigen Gewissens das ich mehr Geld habe. :kotz


    Aber das sind Sachen die Du nicht wissen kannst...deshalb kreide ich Dir das auch nicht an... Aber mal ein bisschen bedacht bitte das Väter nicht alles geld für sich haben, wäre angebracht.



    LG
    Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.