Auch von einer Kindergelderhöhung schrieb niemand, es ging um Sozialleistungen.
Wäre ja auch noch schöner wenn das angerechnet werden würde, denn Kindergeld ist zum Großteil die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums und keine Sozialleistung.
... Kindergeld wird 1:1 in die Regelleistungen eingerechnet... ein Kind bekommt nur den Regelsatz... nix weiter... Kindergeld ist da schon drin... lies das mal in deiner angegebenen Quelle nach.