Brille als Sonderbedarf?

  • Mein Jüngster hat nun seine erste Brille bekommen. Aufgrund seiner Kleinwüchsigkeit und dementsprechend veränderter Gesichtsproportionen war ein Kostenlos-Modell nicht möglich.
    Ich bekomme Alg2, mein Jüngster bekommt Unterhalt. Da sein Unterhalt mit angerechnet wird beim Alg2 war nix mit ansparen aus dem Unterhalt (kein Mangelfall) . Ich hab mir das Geld für die Brille nun erstmal von Verwandten geliehn, da ich es nicht habe, zumal ich erst vor Kurzem 250 Euro für ne Vollnarkose ( Zahn-OP, Kind ist über 12 ) alleine bezahlt habe, sowie diverse Anschaffungen, die die Ergotherapeutin angeraten hat ( wovon leider nur eins von der Krankenkasse übernommen wurde, der Rest läuft nicht unter Hilfsmittel, ist aber für meinen Sohn sehr wichtig, daher hab ichs angeschafft ) .


    Ich wollte zuerst einmal anfragen hier, bevor ich KV damit nerve, ob er überhaupt zuzahlen müßte für ne Brille ( hat etwas über 100 Euro gekostet, anders wars nicht machbar, s.o. ) . Ich weiß, dass es nicht gerade wenig ist was er an Unterhalt zahlt ( also Mindestunterhalt nach DT ) , aber er hat zusammen mit seiner Frau mehrere Tausend Euro, plus Haus, plus 2 Autos ( alles abbezahlt ), mehrmals im Jahr Urlaub etc. - ich gönn ihm das alles, er geht arbeiten und sie auch für das Geld was sie verdienen, und mein Sohn ( ich sage bewußt MEIN Sohn, denn er kümmert sich nicht ) ist der einzige für den Unterhalt bezahlt werden muß, sie selber hat keine Kinder. Ich dagegen kümmer mich um meinen Sohn, der behindert und chronisch krank ist und weshalb ich auch keine Arbeit annehmen kann, kein Arbeitgeber macht das mit, wenn ich ständig zu Hause sein muß wegen meinem Sohn wenn er wieder krank ist oder mit ihm ins Krankenhaus muß, deshalb lebe ich von Hartz4. Für mich sind 100 Euro daher auch extrem viel wert, deshalb meine Nachfrage hier.


    Meine Frage: Ist eine Brille Sonderbedarf, für das das unterhaltszahlende Elternteil zusätzlich was bezahlen muß zum Unterhalt oder nicht?

  • Hi,


    ist das Verhältnis zum KV denn so schlecht? Sonst hätte ich ja erstmal gefragt, ob er bißchen helfen kann. :frag


    Viel Erfolg!!

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Soweit ich weiß, gibt es Urteile, dass zumindest die Erstanschaffung einer Brille einen Sonderbedarf darstellt, denn in dem Fall konnte man ja nicht darauf sparen, weil ja nicht mit einer Brille zu rechnen war (im Gegansatz zu jetzt, denn Du weißt ja, dass immer wieder eine neue anfallen wird).


    Ich kämpfe aber auch gerade, um das durchzusetzten....


    Ich würde es daher einfach mal mit einem netten Anruf/Schreiben und eben genau der von Dir oben ausgeführten Begründung versuchen.... schaden kann es nicht....


    Viel Erfolg!

  • mKn. müsste in diesem Fall (und bei entsprechender Verordnung) sowohl die Sonderbrille, als auch die Narkose bei Zahn OP von der KK übernommen werden-
    (da beides auf Grund der Behinderung notwendig ist)-
    hier würde ich deutlich mehr "Speck" bei der KK machen... glaub mir, das hilft :brille


    ansonsten ist es aus meiner Sicht so, dass der Vater sich hier an der Brille hätte beteiligen müssen... allerdings hättest Du ihn vorher (!) wohl dazu auffordern müssen,
    und wohl auch hier nachweisen (wie auch bei der KK), dass ein Standardgestell nicht ausreichend gewesen wäre-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Der Vater ist eigentlich immer raus: Die "normale" Brille hat die Kasse zu zahlen. Und wenn die Sonderbrille wirklich notwendig ist, dann steht die Kasse auch im Senkel. Ist die Brille nicht notwendig - also zahlt die Kasse mit dieser Begründung nicht -, muss auch der Vater mit der gleichen Begründung nicht zahlen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für was hast Du 100€ gezahlt. Gläser oder Gestell? Die Kasse zahlt in der Regel die einfachen Gläser ohne Entspiegelung. sonst nichts. alles andere ist "Luxus" und muss selbst gezahlt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Moonshadow ()

  • Eine etwaige "Sonderzahlung" des KV würde dir doch eh nur wieder auf das ALG II angerechnet, oder nicht?
    Sinnvoll wäre hier wohl sicherlich, nochmal die Kasse - mit Druck - zu involvieren, oder aber den KV auf freiwilliger Basis "unter euch" einzubeziehen.

  • Auf jeden Fall mal etwas energischer bei der Krankenkasse nachfragen, einfordern.
    Für behinderte Kinder gibt ers durchaus Sonderregelungen.


    Hat Dein Bursche eine Pflegestufe , eionen Schwerbehindertenausweis ?
    Dann hat Du doch eine gute Grundlage der Krankenkasse noch mal Feuer unterm Hintern zu machen.


    Wobei es leider so ist, das viele Sachen trotz 100 % Schwerbehinderung nicht übernommen werden.Selbst bei der Inkontinenzversorgung muss ich dazu bezahlen,


    Stelle Deine Frage mal im rehakids. de Forum, in solchen Dingen sind die echt Fit


    Liebe Grüße


    Ute

  • Hab Kv vor 2 Jahren auch gesagt,
    WeTogether.
    Wir teilen die Anschaffung..
    50/50
    Jap die Brillen sind teuer. Kann ich ein Liedchen von singen:(
    Gerad die kleinen brauchen eine die gut sitzt.
    Btw..
    Ich stell meine Brillen also die meines Sohnes bei Ebay,
    Mein Sohn trägt seit dem 1. Lebensjahr.
    Setzt die bei ebay rein. Dann meistens für nur "14-18€"
    Falls du Interesse hast oder ihr schnell wieder eine braucht
    Wir brauchen jährlich eine, da der Kopf so gigantisch wächst


    Und ja frag kv erstmal.

  • Wir haben die Brillen immer auf Kosten der KK bekommen, auch bei einem Kind spezielle Extras, die medizinisch notwendig und begründbar waren.


    Bei Ergoanschaffungen die sinnvoll sind, aber nicht übernommen werden, würde ich ihn vor der Anschaffung um Unterstützung bitten.


    Warum zählt er nur den Mindestunterhalt, wenn er mehrere tausend Euro verdient, und nur für ein Kind Unterhaltspflichtig ist.


    Was ich mich frage, wenn er mehr zahlen würde, wieviel kannst du da vom ALG her behalten? Wäre es da nicht geschickter, ihn zu bitten, Extras zu übernehmen, die nirgendwo offiziell auftauchen.



    LG Jona

  • Da hab ichs wohl falsch angepackt, hm, ok Shit happens....


    Von der Brille haben wir "nur" das Gestell zahlen müssen, von den kostenlosen Brillen paßten nur die Babygestelle - für nen angehenden Teenager absolutes No-Go, also haben wir ne Brille genommen, die paßt und die ihm gefiel und mein Limit war 100 Euro. Entspiegeln lassen hab ich sie noch, aber die Kosten hatte ich mit eingeplant, war auch je Glas " nur" 13 Euro.


    Die Narkose gabs leider nicht auf Krankenkassenkosten, wir haben monatelang dran rumgestritten, ich hätte es einklagen müssen, aber die Zahnschmerzen meines Sohnes, die dann sehr akut kamen, gaben den Ausschlag, in den sauren Apfel zu beißen und zu zahlen :-(


    Leider ist das Verhältnis zum KV mittlerweile auf den Nullpunkt abgesackt weil wir nicht nach seiner Pfeife tanzen und ich - oh wie schlimm - meinen Sohn auch schulmedizinisch behandeln lasse ( was Ex grundlegen ablehnt, aber bei der Erkrankung von Junior schon mehrfach lebensrettend war und auch weiterhin sein wird, mit seinen Heilsteinen etc. kommt er da nicht weit ) und - noch schlimmer - das Kind mit Gendefekt zur Welr gebracht habe ( ich bin die Gebärende, also bin ich in seinen Augen schuld, hab in der Schwangerschaft wohl nicht genug meditiert oder Heilkräuter zu mir genommen ) , naja und noch so einiges mehr. In seinen Augen braucht Kind auch keine Brille, er soll seine Augen mehr trainieren und Ausdauer zeigen, dann wird das schon .... deshalb müßte ich auch mit gesetzlichen Vorgaben kommen.


    Zitat

    Bei Ergoanschaffungen die sinnvoll sind, aber nicht übernommen werden, würde ich ihn vor der Anschaffung um Unterstützung bitten.

    Braucht Junior in KV Augen nicht, es ist alles nur Einbildung, und Röntgen und CT lügen und manipulieren und Genteste etc. ebenso .... :radab


    Zitat

    Was ich mich frage, wenn er mehr zahlen würde, wieviel kannst du da vom ALG her behalten?


    und


    Zitat

    Eine etwaige "Sonderzahlung" des KV würde dir doch eh nur wieder auf das ALG II angerechnet, oder nicht?


    Wenn das eine Zahlung ist, die für etwas bestimmt ist, was nicht vom Regelsatz abgedeckt ist, dann wirds nicht angerechnet, ich muß allerdings nachweisen, dass ich das Geld auch wirklich nur genau dafür verbraucht habe und für nichts anderes. Zweckbestimmt ist das Zauberwort, das muß in der Überweisung mit drin stehn (oder es läuft bar direkt an den Optiker, was besser wäre ) . Also auf jeden Fall nicht ungesetzlich. Und wenns offiziell ein Sonder- oder Mehrbedarf wäre, dürfte es erst recht nicht angerechnet werden. ( ich hab mich da mal beraten lassen, weil mein erwachsenes Kind ( U25, aber nicht bei mir wohnend ) von mir was überwiesen bekam für ein Brillengestell, sozusagen Finanzspritze die zweckbestimmt war, und so wurde es uns erklärt wie es richtig gemacht wird und war auch alles in Ordnung dann, Kind wies dann die Anschaffung der Brille nach und meine zweckbestimmte Überweisung wurde nicht angerechnet ) .



    Zitat

    Warum zählt er nur den Mindestunterhalt, wenn er mehrere tausend Euro verdient, und nur für ein Kind Unterhaltspflichtig ist.


    Das weiß ich nicht, das Jobcenter hatte vor 1,5 Jahren den Betrag ausgerechnet und auch das, was er zahlen muß, wenn Kind 12 wird, da hat Ex aber noch reichlich weniger verdient und war noch nicht wieder verheiratet und das Haus ( hat seine Frau meines Wissens geerbt ) war auch noch nicht da. Ich denke, dass, wenn das Jobcenter irgendwann neu berechnet, ein anderer Betrag bei rauskommt. Ich hab beim Erstantrag auf Alg2 unterschrieben, dass das Jobcenter sich darum kümmern darf und die fordern alle 2 Jahre Unterlagen ein und berechnen neu.



    Zitat

    Selbst bei der Inkontinenzversorgung muss ich dazu bezahlen,


    ich leider auch - für 2 Kinder ( auch mein Großer ist betroffen, hat den gleichen Gendefekt, aber nen andern Vater )

  • Das weiß ich nicht, das Jobcenter hatte vor 1,5 Jahren den Betrag ausgerechnet


    hast Du schon mal überlegt, eine Beistandschaft über das Jugendamt einzurichten?


    Die sind idR. deutlich hartnäckiger, als das Jobcenter.... hier geht es um das Kind- und insbesondere auf Grund der Besonderheit noch vermutlich viele viele Jahre lang-
    da fänd ich wichtig, dass von Aussen regelmässig jemand drauf schaut-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das Jobcenter läßt mich keine Beistandschaft einrichten, sondern hat eine eigene Unterhaltsabteilung. Dort wurde mir gesagt, alle 2 Jahre würde gepüft werden und der Vater wäre in jedem Schreiben dazu angehalten worden, dass wenn er mehr oder weniger als 10% des derzeitigen Lohns verdienen würde, er sich melden müsse zur Neuberechnung. Wird wohl nicht so schön werden für den Vater bei der nächsten Überprüfung ....Aber für uns ändert sich rein gar nichts, weil das Jobcenter eh alles anrechnet und wir dadurch nicht mehr Geld hätten. Mir kanns also völlig egal sein ob KV was zahlt und wieviel. Wenn wenigstens die andern beiden ( KV vom andern Kind und KM von Stiefkind ) Unterhalt zahlen würden oder wir für diese beiden UVG bekommen würden, dann wären wir aus Alg2 raus.


    Und vor Jahren hatte ich mal ne Beistandschaft, die haben aber nichts, gar nichts gemacht, außer UVG zu zahlen. Als ich dann wieder geheiratet habe, fiel der UVG weg und mir wurde gesagt, ab jetzt müsse sich das Jobcenter drum kümmern als Leistungsträger, die wären nicht mehr zuständig.


    Auf Alg2 werd ich wohl angewiesen sein bis ich meine Rente durch hab - und da bin ich gerade erstmal gescheitert ( Rheuma, Bandscheibenvorfälle etc. ) , da ich keine 8 Std. täglich mehr erwerbsfähig bin ( nur noch 4-6 Stunden und damit würd ich nie genug verdienen um aus Hartz4 rauszukommen ) und dazu keine Kinderbetreuung habe .


    Hab den KV darauf angesprochen, ob er was dazu gibt zur Brille - nee will er nicht, er will auch gar nicht dass der Kurze ne Brille trägt, sowas unterstützt er nicht, naja.


  • Die deutlich höhere Qualifikation in Unterhaltsfragen hat die Beistandschaft. Beim Jobcenter läuft das vom Ausbildungsgang "nebenher". Und nett, wenn das Jobcenter den Unterhaltspflichtigen zwingen will, von sich aus Auskunft zu erteilen, wenn er denn deutlich mehr verdient. Das kann die Beistandschaft in ihrer Rechtsposition. Ob es das Jobcenter darf, ist fraglich. Problematisch werden dürfte es für den Vater aber nicht bei der nächsten Überprüfung. Gibt er da Auskunft und die ist richtig, ist alles gut. Seit wann er nämlich mehr verdient, muss er dem Jobcenter nicht zur Kenntnis bringen. Die müssten klagen ... und stichhaltige Gründe für ihre Vermutung angeben.



    Unterhaltsvorschuss hast du nicht über die Beistandschaft bekommen. Das sind zwei Paar Schuhe. Wenn du nur an einer Stelle etwas beantragt hast und dann ist Unterhaltsvorschuss geflossen, hast du vielleicht nie offiziell eine Beistandschaft eingerichtet gehabt. Darum hat die dann auch nix getan ... Von dem, was du beschreibst, halte ich Luchsies Empfehlung, eine Beistandschaft einzurichten, immer noch für sinnstiftend. Das Jobcenter kann dies auch nicht verweigern. Dem Kind steht das Recht auf die Beistandschaft zu. Wie das Jobcenter sich mit der Beistandschaft arrangiert, ist deren Problem. Du aber wahrst das Recht des Kindes und damit auch das Recht, Zugriff auf die Unterlagen und Angaben des Ex zu haben.


    (Kommt es nämlich zum Eklat zwischen Jobcenter und Ex, weil der nicht zahlen will, schiebt dir das Jobcenter auf einmal die Aufgabe zu, gegen den Ex zu klagen. Das Jobcenter macht das nicht. Die ziehen dir nur die Gelder ab, die der Ex dir zahlen müsste und sagen, dass du selbst sehen musst, wie du da dran kommst ... Die Beistandschaft jedoch würde, so Erfolgsaussichten bestehen, klagen. Und das ohne Anwaltskosten für dich. )

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich kenne es bisher so:
    Wegen Paragraph 33 SGB 2 muss das Job Center wegen Forderungsübergang den Unterhalt gegen den Vater selbst ! geltend machen.
    Hier darf die Beistandschaft nicht mehr tätig werden, es sei denn , das Job Center gibt der Beistandschaft einen Rückübertragungsvertrag.


    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/33.html


    In den Jobcentern sitzen als Unterhaltsabteilung oft auch Juristen, so dass man schon auch von einer fachlichen Ausbildung sprechen kann.
    Auch ist dieser Unterhaltsabteilung genauso der Gerichtsweg privatrechtlich offen wie dem Beistand.
    Bei Berechnung des Unterhaltes wegen SGB 2 = Hartz IV Bezug muss die Unterhaltsabteilung dort sogar nicht nur die privatrechtlichen Aspekte sondern in der Berechnung teilweise auch öffentlich rechtliche Aspekte berücksichtigen.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: