Mein Jüngster hat nun seine erste Brille bekommen. Aufgrund seiner Kleinwüchsigkeit und dementsprechend veränderter Gesichtsproportionen war ein Kostenlos-Modell nicht möglich.
Ich bekomme Alg2, mein Jüngster bekommt Unterhalt. Da sein Unterhalt mit angerechnet wird beim Alg2 war nix mit ansparen aus dem Unterhalt (kein Mangelfall) . Ich hab mir das Geld für die Brille nun erstmal von Verwandten geliehn, da ich es nicht habe, zumal ich erst vor Kurzem 250 Euro für ne Vollnarkose ( Zahn-OP, Kind ist über 12 ) alleine bezahlt habe, sowie diverse Anschaffungen, die die Ergotherapeutin angeraten hat ( wovon leider nur eins von der Krankenkasse übernommen wurde, der Rest läuft nicht unter Hilfsmittel, ist aber für meinen Sohn sehr wichtig, daher hab ichs angeschafft ) .
Ich wollte zuerst einmal anfragen hier, bevor ich KV damit nerve, ob er überhaupt zuzahlen müßte für ne Brille ( hat etwas über 100 Euro gekostet, anders wars nicht machbar, s.o. ) . Ich weiß, dass es nicht gerade wenig ist was er an Unterhalt zahlt ( also Mindestunterhalt nach DT ) , aber er hat zusammen mit seiner Frau mehrere Tausend Euro, plus Haus, plus 2 Autos ( alles abbezahlt ), mehrmals im Jahr Urlaub etc. - ich gönn ihm das alles, er geht arbeiten und sie auch für das Geld was sie verdienen, und mein Sohn ( ich sage bewußt MEIN Sohn, denn er kümmert sich nicht ) ist der einzige für den Unterhalt bezahlt werden muß, sie selber hat keine Kinder. Ich dagegen kümmer mich um meinen Sohn, der behindert und chronisch krank ist und weshalb ich auch keine Arbeit annehmen kann, kein Arbeitgeber macht das mit, wenn ich ständig zu Hause sein muß wegen meinem Sohn wenn er wieder krank ist oder mit ihm ins Krankenhaus muß, deshalb lebe ich von Hartz4. Für mich sind 100 Euro daher auch extrem viel wert, deshalb meine Nachfrage hier.
Meine Frage: Ist eine Brille Sonderbedarf, für das das unterhaltszahlende Elternteil zusätzlich was bezahlen muß zum Unterhalt oder nicht?