Die Herunterstufung in der DüTa ist eine Kann-Bestimmung. Sie greift ausgesprochen selten, wenn ein eigentlich Unterhaltsberechtigter eigene (genügende) Einnahmen erzielt.
In der vorliegenden Konstellation könnte es, wie Gerichte schon ausgeurteilt haben, im Mangelfall genauso gut sein, dass dem Vater ein "Wohnvorteil" angerechnet wird, um den Kindesunterhalt für alle Kinder besser sicherstellen zu können und die Mutter des jüngsten Kindes ggfls. Sozialgelder beantragen muss. Wenn es - wie hier wahrscheinlich - an die Grenze zum Mangelfall gehen könnte, gibt es oft auf die eine "Karte", die gezogen wird ("Unterhalt für die Mutter") auch noch eine "Gegenkarte".