Unterhaltsrückstand wegen Erhöhung Düsseldorfer-Tabelle ab Januar

  • Hallo,


    ich hätte da mal eine Frage, denn auch wenn ich schon ewig getrennt bin, lief es bei uns bisher "friedlich" und anders.....


    Bisher haben wir immer selber berechnet und haben alles alleine geregelt.
    Aufgrund diverser Unstimmigkeiten hat mein Exmann (nach fast acht Jahren und jetzt, wo Tochter 16 ist) darauf bestanden, dass es einen Titel gibt.


    Der liegt nun seit April vor und es steht, welch ein Wunder, der Betrag drin, den er schon immer gezahlt hat.... nur eben aufgrund der Änderung der DD-Tabelle jetzt mtl. 9,- € mehr.
    Er hat nun ab Mai den Betrag entsprechend angepasst, aber es fehtl die Nachzahlung für die Monate Januar bis April, also insgesamt 45,- €.


    Im Titel steht ausdrücklich drin, dass er ab April den neuen Betrag laufend zahlen muss und der Rückstand für Januar bis März i.H.v. 27,- € zu überweisen ist. Also es müßte der Dümmste kapieren!


    Und nun?


    Kommt jetzt gleich ein Mahnbescheid?
    Wer trägt dann hierfür die Kosten?


    Vielen Dank!

  • Du müsstest erst einmal in Vorleistung treten , dann das Geld von ihm zurückfordern.


    Aber lohnt es sich wirklich? Meine Nerven damit nicht zu belasten, war mir immer mehr wert.



    Ja, du bist im Recht und er will dich damit ärgern. Spiele dieses Spiel nicht mit , das ärgert ihn .

  • Jetzt läuft es ja.


    Rückstand von 27€ zu fordern wäre mir das nicht Wert.
    Ein Mahnbescheid kostet 35€ oder?
    Du hattest es nicht und vermisst es auch nicht, oder?


    Geht mir mit meinem 4048€-Rückstand auch so.
    Wäre cool wenn es noch kommt, klar, aber ich bin
    ohne ausgekommen, daher wäre es nicht sooooo schlimm.





  • Da kenne ich ihn leider besser.... es wird ihn nicht ärgern, wenn ich nicht mitspiele, sondern er sieht sich als Sieger!

    Einmal editiert, zuletzt von Anmida ()

  • Hallo Anmida,


    ich habe ein gewisses Verständnis für den Unterhalt zahlenden Kindesvater, der Eure häufigen Diskussionen rund um Geld beenden möchte und auf einem Titel besteht. Allerdings sollte dieser Titel dann korrekt berechnet sein und auch korrekt bedient werden. Bist du Dir nicht sicher, dass dem so ist, solltest Du den Titel nicht akzeptieren und Dich beraten lassen.


    Ist denn die Beistandschaft des Jugendamtes involviert in das Geschehen?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Du willst dich nicht ernsthaft um 27 oder 45 Euro streiten, oder ???


    Also nichtmal als ich auf Alg II angewiesen war hätte ich wegen so einem Betrag ( und das wäre in dem Fall für MICH ne Menge Geld gewesen) einen Aufstand gemacht...


    Geht es dir um die 45 Euro oder ums Prinzip ?? Er zahlt doch, du hast n Titel, so what... ist doch alles gut. Wer da jetzt der Sieger ist, wäre mir ehrlich gesagt, völlig wurst, ich würde meine Nerven schonen und die 45 Euro vergessen..

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • Ich kann dich so gut verstehen und wäre genauso unterwegs wie du.


    Es lohnt aber nicht.


    Mir ist bei unserem KV aufgefallen, dass je besser es ihm finanziell geht um so komplizerter wird alles mit ihm.


    Ich kann dir keinen Tipp geben... steckte da in der selben Zwickmühle.


    Es ist einfach nur nervenaufreibenden und unfair.



  • Hallo,


    der Titel lief nicht über das Jugendamt, sondern auch über den Rechtsanwalt.
    Beistandschaft war nie involviert....


    Der Titel ist korrekt berechnet.... es kam ja das gleiche Ergebnis raus, wie wir vorher auch selbst berechnet hatten.... daran gibt es keine Zweifel.
    Es geht ja nur darum, dass er für die Vergangenheit die Erhöhung nicht zahlt.
    Klar, sind nur Peanuts, aber ja, es geht mir ums Prinzip!


    Und der Titeil ändert doch auch nichts an Fragen zum Sonder- bzw. Mehrbedarf.... das sind ja zwei völlig verschiedene Sachen....
    Außerplanmäßige Sachen kommen auf den Tisch, ober der laufende Unterhalt durch den Titel festgesetzt wurde oder ob wir ihn selber berechnet haben.


    Und wenn er sich an getroffene Abmachungen halten würde, dann wären viele Diskussionen ums Geld auch garnicht erst entstanden!

  • Wenn der Titel nicht übers Jugendamt lief, sondern übers Gericht, dann kannst du dir vom Gericht einen vollstreckbaren Titel ausfertigen lassen. Mit dem gehst du zum Gerichtsvollzieher, zahlst eine Bearbeitungsbühr (ca. 100 Euro jetzt geschätzt) und der Gerichtsvollzieher tigert los. Da Ex Beamter ist, wird der Gerichtsvollzieher spätestens, wenn er beim Dienstherrn Lohnpfändung beantragt, erfolgreich sein.
    Haben die Rechtsanwälte einen Vertrag aufgesetzt, eine Vereinbarung, dann ist das mutmaßlich noch kein Titel, sondern muss erst zum Notar und zum Gericht. Kostet in Bayern mutmaßlich mehrere Hundert Euro.
    Da Ex anscheinend beamtet ist, hat er gewiss eine gewisse Ahnung in Rechtssachen. Er word, bevor der Gerichtsvollzieher ganz groß loslegt, stillschweigend die offenstehenden Euronen zahlen - und du hast dann die Vorgangskosten alle am Hals. Natürlich könntest du versuchen, die zivilrechtlich einzuklagen. Da reagiert er dann - wenn er geschickt ist - genau so.


    Ob sich der Aufwand lohnt, musst du entscheiden. Finanziell ist das sicherlich nicht lohnenswert. Aber du könntest Ex beweisen, dass du mit deiner Forderung im Recht bist und er ein Schluri.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Allerdings sollte dieser Titel dann korrekt berechnet sein und auch korrekt bedient werden. Bist du Dir nicht sicher, dass dem so ist, solltest Du den Titel nicht akzeptieren und Dich beraten lassen.


    der Titel lief nicht über das Jugendamt, sondern auch über den Rechtsanwalt.
    Beistandschaft war nie involviert....


    Der Titel ist korrekt berechnet.... es kam ja das gleiche Ergebnis raus, wie wir vorher auch selbst berechnet hatten.... daran gibt es keine Zweifel.
    Es geht ja nur darum, dass er für die Vergangenheit die Erhöhung nicht zahlt.
    Klar, sind nur Peanuts, aber ja, es geht mir ums Prinzip!


    Und der Titeil ändert doch auch nichts an Fragen zum Sonder- bzw. Mehrbedarf.... das sind ja zwei völlig verschiedene Sachen....


    Hallo Anmida,


    ich lese in Deinem Startbeitrag, es sei vom Kindesvater eine gewisse Summe tituliert worden. Der Titel scheint statisch, nicht dynamisch. Das ist zwar korrekt, aber ungünstig für Dich.


    Zudem hatte ich geschrieben "und auch korrekt bedient werden" und hatte eher in diesem Zusammenhang nach der Beistandschaft gefragt. Diese würde den Kindesvater mahnen so dass Dir diese Diskussionen erspart bleiben würden, für die Beistandschaft sind die von Dir genannten Euro-Beträge eher nicht Peanuts.


    Nichtzuletzt würde die Beistandschaft in Sachen Mehr- und Sonderbedarf kostengünstiger (weil kostenlos) und in Deinem speziellen Falle vielleicht sogar qualifizierter beraten als ein Rechtsanwalt. Den muss man sich ja erst mal leisten können.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Der Titel ist dynamisch, aber es geht ja jetzt nur um diesen Moment.


    Eine Beistandschaft war bisher nicht erforderlich, weil wir alles regeln friedlich regeln konnten.


    Ich bin dann davon ausgegangen, dass diese sich nicht einmischt, wenn der reguläre Unterhalt läuft und laufende Zahlungen in der vereinbarten Höhe fließen.


    War dann wohl ein Irrtum....


    Und jetzt ein Beistandschaft einrichten wegen 45,- € ist ja auch lächerlich.
    V.a. ist das Jugendamt München total überlastet..... die zeigen mir ja auch einen Vogel....

  • Na bei dir geht es ja theoretisch auch um den Mehrbedarf, wegen der Matratze z.B.. Da hast du mehr als 45 Euro Gegenstandswert und ja auch eine grundsätzliche Klärung möchtest du haben. Eine Beratung dort ist sicher nicht verkehrt. Bei dir gehts ja auch um die Schule, wenn ich mich recht erinnere. Also hast du schon ein paar Baustellen, die mit nem Amt im Rücken evtl. doch klärbar sind.


    Ich für meinen Teil, werde mich auf jeden Fall bei der nächsten Unstimmigkeit an die Beistandschaft wenden. Das kostet mich dann auch Nerven, aber zumindest kein Geld.

  • Vielen Dank für den Hinweis.


    Ich werd mich mit dem Jugendamt mal in Verbindung setzen.