Hallo,
HPG ist ein Jugendhilfe"Instrument" des Sozialen Dienstes des Jugenamtes in einem Jugendhilfefall.
Gesetzlich vorgeschrieben:
https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/36.html
D.h. dass das JA als "Einlader" dazu auch bestimmen darf/muss, wer teilnimmt.
Und im o.g. Paragrafen ist auch nur von den Personensorgeberechtigten die Rede, nicht von Lebensgefährtinnen o.ä. ....
Also Fazit: JA darf das, gesetzlich dazu noch "abgesegnet".