hallo,
kurz zur vorgeschichte:
kreisjugendamt/ beistanschaft klagt -ohne mein wissen und ohne aussicht auf erfolg- gegen KV. nachdem das AG das urteil gesprochen hat, bekomme ich 2monate später, den kostenfestsetzungsbeschluß vom JA mit der bitte um ausgleich (vgl. meine beitrag)
nachdem ich am samstag einen brief direkt vom RA bekommen habe, mit der aufforderung, die kosten für meine kinder nun endlich zu bezahlen, habe ich das ans JA weitergeleitet. der beistand ist grad im urlaub. danach habe ich den RA angeschrieben und auszüge aus meinem email ans JA beigefügt, ebenso geschrieben, daß meine kinder kein einkommen haben.
nun schreibt mir der RA zurück, daß ich im falle einer nichtzahlung eine eidesstattliches versicherung für meine kinder abgeben müßte und dass diese dann einen negativen SCHUFA eintrag erhalten. können kinder eine SCHUFA haben???? meine buben sind 10 und 12 jahre, also noch nicht mal geschäftsfähig, nach deutschem recht!?
wörtlich schreibt der anwalt (zitat):
"Die Übersendung des Kostenfestsetzungsbeschlusses erfolgte an Sie als Erziehungsberechtige Ihrer Söhne. Wie Sie aus meinem Schreiben entnehmen können, sind Sie selbst nicht Verpflichtete, sondern Ihre Söhne. Ich wollte Ihnen allerdings die Möglichkeit geben, diesen Betrag für Ihre Söhne zu zahlen, da andernfalls, wie bereits mitgeteilt, es droht, dass Sie für Ihre Söhne die eidesstattliche Versicherung ablegen müssen.
Über die Folgen (Schufa-Eintrag, Rechtskraft des Titels für 30 Jahre) hatte ich Sie bereits informiert."
kann mir jemand helfen?
danke und lg casha