Floridalady, Ihr solltet parallel beim FamG schon einmal die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Ist zwar juristisch nicht ganz sauber, zwingt aber das FamGericht zu einer Stellungnahme /verpflichtenden Äußerung zur Sache. Das Gericht muss das richtig einordnen, weil ihr juristische Laien seid. Es muss also selbst nach dem Weg gucken, wie euch Recht geschehen kann.
Begründung im Schreiben könnte sein, dass den anderen Verfahrensbeteiligten (Mutter/Sohn) eure Adresse zu jeder Zeit bekannt war. Wenn sie dem (alten) Jugendamt auch bekannt war, das ebenfalls erwähnen.