Ersetzen einer Unterschrift vom Gericht durch Vorspielen falscher Tatsachen

  • Floridalady, Ihr solltet parallel beim FamG schon einmal die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Ist zwar juristisch nicht ganz sauber, zwingt aber das FamGericht zu einer Stellungnahme /verpflichtenden Äußerung zur Sache. Das Gericht muss das richtig einordnen, weil ihr juristische Laien seid. Es muss also selbst nach dem Weg gucken, wie euch Recht geschehen kann.


    Begründung im Schreiben könnte sein, dass den anderen Verfahrensbeteiligten (Mutter/Sohn) eure Adresse zu jeder Zeit bekannt war. Wenn sie dem (alten) Jugendamt auch bekannt war, das ebenfalls erwähnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo!


    Wenn die KM aber Gelder vom Amt bekommt, kann die auch nicht einfach so umziehen. Das muss vom Amt genehmigt werden. Sonst bekommt die da keine weiteren Gelder mehr.





    Bei mir hat vor Gericht mein Ex gelogen. Aber, weil ich ihn verlassen habe- wurde auf ihn Rücksicht genommen und weil er einen weiteren Weg hatte.



    LG Conny

  • Hallo, ich denke vielleicht ist es bei den Gerichten Unterschiedlich, aber bei Hann-Münden müsste es sich ja um das FG Göttingen handeln. Die werden keine Beschlüsse ins Ausland oder sonstwohin per Email verschicken!
    Sie machen das im Ausnahmefall per Fax, und sonst nur per Auslandszustellung.
    Also bitte nicht anmailen sondern per Fax kontaktieren!


    Viele Grüsse !

  • Wenn das Jobcenter ( so habe ich rausgelesen?) eine Sanktion ( ich nehme mal an, dass es sich um diese handelt, denn eine Sperre gibt es da nicht) verhängt hat, bringt ein Umzug in den Bereich eines anderen Jobcenters gar nichts um der Sanktion zu umgehen, den Sanktion bleibt auch beim Jobcenter des neuen Wohnorts bestehen.


    Dann weiter, es besteht also ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Hören und ich nehme mal an, dass aufgrund dessen eine Schule zugeteilt wurde. Der Förderbedarf besteht auch weiterhin, solange nicht von Amtswegen festgestellt werden konnte, dass dieser Förderbedarf aufgehoben wird. Ich üwrde also bei der alten Schule anfragen, ob der Förderbedarf aufgehoben wurde und falls nicht, bei der neuen Schule anrufen und anfragen, wie die dem Förderbedarf des Schülers gerecht werden ( Nachteilsausgleiche? Inklusion ? Einzelunterricht in einigen Fächern? ) - falls der Schule nichts von dem Förderbedarf bekannt ist ( was eigentlich nicht sein kann da die Schulakte angefordert wird) bitte auf den Förderbedarf hinweisen und auf eine Klärung drängen, wie mit dem Förderbedarf verfahren wird in Zukunft. Kann durchaus sein, dass die Schule dann sagt, dass sie diesen Schüler nicht beschulen können und somit der Weg ins Internat der alten Schule frei wär ( evtl. Finanzierung über Eingliederungshilfe mit Hinweis auf den Förderbedarf und darauf dass der Schüler in dieser Schule gut zurecht kam ) - das wird der Mutter sicher nicht gefallen, da sie dann weniger Geld vom Amt erhält, aber es geht hier um den Schüler und nicht um die Mutter. Im Falle des Internats fände ich es auch nicht weiter tragisch, wenn die Mutter eine Strafe verbüßt aufgrund Meineid ( sie ist erwachsen und sollte wissen was sie tut) .

  • In der Situation ist wohl ehr, was Kinzu der Situation sagt und was er will. Wenn er nicht ins Internat will, dann kann sich noch so gekümmert werden, er wird dort gegen seinen Willen nicht hingehen. Die Mutter wird auch nicht im Gefängnis landen, dass passiert nicht.