Alleiniges Sorgerecht - bitte Hilfe

  • Hallo, kurze Vorgeschichte, ich bin seit fast 10 Jahren geschieden, wollte damals nach einer schlimmen Ehe einfach nur meine Ruhe und Harmonie, habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unser Kind, aber kein klares Schriftstück, was das Sorgerecht festlegt (wir wurden im Ausland geschieden). Mein Ex hat sich die ganzen 10 Jahre nicht gekümmert, ich wohne mittlerweile seit 4 Jahren mit Unterbrechung wieder in Deutschland. Ich habe grosse Probleme Unterschriften zu bekommen. Die Beantragung eines Passes für meine Tochter hat sich als Alptraum erwiesen. Ich arbeite in der Regel im Tourismus mit Auslandsreisen viel und oft und es ist jedesmal eine Zitterpartie, wenn wir reisen müssen (zur Zeit aber leider arbeitslos und habe nun Zeit und Energie, eine neue Lösung anzugehen). Im Moment bin ich seiner vollen Wut ausgesetzt. Er hat 2 Jahre lang angemessenen Kindsunterhalt zahlen müssen, was ihn sehr verärgert hat. Vor 9 Monaten hat er seine Stelle gekündigt und ist seither arbeitlos, so dass dies kein Thema mehr ist, aber er fürchtet weitere Zahlungen. Er hat mir durch die Blume zu verstehen geben, dass er "aus unserem Leben verschwindet" (er ist und war auf eigenen Wunsch nie Teil unseres Lebens, möchte aber das letzte Wort behalten bei wichtigen Entscheidungen, was er mit "uns in Ruhe lassen" wohl meint), wenn ich auf den Kindsunterhalt verzichte. Ich würde dies tun. Meine Ehe war ein Alptraum und die Elternschaft (oder der dauernde missglückende Versuch ihn ins Boot zu holen oder alternativ eine allgemein gültige Einverständniserklärung zu bekommen) haben mich so mürbe gemacht, dass ich auf alles verzichten würde, nur damit wir unsere Ruhe haben. Allerdings habe ich nun gelesen, dass es illegal ist, auf den Kindsunterhalt zu verzichten. Zur Zeit weiss ich, wie so oft, nicht, wo er wohnt (aber er ist in seinem Heimatland). Ich selbst muss ihm Auskunft über jeden Schritt von uns geben, da er sonst mit Anzeige droht (er würde sich etwas einfallen lassen, was eine Anzeige gerechtfertigt... ich weiss nicht was (?) und vielleicht sind es auch leere Drohungen, denn ich wüsste nicht, was ich getan haben sollte, was eine Anzeige rechtfertigen würde (?). Als letztes wollte er mich anzeigen, weil ich ihm nach einem Umzug nicht schnell genug unsere neue Adresse mitgeteilt haben (wie gesagt haben wir aber gar keine Adresse von ihm. Was kann ich tun? Ich kann so nicht mehr weitermachen. Kann ich in diesem Fall das Sorgerecht beantragen? Wie lange dauert das und was kostet es?

  • Hallo Malini,


    ich kann keinen echtes Argument sehen, wozu Du das alleinige Sorgerecht brauchen könntest.


    - Pass kannst du ohne Unterschrift des KV beantragen
    - für Reisen brauchst Du keine Erlaubnis außer es geht in ein Krisengebiet oder das Reiseland fordert ein Visum
    - Auskunft über jeden Schritt musst Du derzeit nicht geben, weil ihr das GSR habt, sondern weil Du Dir offenbar mit diffusen Konsequenzen drohen lässt
    - Ein Umzug ohne KV die Adresse mitzuteilen, ist kein Straftatbestand. Es ist nicht mal eine Ordnungswidrigkeit, es gibt kein Grund für eine Anzeige.


    Vor diesem Hintergrund (und der fehlenden Ladungsadresse) das ASR zu beantragen, dürfte Geldverschwendung sein. Offengestanden meine ich sowieso, Dein Problem sei nicht das GSR, sondern die (unbegründete) Angst vor dem Kindesvater.


    Zu etwas mehr innerer (!) Distanz mag raten
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • der Pass müsste doch gültig sein, bis Kind 16 ist :hae:
    und dann kann selber einer beantragt werden....


    wofür benötigst Du das alleinige SR Deiner Meinung nach?


    Und um welches Land handelt es sich, in dem der KV lebt?
    bzw. in welchem Land wurde ihr geschieden, und welche Rechtslage gilt dann dort?
    Grds. brauchst Du ja wohl nichts zu befürchten, da Du ja (liest sich zumindest so) mit seiner Zustimmung mit Kind zurück nach DE gezogen bist....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nein, dies ist nicht so. Mein Kind hat duale Staatsbürgerschaft und braucht auch immer beide Pässe. Der Pass des einen Landes war für mich fast nicht beantragbar (der SEINES Landes), da er sich nicht gemeldet hat. Es hat über 5 Monate gedauert und bedurfte einer Suchaktion. Auch der deutsche Pass ist nicht einfach ohne seine Unterschrift zu bekommen. Mir wurde gesagt, dass dies nicht geht, da es sich dabei um Kindesentführung handeln könne. Beim Reisen in verschiedene Länder musst eich die Einverständniserklärung meines Ex vorbringen (Bspl: Kanada). Ich musste fast wieder zurück fliegen, weil das, was ich hatte, nicht ausreichte. Ich gebe zu: ich möchte meine Ruhe. Ich bin dauernden Ängsten ausgesetzt. Angst, dass er was nicht unterschreibt, Angst, dass ich was nicht bekomme, weil er sich nicht rührt, Angst, dass er mir wegen irgendwas wieder droht.

  • Also ich kann sie schon verstehen. Ich habe das alleinige Sorgerecht und musste schon so oft diese Negativbescheinigung beim Jugendamt beantragen weil ich z.B. der Pass nach 6 Jahren abgelaufen ist und ich einen neuen beantragt habe. Wie das ohne Vaters Zustimmung bei gemeinsamen Sorgerecht geht. ist mir schleierhaft. Und bei Reisen braucht man doch andauernd ein Visum. Wenn man nicht nur nach Dänemark fährt...


    Aktuell bin ich am überlegen ob ich meinen Sohn die Schule wechseln lasse...brauch ich auch wieder die Bescheinigung, die TS Unterschrift vom Vater. Wie bekommt man die, wenn man die Adresse nicht hat? :hae: Wär mir alles zu kompliziert.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Ich bin in beiden Ländern geschieden. Scheidung ist in D anerkannt. Das Land ist Australien. Das Thema ist wohl: er kümmert sich nicht um unser Kind, das hat er auch nicht, als ich noch vor Ort war (er ist sofort ans andere Ende des Landes gezogen). Er möchte das Kind weder nehmen, noch möchte er, dass wir in einem Ort leben und uns beide um unser Kind kümmern. Er möchte mit nichts belästigt werden (Unterschriften), aber gleichzeitig möchte er die Kontrolle. Die Kontrolle möchte er, weil er zahlen muss, wobei er wie gesagt seine Stelle vor fast einem Jahr gekündigt hat, um den Zahlungen zu entgehen. Es ist irgendwie wie ein seltsames Spiel. Er möchte komplett in Ruhe gelassen werden, dann würde er auch uns "in Ruhe lassen". Mit komplett in Ruhe meint er, keine Zahlungen mehr. Ich bin bereit darauf zu verzichten, aber ich weiss nicht wie. Kann ich das mit einem notariell beglaubigten Schreiben. Ich würde alles tun, damit dieser immer wieder aufflammende Terror aufhört

  • Das Problem mit der Schulanmeldung hatte ich auch. Ich gebe zu, dass ich da angegeben habe, dass er vermisst ist. Ich hätte mein Kind sonst nicht anmelden können oder es hätte viel zu lange gedauert. Ich habe mal beim Jugendamt gefragt (ist schon länger her), da wurde gesagt, ich könne die Elternschaft auf ruhend oder ähnliches setzen... google spuckt aber in der Richtung nichts aus, damals war ich zu kaputt, das zu beantragen (50 Stundenarbeitswoche und noch 100% Kind)... ich hab gedacht: geht schon irgendwie so, aber es hat einen Punkt erreicht, wo es nicht mehr geht. Und gerade momentan habe ich Kraft und Ruhe evt. eine Änderung anzugehen.

  • Ich habe das alleinige Sorgerecht und musste schon so oft diese Negativbescheinigung beim Jugendamt beantragen weil ich z.B. der Pass nach 6 Jahren abgelaufen ist und ich einen neuen beantragt habe. Wie das ohne Vaters Zustimmung bei gemeinsamen Sorgerecht geht. ist mir schleierhaft. Und bei Reisen braucht man doch andauernd ein Visum. Wenn man nicht nur nach Dänemark fährt...



    Hallo FraumitKind,


    http://www.bmi.bund.de/SharedD…df?__blob=publicationFile
    -> Artikel 6.1.3.4



    Hallo Malini,


    - Kanada ist in der Tat ein ganz eigenes Pflaster, um dort auszureisen, benötigt man die Unterschrift des mitsorgeberechtigten Elternteils. Aus anderen Ländern ist mir das nicht bekannt.
    - Dass ein Kind mit zwei Staatsbürgerschaften zum Reisen tatsächlich beide Pässe benötigt, ist mir neu, da kannst Du eventuell in einem Forum für binationale Elternschaften nachfragen.
    - Auf Kindesunterhalt zu verzichten, ist ganz einfach: Du forderst ihn einfach nicht.
    Dies jedoch schriftlich fixieren zu wollen wäre auch dann Makulatur, wenn ein Notar dies erledigt. Eine derartige Erklärung ist sittenwidrig.


    Wenn der Kindesvater wichtige Unterschriften verweigert oder Forderungen damit verknüpft, kannst Du einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen - hier bestünde dann die Chance, das entsprechene Teilsorgerecht zu erhalten (Schulummeldung z.B.).


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Der Pass des einen Landes war für mich fast nicht beantragbar (der SEINES Landes


    warum brauchst Du den Pass seines Landes? (rein Interesse halber ;) )-


    ansonsten würde ich eventuell versuchen, das ABR zu beantragen-
    bzgl. Schulanmeldung hab ich immer geschrieben "Wohnort unbekannt" (Schulpflicht wirkt stärker, als fehlende Unterschrift)-


    Ich habe auch einige Auslandsreisen (auch weiter weg) mit meinen Kids unternommen.... und niemals irgendwas von meinem Ex benötigt :frag
    (und meine verheirateten Freundinnen, die mit waren, auch noch nie ;-) würde auch glaub ich niemand drauf kommen, wenn man "ganz normal" verheiratet ist-


    aber ansonsten spricht ja nichts dagegen, dass Du zu einem Anwalt gehst, und versuchst es zu beantragen-
    Ich persönlich würd halt nur keine "schlafenden Hunde" wecken wollen (gerade im Hinblick da rauf, wie Du Deinen Ex beschreibst :brille )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wenn es NUR in Kanada so ist, dann in Ordnung. Dann muss ich das Land eben meiden in Zukunft, was nun auch geht (vorher war das schwierig, da mein Job dieses Land im Portfolio hatte). Ja, sie braucht beide Pässe, nicht nur deshalb, weil wir bei Ein-und Ausreise in seinem Land den einen vorzeigen müssen und bei Ein- und Ausreise in D den anderen, sondern auch, weil wenn mir was passiert, sie ja ruckzuck mit one way Flug in das andere Land müsste. Leider ist es nicht so einfach mit dem Verzicht auf Kindesunterhalt. Das Ganze läuft über eine Agentur, ich muss den Antrag, der da seit 10 Jahren läuft begründet zurück ziehen. Es ist angeblich sowohl in D als auch dort nicht legal, darauf zu verzichten, weil es eine Zahlung für das Kind ist und nicht für mich. :(. Soweit bin ich jetzt gerade schon beim Querlesen hier im Forum gekommen. Er verweigert die Unterschriften nicht. Er gibt sie einfach nicht. Er stellt sich quasi tot. Es geht dann nur mit viel viel Druck, vielen emails hin und her, Einschalten der Verwandtschaft etc. Email Adresse wird regelmässig geändert, festen Wohnsitz hat er garnicht (reist mit seiner Freundin rum... glaube das ist noch aktuell... das war der STand vor ein paar Monaten). Was ist denn ein Teilsorgerecht?

  • Vielen Dank für die Antworten. Ich bin etwas entmutigt und fürchte wohl, dass ich mich weiterhin mit unserer Situation abfinden muss. Schon erschreckend, dass jemand alle Rechte haben kann, aber keinerlei Pflichten, sich also nie ums Kind kümmert, es nicht mal sehen will, auch wenn es im Land ist (wir waren kürzlich dort und er wollte sie nicht sehen), aber andrerseits einem das Leben erschweren kann damit, Unterschriften heraus zu zögern oder zu drohen, wenn ihm ab und an eine Laus über die Leber gelaufen ist (die Laus ist dann in der Regel das jährliche Schreiben bzgl. Kindsunterhalt). :( Aber naja, man hat sich mit dem Menschen mal eingelassen. ;(

  • Es ist angeblich sowohl in D als auch dort nicht legal, darauf zu verzichten, weil es eine Zahlung für das Kind ist und nicht für mich


    forderst Du den Kindesunterhalt nicht ein weil du ihn nicht brauchst oder nicht möchtest oder aus sonst einem Grund, machst Du dich damit definitiv nicht strafbar. Jedenfalls in D nicht, und ich wüsste auch nicht in welchem Land sonst. Forderst Du den Kindesunterhalt nicht ein, weil Du Angst vor dem KV hast, dann wäre das allerdings unnötig. Falls du den Stress mit ihm fürchtest, dann lass die Beistandschaft des Jugendamts für dich tätig werden.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Also, dann bestehe von mir aus weiter auf dieser Ansicht.
    Sicherlich gibt es dann viele Alleinerziehende, die sich hierzulande strafbar machen weil sie den Ki-Unterhalt nicht einfordern. Und... was googelst Du, werden die auch alle angeklagt und strafrechtlich verfolgt?
    Oder die Jugendämter, die den Kindesunterhalt nicht einfordern (ganz zu schweigen von Kindesunterhaltsrückständen...) weil sie den Schuldner mit Samthandschuhen anfassen? ..
    Hätte ich keine Beistandschaft und wäre selbst untätig weil ich die Million habe und der KV halt nichts, und würde keinen Kindesunterhalt fordern... dann würde ich mich in deinen Augen strafbar machen. :rolleyes2:

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    keks3


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  • Er verweigert die Unterschriften nicht. Er gibt sie einfach nicht. Er stellt sich quasi tot. Es geht dann nur mit viel viel Druck, vielen emails hin und her, Einschalten der Verwandtschaft etc. Email Adresse wird regelmässig geändert, festen Wohnsitz hat er garnicht (reist mit seiner Freundin rum... glaube das ist noch aktuell... das war der STand vor ein paar Monaten). Was ist denn ein Teilsorgerecht?


    Hallo Malini,


    - Dein Kind müsste nicht sofort in das andere Land wenn Dir etwas zustoßen sollte, womöglich zu einem Vater, der nicht auffindbar ist. Wie kommst Du auf diese Idee?
    - Kindesunterhalt nicht einzufordern wird in Deutschland nicht bestraft, man darf dann eben keine Sozialleistungen beziehen wollen stattdessen. Allerdings sehe ich in Deinem Fall keinen Grund, zu verzichten.
    - Du musst nicht die Verwandtschaft einschalten und Druck machen wenn Du eine Unterschrift benötigst: Du forderst auf, setzt eine Frist, stellst den Antrag bei Gericht. Problem könnte die fehlende Ladungsadresse werden, aber hier kann Dich dann ein Anwalt beraten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Lass Dich doch nicht Vogel machen.


    Du brauchst von dem Herren erstmal garnix. Es gibt wenige Dinge, wo Beide Eltern unterschreiben müssen.


    Da wäre eine schwerwiegende Operation, die nicht eilig ist, also zum Beispiel die Amputation eines Beines bei Krebs...Oder die Eröffnung eines eigenen Kontos.


    Wobei bei der OP ein unbekannt verzogen vermutlich ausreichen würde. Auf jeden Fall kann man die Unterschrift problemlos ersetzen lassen, wenn er sich tot stellt. Kostet leider etwas Geld.


    Warum Du auf Unterhalt verzichten sollst begreife ich nicht. Er kann Dir nix und je schneller Du das begreifst, desto schneller lebst Du entspannter.

  • Ich habe seit 10 Jahren Probleme mit Unterschriften, sonst hätte ich ja hier garnicht nachgefragt :( . Unsere Situation erfordert auch weit mehr Unterschriften als im Normalfall aufgrund meiner internationalen Tätigkeiten, Doppelpässen etc. Ich will auf den Unterhalt verzichten, weil 15 Jahre verbaler abuse reichen. Es ist im Elternplan festgelegt, dass mein Kind zum Vater muss, den sie kaum kennt, wenn mir was passiert. Unterschriften übers Gericht beantragen ist sicher teuer. Wie gesagt muss ich den Job wechseln und weiss nicht wie lang es dauert...daher ist meine finanzielle Lage nicht gerade glücklich. LG

  • Zitat

    Es gibt wenige Dinge, wo Beide Eltern unterschreiben müssen.


    - Unterschrift bei der Anmeldung in einer neuen Stadt
    - Unterschrift bei der Anmeldung im Kindergarten/ Tagespflege
    - Unterschrift bei der Anmeldung in der Schule/ freiwilliges Zurücksetzen/ Schulwechsel, höhere Schule, Feststellung sonderpäd. Förderbdarf
    - Unterschrift für bestimmte Therapien ( Psychotherapie, Hyposensibilierung, Tagesklinischer Aufenthalt, stationärer Aufenthalt in KiPsy etc.)
    - Unterschrift für die Reha/Kur ( wenn Kind über UET versichert ist)
    - Unterschrift bei Kontoeröffnung des Kindes
    - Unterschrift für Kinderausweis
    - Unterschrift für OPs, Narkosen etc.


    Letztes Jahr hätte ich für Sohn1 5 Unterschriften von Ex1 gebraucht, glücklicherweise habe ich für Sohn1 das alleinige Sorgerecht.


    Ebenso habe ich letztes Jahr 4 mal die Unterschrift von Ex2 für Sohn2 gebraucht- er macht jedesmal ein Glücksspiel davon und unterschreibt erst, wenn das ganze schon beim Familiengericht liegt um seine Unterschrift zu ersetzen um dann zu sagen, er würde ja unterschreiben, aber ich hätte ja keine Geduld ( ne hab ich auch nicht, wenn ich selber Fristen einhalten muss auf die ich keinen Einfluss habe) . Auf diese Weise wurde eine wichtige Sache sehr verzögert zum Nachteil des Kindes.


    Für mein Stiefkind haben wir letztes Jahr auch 4mal die Unterschrift der Mutter gebraucht, die dann irgendwann auch unterschrieb, zum Glück durften die Therapien und Hilfen trotzdem beginnen da klar war, dass diese Unterschriften auf jeden Fall ersetzt werden würden wenn nichts kommt.


    Ich glaube, es kommt immer drauf an, wo man wohnt, was Unterschriften des UET betreffen.

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