In wie weit der Person Pflegestufe 1 zusteht, kann ich auch nicht beurteilen.
Zumindest muß Demenz diagnostiziert sein und eine eingeschränkte Alltagskompetenz.
Heute ist es immer sehr schwierig Pflegestufen zu bekommen, wenn man körperlich noch in der Lage ist sich zu bewegen.
Grundsätzlich muss sie es erstmal oder anteilig selbst bezahlen. Sparguthaben bis zum Schonvermögen verbrauchen .
Somit müsste sie auch an ihr Eigentum gehen.
Ein Vormund würde da auch nix nützen.
LG janias