Unterhatsvorschusskasse

  • Hallo Zusammen,


    da meine Ex keinen Kindesunterhalt zahlt.- obwohl sie in einer Eheähnlichen Beziehung lebt bekommt das Kind von der Unterhaltsvorschusskasse monatlich 180,00€.
    Dafür muß ich aber alle 6 Monate diverse Fragebögen ausfüllen- u.A. auch eine erklärung über getrenntleben.


    Wenn ich jetzt wieder mit einer Frau zusammenziehen - oder sogar vielleicht wieder heiraten würde, würde die UVK nicht mehr bezaheln ?? ?-(


    Was ist das denn für ein Blödsinn ? Das Geld steht doch dem Kind zu und wenn die Mutter nicht zahlt ?? Was hat denn der Kindesuntehalt damit zu tun ob ich
    in einer neuen Beziehung bin oder nicht ?? :nudelholz

  • hallo,


    in einer beziehung "darfst" du sein, zusammenleben auch, aber heiraten nicht :radab denn dann fällt unterhalt nach UVG weg! weil blöderweise der gesetzgeber davon ausgeht, daß ein neuer partner DEIN kind mitversorgt, weil er schließlich DICH heiratet :kopf totaler schwachsinn hier! hab ich shcon durch.....


    aber warum zahlt die frau mama denn keinen unterhalt? beistandschaft schon aktiviert?


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • warum zahlt die frau mama denn keinen unterhalt? beistandschaft schon aktiviert?


    Naja, weil Frau Mama wohl keine Kohle hat. Beistandschaft ist aktiviert- aber die sind ja alle überlastet und haben mir nahegelegt dem Amt die beistandschaft zu entziehen,- da Frau Mama
    so voele Zahlungsverpflichtungen nachweisen kann, dass für sie nichts mwehr übrig bliebe wenn sie den Unterhalt zahlen müsste- das würde die Mitarbeiterin vom Amt entlasten weil sie keine Aussicht auf Erfolg sieht.

  • da Frau Mama
    so voele Zahlungsverpflichtungen nachweisen kann, dass für sie nichts mwehr übrig bliebe wenn sie den Unterhalt zahlen müsste


    Was sollen das denn für Zahlungsverpflichtungen sein? Kindesunterhalt geht in aller Regel vor. Da wird die KM andere Gläubiger u.U. vertrösten müssen. Arbeitet Frau Mama denn schon ihrer obligarorischen 48 Stunden/Woche?

  • Laut der Dame vom Amt, wäre das nichts zu holen- auch wenn ich einer Klage gegen Frau Mama zustimmen würd (Frau vom Amt sieht da keinen Erfolg) würde ich ja letztendlich auf den Kosten sitzen bleiben.

  • Schwierig. Hängt davon ab, ob realistische Chancen bestehen, dass da jemals was zu holen ist bzw. sein wird. Im Zweifel bleibst Du wirklich auf den Kosten sitzen. Und dann ist "ausser Spesen nix gewesen". Ich persönlich würde wohl den Weg bis zuletzt gehen, das wär es mir wert.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Lass dir die Unterlagen und Nachweise der Mutter vorlegen von der Beistandschaft. Nettoeinkommen und dann, was einkommensmindernd anerkannt wird - und warum.
    Vorher ist das "stochern im Nebel". Vor allem ist es keine Grundlage, dich zur Entscheidung zu nötigen, die Beistandschaft einzustellen, weil es so viel Arbeit macht ...


    Wenn du alle halbe Jahre Nachweise für dien Unterhaltsvorschuss liefern musst, muss die Beistandschaft halt alle halbe Jahre die Mutter überprüfen. - Eigentlich gilt die 2-Jahres-Regel. Vorher nur, wenn begründeter Verdacht besteht, du kämst deiner Meldepflicht von Veränderungen nicht nach. Da würde ich einmal höflich nachhören ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo, es ist wirklich ärgerlich, dass man fast nur negatives von den Beistandschaften hört. Man gewinnt den Eindruck, den Sachbearbeitern ist das "Eintreiben" der Kohle eh völlig egal.
    Von dem Irrsinn ganz abgesehen, die Leistung nach 6 Jahren pauschal und einfach einzustellen. Das ist so idiotisch, dass ich es lang nicht glauben konnte/wollte, dass längstens bis zum 12. Lebensjahr oder eben max. 6 Jahre bezahlt wird.
    Als hätten die Kinder danach von heute auf morgen kein Bedarf oder Anspruch mehr. Schrecklich, dass man dieser Willkür als AE völlig ohnmächtig ausgesetzt ist....

  • Der Unterhaltsvorschuss ist, wie der Name schon sagt, eine Sozialleistung der Allgemeinheit. Weil die Erfahrung zeigt, dass das Habhaftmachen des Unterhaltspflichtigen eine gewisse zeit brauchen kann, zahlt die Allgemeinheit sechs jJhre lang diesen Vorschuss. Man hat als Elternteil also sechs Jahre Zeit, um den Unterhaltspflichtigen dazu zu bringen, dass er seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt. In sechs Jahren ist üblicherweise jegliche Ausbildung beendet, jegliches Studium abgeschlossen, der durchschnittliche Arbeitslose wieder in Lohn und Brot.


    Zahlung der Allgemeinheit sind aus Prinzip keine Hängematte. Arbeitslosengeld 1 ist befristet, Kindergeld ist befristet, so eben auch Unterhaltsvorschuss. Gut, dass es ihn gibt. Aber er dient nicht als beständige Unterhaltsleistung für jedermann. Wo es nach Ablauf der sechs Jahre eng wird, springen staatliche Sozialzahlungen ein. Aber es gibt keinen Grund, dass der Staat / die Allgemeinheit über sechs Jahre hinaus jeden, also auch gutverdienende AEs subventioniert, wenn ein Elternteil die Kurve nicht kriegt.


    Im Normallfall und im Allgemeinen funktionieren auch laut Statistik die Beistandschaften gut. Wo etwas schief läuft, wird natürlich zu recht diskutiert und oft genug gestaunt, dass der Ausbildungsstand einer Beistandschaft auf so niedrigem Level liegt bzw. mit hoher Energie versucht wird, Arbeit wegzudrücken. Das ist und bleibt ein Ärgernis.

    Liebe Grüße



    Bap



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