Beistandschaft aufgeben? Bitte um Hilfe und Aufklärung

  • Hallo,


    wer hat Erfahrungen mit Unterhaltbeistandschaften? Ich habe irgendwie das Gefühl das diese nicht sehr gerne ihre Arbeit machen....


    Sachverhalt ist folgender:
    Titel für alle drei Kinder liegt vor bei der Beistandschaft. Nun hatten sich die Titel geändert aber KV weigert sich die neuen Titel zu unterschreiben. Beiständin drohte mit Gericht. Nun habe ich gestern angerufen, ob er die Titel unterschrieben hätte, NEIN hat er nicht er weigert sich. Mein Wunsch, das es dann vor Gericht geht, will die Beiständin eher vermeiden :hae: Ehem hallo, sie ist die "Anwältin" meiner Kinder sozusagen...Sie meinte dann, die Gerichtskosten wenn sie vor Gericht zieht, müsse ich bezahlen :wow es ist doch kindesunterhalt und nicht meiner! Ich finde es auch nach wie vor wichtig, dem KV hier eine Grenze zu setzen und zu verdeutlichen dass es so nicht geht und er eben Verantwortung tragen muss. So vermitteln ihm auch die "ach so angst machenden Behörden" (ihm machen sie Angst) ok ich weigere mich dann machen die Behörden NIX und ich kann schalten und walten wie ich will


    Gut, Ex ist momentan arbeitslos, wurde angefragt von was er lebt, er hat nun ALG I von denen 150 Euro abgezwackt werden ( 100 Euro gehen an UVG -Kasse und 50 Euro bekommt meine Grosse)
    wobei ich eher finde das hiermit der Unterhaltspflichtige und der Staat geschützt werden und es eben nicht den Kindern zugute kommt.


    Ich überlege nun wirklich ob ich zu meiner RÄ gehen soll, das die sich um den Unterhalt kümmert. Was meint ihr was sollte ich tun? Hat jmd. Erfahrung? Ist es wichtig, die Unterhaltstitel zu aktualisieren?


    :hilfe

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

    Einmal editiert, zuletzt von Zana81 ()

  • Beistandschaften sind üblicherweise juristisch ausgebildete Verwaltungsbeamte. In der von dir beschriebenen Situation - ALG-Bezug - scheint ein Mangelfall vorzuliegen.


    Ungewöhnlich ist die Zahlung von 100,- Euro an die UVG (bekommst du von denen den vollen Betrag für das jüngere Kind?) und 50 Euro an das größere Kind direkt. Aber dazu gibt es sicherlich eine Berechnung.


    Wenn die Einnahme des Ex tatsächlich glaubhaft sind und die Berechnung stimmt (was jeweils zu erwarten ist), ist vor Gericht nicht viel zu holen. Da werden bei der immer schwierigen Mangelfallberechnung vielleicht Gelder verschoben, hier noch ein Euro verteilt: Am Ende hast du 2 Euronen mehr oder weniger ... Aber: 50% der Verfahrenskosten hast du zu tragen. Das ist oft mehr, als du über Monate und Jahre an Mehrunterhalt erzielen kannst ...


    Die Beistandschaft scheint dir zu signalisieren, dass Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stehen.


    Offen ist natürlich, was im neuen Titel steht und wie die Beistandschaft auf diese Summe kommt. Wurde hier der Mindestunterhalt gefordert - und nicht auf die Leistungsfähigkeit geguckt, bis ex seine Angaben gemacht hat? Dann hat Ex sogar alle Chancen, vor Gericht durchzukommen und könnte noch beantragen, dass du die Gesamtkosten zu tragen hast und nicht nur die Hälfte.


    Unterhaltstitel aktualisieren als Betreuungselternteil macht nur Sinn, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen so verbessert haben, dass er in eine höhere Zahlstufe rutscht. Das scheint hier aber deutlich nicht der fall zu sein. Derzeit gilt wohl noch der alte Titel. Den hat Ex zu bedienen. Punkt.


    Gehst du über einen Anwalt, hast du dessen Kosten zu 100% am Bein. Das lohnt nur, wenn du irgendwo Erfolgsaussichten siehst, also Chancen, mehr Geld als jetzt zu bekommen. Und zwar konkret anhand der Rechtslage und nicht "grundsätzlich", weil man der Meinung ist, Unterhaltspflichtige würden zu wenig abdrücken. Denn dieses Verfahren müsstest du dann versuchen, bis vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Da fallen Kosten im sechsstelligen Bereich für dich an ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Jupp, da hat der Bap recht



    - der Anwalt kostet dich mehr Geld
    - wenn die Beistandschaft vor Gericht zieht - PKH prüfen, du bist doch Studentin
    - laufender Kindesunterhalt geht vor Schulden (auch UVG)
    - sollte ein alter Titel vorliegen, soll er den beim Amt einreichen und mit ALG II aufstocken
    - wenn er den alten Titel geändert haben möchte, dann muss er sich drum kümmern (Abänderungsklage)


  • und danke das du mir so ausführlich geschrieben hast wirklich :thanks:

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    Einmal editiert, zuletzt von Zana81 ()

  • 1. Mit der Zahlung von 50,-Euro direkt an dich und 100,- an die UVG-Kasse stimmt auch auf den zweiten Blick etwas nicht. Wenn bei drei Kindern das Älteste 12 Jahre ist, muss anteilig nach den Vorgaben der Altersstufe gerechnet werden. Es wird nicht gedrittelt ... Bedeutet. Du bekämst mehr Unterhalt.


    Die UVG-Kasse kann und darf derzeit noch gar kein Geld vom Ex ziehen. Sein Geld (auch beim Mangelfall) muss voll und ganz in den Unterhalt fließen, nicht in Leistungen an die Unterhaltsvorschusskasse. Wichtig ist das vor allem wegen der "sauberen Berechnung". Das scheint hier nicht zu geschehen, sondern "Pi mal Daumen" zulaufen.


    Richte eine Beistandschaft ein. Die wird sauber berechnen und mit der UV-Kasse die Sache klären können.


    2. Wenn du sicher bist, Verfahrenskostenhilfe u bekommen, kannst du das natürlich probieren. Hier im OLG-Bereich würde das für Unterhalt jedoch abgelehnt werden, wenn du über einen Anwalt Unterhalt einklagen willst und nicht über die Beistandschaft gehst. Begründung: Anwalt ist nicht nötig, da die Beistandschaft das kostenneutral erledigt.


    3. Wenn ein Titel besteht, ist der bis zur Abänderung zu bedienen und kann durch den Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Interesse an der Abänderung hat immer derjenige, der von der Abänderung profitiert. Im Moment ist mir nicht klar, weshalb der Beistand einen neuen Titel erwirken will. Welche Verbesserung hättest du?



    4. Wenn ein Titel besteht und geleistet werden muss, weshalb beziehst du Unterhaltsvorschuss? Weil Ex den Titel nicht bedient?


    * Irgendwie passt da alles nicht so richtig zueinander.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Guten Abend,
    ich könnte mir vorstellen,dass es so ist:


    -Beistandschaft für 3 Kinder
    -Ältestes Kind bekommt kein UVG mehr wiel über 12
    -die beiden Jüngeren erhalten noch laufend UVG
    -UVG-Kasse hat Rückübertragungsvertrag mit Beistand für diese beiden
    - Beistand muss also von den eingehendem Unterhalt aufteilen für
    a) laufend Anteil an den Großen, und
    b) 2x an UVG laufend an die UVG Kasse = vollkommen korrekt, da laufender Unterhalt vorgeht!!


    Am korrektesten wäre es natürlich ( wie volleybap schon schroeb) wenn der Große altersgemäß mehr bekommt als die Kleinen.
    Da ist 150 :3 = 50 nicht in Ordnung...


    Zum Titel:
    - Es besteht wohl ein Mangelfalltitel und nun hat Beistand mehr errechnet. KV will freiwillig nicht mehr zahlen und keine Mindestunterhaltsurkunden unterschreiben.
    - Nun muss Beistand überlegen, ob er für die Kinder vor Gericht geht.
    - Hier ist nicht es bei allen Amtsgerichten "automatisch" so, dass den Kindern VKH ( hieß früher PKH) gewährt wird, sondern viele prüfen nun auch, ob der Elternteil ( hier die Muttter) VKH bekommt oder die Kosten tragen kann/könnte.
    - Geht nun bei dem Gerichtsverfahren alles oder etwas verloren ( weil man nicht alles bekommt was beantragt wurde, z.B. Beistand will Mindestunterhalt, Richter rechnet weniger aus) dann hat Mutti
    1. weniger Unterhalt für die Kinder
    2. Anteilig bis ganze Gerichtskosten
    3.anteilig oder ganz die gegnerischen Anwaltskosten ( hui!!)


    zu zahlen.


    Also wird ein verantwortungsvoller Beistand immer prüfen, ob " mal eben einfach stur so vor Gericht zu gehen" den Kindern dient oder eher gefährlich ist.
    Bei JEDEM Unterhaltsverfahren vor Gericht gibt es ein Restrisiko,denn jedes Unterhaltsverfahren ist eine Einzelfallberechnung!
    0/8/15 gibts nicht...


    Schätzt der Beistand das Risiko schon so ein, dass es Unterpunkte in der Berechnung geben kann, die der Richter vielleicht anders sieht/sehen könnte, dann ist er vorsichtig.
    KEIN Anwalt oder Beistand kann 100% vorhershehen, wie ein Richter entscheidet...
    Einer, der das trotzdem behauptet oder erzählt ist unseriös...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • DANKE IHR BEIDEN


    Bap: zu 4. EX ist arbeitslos und die Beiständin hat einen Antrag zur" Abzweigung" bei der ARGE? Beantragt und diese werden von seinem ALG I direkt an die Beiständin überwiesen. Diese zwackt 100 Euro für die 2 kleinen an die UVG Stelle ab und 50 Euro bekomme ich für die Grosse


    ich habe noch nichts bekommen, das Gespräch mit der Unterhaltsbeiständin war ja erst... ich warte mal ab..


    Alwayshope hat es gut erklärt, vielleicht bekomme ich aber auch noch post und kann dann mehr infos geben, aber seltsam fand ich es schon irgendwie..

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  • ...dann bin ich gespannt, was sie erklärt!


    Frag sie doch mal, warum das große Kind nicht anteilig mehr bekommt als die 50 €, wie es gesetzlich eigentlich vorgeschrieben ist?
    Denn das ist nicht in Ordnung!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • ...dann bin ich gespannt, was sie erklärt!


    Frag sie doch mal, warum das große Kind nicht anteilig mehr bekommt als die 50 €, wie es gesetzlich eigentlich vorgeschrieben ist?
    Denn das ist nicht in Ordnung!


    ich werde jetzt eine Woche warten und sie dann NERVEN.. und dann um Aufklärung bitten... :kotz alles

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  • zu 4. EX ist arbeitslos und die Beiständin hat einen Antrag zur" Abzweigung" bei der ARGE? Beantragt und diese werden von seinem ALG I direkt an die Beiständin überwiesen. Diese zwackt 100 Euro für die 2 kleinen an die UVG Stelle ab und 50 Euro bekomme ich für die Grosse


    die Erklärung - 150 Euro verfügbar = 50 Euro pro Kind - mßte eigentlich etwas anderes gerechnet werde, da die beiden Kleinen in einer anderen Alterstufe sind
    die Kleinen werden dann mit UVG augestockt - also 180 Euro bekommst du - davon sind 50 vom Vater und 130 von der Kasse


    Die 2x 50 Euro werden dann nicht für die UVG-Schulden genommen, sondern als laufende Unterhaltsleistung


    1. Kind 3 Jahre Mindestunterhalt 236 Euro
    2. Kind 7 Jahre Mindestunterhalt 284 Euro
    3. Kind 13 Jahre Mindestunterhalt 348 Euro
    =868 Euro müßte er zahlen / 150 Euro kann er



    Unterhalt:
    K 1: 236 x 150 : 868 =40 EUR KU + 93 UVG Aufstockung = 133 Euro
    K 2: 284 x 150 : 868 =49 EUR KU + 131 UVG Aufstockung = 180 Euro
    K 3. 348 x 150 : 868 =60 EUR KU


    =======================================
    373 Euro von der Kasse für dich


    wenn es einen gültigen Titel gibt, dann muss die Arge/JC seine Leistungen entsprechend aufstocken
    außerdem sinkt sein Selbstbehalt als Erwerbsloser auf 880 Euro von 1080 Euro - also 200 Euro mehr




    236 284 348

  • So Beiständin hat gerade angerufen...


    Sie sieht das Risiko, welches BAP schon angesprochen hat sehr hoch an, er ist nicht leistungsfähig warum dann abändern lassen. Die Abzweigung erfolgt wie Lena1977 geschrieben hat anteilig, dies hatte ich letzte Woche nicht richtig verstanden. Wir bleiben dran... alles in allem eher unbefriedigend aber nix zu machen...


    jetzt noch heute mittag überleben... :kotz


    danke ihr lieben für eure infos und Hilfen :thanks:

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