Mein Sohn bleibt auf der Strecke

  • ...Ich habe mich vor Gericht auf einen Vergleich eingelassen in dem unter anderen steht: Mit diesen Vergleich sind alle Unterhaltsansprüche für die zukunft abgegolten....und verklagte mich wieder auf Unterhalt hier auch ein Vergleich: Ich zahle ihr bis zur Scheidung(war am 05.08.2015) 400 eur monatl. und zahle an die Arge 4200 euro zurück(in Raten)


    Ich war zufrieden bis heute.Post von ihren Anwalt ich soll weiter zahlen wegen ihren geringen Lehrgeld.
    Ich zahle in Raten: 200 für meine Anwältin 270 Gerichtskosten Arge 200 und bis jetzt 400 Unterhalt.


    Hier ist bei Dir einiges durcheinandergelaufen, bzw. falsch von Dir verstanden worden...


    Die Krux an Vergleichen ist, dass die Anwälte daran mehr verdienen, als wenn ausgeurteilt wurde- auch kann man gegen einen geschlossenen Vergleich nicht vorgehen-
    viele wissen das nicht, und gehen dann schnell einen Vergleich ein, ohne an das Risiko zu denken...
    Ein Vergleich macht nur dann Sinn, wenn man ihn genau versteht, und mit dem Ergebnis gut leben kann, und damit dann auch "zufrieden "ist...


    Bei dem Vergleich Nummer eins hast Du ihre Unterhaltsansprüche (nämlich die aus der Ehe) für die Zukunft abgegeolten.... nicht allerdings die, gegenüber dem Staat (dies ist dann im Vergleich 2 passiert)- vermutlich musste sie dich hier verklagen, da die Arge dies (grds. mal zu Recht) fordert....
    man kann auf seine Unterhaltsansprüche (Vergleich 1) nur dann verzichten, wenn man nicht einem Dritten (hier dem Staat) "zur Last" fällt...
    Insbesondere, da ihr hier ja nicht verheiratet wart, sondern es sich noch um Trennungsunterhalt handelte-


    Überraschend finde ich, dass Du sowohl für Deinen Anwalt zahlst, als auch Gerichtskosten- Hier hätte doch eigentlich PKH (mit entsprechend hoher Rate) fällig werden müssen..
    das ist ein bischen widersprüchlich- da sollte mal jemand drübersehen...


    Ansonsten würd ich das Schreiben von ihrem Anwalt erst mal gelassen nehmen, und auf die beiden bisherigen Vergleiche verweisen, und darum bitten, die Höhe des Lehrgeldes nachzuweisen, und den Lehrvertrag vorzulegen...


    Bei einem EK unter 800 Euro, kann es gut sein, dass hier doch Ansprüche ihrerseits bestehen-
    Je höher Dein bereinigtes EK davon abweicht, umso mehr....


    (richtig finde ich es nicht- ich musste allerdings auch trotz zweier bei mir lebender Kinder einige Zeit lang Unterhalt an meinem Ex bezahlen... damals hab ich die Welt nimmer verstanden :kopf - inzwischen kann ich zumindest den Sinn nachvollziehen)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)



  • Außer Frage das das :kotz ist. Das man dagegen angehen kann wusste ich so nicht


    Schlimm, dramatisch, verwerflich ist vieles...Toll wäre in dem Fall, wenn die KM / KV dadurch Unterhalt zahlen könnte.


    Das der TS noch für KM aufkommen muss, dafür fehlen mir die Worte unter aller Kanone....und ich wusste nicht das das rechtens ist...


    ich hoffe, das er es so managen kann, das er das nicht mehr muss...

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Guten Abend zusammen und Danke für die Beiträge.
    Ja im Prinzip habt ihr alle Recht,nur möchte ich nicht ins Detail gehen wie sie mich betrogen,belogen und beklaut hat.
    Einfach einen ganz miesen Charakter,selbst aus ihrer Familie wurde ich gewarnt.Aber Liebe macht blind,soweit bin ich auch und ich weiss
    das ich selber schuld bin weil ich nicht rechtzeitig gehandelt habe.


    Mein Verdienst wird doch rückwirkend die letzten 12 monate berechnet. Gericht ,Anwalt und Arge könnte ich bedienen nur wenn ich
    400 Unterhalt zahle habe ich 609 Euro mit meinen Sohn zum Leben ,KG mitgerechnet.
    Ich habe nächste Woche einen Termin bei einen anderen Anwalt,ich werde dann mitteilen was das gegeben hat.


    Ein schönes Wochenende euch allen
    schnulli-lulli

  • In dem Fall, wenn euch beiden 609 Euro übrig blieben, hättet ihr definitiv selber Anspruch auf Sozialleistungen. Ist in den 609 Euro die Rückzahlung an das Jobcenter, Anwalt, Gericht schon mit eingepreist oder kommen die noch davon runter? Bei 1009 Euro netto wärst du ja von vornherein nicht leistungsfähig für Unterhalt gegenüber der Ex und ein Anspruch auf aufstockende Leistungen könnte sogar dennoch bestehen.

  • Ja im Prinzip habt ihr alle Recht,nur möchte ich nicht ins Detail gehen wie sie mich betrogen,belogen und beklaut hat.


    Nur um das mal zu sagen:


    Du bist nicht der einzige der das so erlebt hat ... es erzählt nur kaum jemand.


  • Mein Verdienst wird doch rückwirkend die letzten 12 monate berechnet. Gericht ,Anwalt und Arge könnte ich bedienen nur wenn ich
    400 Unterhalt zahle habe ich 609 Euro mit meinen Sohn zum Leben ,KG mitgerechnet.
    Ich habe nächste Woche einen Termin bei einen anderen Anwalt,ich werde dann mitteilen was das gegeben hat.


    Ihr gegenüber liegt Dein Selbstbehalt bei über 1.000 Euro. Vorrangig abgezogen wird von Deinem bereinigten Nettoeinkommen der Betrag für den Kindesunterhalt, der von ihr gezahlt werden müsste, derzeit aber von Dir übernommen wird. Auch für die Berechnung der Raten von Arge, Anwalt & Co. gilt diese Berechnungsart. Ihr zu erwartender Unterhalt beträgt meiner Einschätzung nach 0 Euro.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

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    :troest Ich tröste Dich mal, ich als Frau habe 20 Jahre an meinen schmarotzenden Ehemann verschwendet, weil ich auch viel zu gutmütig war. Schlechte Menschen bleiben schlechte Menschen und müssen sich irgendwann verantworten. Du bist nicht allein, es geht vielen so, ob nun männlich oder weiblich.


    Aber Du solltest wirklich kämpfen, gerade auch wegen Deines Sohnes.

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12