...Ich habe mich vor Gericht auf einen Vergleich eingelassen in dem unter anderen steht: Mit diesen Vergleich sind alle Unterhaltsansprüche für die zukunft abgegolten....und verklagte mich wieder auf Unterhalt hier auch ein Vergleich: Ich zahle ihr bis zur Scheidung(war am 05.08.2015) 400 eur monatl. und zahle an die Arge 4200 euro zurück(in Raten)
Ich war zufrieden bis heute.Post von ihren Anwalt ich soll weiter zahlen wegen ihren geringen Lehrgeld.
Ich zahle in Raten: 200 für meine Anwältin 270 Gerichtskosten Arge 200 und bis jetzt 400 Unterhalt.
Hier ist bei Dir einiges durcheinandergelaufen, bzw. falsch von Dir verstanden worden...
Die Krux an Vergleichen ist, dass die Anwälte daran mehr verdienen, als wenn ausgeurteilt wurde- auch kann man gegen einen geschlossenen Vergleich nicht vorgehen-
viele wissen das nicht, und gehen dann schnell einen Vergleich ein, ohne an das Risiko zu denken...
Ein Vergleich macht nur dann Sinn, wenn man ihn genau versteht, und mit dem Ergebnis gut leben kann, und damit dann auch "zufrieden "ist...
Bei dem Vergleich Nummer eins hast Du ihre Unterhaltsansprüche (nämlich die aus der Ehe) für die Zukunft abgegeolten.... nicht allerdings die, gegenüber dem Staat (dies ist dann im Vergleich 2 passiert)- vermutlich musste sie dich hier verklagen, da die Arge dies (grds. mal zu Recht) fordert....
man kann auf seine Unterhaltsansprüche (Vergleich 1) nur dann verzichten, wenn man nicht einem Dritten (hier dem Staat) "zur Last" fällt...
Insbesondere, da ihr hier ja nicht verheiratet wart, sondern es sich noch um Trennungsunterhalt handelte-
Überraschend finde ich, dass Du sowohl für Deinen Anwalt zahlst, als auch Gerichtskosten- Hier hätte doch eigentlich PKH (mit entsprechend hoher Rate) fällig werden müssen..
das ist ein bischen widersprüchlich- da sollte mal jemand drübersehen...
Ansonsten würd ich das Schreiben von ihrem Anwalt erst mal gelassen nehmen, und auf die beiden bisherigen Vergleiche verweisen, und darum bitten, die Höhe des Lehrgeldes nachzuweisen, und den Lehrvertrag vorzulegen...
Bei einem EK unter 800 Euro, kann es gut sein, dass hier doch Ansprüche ihrerseits bestehen-
Je höher Dein bereinigtes EK davon abweicht, umso mehr....
(richtig finde ich es nicht- ich musste allerdings auch trotz zweier bei mir lebender Kinder einige Zeit lang Unterhalt an meinem Ex bezahlen... damals hab ich die Welt nimmer verstanden :kopf - inzwischen kann ich zumindest den Sinn nachvollziehen)