Es geht um Folgendes: Mein Erzeuger ist wohl seit 2012 im Pflegeheim und ich soll nun mein Einkommen usw. offenlegen, da ich ja ihm gegenüber womöglich unterhaltspflichtig bin.
Momentan liege ich weit unter der Selbstbehaltsgrenze, muss mir also keine Sorgen machen. Was aber, wenn ich doch irgendwann drüber liege?
Soweit ich weiß, können Eltern bei "schweren Verfehlungen" ihren Unterhaltanspruch verlieren. Der BGH hat das ja in verschiedenen Urteilen bestätigt. Dies dürfte hier der Fall sein- ich will nicht zu sehr ins Detail gehen, aber er war weder als Vater päsent (seit der Kindergartenzeit oder evtl. auch früher, mir fehlt die Erinnerung), noch hat er jemals gezahlt, noch konnte er seine Finger von mir lassen, wenn ich denn mal zu ihm musste. Hierzu wurde allerdings nie Anzeige erstattet, weil meine Mutter mir damals nicht glaubte..Meiner Halbschwester (seiner Stieftochter) erging es ähnlich. Ich weiß aber nicht, ob sie oder meine Mutter sich -wahrheitsgemäß- dazu äußern würden, da beide nichts mehr mit der Vergangenheit zu tun haben wollen und ich zu ihnen auch keinen Kontakt habe. Insofern weiß ich nicht, wie ich zumindest diese Übergriffe beweisen sollte.
Die Frage ist jetzt: Sollte ich das jetzt bereits klar stellen (wenn ja, in welcher Form?), wo ich eh (noch) nichts zahlen kann/ muss oder erst, wenn ich irgendwann über der Grenze liege? Ich habe einfach Angst, dass ich dann in die Pflicht genommen werden kann weil ich JETZT nicht dazu Stellung bezogen habe und dann für diesen pädophilen "Menschen" zahlen muss, was für mich unerträglich wäre.