Bei uns steht die 4. Gerichtsverhandlung an :ohnmacht:
Nachdem begleiteter Umgang stattfand, den KV anfangs gut, dann spärlich wahrgenommen hat.... klagt er jetzt auf Wochenendumgang.
Er hat Sohnemann seit Dezember 2x gesehen ( !!! ), im Mai gab es ein Gespräch beim Kinderschutzbund.
Dieses Gespräch hat KV wohl als Video aufgezeichnet da er sich von der Sachbearbeiterin nicht ernstgenommen fühlt.
Jetzt steht im Gerichtsschreiben das dieses Gespräch beim Termin vorgespielt werden kann.
Ist das denn überhaupt rechtens?
Weder die 2 Damen vom Kinderschutzbund noch ich wussten von der Aufzeichnung.