gemeinsames Sorgerechtauf Entfernung (bei Scheidung)

  • Hallo zusammen,
    auch wenn ich selbst nicht von der Thematik betroffen bin, hab ich mich heute hier mal angemeldet um für eine Freundin ein paar Informationen zu bekommen. Wär schön, wenn mir, bzw. ihr jemand was sagen könnte
    Es geht um folgendes:
    Besagte Freundin ist kürzlich geschieden worden. Jetzt möchte sie mit den Kindern aus dem gemeinsamen Haus ausziehen und unter Umständen auch geografisch einen größeren Abstand zwischen "altem und neuem Leben" bringen.
    Jetzt behauptet ihr Ex, das sie nicht weiter als 200 km weg ziehen dürfe, da sie ihm sonst angeblich die Kinder entzieht.
    Gibts für sowas tatsächlich eine gesetzliche Regelung? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, ich vermute eher, der der "Spitzbube" seine momentan verständlicherweise recht nervöse (und zugegebenermassen manchmal auch etwas naive) Ex-Frau nur aus was weiß ich für persönlichen Gründen unter Druck setzen will...
    Das arme Mädel hat jetzt Fracksausen und glaubt, trotz vollzogener Scheidung nicht von dem Typen wegzukommen (abgesehen vom gemeinsamen Sorgerecht natürlich)...
    Wär schön, wenn mir dazu jemand was sagen könnte.
    Vorab schonmal vielen Dank und liebe Grüße,
    Mice

  • naja... sie kann hinziehen, wohin sie möchte-


    In Bezug auf die Kinder sollten/müssen beide Elternteile (so sie denn gemeinsames Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht haben... was ich hier vermute) sich einig sein-


    Ansonsten sagt man so idR. bis zu 100 km stehen seine Chancen schlecht, dass er gegen den Umzug der Kinder mit Erfolg vorgehen kann....
    aber schon bei dieser Entfernung (und erst Recht darüber hinaus) sollten sich die Eltern einig sein-
    (schon bei kurzen Entfernungen sollte man sich einig sein, da ja auch Kindergarten- und Schulanmeldung gemeinsam entschieden werden soll)-


    Ist der Vater (wie hier) z.B. nicht einverstanden, dann kann (!) es sein, dass er vor Gericht zieht, mit dem Ziel, dass er das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt,
    damit die Kinder eben nicht z.B. aus der gewohnten Umgebung wegziehen müssen....


    Eindeutige Entscheidungen hierzu gibt es nicht, weil jeder Fall anders ist

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Eine gute Diskussionsgrundlage ist dabei sicher auch, dass die wegziehende Mutter dem Vater beim Umgang entgegen kommt.


    Ihm z.B. anbietet vor allem verlängerte WE die Kinder zu zu bekommen und die hälftigen Ferien. Bei 200 km ist es oft nicht möglich jedes zweite WE den Umgang durchzuziehen.


    Sie sollte auch anbieten ihm bei den Umgangskosten entgegenzukommen. Z.B. die Hälfteder Fahrten zu übernehmen oder sich an den Kosten für Bahntickets zu beteiligen.


    Ein Gericht kann diese beteiligung auch beschließen ,wenn sich die Eltern nicht einigen können und der VAter gerichtlich gegen den Wegzug der Kinder vorgeht.


    Ich hab zwar keine Ahnung, ob du gute Freundin oder evtl. neuer oder potentieller neuer Freund ist, aber du solltest ihr auch bewusst machen ,dass sie natürlich verständlicherweise Abstand haben will, dass es aber nocht zu Lasten der Kinder gehen darf, die brauchen beide Elternteile. Und wenn sie meint, dass sie mit dem Umzug ihn auch als Vater entsorgen kann, dann wäre das für die Kinder nicht gut

  • Der "Spitzbube" hat sogar die ausgleichende Regelung, wie sie oft von Gerichten in der Praxis angewandt wird, in den Raum gestellt. Rechtlich ist es so, dass jeglicher Wechsel der Wohnung der Kinder von den Sorgeberechtigten einvernehmlich zu klären ist. Der Vater müsste nicht einmal akzeptieren, dass die kinder in ein anderes Stockwerk ziehen ...


    Können sich die Eltern nicht einigen, dann muss ein Dritter entscheiden. Dabei kommt es zu einer Güterabwägung zwischen den Interessen der Kinder, dem Betreuungselternteil und dem Umgangselternteil. Soziales Umfeld der Kinder, Fahrzeit für den Umgang, Arbeitsplatz am neuen Wohnort, Betreuungsmöglichkeiten sind da "Marker", die sich das Gericht genauer anguckt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hmm, problematisch wohl...
    Was mit dem Ab-Recht ist, weiß ich leider nicht, Sorgerecht ist jedenfalls geteilt. Ich denke, ich werd ihr auch raten, sich da nen Fachmann/-frau zu suchen, der sich in der Juristerei besser auskennt. So wie ich das mitbekommen hab, hat der zwar den Kids nie wirklich was getan (außer genervte Ignoranz), hat aber an sie hin und wieder schonmal Hand angelegt. Ob der geeignet (und vor allem gewillt) ist, die Kinder bei sich zu behalten, muß dann wohl zuerst noch geklärt werden.
    Sollte dem nicht so sein, wovon ich ausgehe, müsste doch das Aufenthaltbestimmungsrecht vom Sorgerecht getrennt werden, das SR behalten beide und das AbR geht alleinig auf sie über. Geht sowas?
    Damit wäre sie aus der Nummer raus, oder?

  • Nee, bin weder neuer, noch potentieller neuer, oder sowas :D Nur ein Kumpel...
    Und so wie ich das verstanden hab, gehts ihr auch nicht um die komplette "Entsorgung" des Vaters. Sie war hat nur von der Aussage der "Kindesentziehung" bei mehr als 200 km verwirrt. Da denk ich auch, das DAS ja schon ein ganz anderer Tatbestand ist

  • Nein, mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist sie auch nur bedingt "aus der Nummer raus". Die frage des Umgangs bleibt offen. Mit Aufenthaltsbestimmungsrecht kann man auch nicht ohne weiteres "nach Timbuktu" ziehen.


    Und "problematisch" ist das nicht. Die Eltern müssen einzig sich zusammen setzen und die Folgen ihrer Trennung für alle Beteiligten vernünftig und problemorientiert klären.

    Liebe Grüße



    Bap



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    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • natürlich. Für den Umgang muß es dann eine der Entfernung entsprechende Regelung geben, versteh ich schon.
    Es geht ja nicht darum, die Kinder zu "entziehen", wie er behauptet...
    Naja, doch nicht ganz so einfach, die ganze Kiste...
    wird wohl nicht ohne Juristen zu klären sein, schade...
    Aber ich danke Euch für die Infos und Hinweise und werd mal sehen, wie ich dem Mädel schonend beibringe, das der Kampf wohl noch nicht ganz zuende ist. Vielleicht kann ja so ein Anwalt da einigend eingreifen, wenn die das selbst nicht schaffen. Ist ja schön, wenn nicht alles unbedingt vorm nem Richter landen muss...
    Schöne Grüße in die Runde aus dem sonnigen Düsseldorf... ;-)

  • Die Erfahrung lehrt: Klären kann man das nur ohne Juristen. Mit Juristen gibt es meist einen Gerichtsentscheid. Da gibt es dann drei Verlierergruppen: Vater, Mutter, Kinder ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mice,


    ja das sie das so sagt und wahrscheinlich auch glaubt mag so sein.


    Aber realischtisch gesehen ist ein regelmäßiger 14-tägiger Umgang übers WE bei 200 km Entfernung fast nicht möglich.


    Das bedeutet, das jedes 2. WE 800 km überbrückt werden müssen. Das ist ein enormer zeitlicher Aufwand und auch ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Das sollte man dabei auch beachten. Und dann komtm es sehr schnell zu der Erkenntnis, dass weder der eine Elternteil noch der andere die Fahrtkosten in dieser Frequenz finanzieren kann. Oder die Kinder kommen damit nicht gut zurecht, weil sie noch Hausaufgaben machen müssen oder lernen oder eben zm Geburtstag wollen u.s.w.


    Wäre die Mutter denn in der Lage z.B. 1 mal im Monat die Fahrtkosten zu übernehmen (hat sie denn am angepeilten Wohnort eine Arbeit?)


    Gegen den Willen des Vaters wird ein Umzug stattgegeben, wenn es dafür triftige Gründe gibt. Vor allem z.B. eine Arbeitsstelle. Das Argument "ich will mich verändern" oder "ich möchte ein neues Leben beginnen" ist kein gutes Argument die Kinder aus ihrem Umfeld zu reissen und den Umgang mit dem anderen Elternteil erhablich zu erschweren

  • Neues Leben kann man auch in 20 km Entfernung anfangen.
    Jeder Elternteil den ich kenne, der regelmäßig 200 km überbrücken muss - leidet -
    an der Belastungen (Wochenendverkehr) da verbringt man mit bringen/holen schon mal schnell 4-5 Stunden
    im Auto und zwei Tage später das geanze nochmal zurück.
    Für die Kids ist das auch nicht prickelend - dmait fallen alle Veranstaltungen, Geburtstag am heimatort an 25 Wochenende im Jahr aus - das ist nicht wenig.
    Der andere Elternteil hat keine Chance mehr am soz. Leben wie Elternabende, Schulfeste teilzunehmen.


    Ich würde nicht wollen das mein Kind 200 km entfernt wohnt - und die Position ob man nur der Elternteil ist bei dem das Kind wohnt, oder man nur das Besuchs-Elternteil ist, kann sich jederzeit ändern (da gibt es hier im Forum auch einige Fälle)

  • Ja, das sind alles solche Punkte, die ich als Laie noch gar nicht auf dem Tacho hatte. Werde ich nachher mal versuchen, raus zu bekommen, Arbeitplatzthema, z.B.
    Die körperliche Gewalt ihr gegenüber ist wohl auch keine Entscheidungshilfe wenns um die Kids geht... :-/

  • Gegen den Willen des Vaters wird ein Umzug stattgegeben, wenn es dafür triftige Gründe gibt. Vor allem z.B. eine Arbeitsstelle. Das Argument "ich will mich verändern" oder "ich möchte ein neues Leben beginnen" ist kein gutes Argument die Kinder aus ihrem Umfeld zu reissen und den Umgang mit dem anderen Elternteil erhablich zu erschweren



    Hallo rainbowfish
    hallo Mice01,


    ich mag das ein wenig korrigieren.
    Einem Umzug wird nicht stattgegeben und man muss den eigentlich auch nicht begründen.


    Wenn das betreuende Elternteil umziehen möchte, wird das mit dem Umgangselternteil besprochen.
    Findet man keine Einigung, bemüht man das Familiengericht.


    Das Familiengericht entscheidet nicht darüber, ob jemand umziehen darf. Derartige Einschränkungen der persönlichen Freiheit verbietet das Grundgesetz. Das Gericht entscheidet ausschließlich darüber, bei welchem Elternteil das Kind zukünftig leben wird. Hier werden ausschließlich Faktoren beachtet, die mit dem Kindeswohl zusammenhängen: Wer hat das Kind überwiegend betreut? Wie alt ist das Kind? Wie lange lebt das Kind bereits beim jetzt betreuenden Elternteil? Hat der umziehende Elternteil ein soziales Netz im neuen Wohnort von dem das Kind profizieren würde? Welcher Elternteil kann Kontinuität gewährleisten? Hat das Kind einen wesentlichen Vorteil daraus, zum anderen (bisherigen Umgangs)Elternteil überzusiedeln? Und ab einem gewissen Alter auch: Was möchte das Kind?


    Die Entfernung z.B. spielt eine nachgeordnete Rolle: Sie wird auf jeden Fall entstehen, das Kind wird auf jeden Fall pendeln müssen. Unabhängig davon, ob der bisherige Umgangselternteil nun Betreuungselternteil wird.
    Auch das häufig bemühte Argument, der Distanz schaffende Elternteil müsse für die Kosten des Umgangs aufkommen, ist in der praktischen Rechtssprechung so nicht wiederzufinden. Allenfalls kann das Einkommen des Umgangselternteils um eine gewisse Summe bereinigt werden, so dass fürderhin weniger Unterhalt zu leisten ist.




    Hallo Mice01,


    besser ist es allemal, eine gütliche Einigung zu finden.
    Jedoch darf diese nicht von Angst geprägt sein und nicht mit falschen Argumenten geführt werden.
    Zudem sollte stets bedacht werden, dass Flucht nicht immer die Lösung für Probleme ist.


    Das Beste wünscht
    FrauRausteiger



    *die heute wieder Nicks und anderes falsch geschrieben und deswegen editieren musste*

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    3 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hab das Ganze grad mal versucht, weiterzugeben. Ist ja nun doch ein etwas umfassenderes Thema. Antwort hab ich noch keine, ich denk, das alles hat gehörig zum Denken angeregt ;-)
    Da hat se wohl auch nicht mit gerechnet...
    Korrektur: Grad kam schonmal ein "Danke" zurück, welches ich dann auch nochmal an Euch alle weitergebe!!!
    Wir werden sehen :D

  • Frau Reinsteiger,


    ich habs wohl zu ungenau ausgedrückt.


    Natürlich kann die Mutter hinziehen wo immer sie hinziehen will. Aber ein Gericht kann durchaus entscheiden, dass die Kinder im bisherigen Umfeld bleiben, wenn der Umzug der Mutter keine trifftigen Gründe hat und das Gericht evtl. vermutet, dass dadurch der Umgang erschwert werden soll.

  • und werd mal sehen, wie ich dem Mädel schonend beibringe,


    Hilfreich finde ich immer wieder die Situation mal umzudrehen.


    Die Mutter möge sich vorstellen, dass der Vater mit dem Kind 200km weit weg zieht weil er irgendwelche legitimen Gründe dafür hat. .
    Für ein Umgangswochenende müsste die Mutter 200km anreisen um ein Wochenende mit Kind im Hotel zu verbringen - oder aber wieder 200km heim fahren und zum Ende der - letztlich kurzen - Umgangszeit wieder 2 x 200 km.
    Normalität kann so sicher nicht stattfinden - bevor man sich wieder beschnuppert hat ist die Zeit wieder vorbei.


    Erschreckend oft kommen solche Umgangskontakte innerhalb von 1 -2 Jahren komplett zum Erliegen.


    Das wäre die schonende Version ... die Realität kann zeitweise viel heftiger sein.




    Ach ja: Falls sie "einfach so" mit Kind weg zieht, besteht die Möglichkeit, das ein Familiengericht den bisherigen Wohnort zu Kindes Hauptwohnsitz erklärt.
    Von solchen Aktionen wäre also unbedingt abzuraten.