Diskussion bzgl. Ferienregelung

  • Versuche, die Woche möglich zu machen! Und zwar ohne Unterbrechung.
    Wenn man deine alten Beiträge liest/überfliegt, sieht es so aus, als war dir immer an möglichst wenig Umgang für die KM gelegen, um "Ruhe reinzubringen".
    Gönn ihr doch wenigstens diese eine Woche Ferien. Es ist halt ein Missverständnis, das solltet ihr zukünftig klären.


    Klar, verstehe was du meinst...
    Und natürlich gönne ich ihr die Woche Ferien, darum gehts ja aber nicht.
    Und wie gesagt, ICH lasse mit mir reden. Die KM sieht es leider nur nicht für "nötig", da sie der Überzeugung ist, vollkommen im Recht zu sein.


    PS.
    Zum Thema "möglichst wenig Umgang": Wir reden hier nicht von einem Normalfall, wo einfach nur die Eltern zerstritten sind:
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/22282512nt.jpg]


    Sorry für Off-Topic, aber auf keinen Fall soll es den Eindruck vermitteln, dass ich willkürlich versuche den Mutter-Kind-Kontakt zu stören. Eines Tages hat dann die KM ihre Unterstützung durch das JA nämlich auch noch "entzogen" bekommen.
    In folge dessen hat die Kleine dann über 1 1/2 Jahre nicht mehr bei der KM übernachtet und nicht mehr Umgang gehabt, als ein paar Stunden am Stück. Mehr-Umgang und Übernachtungen sind erst wieder seit 2-3 Monaten ein Thema.

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  • Ferien des Kindes: 27.08 - 04.09
    Ferien der Mutter: 03.08 - 11.09


    Unser Urlaub ist gedeckt von 03.08 - 04.09.
    Klar, wir werden bzgl. dem Umgang nun versuchen, alles um eine Woche nach hinten zu schieben. Mit Unterstützung von Omi, Opi usw. sollte man es ja irgendwie hinbekommen.


    Wie gesagt, ging mir erstmal nur darum, ob ich den Denkfehler drin habe :Hm

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  • ich würde es anders deuten...


    da das Kind noch nicht schulpflichtig ist, dem Richter aber vermutlich die Bindung der Mutter an die Sommerferien bekannt war (also, dass sie Ausbildung ist, und vermutlich in den Schulferien Urlaub nehmen muss) kann er mEn. nur ihre Ferien gemeint haben :frag
    ein nicht schulpflichtiges Kind hat nun mal keine Schulferien :brille


    daher auch nur die einmalige Festlegung.... (da die Mutter danach ja irgendwann die Ausbildung beendet haben wird)


    Diese Deutung hätte meines Erachtens so deutlich auch in der Ferienregelung stehen müssen. Das hat sie aber nicht. Insofern gehe ich von der gängigen Praxis aus, dass Ferienregelungen auf die Schulferien des Kindes (und auch Gerichtssitzes) bezogen sind. Alles andere wäre eine Mutmaßung, auf die sich die Mutter zwar beruft, der aber die Grundlage fehlt.


    FrauRausteiger
    Ich finde die Diskussion auch etwas albern, welche Ferien gemeint sind. Leider ist es aber die Mutter, die diese Diskussion angestoßen hat und der TS fragt hier nach, wie es normalerweise geregelt ist. Eine legitime Frage unter diesen Voraussetzungen, oder nicht? Wäre es möglich, dass Mutter und Vater sich hätten zusammen setzen können und ganz normal geklärt haben können, wie der Ferienumgang nun gelöst hätte werden können, dann hätte sich der TS hier nicht melden müssen (Oh, mein Gott....zu viel Konjunktiv, tut mir leid :rolleyes: )

  • ...Wäre es möglich, dass Mutter und Vater sich hätten zusammen setzen können und ganz normal geklärt haben können, wie der Ferienumgang nun gelöst hätte werden können, dann hätte sich der TS hier nicht melden müssen (Oh, mein Gott....zu viel Konjunktiv, tut mir leid :rolleyes: )


    Dem ist leider nicht der Fall.
    Hier mal ein Beispiel, wie so eine Klärung zwischen der KM und mir (selbst im Beisein von psychologischen Beratungsstellen) abläuft:
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/22282673qq.jpg]:wand


    Ich bin, was die KM angeht, komplett verzweifelt. Deswegen sorry, falls ich Fragen stelle die evtl überflüssig erscheinen.


  • Ferien des Kindes: 27.07 - 04.09
    Ferien der Mutter: 03.08 - 11.09


    Hallo Knusperone,


    um Deine ursprüngliche Frage zu beantworten:


    Ich stimme Luchsie zu, das Kind hat gar keine Ferien - also würden wohl im Falle eines Konflikts die Auslegung hin Richtung "Ferien der Mutter" gehen.
    Angesichts dieser von Dir genannten Ferienzeiten ist jedoch auch das zusätzliche Argument "gemeint ist gemeinsam verfügbare Ferienzeit" möglich. Auch hier wäre die Auffassung der Mutter wohl die richtigere: Umgangsbeginn: 01.08. - 10 Uhr.


    Falls Du nun aufgrund des Missverständnisses einen Urlaub gebucht hättest, hättest Du natürlich des Privileg des Betreuenden und die Mutter müsste hier wohl einlenken. In diesem Falle solltest Du ihr wegen des Missverständnisses wohl ein "Gegenprivileg" anbieten - ein bisschen zusätzlichen Umgang irgendwann.


    Falls Du keinen Urlaub gebucht hast, sondern lediglich "Urlaubszeit" vorgesehen hättest für Dich, wirst Du wohl einlenken müssen. Hier würde Dein Privileg Betreuungselternteil dahingegend gewertet werden, dass Du ja das Kind die restlichen 51 Wochen im Jahr um Dich hast.


    Das hier:

    Ich kann bzw. werde ihr anbieten, an ihren (Berufs-)Schultagen, was ja höchstens 2mal der Fall sein sollte, mir etwas zu überlegen.

    würde wohl im Falle eines Konflikts eher ungut und unkooperativ aufgenommen werden. Sicher bist Du nicht bis 11.09. in einem gebuchten Urlaub. Sicher kann hier eine der Wochen mit geplanter "Betreuung" der Mutter angeboten werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Ich sehe es genauso wie Luchsie.
    Damit können nur die Ferien der Mutter gemeint sein, da das Kind noch gar nicht schulpflichtig ist. Daher auch die einmalige Regelung.

  • Ich stimme Luchsie zu, das Kind hat gar keine Ferien - also würden wohl im Falle eines Konflikts die Auslegung hin Richtung "Ferien der Mutter" gehen.
    Angesichts dieser von Dir genannten Ferienzeiten ist jedoch auch das zusätzliche Argument "gemeint ist gemeinsam verfügbare Ferienzeit" möglich. Auch hier wäre die Auffassung der Mutter wohl die richtigere: Umgangsbeginn: 01.08. - 10 Uhr.


    Ich weiß, ich wiederhole mich, aber ich kann diese Deutung nicht nachvollziehen. Wenn Gerichte Ferienzeiten in Umgangsregelungen festschreiben, dann müssen sich die Gerichte auf eine unabhängige Zeit beziehen. Diese ist in der Regel die Schulferien des Kindes (und Gerichtsortes). Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind schulpflichtig ist oder nicht. Sonst wäre ja eine unterschiedliche Deutung einer Festlegung möglich, je nachdem, ob das Kind schulpflichtig ist oder nicht. Wenn also von dieser Regel (dass die Schulferien des Kindes gemeint sind) abgewichen werden soll, dann müsste es auch so explizit irgendwo stehen.


    Tut es in diesem Fall nicht, also hat der TS alles richtig gemacht meiner Meinung nach.


  • Das Problem ist hier in erster Linie, dass der KiGa geschlossen hat.
    Aber klar, weder werde ich das Kind einfach zur KM schicken, wenn sie Berufsschule hat, noch werde ich den Ferien-Umgang unterbinden, weil ich hartnäckig an den Ferienzeiten im Bundesland des Kindes festhalte.

  • Da bin ich dann fast schon wieder froh, das mein ex sich einfach nur totstellt. Machts zumindest für mich einfacher, fürs Kind nicht unbedingt.


    Aber wie gesagt, ich hätte bevor ich die urlaubsplanung fixiert hätte kurz schriftlich bestätigen lassen. Einfach was wie hallo ex, ich muss nun den Urlaub Plänen. Kind ist wie gerichtlich festgelegt von Datum bis Datum bei dir - bleibt es dabei? Gib bescheid bis spätestens Datum, danach gehe ich von deiner Zustimmung aus.
    Mach ich grundsätzlich so , weniger mit dem KV, der reagiert sowieso auf nix, aber auch wenn ich sonst was mit andren familien ausmache bowling, Kino egal "du ich reserviert jetzt bkeibts dabei?" so oft wie ich da ein zu ne du an dem Tag gehts doch net hôre schont das wahrhaft die nerven.
    Erst rechte wenn man eh davon ausgehen kann das nix mal einfach so läuft...
    Das nächste mal weisst es...

  • Da bin ich dann fast schon wieder froh, das mein ex sich einfach nur totstellt. Machts zumindest für mich einfacher, fürs Kind nicht unbedingt.


    Aber wie gesagt, ich hätte bevor ich die urlaubsplanung fixiert hätte kurz schriftlich bestätigen lassen. Einfach was wie hallo ex, ich muss nun den Urlaub Plänen. Kind ist wie gerichtlich festgelegt von Datum bis Datum bei dir - bleibt es dabei? Gib bescheid bis spätestens Datum, danach gehe ich von deiner Zustimmung aus.
    Mach ich grundsätzlich so , weniger mit dem KV, der reagiert sowieso auf nix, aber auch wenn ich sonst was mit andren familien ausmache bowling, Kino egal "du ich reserviert jetzt bkeibts dabei?" so oft wie ich da ein zu ne du an dem Tag gehts doch net hôre schont das wahrhaft die nerven.
    Erst rechte wenn man eh davon ausgehen kann das nix mal einfach so läuft...
    Das nächste mal weisst es...


    Ja, hast wohl recht... Und dabei dachte ich, ich hätte schon an alles gedacht und alles richtig gemacht :ohnmacht:

    Einmal editiert, zuletzt von Knusperone ()

  • Ich sehe es genauso wie Luchsie.
    Damit können nur die Ferien der Mutter gemeint sein, da das Kind noch gar nicht schulpflichtig ist. Daher auch die einmalige Regelung.


    Nein. Den Begriff Ferien gibt es nur im Kinderbereich (eigentlich Schulferien, zur Not Kindergartenschließzeit/"Kiga-Ferien"). Wäre die Zeit der Mutter gemeint, müsste im Urteil "Urlaub" stehen. Wären die Berufsschulferien der Mutter gemeint, müsste sie im Urteil direkt angewiesen werden, in der entsprechenden Zeit Urlaub zu nehmen. Das kann aber ein Gericht nicht für den Arbeitgeber bestimmen. Also kann der Richter nur ausurteilen, dass ein Kind in seiner Ferienzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Umgangselternteil betreut wird. Ob das Umgangselternteil dazu Urlaub nimmt oder wie es die Betreuung sicherstellt, liegt im Ermessen des Umgangselternteils.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein. Den Begriff Ferien gibt es nur im Kinderbereich (eigentlich Schulferien, zur Not Kindergartenschließzeit/"Kiga-Ferien"). Wäre die Zeit der Mutter gemeint, müsste im Urteil "Urlaub" stehen. Wären die Berufsschulferien der Mutter gemeint, müsste sie im Urteil direkt angewiesen werden, in der entsprechenden Zeit Urlaub zu nehmen. Das kann aber ein Gericht nicht für den Arbeitgeber bestimmen. Also kann der Richter nur ausurteilen, dass ein Kind in seiner Ferienzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Umgangselternteil betreut wird. Ob das Umgangselternteil dazu Urlaub nimmt oder wie es die Betreuung sicherstellt, liegt im Ermessen des Umgangselternteils.


    Würde ich genau so behaupten!
    Denn schließlich kann es mir ja egal sein, wie die KM sich organisiert... Genau so wie es nicht ihre Sorge ist, was mit den anderen 5 Wochen der Ferien ist, wo ich mich zu organisieren habe zwecks geschlossenem KiGa.


    Es geht ja in erster Linie weder um mich, noch um die KM... sondern nur ums Kind.
    Deshalb auch der Bezug der "Ferien" für das Kind.
    Denn nehmen wir an, ich bin Lustig und mache auf meinen Beruf den Fachwirt (natürlich nochmal in einem anderen Bundesland; lebe im 3 Länder-Eck RLP, Hessen, BW). Sind dann MEINE Ferien gemeint? :whistling:

    2 Mal editiert, zuletzt von Knusperone ()


  • Das Problem dabei ist, dass ich mit meiner Frau den Urlaub so drum herum gebaut habe, dass die Kleine ab der zweiten bis zur letzten Ferienwoche betreut ist. Unser Urlaub lässt sich auch leider nicht mehr verschieben... Deswegen kam es ja erst zu der Diskussion.


    Ich kann bzw. werde ihr anbieten, an ihren (Berufs-)Schultagen, was ja höchstens 2mal der Fall sein sollte, mir etwas zu überlegen.


    Also so ganz blicke ich da noch nicht durch. Im "Prinzip" würde ich sagen, dass du wohl im Recht bist, und nun? Wenn sie dort in die Berufsschule muss, hat sie wohl keine Möglichkeit, eure Tochter in dieser Zeit zu betreuen?


    Besteht euer Problem darin, von der geplanten betreuten Zeit keine Woche mehr absagen zu können? Oder darin, dass ihr dann für die 1. Woche keine Betreuung mehr habt? Geht es um das erste Problem, kannst du wohl auf dein Recht bestehen, aber dann kommt eben kein Umgang zustande. Gibt es da keine Möglichkeit, eine der Wochen noch freizuschaufeln? Beim 2. Problem kannst du im Grunde eh nicht viel machen... denn zum Umgang zwingen kannst du sie schlecht.


    Was genau bringt es dir, im Recht zu sein, wenn dieses Recht gar nicht umsetzbar ist?

  • Also so ganz blicke ich da noch nicht durch. Im "Prinzip" würde ich sagen, dass du wohl im Recht bist, und nun? Wenn sie dort in die Berufsschule muss, hat sie wohl keine Möglichkeit, eure Tochter in dieser Zeit zu betreuen?


    Besteht euer Problem darin, von der geplanten betreuten Zeit keine Woche mehr absagen zu können? Oder darin, dass ihr dann für die 1. Woche keine Betreuung mehr habt? Geht es um das erste Problem, kannst du wohl auf dein Recht bestehen, aber dann kommt eben kein Umgang zustande. Gibt es da keine Möglichkeit, eine der Wochen noch freizuschaufeln? Beim 2. Problem kannst du im Grunde eh nicht viel machen... denn zum Umgang zwingen kannst du sie schlecht.


    Was genau bringt es dir, im Recht zu sein, wenn dieses Recht gar nicht umsetzbar ist?


    Das Problem ist, dass der KiGa geschlossen hat und es jetzt praktisch keine Betreuung für das Kind gibt.
    Natürlich werde ich versuchen etwas zu organisieren. Denn Aufzwingen kann ich der KM den Umgang ja nicht...
    Die Frage wäre dann halt nur, ob sich nicht die KM organisieren sollte, sprich; für die Tage an denen sie Berufsschule hätte. Nachholen könnte man diese Tage dann ja immer noch, da würde ja nichts dagegen sprechen.

  • Die Frage wäre dann halt nur, ob sich nicht die KM organisieren sollte, sprich; für die Tage an denen sie Berufsschule hätte.


    Habe ich das falsch gelesen, oder wird die KM während des Umgangs pädagogisch betreut? Wenn ja, was erwartest du? Sich bei KiGa Schließzeiten wenn man selbst nicht frei hat zu organisieren, erfordert schon eine gewisse Routine, die ein Umgangselternteil fernab vom sozialen Umfeld des Kindes gar nicht haben kann. Ich seh da keine andere Möglichkeit, als dass du umplanst. Und für´s nächste Jahr dann so vorrausschauend planst, dass ihr eine Wochen in den Ferien der KM festlegt, mit Datum damit es gar nicht erst zu solchen Planungsunsicherheiten kommt.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .


  • Habe ich das falsch gelesen, oder wird die KM während des Umgangs pädagogisch betreut?


    Nee nee, sie wird nicht mehr betreut.


    Sich bei KiGa Schließzeiten wenn man selbst nicht frei hat zu organisieren, erfordert schon eine gewisse Routine...


    Genau das ist es ja. Diese Betreuung war ja eigentlich durch den Ferien-Umgang der KM gedeckt.


    Ich seh da keine andere Möglichkeit, als dass du umplanst


    ...darauf wird es wohl hinauslaufen :Hm

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  • Das Problem ist, dass der KiGa geschlossen hat und es jetzt praktisch keine Betreuung für das Kind gibt.
    Natürlich werde ich versuchen etwas zu organisieren. Denn Aufzwingen kann ich der KM den Umgang ja nicht...
    Die Frage wäre dann halt nur, ob sich nicht die KM organisieren sollte, sprich; für die Tage an denen sie Berufsschule hätte. Nachholen könnte man diese Tage dann ja immer noch, da würde ja nichts dagegen sprechen.


    Würde ich dir im Prinzip sofort zustimmen, allerdings scheint das zum einen die erste "längere" Zeit zu sein? Da würde ich nicht gleich zu viel verlangen, sondern erst mal schauen, dass das nun möglichst entspannt und problemfrei abläuft. Und zum anderen geht es hier ja "nur" um eine Woche und in dieser soll sie sie noch fremdbetreuen lassen? Ziel des Umgangs ist ja nicht die Betreuung eurer Tochter zu sichern, sondern dass es Umgang zwischen ihr und der Mutter gibt.


    Vielleicht kannst du ihr ja entgegen kommen, indem du ihr eine der anderen 5 Wochen vorschlägst und sie fragst, ob sie zusätzlich ein paar Tage in dieser Woche übernehmen kann, um euch zu entlasten. weil ihr nun anhand des Urteils einfach anders geplant habt?


    Zukünftig wird sich das leider nicht vermeiden lassen, dass ihr euch vorher über solche Dinge absprecht, bevor alles fest verplant ist. Und wenn das nicht geht, braucht ihr wohl Urteile, die keinen Interpretationsspielraum zulassen. ;)

  • Würde ich dir im Prinzip sofort zustimmen, allerdings scheint das zum einen die erste "längere" Zeit zu sein? Da würde ich nicht gleich zu viel verlangen, sondern erst mal schauen, dass das nun möglichst entspannt und problemfrei abläuft. Und zum anderen geht es hier ja "nur" um eine Woche und in dieser soll sie sie noch fremdbetreuen lassen? Ziel des Umgangs ist ja nicht die Betreuung eurer Tochter zu sichern, sondern dass es Umgang zwischen ihr und der Mutter gibt.


    Vielleicht kannst du ihr ja entgegen kommen, indem du ihr eine der anderen 5 Wochen vorschlägst und sie fragst, ob sie zusätzlich ein paar Tage in dieser Woche übernehmen kann, um euch zu entlasten. weil ihr nun anhand des Urteils einfach anders geplant habt?


    Zukünftig wird sich das leider nicht vermeiden lassen, dass ihr euch vorher über solche Dinge absprecht, bevor alles fest verplant ist. Und wenn das nicht geht, braucht ihr wohl Urteile, die keinen Interpretationsspielraum zulassen. ;)


    :daumen Genau so hatte ich es mir auch gedacht.
    So hart wie es sich vll anhört, aber die KM und ihre Organisation interessiert mich da nicht die Bohne...
    Nur fürs Kind ist es sicherlich nicht so toll, während der einen Woche hin und her geschoben und dritt-betreut zu werden. Von daher sollte man schon schauen, dass das Kind die Woche am Stück haben kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Knusperone ()