• Ich möchte gern mit meinen beiden Kindern (M 3 und J 6) in die Nähe meiner Eltern, nach der Trennung ziehen. Damit sich mich wegen der Arbeit besser unterstützen. Es wäre im Umland von Dresden, ca.20km Entfernung. Es müsste allerdings zeitnah sein, da mein Großer diesen Sommer eingeschult wird. Ich hab aber noch nix gefunden was passend wäre. Mein Großer bekommt ja aber schon viel mit. Und hat jetzt meinem Exmann freudestrahlend erzählt das ich was tolles gefunden hätte und er dann die Schule aber wechseln würde, er ist jetzt hier in DD angemeldet. Postwendend kam vom meinem Ex böse Nachrichten, er redet seit der Trennung im Januar nicht mehr mit mir sondern wird nur per SMS oder E-Mail kommuniziert, das ich Überall hinziehen könnte aber die Kinder bleiben hier.
    Jetzt meine Frage, kann er sich da quer stellen.... z.B. mit der neu Anmeldung für die andere Schule? Wir sind ja beide Sorgeberechtigt.

  • Du musst einen Umzug der Kinder vom Kindesvater absegnen lassen. Stimmt er nicht zu, musst du vors Gericht, dir die Erlaubnis für den Umzug und die Unterschrift für die Schulanmeldung ersetzen lassen.
    Dafür musst du den Umzug begründen und darlegen, dass durch den Umzug der Umgang nicht erschwert wird.
    Bei 20km und der Begründung, dass es für dich eine Entlastung wäre und du beruflich dann besser durchstarten kannst, sollte das Gericht den Umzug genehmigen.


    Edit: Somit heißt die Antwort auf deine Frage: Ja, er kann sich quer stellen und die Unterschrift verweigern.

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  • Bei 20km und der Begründung, dass es für dich eine Entlastung wäre und du beruflich dann besser durchstarten kannst, sollte das Gericht den Umzug genehmigen


    Wenn ich das richtig verstanden habe, sind es 20 km Umland Leipzig, aber eine Entfernung zum KV von fast 600 km (DD).


    Also ich kann verstehen, dass der Vater gewaltig gegen einen Umzug ist. Man muss sich nur selbst in die Lage versetzen wie es für einen selbst wäre, wenn die Kinder so weit von einem entfernt leben. Man kann gar nicht mehr wirklich an ihrem Leben teilhaben und nimmt damit nicht nur dem Vater die Kinder, sondern auch den Kindern den Vater :-(


    Ihr seid erst seit Januar getrennt, das ist noch relativ frisch, da kochen die Emotionen hoch und ich würde Euch daher raten Euch Unterstützung zu holen, damit Ihr lernt auch nach der Trennung im Sinne der Kinder miteinander zu kommunizieren und den Ex-Paar-Zoff zu verarbeiten. Diakonien/AWO u.ä. bieten Beratungen in kritischen Lebenssituationen an.


    Ich verstehe, dass Du Dir Unterstützung von Deiner Familie wünschst, aber die Kinder haben einen Vater, der sich offensichtlich kümmern möchte und somit solltet Ihr daran arbeiten, dass Ihr gemeinsam an einem Strang zieht, was die Kinder betrifft, was Dich dann wiederum entlasten würde, da der Vater genauso für die Betreuung der Kinder zuständig ist wie Du selbst.

  • Ich habe es wie Kara verstanden, dass wir über einen Umzug von insgesamt ca. 20 km reden.


    Grundsätzlich müsst Ihr Euch als Eltern über den Wohnort des Kindes einigen. Ein Wechsel des Wohnortes erfordert wieder eine Einigung. Wenn der Vater also dem Umzug direkt nicht zustimmt, dann wäre der richtige Weg in der Tat, eine Entscheidung des Gerichtes zu dem Umzug herbeizuführen, da keine Einigung möglich ist.


    Wenn Du da nun mit guten Argumenten für den Umzug kommst (und bessere Betreuung ist eindeutig ein gutes Argument, ein Umzug von nur 20 km wäre nicht besonders negativ), dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Gericht zu Deinen Gunsten entscheidet.


    Einen Schulwechsel würde ich nicht extra anfragen, denn bei einem Wohnortwechsel ist ein Schulwechsel meist direkt verbunden, weil das Kind ja da zur Schule gehen muss, wo es gemeldet ist.

  • in die Nähe meiner Eltern,...Es wäre im Umland von Dresden, ca.20km Entfernung... da mein Großer diesen Sommer eingeschult wird. ....die Schule aber wechseln würde, er ist jetzt hier in DD angemeldet


    Ich lese es so, dass Du gerne in die Nähe Deiner Eltern ziehen möchtest, die ca. 20 km von Dresden entfernt wohnen.
    Du bist derzeit mit dem Kind in Düsseldorf (??? DD... oder meinst Du Dresden???) gemeldet-


    Du möchtest somit eine Entfernung des Kindes zu seinem Vater von ca. 600 km schaffen- dies wird ohne seine Zustimmung nicht so einfach möglich sein....


    Es wäre gut zu versuchen, sich mit ihm zu einigen-
    es ist ziemlich unglücklich gelaufen, dass er von deinen Plänen über das Kind erfahren hat :( natürlich fühlt er sich da übergangen...


    Wenn der KV nicht einverstanden ist, dann bleibt Dir nur den korrekten Weg über das Gericht zu wählen- hier kommt es natürlich auch darauf an, was Der KV möchte (möchte er, dass die Kinder bei ihm leben?)


    Sollte es sich "nur" um 20km Entfernung (zum Kindsvater) handeln, sehe ich wenig Probleme, Deine Wünsche durchzusetzen :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    2 Mal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Ich war auch erst irritiert, eil ich dachte mit "DD" meinst du Düsseldorf oder so. Hab aber jetzt festgestellt, dass "DD" das KfZ von Dresden ist.
    Also gehts hier wohl um eine Distanz von 20 km.
    Das kann und sollte er Dir nicht verweigern können. Und ich finde die Idee auch gut. Wenn Deine Eltern Dir dann mit der Betreuung helfen können, damit Du leichter und besser einem Job nachgehen kannst,ist das sicher der richtige Weg. Immerhin wird von uns Frauen ja verlangt, dass wir (trotz Kinder) das Trennungsjahr nutzen, um uns und unsere Kinder neu zu organisieren bzw. finanzieren.


    Nichts anderes machst Du ja jetzt. Es wäre mir persönlich herzlich egal, anbetracht der Entfernung von 20km,ob das nun zu den Befindlichkeiten meines Ex passt. Wenn ihm das alles nicht passt, dann biete ihm doch an, dass er die komplette Betreuung organisiert und zahlt, die nötig wäre, damit du arbeiten kannst.
    Ich denke auch, dass kein Familiengericht der Welt bei einer Distanz von 20km dagegensprechen würde. Das muss man doch nicht ernsthaft bei Gericht beantragen?!
    Ich glaube,irgendwo gelesen zu haben, dass der Unterhaltspflichtige einen Wegzug von bis zu 150km zu akzeptieren hat, wenn dadurch eine Verbesserung der Lebenssituation entsteht,darüber hinaus muss wohl das Gericht entscheiden. Aber wie gesagt, da bin ich nun nicht ganz sicher.


    Alles andere wäre dann ja auch irgendwie sehr benachteiligend für den AE. Da wurde schon fies an der nachehelichen Unterhaltsregelung herumgedreht (kriegt man nur noch in Ausnahmefällen) und dann wird man noch eingeschränkt, was die weitere Lebensgestaltung angeht.


    Ich würde vorsichtshaber mal beim JA fragen. Da sparste Dir die Beratungsgebühr vom Anwalt, sofern du keinen Beratungsschein bekommst.

  • Die TS hat ja als Wohnort Dresden angegeben, insofern ein Umzug von ca. 20 km. Der Wechsel der Schule erklärt sich dadurch, dass er schon in Dresden an einer Schule angemeldet ist, durch den Wechsel ins Umland aber in eine andere Schule gehen müsste.
    So jedenfalls lese ich es heraus.


    Also die richtige Vorgehensweise ist die:
    1. Bitte schriftlich um Zustimmung des Vaters zum Umzug der Kinder mit Dir. Sollte er das verweigern,
    2. Such Dir einen Anwalt und lass das Familiengericht über den Umzug entscheiden. Ich denke, Deine Chancen stehen hoch, dass das Familiengericht dem Umzug stattgibt.

  • Wegen 20km muss das doch nicht ernsthaft über Anwalt/Gericht laufen?Das kann doch nicht sein, dass ein Ex derart in die neue Lebensgestaltung eingreifen kann? :wow

    "Nur langweilige Frauen haben blitzsaubere Küchen!"

  • Ich hab aber noch nix gefunden was passend wäre.



    Sorry für OT:
    Lohnt sich denn der Umzug, wenn Du
    a.) noch nix besseres gefunden hast
    und
    b.) die Entfernung nicht so gewaltig ist, das Du und Deine Eltern das nicht auch überbrücken können.

  • Wegen 20km muss das doch nicht ernsthaft über Anwalt/Gericht laufen?Das kann doch nicht sein, dass ein Ex derart in die neue Lebensgestaltung eingreifen kann? :wow


    Muss es nicht. Aber er hat ein Recht auf eine andere Meinung. Auch wenn diese kaum begründet sein sollte. Es geht ja auch immer nur um den Umzug des Kindes, wo er ein Mitspracherecht hat. Die TS alleine kann hinziehen wo sie will.


    Der richtige Weg ist dann aber trotzdem das Gericht und nicht eine eigenhändige Schaffung von Tatsachen, indem die TS einfach umzieht und das Kind ummeldet ohne Zustimmung (natürlich möglich, aber moralisch nicht der richtige Weg).

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • Duracellhase, das muss man sauber trennen. Ex darf nicht in die Lebensgestaltung des Ex-Partners eingreifen. Aber er darf gleichwertig und gleichberechtigt mitbestimmen über die Lebensgestaltung des Kindes. Der jetzige Wohnort und die jetzige schule sind abgestimmt in irgendeiner Form. Einer Veränderung jedoch, der müssen logischerweise beide Eltern zustimmen.


    Werden sich Eltern nicht einig, dann müssen die Argumente von Dritten abgewogen werden. "Ich will keinen Umzug", wäre dabei kein Argument, das Gewicht hat gegen Arbeitsplatz, Unterstützung durch Familie, preisgünstigere oder bessere Wohnung etc. Aber Wohnort und Schulbestimmung gehören zur gemeinsamen Sorge, weil sie schon tiefergehend ins Leben eingreifen und nicht so einfach umkehrbar sind.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die Info. Da bin ich wieder einmal mehr,kein wirklicher Freund des GSR... zumindest, was das ABR angeht.
    Wenn mir bei einem Umzug von 20km schon rechtlich vom Expartner Steine in den Weg gelegt werden können, dann ist das doch nix als Schikane, vom Gesetz abgesichert und fürs Portemanaie der Anwälte gemacht.
    Aber gut, dann ist das eben so.

  • Wegen 20km muss das doch nicht ernsthaft über Anwalt/Gericht laufen?Das kann doch nicht sein, dass ein Ex derart in die neue Lebensgestaltung eingreifen kann? :wow


    Naja, 20 km sind nicht immer 20 km - wenn dies an einer Grenze zu einem anderen Landkreis ist - können z.B. öff. Verkehrsmittel manchmal keine direkte Verbindung haben - dann sind es mit Bus & Bahn schon mal schnell ne Stunde.
    Wir sind 8 km umgezogen - das ist für das Kind eine deutliche Veränderung - neue Freunde, Freunde in Papas Umfeld können nicht mehr unter der Woche getroffen werden.
    Fahrrad und Co. muss transportiert werden - konnten die beiden sich früher am Wochenende bei Bedarf auf dem Schuppen holen usw... Montags im Berufsverkehr gehen schnell mal 30 Minuten drauf...


    Frage - kann der Ex nicht als Unterstützung im Alltag seine Position finden?


  • Danke für die Info. Da bin ich wieder einmal mehr,kein wirklicher Freund des GSR... zumindest, was das ABR angeht.
    Wenn mir bei einem Umzug von 20km schon rechtlich vom Expartner Steine in den Weg gelegt werden können, dann ist das doch nix als Schikane, vom Gesetz abgesichert und fürs Portemanaie der Anwälte gemacht.
    Aber gut, dann ist das eben so.

    Du machst nen Witz, oder?
    Du willst dem KV kein Mitspracherecht einräumen, ob ein Schulwechsel für sein Kind sinnvoll ist?
    Mit einem Umzug verliert das Kind sein soziales Umfeld, seine Freunde, Sportkameraden usw.
    Auch in diesem Punkt hat der KV nach deinen Vorstellungen kein Recht auf Mitbestimmung?


    Für das Kind spielt es keine Rolle, ob die Distanz durch den Umzug 20, 200 oder 2.000 km beträgt.
    Im neuen Wohnort fängt es bei 0 an. Neu Schule, keine Freunde, neue, fremde Umgebung, usw.
    Und das, wo Kinder Kontinuität brauchen......durch die Trennung der Eltern sowieso einen gravierenden Umbruch in ihrem Leben zu verkraften haben.....ein kompletter Neuanfang in neuer Umgebung ist da jetzt genau das, was sie unbedingt auch noch brauchen :hae:
    Hab mal den Mut und frag die Kinder, wie die darüber denken!!!!
    Welche Rechte gestehst du dem KV überhaupt noch zu?




    @julifrie
    Natürlich brauchst du die Zustimmung des Vaters, wie dir hier ja mehrheitlich geschildert wurde.
    Nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch aus Moralischer.


    Ein Punkt wurde bisher hier nicht angeschnitten:


    Was hast du vom Familiengericht zu befürchten, wenn du ohne die Zustimmung des KV umziehst?


    NIX, absolut überhaupt NIX. LEIDER!!
    Du wirst Ärger mit dem KV bekommen, mehr nicht.
    Wenn du ohne richterliche Zustimmung Fakten schaffst, wird kein Familiengericht in Deutschland dich dazu zwingen, wieder zurück in deine alte Wohnung/Umgebung zu ziehen. Begründet wird dies mit dem Kindeswohl.
    Du kannst also ohne Folgen die Rechte des KV aushebeln.
    In letzter Konsequenz bedeutet das: Die Zustimmung des KV ist nicht nötig....weil sie nur auf dem Papier existiert.




    LG
    Joachim





    Einmal editiert, zuletzt von bay-of-russel ()

  • Du wirst Ärger mit dem KV bekommen, mehr nicht.

    Diese Perspektive finde ich untertrieben.


    Ein Umzug im Alleingang wäre ein schwer wiegender Vertrauensbruch mit vermutlich sehr lang währenden Folgen für das Kind.
    Danach wieder eine Basis zu finden kann sehr sehr schwer werden.

  • Bay-of-Russell,


    es sind zahlreiche Gerichtsverfahren dokumentiert, in denen - meist im Eilverfahren - ein Umzug von Gerichten bis zu einer einvernehmlichen Klärung oder einem Hauptverfahren mit Gerichtsentscheid verboten wurde.
    Ansonsten stimmt es schon: Wirft der Umgangselternteil seinen Hut nicht in den Ring und beantragt statt Umzugsgenehmigung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich selbst, wird ein Umzug oft nachträglich von Gerichten zähneknirschend durchgewunken. Denn die Wohnung ist weg, der Betreuungselternteil kann nicht zum Rückzug gezwungen werden. Die Fakten sind geschaffen. Es kann nur ggfls. bestimmte Auflagen zum Umgang und dessen Kostenübernahme geben. Und die sind manchmal schon deftig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.