Mutter zieht nun noch weiter weg, Namensänderung auch verweigert.

  • Mutter zieht nun noch weiter weg, Namensänderung auch verweigert.
    Hallo zusammen


    Kurz zur Vorgeschichte


    Der Stand ist das unsere beiden 3 Jährigen Kinder bei mir (Vater) leben.
    Wir haben das geteilte Sorgerecht vom Gericht bekommen weil das Gutachten aufgrund dieser Einigung damals kurz vor Fertigstellung abgebrochen wurde. Es wäre damals auch zu ihrem nachteil ausgefallen und ich war einfach nur froh das ich Ruhe hatte weil die Kinder aufgrund der medizinischen Probleme meine komplette Energie brauchten
    .
    Die Mutter ist schon damals ca 100 km weiter weg gezogen zu ihrem neuen Freund. Es wurde vom Gericht entschieden das ein 14 tägiges Umgangsrecht statt finden soll. Wenn die Mutter sich dazu in der Lage fühlt findet das dann auch etwa jedes zweite mal statt.


    Die Kinder haben 8 Therapien in der Woche zusammen und gehen auch noch in die Kita.
    Jeder Tag in der Woche ist geplant. Ein Kind hat eine 100 % ige Schwerbehinderung.


    Jetzt ist es so das sie noch weiter weg ziehen will. Strecke 500 km.Angeblich hat ihr Freund da einen Job gefunden. Sie konnte bisher keinen Plan vorschlagen wie der Umgang laufen soll. Ihre erste Idee war das sie dann beide Kinder eine Woche durchgehend nimmt und mit dem Zug einmal im Monat hin und her fährt. Das habe ich aufgrund der wirklich wichtigen Therapien (Krankengymnastik, Galileotherapien, Frühförderung und ständigen Rehatagen in der Klinik) abgelehnt. zudem sind beide Kinder gesundheitlich nicht so stabil wie andere Kinder. Da reicht eine einfache Erkältung das die Lunge am Rad dreht und diese stationär mit Sauerstoff versorgt werden müssen).


    1. Frage:
    Ich würde gerne das alleinige Sorgerecht beantragen. Als Grund würde ich die Umgangszeiten sowie die weite Entfernung nach dem Umzug anbringen. Ich bin der Auffassung das bei der Konstellation wie sie dann ist kein Sorgerecht mehr auf eine Entfernung vom 500 km ausgeführt werden kann da es schon auf 100 km völlig unzuverlässig läuft. Dazu kommt das bei medizinischen Vorgängen wo gemeinschaftlich Entscheidungen getroffen werden könnten sie zu weit weg ist um mal eben zu kommen und zu unterschreiben. (Narkosen , Operationen , Unfall etc.)


    Wie seht ihr das ?


    2. Frage
    Aufgrund dessen das sie damals noch verheiratet war bevor wir die Kinder bekommen haben und ich rechtlich nicht der Vater sein durfte ( Deutsches Gesetzt) haben meine Kinder den Nachnamen ihres Ex-Mannes. Inzwsichen hat sie neu geheiratet und trägt nochmal einen ganz anderen Namen. Für mich ist es ohnehin ein Problem das die Kinder nun den Nachnamen ihres Ex-Manns haben. Sie verweigert jedoch unbegründet die Änderung. Sie wills einfach nicht.


    Habe ich da Chancen mit einer Klage ?

  • Mit dem Namen kenne ich mich nicht aus.


    Das alleinige Sorgerecht würde nichts am Umgang ändern, weder an der Häufigkeit noch an der Gestaltung.
    Ggfls. könntest du die Gesundheitsfürsorge beantragen - im Zweifelsfall/Notfall wird den Kids aber auch ohne 2. Unterschrift geholfen.


    Als Umgangsvereinbarung gelten die 14 Tage die im Urteil stehen - unabhängig vom Ort - außer ihr könnt euch gemeinsam auf eine andere Vereinbarung einigen.

  • Ist das denn für dreijährige Kinder tragbar von Freitag 14:00 Uhr 7h Zug zu fahren und Sonntag früh wieder zurück das sie um 17:00 wieder zurück sind?


    Ich finde das nicht tragbar auch wenn es nur alle 14 Tage wären laut Beschluss.

    Einmal editiert, zuletzt von Papa-mal-2 ()

  • Huhu...


    wer von uns soll das entscheiden, ob es für dich und deine Kinder "tragbar" ist ?
    Wenn man den Post oben liest, vor allem die 100 % Behinderung deiner Tochter, die Unzuverlässigkeit der KM und den weiten Umzug, dann verstehe ich dich absolut.
    Nur beantworten musst du es dir selber, ob du es für richtig hältst, was scheinbar nicht der Fall ist, also ziehe deine Konsequenzen, aufschreiben, der KM zukommen lassen, Gesprächstermin erbitten, wenn kein Einlenken in Sicht, dann JA oder Anwalt.


    Sollte die 14 tägige Regelung beibehalten werden müssen, könnte man aufgrund der langen Fahrtzeit der KM noch einen oder zwei Tage länger geben, zumindest bis die beiden im schulfähigen Alter sind ...


    Aber die Umsetzung sehe ich schon als kritisch an.... denke es muss mit jemanden vom "Fach" besprochen werden ;)


    :strahlen

  • Ist das denn für dreijährige Kinder tragbar von Freitag 14:00 Uhr 7h Zug zu fahren und Sonntag früh wieder zurück das sie um 17:00 wieder zurück sind?


    Ich finde das nicht tragbar auch wenn es nur alle 14 Tage wären laut Beschluss.


    sehe ich genauso: völlig ausgeschlossen. Das mutet man (kleinen) Kindern nicht zu.
    Bei der großen Entfernung kann der Umgang nicht mehr 14tägig stattfinden. Es muss eine ganz andere Lösung her..

    _________________________________________________________________________
    keks3


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    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Moin,



    deine Begründung für ASR reicht definitiv nicht aus - erkundige dich beim JA oder besser bei einem guten RA fürs Familienrecht, dass du auf einem kurzen Dienstweg das Einverständnis der Mutter bekommst, dass du bei den gesundheitlichen Belangen auch ohne zweite Unterschrift handeln kannst und darfst- ansonsten bleibt dir nur der Weg übers Gericht und den Teil der gemeinsamen Sorge - die Gesundheitsfürsorge - herauszuklagen.


    Bzgl. Umgang würde ich erstmal schauen wie es sich entwickelt - die Frage ist ja wie will und kann sie den Umgang über diese Distanz aufrecht erhalten - auf dauer sicherlich auch eine Kostenfrage - ist sie denn dazu in der Lage der wird sich die Thematik eh von alleine erledigen, wenn sie bereits heute so unzuverlässig ist?


    Gruß Immo

  • die Chancen für das ASR sehe ich als sehr gering an....
    die Gründe, welche Du nennst, stehen nicht im Zusammenhang damit-


    ob eine neue Baustelle "Namensänderung" in Deinem/Eurem Leben wirklich angegangen werden sollte, musst Du selber entscheiden- wobei es günstiger wäre, zu warten bis die Kinder etwas älter sind,
    und sich selber dazu äussern können.
    Es wäre ja eh nur "Show" nach aussen derzeit- für mich ist so was nicht wichtig... aber für Andere hat so etwas einen sehr hohen Stellenwert-


    Bzgl. des Umgangsrechtes würde ich an Deiner Stelle vorschlagen, dass der erst Mal (auf Grund der Erkrankungen der Kinder) vor Ort stattfinden soll-
    wäre es für Dich tragbar, einen Tag am WE "ausser Haus" zu sein, damit die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung diesen Tag mit ihrer Mutter verbringen können?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nach dem aktuellen Gespräch sagte sie mir heute das sie das Sorgerecht abgeben wird wegen der Entfernung aber nicht die Namensänderung will. Den grund dafür weiss sie nicht, sie will es halt einfach nicht.
    Ich muss auch dazu sagen das ich es unmöglich finde das die Kinder die namen von ihrem Ex haben den weder sie noch ich trage. Denn Sie hat ja letztes Jahr auch noch schnell neu geheiratet und einen ganz anderen Nachname.


    Die Frage wäre natürlich wenn sie das Sorgerecht abgibt kann cih die Namen dann nicht ohnehin einfach umschreiben lassen ?

  • Nun zieh Dich doch nicht so an dem Namen hoch! Sie gibt Dir immerhin das Sorgerecht ab, was meinst Du wieviele User hier sich darüber ein Loch in den Bauch freuen würden.


    Sei froh das Du mit den Kindern schalten und walten kannst ohne das sie nun mit reinquarkt.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Elin ()

  • as ich es unmöglich finde das die Kinder die namen von ihrem Ex haben den weder sie noch ich trage.


    das ist natürlich etwas anderes...
    ich denke, da sollte die Einbenennung machbar sein-
    das ASR wäre natürlich von Vorteil in diesem Fall... wobei- mit welchem Argument sollte sie gegen eine Einbenennung sein? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damit durch kommt-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich freue mich für dich das sie dir das ASR zusprechen möchte.
    Hoffen wir mal das dies keine leeren Worte sind.


    Und was den Namen betrifft, verstehe dich sehr gut, die Kinder haben einen Namen von einem Menschen zu dem sie null Bezug haben und der auch kein Teil der Familie ist, sondern einfach Ex von KM. Da würde ich auch ändern wollen.
    Denke mit ASR wird dies kein Problem sein. Aber da solltest du dich mal informieren.

  • Hallo,
    das geht nur über das Familiengericht!
    Ist zwar Formsache, wenn ein ET wirklich das GSR abgeben will, aber die reine Willensäußerung reicht nicht. Es braucht einen Beschluss.
    LG Lotta


    P.S. Zur Namensänderung: Mit ASR und die Kinder tragen nicht den Namen des nicht sorgeberechtigten ETs, sollte das möglich sein.

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!