Frage zu Sonderbedarf

  • Hallo alle zusammen
    habe gesehen im Beitrag wegen der Brille , das der KV das es Sonderbedarf ist bisschen Zahlen müsste.
    Jetzt ist bei mir die Frage auf gekommen mein Sohn musste öfters zum Osteopathen insgesammt musste ich 200 Euro zahlen.
    Ist das auch Sonderbedarf, sodass ich den KV in Pflicht nehmen kann.


    Danke für die Antworten :thanks: :thanks: :thanks:

    "Aber die Augen sind blind. Man muss mit dem Herzen suchen"
    Antoine De Saint-Expurery von der kleine Prinz

  • Definiere "musste"!
    Gab es keine anderen Möglichkeiten?
    Für mich klingt das eher so, " ach, hab gelesen das man da beim KV vielleicht n bißchen was holen kann, jetzt informier ich mich mal... "sind die 200 Euro bezahlt, hast du es finanziell überlebt? Worum geht es dir genau? Finde das schon wichtig.....

    Irgendwann werden alle unsere Wunden heilen... :engel

  • Alle notwendigen Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen.


    Je nach KK werden sogar inzwischen osteopathische Behandlungen bis zu einem gewissen Betrag im Jahr übernommen.


    Möchte man andere Dinge, die darüber hinausgehen (und ja sie können sinnvoll sein) muss man überlegen, ob man sie sich leisten will und auch kann.


    Wenn man dann gerne möchte, dass ein Teil davon vom anderen Elternteil mitgetragen werden, sollte man dies im Vorfeld mit diesem Elternteil absprechen, um seine Meinung fragen und eben darum bitten einen Teil der Kosten, deren Entstehung dann gemeinsam beschlossen wurde, auch zu tragen.


    Aber erst machen und dann die Hand aufhalten ist unfair. Du würdest es ja auch sicher nicht gut finden, wenn der andere Elternteil eigenmächtig entscheidet, dass z.B. eien Brille für 400 € angeschafft wird und dann die Hälft von dir einfordern möchte.


    Tina

  • "Gesetzlich" ist es so, dass alle notwendigen Arztkosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, als Sonderbedarf geltend gemacht werden können.
    Diese werden Anteilig berechnet. Zur Geltendmachung müssen sie innerhalb eines Jahres dem UET vorgelegt werden.
    Absprachen mit UET sind zwar nice to have, wegen einer guten Elternebene aber nicht zwingend erforderlich um den Sonderbedarf geltend zu machen.

    Einmal editiert, zuletzt von Karamellka ()

  • Trotzdem ist Osteopathie eine von der Ärztekammer anerkannte Therapiemethode (zumindest für bestimmte Erkrankungen)
    Ob die Behandlung notwendig ist oder nicht entscheidet in der Regel der behandelnde Arzt.

  • Osteopathen werden von meiner Krankenkasse nur einmal im Jahr mit 100 Euro unterstützt
    Ich wollte es nur Interesse halber wissen , weil ich eigentlich noch mal zu Kontrolle müsste.
    Aber ist schon einiges an Geld was man da lässt und ich muss sagen meinem Sohn hat es super geholfen.
    Hatte ein Schreibaby und jetzt habe ich das liebste Engel der Welt nach den Behandlungen

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    Antoine De Saint-Expurery von der kleine Prinz

  • Weder eine Brille noch Arztkosten fallen unter Sonderbedarf, da hier durch Gesetz die notwendige Versorgung für Kinder sichergestellt ist. Zusatzkosten sind deine persönliche Entscheidung. Eine Beteiligung des anderen Elternteils müsstest du mit dem Ex schlicht vorher klären. Gezwungen werden kann er nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap da sind ganz viele Gerichte anderer Meinung. Es werden nicht alle Kosten von der KK übernommen. Wird eine Behandlung von einem Arzt als notwendig erachtet und weigert sich die KK diese zu bezahlen, kann es sehr wohl als Sonderbedarf vor Gericht geltend gemacht werden. :tuedelue

  • Laut Gesetz hat die KK alle notwendigen Kosten für Kinder bis 12 Jahre zu übernehmen. Entsprechend kann kein Gericht rechtskonform anders ausurteilen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • GuMo Rei


    Ich würde einen anderen Weg gehen. In deiner jetzigen Situation, würde ich das in deiner Steuererklärung mit in die Sonderausgaben rein nehmen. Den rechtlichen Weg jetzt zu gehen, wäre mir der Aufwand viel zu groß.


    Längerfristig würde ich überlegen, mir eine andere KK zu suchen. Du kannst ja innerhalb von 2 vollen Monaten die KK wechseln, wenn du in deiner jetzigen schon 18 Monate versichert warst. Die TK übernimmt 80% der Behandlung in diesem Fall. Läuft folgendermaßen: Du streckst das Geld vor und reichst dann die Quittung anschließend bei der TK ein. Allerdings muss der Osteopath bei der TK gelistet sein, sonst gibt es gar nichts. Der Unterschied von zwischen den einzelnen Behandlungsmethoden, ist MIR schon klar. Es war die EINZIGE Methode, die bei meinem Sohn den Erfolg gebracht nach, nach 4 Jahren des Ausprobierens anderer Methoden.


    Und dies sollte wohl das Hauptziel sein. Schätze mal, dass dein Kid noch öfter diese Behandlung haben muss.


    Ruf doch mal bei der TK an. 0800 - 285 85 85 Dich als Mitglied ablehnen, dürfen sie nicht, wenn du die oben beschriebene Voraussetzung erfüllst.


    Viel Erfolg und lange Gute Besserung für dein Kid.


    HG - sg

    Und wenn man sich auch noch so bemüht ... Ich passe in KEINE Schublade!


    Der Mensch ist das einzige dumme Lebenwesen auf dieser Erde, der genau DEN Ast absägt, auf dem er sitzt.


    Denke nicht in Problemen, sondern suche Lösungen.

  • :thanks: sg-schon gebraucht
    werde ich mal in angriff nehmen mit der KK
    wollte mich hier nur informier da ich noch garkeine ahnung habe als Alleinerziehende

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    Antoine De Saint-Expurery von der kleine Prinz

  • hi rei,


    ich kann das von sg geschriebene nur bestätigen. Ich bin seit etlichen Jahren bei der TK und habe noch NIE!!!! Probleme mit Kostenübernahmen gehabt. Auch meine 2 Mutterkindkuren sind ohne Murren innerhalb von 2 Wochen bewilligt worden.
    Kostenübernahmen von meinen Geburtshausgeburten und Hebammenbereitschaft ebenso wie eine kostenintensivere Zahnbhandlung über Hartefallregelung.


    Mima

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz