Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD haben sich auf eine steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden geeinigt. Rückwirkend zum 1. Januar wird der Freibetrag für Alleinerziehende von bisher 1308,- Euro auf 1908,- Euro erhöht. Die CSU will noch eine Erhöhung des Freibetrages um 240,- Euro für jedes weitere Kind nach dem ersten durchsetzen.
Um die bisher feststehenden 600,- Euro wird der Betrag gesenkt, von dem unsere Einkommensteuer berechnet wird. Was für den Einzelnen im Säckel bleibt, hängt halt von dem Steuersatz ab, den jeder zahlt. Der Eingangssteuersatz beträgt im Moment 14%. Der Höchstsatz 45%. Die Entlastung für Steuerpflichtige liegt also Pi mal Daumen zwischen 270,- Euro und 84,- Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind zwischen 108,- Euro und 33,60 Euro im Jahr.
(Besser)verdienende Alleinerziehende werden also höher entlastet. Ob das der richtige Ansatz ist, darüber kann man sicherlich geteilter Meinung sein.