Ex-Freund der sich zum Tyrann entwickelt und alleiniges Sorgerecht beantragt

  • Unsere Tochter ist auch eine kleine Person und wenn sie meint, PAPA sagen zu müssen, darf sie das gerne tun.


    :kotz


    und wenn sie nicht mehr Zähne putzen will und nicht mehr zur Schule gehen will .... und nicht mehr zur Mama will


    dann darf sie sicher auch das.


    :kopf Ich vermisse jegliche Erziehungsfähigkeit.

  • vielleicht sollte der kv das kind morgen einfach nicht mehr wiederbringen, es ummelden und fakten schaffen, die nicht umkehrbar sind. aufgrund von schulpflicht ist es kein problem das kind wieder in der alten schule anzumelden.

    ohhh dann darf ich sogar die Polizei rufen... und meinen Anwalt sofort morgen früh kontaktieren, dass mein Kind unerlaubter Weise mitgenommen ist zum Wohnort des Vaters. da das Kind bei mir gemeldet ist und auch hier "geduldet" wurden ist vom Gericht. So einfach ist das gar nicht, wie du denkst ;-)
    Entsprechende Schriftstücke sind vorhanden :rolleyes3:

  • KV hat aber mit Sicherheit auch noch das ABR.
    Aber ich denke mal das wirst du schon irgendwie verhindern das Kind zum entsorgen PAPA zurückkehrt.


  • Bei mir dann auch? Wenn ich meinen Sohn nicht zwinge "Papa" zu seinem Vater zu sagen wenn er nicht will? :frag (Und nun ja "Erziehungsfähigkeit" ist ein ein wenig schwamminger Begriff) Tja außerdem glaube ich, dass doch noch ein gewisser Unterschied besteht zwischen "Taten" (wie das vielbequatschte Zähneputzen oder zur Schule gehen) und Dingen, die ein Kind sagt, also Gefühlen, die es ausdrückt. Also wäre es dann "erziehungsfähig" dem Kind zu verbieten Dinge zu sagen wie "Schule ist Scheiße"? Oder was soll getan werden um "erziehungsfähig" zu sein, wenn das Kind nicht zur Schule will? Es "zwingen" (notfalls am Arm Packen und auf dem Stuhl festschnallen?) oder vielleicht zum Psychologen schleppen? Oder ein Belohnungssystem einfallen lassen...? Oder sich darüber freuen wie erziehungsfähig man ist, weil das Kind zur Schule gehen will? ... Sorry aber SO einfach ist das Ganze nun mal wirklich nicht.


    Und um zur Sache zurück zu kommen einem Kind zu verbieten seine Gefühle auszudrücken (was in den Bezeichnungen "Mama" und "Papa" manchmal wohl geschieht) halte ich für nicht nur "nicht erziehungsfähig" sondern sogar für eine Form von Misshandlung, weil die Würde des Kindes verletzt wird. Richtiger wäre zu überlegen warum das Kind zu x Papa sagen will aber nicht zu y? Oder zu beiden? Liegt es an mir (dann ist was schräg) oder eben einfach an den Gefühlen des Kindes auf die es ein Recht hat ob sie mich nun verletzten oder nicht...

  • @Loewe_63 was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    das versteh ich nicht ganz... musst du mir erklären ;)
    Zähne putzen will sie auch icht, aber sie macht es.
    Nur weil meine Tochter Papa sagen möchte, heißt das nicht, dass sie keine Erziehung genossen hat meinerseits. :rolleyes2: 8|

  • celin91 leiß dir doch noch einmal meinen letzten Beitrag RICHTIG durch. Das Kind lebt bei mir, solange die Verhandlung noch nicht durch ist. Dies habe ich schriftlich bekommen und BEIDE Elternteile waren damit einverstanden. So und nun muss ich los, mein Kind abholen mit dem Zug ;)

  • @Loewe_63 was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    das versteh ich nicht ganz... musst du mir erklären ;)
    Zähne putzen will sie auch icht, aber sie macht es.
    Nur weil meine Tochter Papa sagen möchte, heißt das nicht, dass sie keine Erziehung genossen hat meinerseits. :rolleyes2: 8|


    Die Begründung ist einfach eine andere


    Wenn es heißt, (Kindergarten-)Kind muss nicht, weil es nicht will - dann ist das mangelnde Erziehungsfähigkeit. Kind macht Regeln, weil Eltern es nicht können oder wollen.
    Obendrein ist es ein unreifes Abwälzen von Verantwortung auf ein Kindergartenkind.



    Wenn es heißt: Die Entscheidung ist so wenig wichtig, dass es keine Elternentscheidung sondern eine Kind-Entscheidung ist - dann haben Elternteile (hoffentlich) bewusst entschieden, dass es nicht wichtig ist. Und in dem Fall sollten diese Elternteile zu ihrer - wie auch immer gearteten - Einstellung stehen.

  • Um es mal auf den Punkt zu bringen-


    Du hast durch den Umzug "Fakten geschaffen", die Dir nun dieses umständliche Gerichtsverfahren mit Gutachten etcpp. bescheren-
    Der KV hat sofort reagiert, und ist so, wie in diesem Land vorgegesehen, dagegen vor gegangen...


    Wie der Gutachter, bzw. ggf. ein Neuer Gutachter (der ja viel mehr in der Sache drin ist, bzw. sein wird, als wir) entscheiden wird, steht noch in den Sternen-


    Wie wohl in den meisten Fällen, werdet ihr (vermutlich) beide Erziehungsgeeignet sein, und das Kind sowohl in der "alten", als auch in der "neuen" Heimat ohne "Kindswohlgefährdung" gross werden können....


    Genau deshalb, weil euer Fall so tricky ist, habt ihr als Eltern ja quasi direkt beide die Entscheidung an Dritte (das Gericht) abgegeben... (Du durch den Umzug des Kindes gegen den Willen des Sorgeberechtigten, er mit dem konsequenten Gang zu Gericht) wohl vermutlich jeder in der Meinung, er sei "im Recht"-
    und, weil ihr Euch eben nicht einigen konntet...


    Egal, wie es ausgeht- es wird weder einen Gewinner, noch einen Verlierer geben.... sondern nur die vermeintlich minimal bessere Bindungs- und Erziehungsfähigkeit eines Elternteils-
    und die Gefahr, dass der, bei dem das Kind bleibt sich dann als "Gewinner" fühlt...
    als Eltern habt ihr beide einfach nur versagt (und ja, ich darf das so sagen, weil es bei uns ähnlich war- jedes ABR Verfahren ist ein Versagen der Eltern als Eltern)


    Ich denke, in dieser Diskussion ist die Gefahr sehr gross, immer wieder in nicht relevante Seitenstränge abzugleiten-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Aber ich denke mal das wirst du schon irgendwie verhindern das Kind zum entsorgen PAPA zurückkehrt.


    Liebe Celin, du meinst also das Kind will zu seinem Vater "zurückkehren"? Da hat es meines Wissens nach nie gewohnt. Es hat immer bei der Mutter gelebt. Und da liegt der Unterschied. Ich habe z.B. hier GSR aber das Kind hat immer bei mir gelebt, wenn ich mit ihm einfach umziehe ohne mit Vater zu reden ist das nicht in Ordnung aber immer noch eine ganz andere Sache wenn der Vater ihn bei sich einquartiert ohne mit mir zu reden. Schon mal was von "Gewohnheitsrecht" gehört?



    Nur weil meine Tochter Papa sagen möchte, heißt das nicht, dass sie keine Erziehung genossen hat meinerseits.


    Wenn es nicht so absurd wäre, wäre diese Ansicht fast zum Lachen finde ich. Er meint vermutlich du müsstest der Tochter verbieten Papa zu deinem Partner zu sagen. :whistling: Vielleicht sollte in diesem Zusammenhang auch Adoptivkindern verboten werden "Papa" und "Mama" zu sagen? Okay das ist natürlich was anderes, aber ich denke die Tochter hier weiß sicher, dass dieser neue Partner nicht ihr biologischer Vater ist (wobei diese Unterscheidung doch eine gewisse biologische Kenntnis voraussetzt, die für kleine Kinder nicht einfach zu begreifen ist - es war nicht leicht meinem Kind klar zu machen warum genau x sein Vater ist als er noch nicht "aufgeklärt" war. Da hatte er nämlich eine aus der Kita geprägte Sicht auf Familie und keine biologische, die besagt Mama und Papa sind die Leute, die mit dem Kind leben - und Vater hatte hier sehr vereinzelt Umgang - auf seinen Wunsch ...)

  • "Alle Kinder wollen immer beide ET zu gleichen Anteilen?" für die es weder einen Beweis noch sonst was gibt. Es ist ledilich eine fachlich nicht haltbare Aussage (nicht einmal in "funktionierenden" Beziehungen)

    Jetzt wird es doch noch interessant und Substanz kommt in die Diskussion. Also: in welcher Bindungstheorie kann ich denn nachlesen, dass ein Kind beim Vorhandensein beider Eltern nicht auch beide Altern haben möchte, quantitativ zu gleichen Teilen sogar?
    Ich bin gespannt auf Quellenangaben etcpp...


    Grüße

  • Jetzt wird es doch noch interessant und Substanz kommt in die Diskussion. Also: in welcher Bindungstheorie kann ich denn nachlesen, dass ein Kind beim Vorhandensein beider Eltern nicht auch beide Altern haben möchte, quantitativ zu gleichen Teilen sogar?
    Ich bin gespannt auf Quellenangaben etcpp...


    Ich suche nach der genauen Quellenangabe im Netz (hab die nur gedruckt). Aber in der allgemeinen Bindungstheorie z.B. Bowely (wiki nachlesbar) geht es überhaupt nicht darum sondern nur darum dass das Kind eine sichere Bezugsperson braucht um sich gut entwickeln zu können (es geht nicht um biologische Eltern zu gleichen Teilen).


    Und nun gibt es ja recht wenig Familien, wo Kinder wirklich beide ET zu qualitativ gleichen Teilen haben (ob die nun zusammen leben oder nicht).

  • Wenn die Mutter nur am Handy hockt und die kinder spielen ohne sie und der vater macht Ausflüge, spielt aktiv mit usw, darf man sich nicht wundern warum die Kids vllt eher zu Vater wollen.
    Nur ein Beispiel.

  • Hallo Wildes Ding22,


    um auf deine Eingangsfrage zurückzukommen: Signalisiere dem KV weiterhin, dass du bemüht darum bist, dass der Kontakt zwischen Kind und Vater nicht abreißt.
    (das tust du ja auch schon.)
    Neben den Umgängen gibt es die Möglichkeit von Telefongesprächen, etc.


    Mehr kannst du nicht tun.


    Ich bin kein Rechtsanwalt, aber es ist davon auszugehen, dass der Vater keine Chance haben wird, dass das Kind bei ihm leben wird, weil
    - Das Kind hat vorher bei dir gelebt, d.h. du warst die Hauptbezugsperson
    - Das Kind hat sich in der neuen Umgebung eigewöhnt (Schulwechsel oder Kiga- Wechsel gab es ohnehin nicht, das Kind war zur Zeit des Umzugs ja nicht mal ein Jahr alt.),
    Umgänge finden jetzt immer noch statt d.h., du förderst die Umgänge (z.B. auch durch Übernahme von Fahrten)


    Wünsch´euch, dass sich für alle die Situation wieder entspannen wird, dass Kind und Vater trotz der etwas erschwerten eine gute Beziehung entwickeln werden.
    Wer schrieb es? Es ist nicht nur die quantitative Zeit, sondern die qualitative Zeit, die zu einer guten Beziehung beiträgt.

  • Mehr kannst du nicht tun.


    Natürlich kann sie mehr tun.



    Natürlich kann - und sollte - sie dem leiblichen Vater das gemeinsame Sorgerecht einfach zugestehen
    ( :tuschel Zumal sie es auch nur schwer verhindern könnte)


    Und sie kann ihre Einstellung verändern.
    Umgang ist nichts was sie dem leiblichen Vater großzügig zugesteht. Es ist kein Entgegenkommen.
    Das ist ein Recht des Kindes.


    Der Vater ist kein unangenehmer Bittsteller - er ist körperlich betrachtet eine Hälfte des gemeinsamen Kindes.



    Doch, sie kann viel viel mehr tun ...

  • Natürlich kann - und sollte - sie dem leiblichen Vater das gemeinsame Sorgerecht einfach zugestehen


    Hallo Löwe,
    wenn ich recht verstanden habe, besteht das GSR bereits, denn WildesDing22 schrieb im Eingangspost bereits, dass der KV die Unterschrift für die Einschulung verweigert.




    Doch, sie kann viel viel mehr tun ...


    Immer her mit deinen Tipps

  • Ich mag auch mitmischen..! :nawarte:


    Was mir hier völlig fehlt, liebe Wildes_Ding22 sind Empathie, Introspektionsvermögen und Bindungstoleranz; und damit wäre schonmal ein nicht unbeachtlicher Teil des Themas "Erziehungsfähigkeit" abgehakt.


    Natürlich wird das ganze Gerangel direkte Auswirkungen auf Euer, sorry "Dein" Kind haben....
    Nachzulesen bei Herrn Dr. K.H.Brisch, Bowlby, Andritzky und anderen.
    Und damit wärst Du (in)direkt für später auftretende Verhaltensauffälligkeiten des Kindes verantwortlich. Willst Du das wirklich?


    hier nur ein kleines Beispiel von vielen die sich googeln lassen und dafür sorgen werden, das den Pädagogen die Arbeit nicht ausgeht.


    http://www.agsp.de/html/a18.html


    Natürlich werden User wie Frau R. jetzt empört aufschreien, "das kann doch nicht" aber so what; Hirnorganische Schäden bei Kindern die regelmäßig Streßsituationen
    durch frühkindliche Traumatisierung ausgesetzt sind, sind mehr als belegt und leider bittere Realität für viele Betroffene
    Insofern bin ich deutlich bei Canchero und Loewe_63.


    Lesen und Lernen!


    Dem Vater eures Kindes Drücke ich alle Daumen und wünsche ich genug Durchhaltevermögen und Intelligenz um auch ein entsprechend aussagekräftiges Gutachten zu bekommen.
    Und dann das Selbstbewusstein, Dir genügend Umgang zuzugestehn, der natürlich ganz genauso wichtig für eure Tochter ist...
    Eure Tochter hat ein Recht auf Beide Eltern, und nebenbei bemerkt nur einen Papa und eine Mama. Für den Rest Ihres Lebens.
    Wie Ihr damit umgeht, wird deutlich beeinflussen, wie Sie später damit umgehen wird....


    FSS

    let your smile change the world, don`t the the world change your smile

    3 Mal editiert, zuletzt von FeelSoSad ()

  • Hallo Löwe,
    wenn ich recht verstanden habe, besteht das GSR bereits, denn WildesDing22 schrieb im Eingangspost bereits, dass der KV die Unterschrift für die Einschulung verweigert.


    Er verweigert ja nicht die Unterschrift zur Einschulung generell, sondern die Unterschrift zur Einschulung am neuen Wohnort, da er nun mal generell gegen den Umzug des Kindes an diesen neuen Wohnort ist.
    Ist ja auch logisch, gibt er seine Unterschrift zur Einschulung, und das noch während des laufenden Prozesses, ist es irgendwie kontraproduktiv für sein ABR Verfahren, er will doch dass das Kind zurück kommt.

  • Hallo Wildes_Ding22,


    nachdem nun der Empörung Ausdruck gegeben wurde und das emotionale Treiben und Treten ein bisschen abgeflaut ist, lässt sich vielleicht über Dein Anliegen reden/schreiben.


    mein Ex und ich sind seit ungefähr fast drei Jahren getrennt. Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht für unsere kleine Tochter. Ich habe einen neuen Lebensgefährten und bin voriges Jahr ohne Zustimmung des Kindesvaters umgezogen. Prompt kam ein Brief vom Gericht, dass der vater das alleinige Sorgerecht und das ABR in einstweiliger Anordnung beantragt hat. Seitdem haben wir eine Gutachterin, die ein Sozialpsychologisches Sachverständigengutachten erstellt hat, welches für mich gut ausgelaufen ist. Heute kam die Stellungnahme des Kindesvaters bei mir an, worin drinne steht, dass die Gutachterin "befangen" wäre und nur auf meiner Seite stünde. Dieses stimmt aber nicht!Sie hat sich alle Seiten sogar angehört. Sei es der Kindesvater, seine Freundin, oder der Kindergarten!


    Es ist nicht selten, dass derartige Gutachten angefochten werden.
    Ebenso "nicht selten" ist es, dass derartige Gutachten tatsächlich fehlerhaft sind.


    Dass es ein Fehler war, ohne Zustimmung umzuziehen, wurde nun oft genug betont - auch wenn Du das nicht einsehen möchtest.


    Du deutest an, es habe Gründe gegeben, die im Verhalten des KVs begründet sind.
    Nun, wenn diese Dinge sehr schlimm gewesen wäre, hätte Dir der Weiße Ring via Frauenhaus den Umzug ermöglicht.
    Auch das ist also kein Grund für derartige Eigenmächtigkeiten.


    Wildes_Ding22, letztendlich geht Euer KV der einzige Weg, der ihm geblieben ist: Das ist der Antrag auf ABR und die Infragestellung Deiner Erziehungsfähigkeit. Diese Rechtsmittel sind ihm gegeben und er nutzt diese. Damit musst Du nun leben (und offengestanden hoffe ich, Du musst all diese Aufwände auch selbst bezahlen).


    Mehr wird vermutlich eher nicht geschehen. Dass das Kind nicht sofort nach dem Umzug in die Obhut des KVs gegeben wurde, lässt darauf schließen, dass er das ABR auch nach einem Gutachten nicht erhalten wird.


    Wichtig ist hier:


    - Zu behaupten, Du hättest das Kind entführt, ist Unsinn.
    - Zu behaupten, Du hättest das Kind entzogen, ist nicht ganz so großer Unsinn, aber an den Haaren herbeigezogen, da Du ja den gewohnten Umgang ermöglichst.
    - Zu behaupten, Du würdest nun die Vater-Kind-Bindung zerstören, ist auch nicht gerecht. Seit Jahrhunderten müssen Kinder damit leben, dass Elternteile oftmals lange abwesend sind. Diese Eltern pflegen ihre Bindung anders als andere Eltern. Ihnen nun per Se die Qualität erfüllter Elternschaft abzuerkennen, betrachte ich als Diskriminierung derer, die gerade das mit Bravour meistern.
    - Ab und zu stelle ich die Qualität der Vorwürfe ja per Se in Frage. Z.B. dann wenn sie von Menschen kommen, die selbst durch Umzüge große Distanzen zwischen Umgangseltern und deren Kindern geschaffen haben. Ob es sich nun um Arbeitgeber handelt oder um nächste Lebensgefährten, die das Vorhaben vorantreiben, macht für die betroffenen Kinder keinen Unterschied. Sie werden in keinem dieser Fälle um Erlaubnis gefragt ob ihre Eltern einfach umgezogen werden dürfen in ferne Gefilde.


    Es bleibt bei der Tatsache:
    Manchmal ziehen Menschen nun einmal um auch dann, wenn sie Kinder haben.
    Man kann die Grundrechte von Menschen nicht einschränken, weil einige andere Menschen die Theorie vertreten, Kinder müssten stets beide Eltern womöglich zu gleichen Teilen präsent haben. Das ist ein idealtypischer Wunsch, der nun einmal häufig an den Lebenswirklichkeiten scheitert.


    Was Du nun erlebst, (KV wird zum "Tyrannen") ist jedoch allein die Folge Deiner Eigenmächtigkeit.
    Eventuell glaubst Du ja jemandem mit Erfahrung: Du hättest sehr gute Chancen gehabt, vollkommen legal mit Kind umziehen zu dürfen wenn Du den Rechtsweg gegangen wärst. Vor allem bei Vorschulkindern wird bei derartigen Anliegen nicht einmal ein Gutachten angefertigt.


    Der Schuleinführung dieses Jahres stimmt er auch nicht zu. Dieses verbietet er mir sogar, sodass ich meine kleine Tochter nicht in einer Schule anmelden kann, welche ich auch schon heraus gesucht habe!


    Es wird eben für das Kind nicht die Schule werden, welche Du herausgesucht hast- außer falls es sich um die Regelschule für Dein Wohngebiet handelt.
    Hier greift dann die allgemeine Schulpflicht: Das Kind muss auf jeden Fall eingeschult werden und hat die Regelschule zu besuchen. Eltern können sich nicht weigern, einer Einschulung zuzustimmen. Nur auf besonders tolle Wunsch-Schulen wird das Kind nun eben verzichten müssen. Das ist ebenso Lebensschicksal Eures Kindes wie der Umzug.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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