Das hat absolut nichts mit Elternstreitigkeiten zutun, sondern mit dem Einverständnis zu einer OP, über deren Folgen der Patient bzw. dessen rechtlicher Vertreter aufgeklärt wurde. Da kann es sich um Kinder handeln oder auch zum Beispiel um alte Patienten, für die die Kinder oder eine oder mehrere vom Gericht beauftragten Personen die Vertretungspflicht übernommen haben. Da müssen, je nach Rechtsstatus, auch mehrere Personen unterschreiben. Und jede zertifizierte Klinik hat da das ordnungsgemäße Formular für.
Richtig, jedes Krankenhaus hat ein Formular, aber ein Formular unterschreiben reicht nicht. Das Formular muß individualisiert werden und der Arzt muß alle Punkte nochmal durchsprechen, deswegen ist "nur" das Formular nicht ausreichend.
Und genauso läuft das in zertifizierten Kliniken. Da sind so Abläufe kontrolliert und geregelt.
Die Aufklärung macht in keinem Krankenhaus die Verwaltung. Das Einzige, was die Verwaltung eventuell macht, ist, die Formulare bestellen, die die Chefärzte für notwendig empfinden, es gibt da nämlich unterschiedliche Anbieter von vorgefertigten Aufklärungen. Im Zweifel kann sich aber jeder Arzt ein Blanko Blatt nehmen und damit aufklären.
Für kleine Sachen wird sogar garnicht schriftlich aufgeklärt, sondern mündlich.
Da es inzwischen aber ziemlich ausführliche vorgefertigte Aufklärungen gibt, in denen, wie bereits geschrieben, drinne steht, daß der unterschreibende Elternteil versichert, daß der andere Elternteil einverstanden ist. Aber auch hier ist die Unterschrift eines Elternteils nicht ausreichend, wenn es um weitreichende Eingriffe handelt.
Für manche Eingriffe gibt es keine vorgefertigten Formulare.
Mit Elternstreitigkeiten hat es insofern zu tun, daß man , wenn jemand mit einem Kind ins Krankenhaus kommt, der Arzt erstmal nicht davon ausgeht, daß es da jemanden geben könnte, der damit nicht einverstanden ist und es da ein Vetorecht geben könnte.
Genau genommen müsste man sogar die Personalien der Anwesenden Person überprüfen, ist die Person überhaupt berechtigt, das Kind zu begleiten? Auch das passiert selten, eine Krankenkassenkarte vom Kind reicht. Da es meist eine Notfallbehandlung ist, gibts da selten Ärger, aber auch da gab es schon wütende Anrufe vom andern Elternteil, warum sich nicht informiert wurden, daß das Kind zur Behandlung im Krankenhaus war.
Genauso ist es beim alten Menschen, wenn da eine Tochter auftaucht und die nötige Betreuung übernimmt ( da Oma nicht selber entscheiden kann ) , wird nicht nachgeforscht, ob da vielleicht noch andere Geschwister sind, die eventuell auch die Betreuung übernehmen könnte, wenn die anwesende Tochter versichert, daß es nicht so ist.
Wie gesagt, rein rechtlich dürfte man garnicht mit Angehörigen reden, es sei denn, sie haben eine Vormundschaft. In der Bezahlung sind Angehörigengespräche überhaupt nicht abgebildet. Der Hausarzt dürfte uns auch keine Auskunft über die Vorerkrankungen und über die Medikamente geben. Gut, an den fehlenden Informationen können im Zweifel Menschen sterben, aber das ist dann ein anderes Thema.
Welche Zertifizierung meinst Du? KTQ? ( Es gibt da verschiedene auch medizinische Zertifizierungen / Darmzentrum, Schmerztherapie et cetera )
KTQ ist reine Theorie und hat mit der Praxis wenig zu tun.
Soll heissen, bei der Zertifizierung wird geguckt, ob die Formulare da sind...die hat jedes Krankenhaus, das sichert aber noch keine Aufklärung. Die Aufklärungen selber werden nicht geprüft. Es wird also nur geguckt, ob Zettel da sind, die benutzt werden können, nicht aber, ob das auch wirklich gemacht wird.
Das ist wie TÜV beim Auto, da wird geguckt, ob alles dran ist, aber ob der Fahrer einen Führerschein hat, oder ob er sich an Verkehrsregeln hält, interessiert die nicht. Ich hab in einigen KTQ zertifizierten Krankenhäusern gearbeitet, da war nix anders als überall anders, da wurd ein zwei Tage riesen Bohai gemacht, wenn die Leute zum zertifizieren da waren und dann war wieder alles wie immer...iss halt gerad irgendwie modern...geändert hat das nüscht. Aber klingt gut!
Hier ein Artikel zum Thema Aufklärung von Minderjährigen.
Als Trick empfehle ich in einigen Fällen wie diesen übrigens ein Schriftstück vom Arzt aufsetzen zu lassen, in dem er den Vater bittet, zu unterschreiben, daß er die Folgen der Nichtoperation in Kauf nimmt.
Bei den Aufklärungen ist meist eine Spalte für "Ablehnung des Eingriffs": Bei konservativer Behandlung besteht die Gefahr von rezidivierenden Mandelentzündungen mit der Gefahr von Hirnhautentzündung und Herzmuskelentzündung, die zu schweren Behinderungen oder zum Tod führen können. Des weiteren kann es zur Sauerstoffunterversorgung des Gehirns kommen, die zu Intelligenzminderung und schulischen Leistungsabfällen führen können. Mir sind die Risiken bekannt und ich lehne den vorgeschlagenen Eingriff ab.
Das würd ich dem KV per Einschreiben schicken, das wirkt manchmal Wunder. Er möchte nicht, daß Kindchen operiert wird? Ist ok, aber dann muß er sich der Konsequenzen bewusst sein!