GSR: Urlaub, wie am besten vorgehen?

  • Hallo Leute,


    ich bin ja immer noch recht neu hier und mit vielen Dingen einfach noch nicht vertraut. Ich möchte
    einfach nichts falsch machen...


    Ich plane mit meinen Kids im September in den Urlaub zu fliegen. Mit der Grossen bin ich immer
    schon jährlich alleine weg geflogen. Bei Ihr stellt sich das Thema nicht, denn da habe ich das ALS.
    Und auch am Flughafen hat mich noch NIE einer nach der Einverständniserklärung des Vaters gefragt
    und mir sieht man ja auch nicht an, das ich das ALS habe ;-)


    So nun aber weiter zu Kind 2.
    Aktuell findet ja NOCH kein Umgang statt. Da kam er bisher immer noch nicht aus den Puschen,
    obwohl er ja breit jedes Wochenende gefordert hat.
    Gehen wir mal davon aus, bis dahin findet Umgang statt, dann würde bei einer 10 Tages Anreise
    evtl. 1 Wochenende ausfallen.


    Kommunikation mit KV ist absolut unmöglich. Also habe ich gedacht, ich mache es auf dem schriftlichen
    Wege. Ihn einerseits informieren, wann eine Reise geplant ist. Das der Umgang, sofern er an dem
    dazwischen liegendem WE liegt verschoben werden kann. Und eine Einverständniserklärung das er der
    Reise zustimmt, damit ich ggf. etwas in der Hand habe am Flughafen. Wobei es ein Flug innerhalb der
    EU ist und keine Passkontrolle mehr stattfindet.
    Das ganze dann mit Fristsetzung - Wie lange sollte die Frist sein?


    Und was tun, wenn keine Rückmeldung kommt? Oder er nicht einverstanden ist?


    Sonst noch Vorschläge? Wie handhabt ihr das?


    Irgendwie ist das alles Neuland für mich und es macht es um so schwerer, das keinerlei Kommunikation
    stattfindet :-(


    :hilfe

  • Hallo


    Es ist nett von Dir, den Vater zu informieren, wohin es gehen soll. Ich erfahre vom Vater hier nicht einmal genaue Daten, das Urlaubsziel nur über Junior, also nur als Angabe des Landes. Es ist lächerlich, aber erst mal Recht und ich mag deswegen kein Faß aufmachen.


    Also, schriftlich per Einschreiben, dass Du von X bis Y mit den Kindern in Z bist und der ausfallende Umgang an den beiden darauffolgenden Wochenenden nachgeholt werden kann, respektive der Vater dann eben vorher oder nachher mit dem Kind in den Urlaub kann.


    Antwort benötigst Du dazu eigentlich nicht. Ich habe meinem Ex noch nie was ausstellen müssen und der spricht nicht einmal dieselbe Sprache wie Junior, die beiden reisen mit unterschiedlichen Nationalitätsausweisen. Pack Dir die Ausweise ein, daraus dürfte ja hervorgehen, dass die Kinder bei Dir gemeldet sind.


    Gruß

  • Wobei es ein Flug innerhalb der
    EU ist und keine Passkontrolle mehr stattfindet.


    Was aber möglicherweise bald auch wieder geändert wird.


    Ich bin auch mehrfach mit Tochter innerhalb EU durch die Gegend geflogen - nie ein Problem gehabt.


    Kommunikation mit dem anderen Elternteil ist immer förderlich. Teile doch mit ihm die Informationen die Du Dir im ungekehrten Fall wünschen würdest.

  • Also habe ich gedacht, ich mache es auf dem schriftlichen
    Wege. Ihn einerseits informieren, wann eine Reise geplant ist. Das der Umgang, sofern er an dem
    dazwischen liegendem WE liegt verschoben werden kann.

    Biete ihm doch gleich einen Ersatztermin an für den Fall, dass in dem geplanten Urlaub ein Umgangswochenende fällt.

    Und eine Einverständniserklärung das er der
    Reise zustimmt, damit ich ggf. etwas in der Hand habe am Flughafen. Wobei es ein Flug innerhalb der
    EU ist und keine Passkontrolle mehr stattfindet.

    Innerhlab der EU brauchst Du keine Einverständniserklärung von ihm. Da darfst Du wegfahren, ob mit oder ohne Einverständnis. Übrigens er mit GSR auch.

    Das ganze dann mit Fristsetzung - Wie lange sollte die Frist sein?

    Ich würde schriftlich eine Frist von einer Woche setzen. Sollte innerhalb der Frist kein Widerspruch von ihm erfolgen, würdest Du von seiner Zustimmung ausgehen.


    Wenn Du ihm schon einen Ersatztermin vorschlägst, dann kann er eigentlich nur noch gegen diesen Ersatztermin sein und den ändern wollen. Da wirst Du ja sicher nichts gegen haben. Den Urlaub an sich kann er dadurch aber nicht verhindern. Ich wünsche einen schönen Urlaub. :daumen

  • @ shielover:


    Gibt es denn irgendwo etwas zum nachlesen, das ich innerhalb der EU keine Zustimmung des Sorgeberechtigten Vaters brauche? Als ich meine Anwältin dazu befragte, meinte sie, er müsse in jedem Fall zustimmen. Theoretisch sogar, wenn ich 2 Wochen Urlaub in Deutschland verbringe.


    Hier habe ich eben auch oft gelesen, das viele einfach verreisen ohne den Partner zu informieren etc. So weit gehen möchte ich eigentlich nicht. Unsere Lage ist eh schon "schwierig". Ich möchte einfach keine "Fehler" machen.... Immerhin kenne ich meinen EX ja. Und ich kenne mein "Glück"!!!!

  • Gemäß Definition im BGB müssen gerichtliche Entscheidungen bei Meinungsverschiedenheit der Eltern nur bei Fällen von erheblicher Bedeutung gefällt werden. BGB § 1628



    Unter anderem im Leitfaden hier im Forum findest Du die Definition, welche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind, und welche unter die Alltagssorge fallen. siehe hier


    Bezüglich eines geplanten Urlaubs muss auch bedacht werden, wie alt das Kind ist, und welches Reiseziel (Sicherheit) ausgesucht wird. Gemäß Beschluss vom OLG Karlsruhe vom 29. Mai 2007, Az: 16 WF 83/07 ist die Urlaubsreise keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, wenn das Alter der Kinder angemessen berücksichtigt ist.


    Ich hoffe, das hilft Dir etwas.

  • Als ich meine Anwältin dazu befragte, meinte sie, er müsse in jedem Fall zustimmen. Theoretisch sogar, wenn ich 2 Wochen Urlaub in Deutschland verbringe.


    die Anwätin würde ich sofort wechseln.


    Urlaub ist keine Frage des Sorgerechts. Es ist auch nicht schlimm, wenn dadurch Umgang ausfällt.


    Egal ob mit ASR/GSR würde ich immer die Reisedokumente dabei haben. Das sind bei mir Ausweis, Kopie der Geburtsurkunde und ggfls. eine Reisevollmacht - da benutze ich die hier


    allerdings hat mich danach noch nie jemand gefragt - Ehefrauen reisen ja auch alleine mit Kindern :frag:frag:frag
    allerdings tragen wir auch beide den selben Nachnamen, das macht es einfacher

  • Als ich meine Anwältin dazu befragte, meinte sie, er müsse in jedem Fall zustimmen.


    das habe ich noch nie gehört- da würde ich mal dringendst überlegen, die Anwälting zu wechseln :hae:


    Wenn Du absolut auf der sicheren Seite sein möchtest, und es Dir wirklich wichtig ist, hier etwas zu tun-
    dann würde ich ihm per Einwurfeinschreiben (Doppel behalten!) mitteilen, dass Du mit Kind von dann bis dann dorthin in Urlaub fliegen möchtest-
    (sollte sein UmgangsWE betroffen sein, dann würde ich ihm auch direkt Alternativen anbieten- habt ihr Euch eh schon auf diese Zeit geeinigt- ist es nicht relevant)-


    Begründete (!) Argumente seinerseits gegen Euren Urlaub möchte er bitte schriftlich per Einschreiben innerhalb eine Woche äussern :tuedelue


    Schwierig könnte es nur dann sein, wenn ihr aktuell in einem ABR Verfahren steckt-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Egal ob mit ASR/GSR würde ich immer die Reisedokumente dabei haben. Das sind bei mir Ausweis, Kopie der Geburtsurkunde und ggfls. eine Reisevollmacht - da benutze ich die hier


    allerdings hat mich danach noch nie jemand gefragt - Ehefrauen reisen ja auch alleine mit Kindern :frag:frag:frag
    allerdings tragen wir auch beide den selben Nachnamen, das macht es einfacher


    Hallo,
    Sohnie ist 14 und wir waren schon 15mal mit dem Flieger unterwegs: Ägypten, Türkei, Italien, Mallorca etc. Bis vor zwei Wochen wollte niemand eine Bestätigung vom KV sehen... Sohnie trägt auch meinen Nachnamen.
    Vor zwei Wochen sind wir wieder in den Urlaub gestartet...An der Passkontrolle: "Ist das Ihr Sohn?", "Ja", "Der Vater fliegt nicht mit?", "Nein", "Ist er mit der Reise einverstanden?", "Ja! Aber ich kann Ihnen gerne die Bestätigung über das ASR zeigen...". Ohne diese Bestätigung hätte ich ein Problem gehabt! Ja, der KV wusste von der Reise, wir hätten ihn irgendwie erreichen müssen, sonst wäre der Flieger weg gewesen.
    Also zur Sicherheit eine Bestätigung vom Vater mitnehmen (bei GSR), sonst könnte es unangenehm werden.


    LG Lotta, die bis dahin auch nicht gedacht hätte, dass am Flughafen wirklich danach gefragt wird

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • :thanks: das ihr immer da seid!!!! :daumen


    Danke für Eure Antworten. Das lässt mich doch ein bisschen aufatmen.
    Irgendwie habe ich mich schon in einem Leben gesehen, wo Ex zu allem
    Ja und Amen sagen muß.


    Wann würdet ihr ihm eine Vollmacht oder das Abwesenheitsschreiben zukommen
    lassen? Jetzt schon oder kurz vorher?


    Fragen über Fragen ;-) Aber ihr seid da schon länger im Thema....

  • Danke, das du Dir so Mühe gemacht hast!!!! :thanks:

  • Hallo, Sohnie ist 14 und wir waren schon 15mal mit dem Flieger unterwegs: Ägypten, Türkei, Italien, Mallorca etc. Bis vor zwei Wochen wollte niemand eine Bestätigung vom KV sehen... Sohnie trägt auch meinen Nachnamen.Vor zwei Wochen sind wir wieder in den Urlaub gestartet...An der Passkontrolle: "Ist das Ihr Sohn?", "Ja", "Der Vater fliegt nicht mit?", "Nein", "Ist er mit der Reise einverstanden?", "Ja! Aber ich kann Ihnen gerne die Bestätigung über das ASR zeigen...". Ohne diese Bestätigung hätte ich ein Problem gehabt! Ja, der KV wusste von der Reise, wir hätten ihn irgendwie erreichen müssen, sonst wäre der Flieger weg gewesen.

    Also zur Sicherheit eine Bestätigung vom Vater mitnehmen (bei GSR), sonst könnte es unangenehm werden.

    Genau davor habe ich "Angst". Und dann steht man da.... Ist ja wie ein Weltuntergang!!!
    Darf ich fragen, wohin ihr gereist seid? Also innerhalb oder ausserhalb der EU?

  • Wen Du wirklich ganz sicher gehen willst, dann lass Dir von ihm ein Einverständnis zur Reise unterschreiben innerhalb einer Woche Frist. Sollte er nicht zustimmen, wäre die Zustimmung dann gerichtlich einklagbar, da er keinen Grund hat, das Einverständnis zu verweigern.


    Wenn Du noch genauere Fragen hast, gerne auch per PN.

  • Genau das, was Lotta am Flughafen passiert ist , gibt es immer öfter
    Denn Auslandsreisen werden in der Regel schon als "wesentlich" , das gemeinsam ! zu entscheiden ist, eingestuft.
    Dass es oft in der Praxis/Realität auch anders ( keiner fragt..) gehandhabt wird , heißt nicht, dass es richtig ist .


    Immer mehr Elternteile müssen am Flughafen usw. nachweisen, dass sie entweder das ABR haben oder die Zustimmung des anderen Elternteils...
    Ich muss somit fast davon ausgehen, dass der Beschluss aus2007 - von Shielover gefunden - wieder eine Einzelentscheidung ist ,?die man NICHT als allgemeingültig sehen kann?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Grundsätzlich ist eine gemeinsame Entscheidung notwendig, das stimmt schon. Allerdings hat der andere Elternteil bei einer Reise ins EU-Ausland oder erst recht nicht in D keinen Grund, der Reise zu wiedersprechen. Bei einer gerichtlichen Entscheidung würde er zu den Verfahrenskosten aller Wahrscheinlichkait nach verurteilt werden.


    Eine einheitliche Rechtsprechung ist zu dem Thema, ob es eine Entscheidung der Alltagssorge ist oder nicht, gibt es anscheinend nicht.


    Um 100%ig sicher zu sein, empfehle ich folgende Vorgehensweise:
    1. Einverständniserklärung vom Vater mit Fristsetzung einfordern. Auch darauf hinweisen, dass im Fall einer Weigerung durch ihn eine gerichtliche Entscheidung angestrebt wird, die er mit ziemlicher Sicherheit zu bezahlen hat.
    2. Sollte er sich trotzdem weigern, Nachfrist setzen.
    3. Bei erneuter Weigerung Klage bei Gericht einreichen auf Zustimmung zur Urlaubsreise.


    Dass in der Praxis nach der Zustimmung gefragt wird, ist unsicher. Es kommt sicher auch darauf an, wohin die Reise gehen soll, ob und wie geflogen wird, etc.

  • Darf ich fragen, wohin ihr gereist seid? Also innerhalb oder ausserhalb der EU?


    Hallo Sabrina,
    klar darfst Du fragen!
    Wir sind nach Sri Lanka gereist, ist (glaube ich :-) ) außerhalb der EU.
    Bei unseren zahlreichen Reisen nach Ägypten (auch außerhalb der EU) oder in die Türkei (auch nicht EU) hat kein Hahn nach dem Vater gekräht (der aber immer bescheid wusste und bis auf ein einziges Mal auch immer einverstanden war).


    Ich habe die Negativbescheinigung immer im Reisegepäck, seit hier ein User uns mitteilte, dass er in München am Flughafen arbeitet und viele seiner Kollegen wohl sehr gründlich sind...Danke an Rohezahl (so hieß er glaube ich). Die Negativbescheinigung hole ich mir auch immer frisch vom JA, wenn eine Reise ansteht.
    Sabrina, nimm die Vorlage aus Lenas Posting und bitte den KV zu unterschreiben.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Hallo,
    es ist nicht so wichtig, ob es in Deutschland als Frage des GSR gesehen wird, entscheidend ist, wie es in dem Einreiseland gehandhabt wird und ob es dort ein Abkommen mit der BRD gibt. Darum solltest du immer bei der Seite des Auswärtigen Amtes nachschauen, dort stehen die Einreisebestimmungen für Minderjährige zu jedem Land. In Kanada kommst du zum Beispiel ohne englische /französische Erlaubnis des adneren ET oder einer Negativbescheinigung des Jugendamtes mit beglaubigter Übersetzung nicht ins Land und auch nicht ohne weiteres raus. Wie ich aus Erfahrung weiß. Darum solltest du den KV bitten, dir die Erklärung auch auf Englisch zu unterschreiben.

  • So, jetzt kann ich auch endlich mal wieder "Berichten" :-)


    Nachdem sich KV weiterhin quer gestellt hat kam es noch zu einem Schlichtungsgespräch beim Jugendamt. Er wollte partout nicht zustimmen. Wirkliche Gründe dafür konnte er nicht nennen. Beiläufig kam dann noch das Mini ja noch so klein ist usw. Dann waren seine Argumente auch schon aus.


    Ende vom Lied war dann der Gerichtstermin letzte Woche. Da hat er sich dann absolut unbeliebt beim Richter gemacht :kopf Ich hätte bei seinen peinlichen Aussagen im Boden versinken können.


    Aber egal, ich habe den positiven Beschluß in der Tasche und der Urlaub kann kommen :sonne :thumbsup: :strahlen


    Es lohnt sich also zu kämpfen und nicht so schnell aufzugeben. Der Richter meinte jedenfalls, das so eine Unterschrift (Zustimmung) selbstverständlich sein sollte.....