Gemeinsames Sorgerecht

  • Hallo alle zusammen
    Ich glaube Ihr habt bisschen mehr Erfahrung und wisst wie das läuft.
    Ich weiss nicht ob noch was kommt vom Vater, er hat mir vor 2 Monate im Streit mit dem Gemeinsamen Sorgerecht an gedroht.
    Da hat er auch den kleinen Mann das letzte mal gesehen, er hat sich nicht mehr gemeldet.
    Kann man so leicht das Sorgerecht kriegen.
    ( Sry wie ich geschrieben habe mein kleiner Mann macht sein schläfchen in Mamas arm)

    "Aber die Augen sind blind. Man muss mit dem Herzen suchen"
    Antoine De Saint-Expurery von der kleine Prinz

    Einmal editiert, zuletzt von Rei ()

  • Hallo Rei,


    erstmal herzlich willkommen!



    Wie alt ist denn der Kleine? Habt ihr je mit dem Vater zusammengelebt? Du empfindest den SR-Antrag als Drohung, kannst du nochmal näher ausführen, inwiefern? Welche Probleme gibt es mit dem Kindesvater?


    Gruß Maunzelberta

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  • Du schreibst sicher über den Vater eures gemeinsamen Kindes.
    Ehrlich gesagt sehe ich keinen Grund warum er es schwieriger haben sollte das Sorgerecht zu haben wie Du.


    Er kann es beantragen - und Du kannst versuchen Argumente dagegen zu finden. Bisher sehe ich aber keine Argumente die dagegen sprechen.


    Andererseits ist das gemeinsame Sorgerecht nichts schlimmes - in der Alltagssorge wird es Dich nicht bremsen.
    Tatsächlich gibt es nur wenige Situationen in denen das gemeinsame Sorgerecht greift (Taufe (?), Anmeldung Kindergarten/Schule, Kontoeröffnung .... )


    Entspann Dich und und freue Dich, dass der Vater eures Kindes Interesse am Kind zeigt. :strahlen

  • Glückwunsch zum kleinen Zwerg :blume Hach, das ist so ne besondere Zeit :love:


    Bei Euch ist noch viel in Aufruhr und ich kann das wirklich absolut nachvollziehen, dass Du Deinen Ex am Liebsten auf dem Mond oder dem Meeresgrund wissen würdest (ging mir nämlich auch so damals bei Kind Nr. 1 :rotwerd ), aber Du darfst trotzdem nie vergessen, dass Du ohne genau diesen Mann genau dieses Kind nicht in den Armen halten könntest.


    Sehe das GSR nicht als Drohung, Ihr seid BEIDE Eltern und vielleicht würde es ihm helfen zu seiner Verantwortung zu stehen, wenn Du ihm sagst "Du brauchst mir nicht drohen, Du kannst natürlich auch Sorgerecht haben, denn Du bist und bleibst der Vater, aber Sorgerecht bedeutet auch Sorgepflicht, das muss Dir bewußt sein, denn wir werden gemeinsam Entscheidungen für unser Kind treffen und es gemeinsam großziehen müssen.".


    Für mich war es völlig selbstverständlich, dass wir das gemeinsame Sorgerecht ausüben, als meine Zwillinge auf die Welt kamen. Wir saßen vor dem Mann im Standesamt und er fragte, was er eintragen soll. Ex, der damals noch nicht Ex war druckste rum und gab keine klare Antwort, ich konnte und wollte ihm dies nicht abnehmen und hab gar nix gesagt und so wurde mir das alleinige Sorgerecht eingetragen. Ich fände es aber auch völlig in Ordnung, wenn das gemeinsame Sorgerecht Standard wäre, egal ob ehelich oder unehelich. Streiten würde ich mit meinem Ex niemals darum, denn er ist der Vater und es hat zwar ein paar Jährchen gedauert, aber heute nimmt er sie regelmäßig und kümmert sich im Rahmen seiner Möglichkeiten. Weißt Du, viele Männer haben anfangs ein Problem mit dem Umgang mit Babys, aber wenn sie etwas größer sind, können auch anfangs abwesende Väter noch richtig tolle Papas werden. Die Tür solltest Du ihm offenhalten. So ganz desinteressiert scheint er nicht zu sein, sonst würde er nicht drohen. Ich kann mir gut vorstellen, dass er grad ebenfalls völlig überfordert ist und sich deshalb ziemlich blöd Dir gegenüber benimmt. An Dir kommt er halt so gar net vorbei, wenn er zu seinem Kind möchte und das ist anfangs ein großes Problem. Ihr habt noch Ex-Paardifferenzen und müsst erst lernen Eltern zu werden. Das ist ein hartes Stück Arbeit.


    Frag doch mal bei offiziellen Stellen nach, ob sie Euch dabei helfen, damit der Kleine und sein Papa die Chance haben eine Bindung aufzubauen. Grad für Jungs ist der Papa unwahrscheinlich wichtig.


  • Mein kleiner ist 3 Monate alt geworden . Wir haben nicht zusammen gelebt .
    Ich wollte nie meine Wohnung aufgeben, weil sein Haus eine riesen Baustelle ist und ich Angst vor seinem Hund habe ( nicht Erzogen und hat schon mal jemand gebissen)
    Ich sehe das als Bedrohung, weil er nie Zeit hat angeblich kriegt er nie frei vom Job wenn was ist gutes Beispiel Vaterschaftsanerkennung hat 2 Monate gedauert , er hat erst den Arsch hoch gekriegt wo fast alles vor Gericht gegangen wäre.
    Welches Problem mit dem Kindsvater gibt er hat in der Woche angeblich nie Zeit und was noch er Belügt mich und versucht mir immer ein schlechtes Gewissen ein zureden Beispiel habe in einem Krankenhaus Entbunden wo er nicht wollte direkt hat er mir Vorgewurfen ich würde in Kauf nehmen das mein Kind behindert, weil angeblich das Krankenhaus einen schlechten ruf hat .
    Stimmt nicht habe selbst da Jahre lang gearbeitet.
    Gruß Rei

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    Antoine De Saint-Expurery von der kleine Prinz

  • Du darfst trotzdem nie vergessen, dass Du ohne genau diesen Mann genau dieses Kind nicht in den Armen halten könntest.


    Genau das sage ich mir bei meinen beiden Kindern auch immer wieder. Beides sind Wunschkinder, auch wenn sie nun unter anderen Bedingungen als geplant leben. Das ist aber unsere Verantwortung als Eltern, die Kinder können dafür nichts. Man muss da zwar nichts glorifizieren, aber ich denke, für die Kinder ist es schon hilfreich, wenn sie spüren, dass sie entweder von beiden Eltern gleichermaßen geliebt werden und diese auch gleichermaßen lieben dürfen - oder zumindest diese Chance darauf haben, wenn es - wie bei Euch - derzeit nur von einer Seite aus ist.


    Aber - Hand aufs Herz - Eltern zu werden ist schwer, und ich finde es gut, dass und wie Du für Dein Kind Verantwortung übernimmst. Wenn der KV dazu (noch) nicht in der Lage dazu ist, verachte ihn nicht dafür, sondern gestehe ihm zumindest zu, in seine Rolle als Vater hineinwachsen zu können.


    Was er für Dich empfindet, ist nicht (mehr) wichtig. Natürlich hast Du ein Recht darauf, fair behandelt und nicht belogen zu werden. Klar, Verletzungen müssen heilen, aber das Kind kann dafür wirklich überhaupt nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Ich fänds super wenn die beiden eine Bindung auf Bauen würden, habe ihm sogar vor geschlagen nach der Entbindung bei mir Paar Tage zu Leben damit er seinen Sohn kennenlernen kann, aber kam leider nichts.
    Bin ihm die ganze Zeit hinter her gelaufen und wenn er da war wenn ich ihn dazu gedrängt habe , hat er sich nur an mich ran geschmiessen und den kleinen ignoriert.
    Darauf hin habe ich gesagt er kann gerne seinen Sohn sehen , muss sich nur melden.
    Kam nichts mehr, sogar wegen der Taufe im Juni kam nichts habe ihn Informiert durch Sms , Facebook und whatsapp

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    Antoine De Saint-Expurery von der kleine Prinz

  • Ich möchte Dich auch beruhigen.


    Das GSR ist nichts, mit dem er drohen kann, oder vor dem Du Dich fürchten müsstest.
    Wie bereits schon andere geschrieben haben, kann der Vater es beantragen, und wenn er nicht das Kindeswohl massiv gefährden würde, wird es ihm vermutlich auch zugesprochen. Aber im Alltag greift das GSR nur in bestimmten Fällen, wenn Entscheidungen getroffen werden müssen. Und da habt Ihr dann als Eltern die Aufgabe, eine gemeinsame Lösung zu finden. Wer das GSR als Machtmittel sieht, oder den Blick für das Kind verliert, dem kann das GSR auch ganz schnell wieder in Teilbereichen oder komplett entzogen werden.


    Aber das Kind ist noch sehr jung, Ihr seid noch nicht lange getrennt. Das kann sich alles noch einspielen.

  • So wie sich das anhört, scheint dein ex ja nicht großes Interesse an seinem Kind zu haben. Ich glaube kaum, dass er ernsthaft das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Das war bestimmt nur eine leere Drohung. Allerdings dachte ich, dass man heutzutage automatisch das gemeinsame Sorgerecht hat. Ist dem nicht mehr so??


    Ich bin froh, dass der KV meines Sohnes sich nie dafür interessiert hat und mir somit in nichts reinreden konnte. Wenn ich da meine Freundinnen sehe, was für einen Ärger die jedesmal haben oder völlig gestörte Kinder nach so eine "Papa-Wochenende". Na danke schön. Vater hin oder her, aber manche Männer bringen das einfach nicht.


    Zahlt er wenigstens Unterhalt? Oder gibt's da auch Stress?

  • Allerdings dachte ich, dass man heutzutage automatisch das gemeinsame Sorgerecht hat. Ist dem nicht mehr so??

    Nur, wenn man verheiratet war, ist das "normal". Ansonsten wird aber das GSR auf Antrag erteilt, wenn nicht das Kindeswohl gefährdet ist.

  • So wie sich das anhört, scheint dein ex ja nicht großes Interesse an seinem Kind zu haben. Ich glaube kaum, dass er ernsthaft das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Das war bestimmt nur eine leere Drohung. Allerdings dachte ich, dass man heutzutage automatisch das gemeinsame Sorgerecht hat. Ist dem nicht mehr so??


    Ich bin froh, dass der KV meines Sohnes sich nie dafür interessiert hat und mir somit in nichts reinreden konnte. Wenn ich da meine Freundinnen sehe, was für einen Ärger die jedesmal haben oder völlig gestörte Kinder nach so eine "Papa-Wochenende". Na danke schön. Vater hin oder her, aber manche Männer bringen das einfach nicht.


    Zahlt er wenigstens Unterhalt? Oder gibt's da auch Stress?

    Unterhalt was ist das :lach :lach :lach :lach kriege Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und hilfe von meinen Eltern.

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    Antoine De Saint-Expurery von der kleine Prinz

  • Guten Tag,



    Sie können sich ganz entspannt zurücklehnen.
    Selbst wenn der KV drohen möchte (und ich rate dazu immer so lange davon auszugehen, dass er das nicht möchte, bis er das Gegenteil beweist), das GSR ist als Drohmittel nicht geeignet.


    Das gemeinsame Sorgerecht ist gem. § 1626a Absatz 2 BGB der Regelfall. Davon kann nur abgewichen werden, wenn gerade in der Übertragung der gemeinsamen Sorge eine nachhaltige, konkret zu benennende und erhebliche Gefahr für das Kindeswohl vorliegt.
    Ein Antrag auf das GSR des KV wird also aller Voraussicht nach Erfolg haben.



    Allerdings macht das im Alltag nur wenig aus. Denn gem. § 1687 BGB steht die Entscheidung über die sog. Angelegenheiten des täglichen Lebens dem BET allein zu. Nur erhebliche, langfristig relevante Entscheidungen bedürfen der Zustimmung beider Eltern, Entscheidungen, welche nach § 1628 BGB als erheblich einzustufen sind.


    Ist hier keine Einigung zu erzielen, so kann in Bezug auf die jeweils relevante Frage eine Einzelentscheidung des Familiengerichts erreicht werden.


    Das GSR bedeutet aber vor allem nicht nur Recht, sondern vor allem auch Pflicht. Sehen Sie vor allem die Möglichkeit den KV in die Versorgung und Verantwortung für das Kindes einzubinden.


    MfG


    RA Bergmann

  • Unterhalt was ist das :lach :lach :lach :lach kriege Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und hilfe von meinen Eltern.

    Weil er kein Geld hat oder weil er nicht will? Er sollte erst mal seinen Pflichten nachkommen, dann kann er sich gerne das GSR verdienen.

  • Weil er kein Geld hat oder weil er nicht will? Er sollte erst mal seinen Pflichten nachkommen, dann kann er sich gerne das GSR verdienen.

    Er will nicht, er hat genug Kohle. Genau so sehe ich das auch würde er seinen Pflichten nach kommen dan hätte ich kein Problem damit.

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  • Das wird ja immer schöner!! Naja, der KV meines Sohnes hat sich auch so angestellt, allerdings wollte er nichts mit seinem Sohn zu tun haben. Bin dann zum Anwalt, weil das JA mit zu lahm war. Nu wird er regelmäßig gepfändet und gut ist... Ich drücke dir die Daumen, dass dein Sohn bald das Geld bekommt, was ihm zusteht!

  • Richte Dir eine Beistandschaft beim Jugendamt ein, die kümmern sich dann darum, dass der Unterhalt gezahlt wird. Weißt Du, wie hoch sein Netto-Einkommen ungefähr ist? Das muss zwar noch bereinigt werden, aber grundsätzlich würde Dir auch Betreuungsunterhalt zustehen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hast du ihm mal zum Unterhaltzahlen aufgefordert und eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet? Du hast übrigens auch Recht auf Betreuungsunterhalt! Das scheitert allerdings oft an der Leistungsfähigkeit.


    Was das GSR betrifft, machen wir uns nichts vor: Nach dem neuen Recht ist es für ihn viel leichter geworden, das GSR zu bekommen, wenn das Kindeswohl nicht darunter leidet. Das ist hart, gewöhn dich dran: Dein Wohlbefinden zählt nach dem neuen Recht überhaupt nicht, es ist egal, ob du die ganze harte Wochenbettzeit ganz alleine gestmmt hast. Was zählt, ist, ob der Vater das Sorgerecht will und ob das dem Wohl des Kindes widerspricht.


    Wenn eure Kommunikation so schlecht ist und das Kind hier nur als Zankapfel dienen würde, könnte es sein, dass das Gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht.
    Mit dem KV scheint es persönlich kein gutes Verhältnis zu geben. Umgang nimmt er wohl nicht wahr. Und so richtig Interesse an dem Neugeborenen zeigt er wohl auch noch nicht, die späte Vaterschaftsanerkennung spricht nicht dafür. Er zahlt nicht mal Unterhalt. Das spricht alles nicht für Interesse am Kind. Ob das allerdings reicht, das GSR zu verhindern, das würde ich bezweifeln und einen guten Anwalt befragen. Du brauchst da sehr gute Gründe. Hast du denn Anlass zu denken, dass er dich damit versuchen würde, zu gängeln?


    Es stimmt schon: In vielen Fällen bräuchtest du das GSR nicht, in einigen aber sehr wohl: Du dürftest mit Kind nicht mehr hinziehen, wohin du willst, nicht nach Kanada reisen ohne seine Unterschrift (was nur wichtig ist, falls du das vorhättest), etc.


    Aber mal abwarten, vielleicht bleibt das mit dem Sorgerecht ja eine Drohung? Ich kenne jetzt mehrere Fälle, in denen der KV diese Karte immer ausspielt, um seine Interessen durchzusetzen, aber jahrelang mehr Macht durch diese "Drohung" hat, als er tatsächlich mit dem GSR hätte. Es wäre ja mal lustig, wie er reagieren würde, wenn du ihm das Sorgerecht anträgst?


    Es gibt einfach solche und solche Konstellationen. Es hängt halt wirklich viel davon ab, welche Elternebene ihr aufbauen könnt. Darum hören sich manche User hier sehr optimistisch an, was das GSR betrifft, andere, die schlechte Erfahrungen gemacht haben, würden eher abraten. Wenn es euch aber gelingen sollte, mithilfe des Jugendamtes oder so ein gutes Elternverhältnis hinzubekommen, müsste das nicht unbedingt ein Problem sein. Da könntest du mal hingehen und dich beraten lassen und evtl. auch ein gemeinsames Elterngespräch initiieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Nach dem neuen Recht ist es für ihn viel leichter geworden, das GSR zu bekommen, wenn das Kindeswohl nicht darunter leidet. Das ist hart, gewöhn dich dran

    :hae: Nur um es verstehen zu können: Was genau ist am gemeinsamen Sorgerecht "hart" ?

  • Weil er kein Geld hat oder weil er nicht will? Er sollte erst mal seinen Pflichten nachkommen, dann kann er sich gerne das GSR verdienen.


    Mit deiner Meinung kommst du Jahre, wenn nicht Jahrzehnte zu spät. Unlängst wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für diese Meinung abgestraft.
    Du durftest auch Mutter werden ohne Nachweis zu erbringen, dass du dein Kind ohne ALGII oder Unterhalt alleine ernähren kannst. Du als Frau darfst auch schon lange Wählen gehen ohne zu beweisen, dass du weisst, was du da mit deiner Stimme anrichten kannst.
    Menschenrechte sind nicht verhandelbar und schon gar nicht zustimmungspflichtig durch hormongeplagte AE Mütter.


    Die Art, wie ich meine "Meinung" hier kund tue, dürfte dich als jemand, die Väter als Erzeuger betitelt nicht sonderlich stören. ;)


    :blume

  • Mit deiner Meinung kommst du Jahre, wenn nicht Jahrzehnte zu spät. Unlängst wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für diese Meinung abgestraft.


    Zum Glück sind die Gedanken ja frei - auch in diesem Forum oder anderswo frei äußerbar. Wir dürfen uns also ebenso unsere ganz persönliche Meinung über die Äußerungen gewisser AE-Mütter bilden und davon absehen, uns darüber aufzuregen, denn es bringt gar nichts :lach