Umgang abgesagt wegen Krankheit

  • Ich frage mich immer, was das für Menschen sind, die in solchen Fällen auf ihr Recht pochen und versuchen, sowas durchzudrücken.


    Und ich frage mich regelmäßig, was das für Menschen sind, welche ernsthaft der Auffassung sind, der Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil würde dem Kind schaden oder es überfordern und daher nach Möglichkeit alles tun, um den Umgang nur in homöopathischen Dosen, wenn überhaupt, stattfinden zu lassen. Es ist zu fragen, welchen dauerhaften Schaden sie damit ihrem Kind zufügen, gerade wenn dies einhergeht mit einer Vereinnahmung des Kindes und der Unterbindung aller Kontakte, welche nicht unbedingt für nötig gehalten werden. Was wird das wohl für die spätere Sozialisation des Kindes bedeuten?

  • Hallo,

    aus dem Bett zu reißen, weil irgendjemand auf seine Rechte pocht, mag nicht kindeswohlgefährdend sein, aber grausam allemal.

    ein Kind aus dem Bett zu scheuchen, weil ein anderer ein Ego Problem hat.

    Ja, so liest es sich wohl, wenn die Spirale erst einmal in Gang gesetzt wurde und die Anwälte mit blumigen Ausschmückungen aufeinander schießen. Sachlich ist das aber dann schon lange nicht mehr.. Schade.

    Dann darf er gerne Krankenbesuch machen, fertig ist.

    Das wäre schön.. den UET ins eigene Heim einladen, falls das Kind mal krankheitsbedingt nicht herausgerückt wird (Achtung, blumige Ausschmückung)


    Ggruß

  • Ich habe nicht gesagt, dass ich das nicht genauso schlimm finde.


    Gar keine Frage. Aber wer selber mal mit Schnupfen und Fieber flach lag, wird wissen, was genau er nicht möchte. Und es ist kein Drama, dann entweder mal 2 Std ans Bett zu kommen, oder den Umgang um ein paar Tage zu verschieben. Nur weil manche den Umgang verhindern ( im Zweifel noch nicht mal der / die eigene Ex) muss man ja nicht genauso aschig sein und im Umkehrschluss ohne Rücksicht auf das Kind seine Belange durchdrücken.


    Das eine ist für mich so schädlich, wie das andere fürs Kind.


    Wenn berechtigte Zweifel hat, dass das Kind wirklich krank ist, kann man ja immer noch was unternehmen.


    Im übrigen gibt es tatsächlich ET, die nicht in der Lage sind, sich um ein krankes Kind zu kümmern. Das gibt's leider in der Tat schon.


    Canchero: Ein Kind, welches nicht das Bedürfnis hat, aufzustehen und ins Auto zu steigen, ja das hat für mich was von rausreißen.


    Und du wirst lachen, aber ja, so kanns auch gehen. UEt kann bei uns gerne kommen und tut es auch. Auch, oder gerade weil Kind krank ist. Ich würde ihn aber dan tatsächlich daran hindern, dann das Kind ins Auto zu verfrachten, und irgendwo hinzukutschieren, genauso wie ich es während der Partnerschaft auch getan hätte.


    Ich habe diese Probleme zum Glück nicht, aber ich erlebe es bei Freunden und tatsächlich ist es doch so, dass so wie der eine das Kind vielleicht aus Egogründen nicht rausgeben will, es Egogründe sind, dass Kind mitzuzerren. Der Gedanke ist doch eher: Na , das hast du aber nicht zu entscheiden, das ist aber mein Recht etc, etc, anstatt, ich möchte aber soooo gerne jetzt unbedingt das Kind sehen, und das Kindeswohl ist akut gefähredet, wenn es 2 Tage später zu mir kommt.


    Sorry, aber da tun sich in den entsprechenden Beziehungen UET und BET oft nichts. Da geht's nicht um das Kind, da geht es meißt doch nur um einen Machtkampf mit dem jeweils anderen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Borte ()

  • Ich würde das vom Kind abhängig machen, man merkt ja ob das Kind fit genug ist oder nicht.


    Wenn ein Arztbesuch nötig ist, den Vater fragen ob er mitmöchte, ist das Kind erstmal angezogen und unterwegs gewesen sieht man ja auch nochmal, ob es für den Rückweg zu Mama oder Papa kann.

  • Hi!


    Also ich habe meine nicht getrennt lebenden Eltern so erlebt, dass mal unsere Mutter schützend vor uns stand, wenn es dem Papa mal an Einfühlungsvermögen fehlte, mal war es aber auch der Papa, der mehr Verständnis für unsere Interessen hatte.


    Unsere Mutter hat eher darauf geachtet, dass wir uns in Krankheit auskurieren, unser Papa hat eher auf gute technische Geräte geachtet und auch eher teurere Kleidung gekauft. Meine Mutter hat dann geschimpft und er hat es ausgehalten und die Stereoanlage konnte man dann bis in die Studienzeit hinein nutzen.


    Was ich nicht verstehe ist, dass hier so viele ihrem Ex nicht vertrauen, zutrauen, dass er oder sie gerade in dieser Sache mehr Verständnis hat. So what? Beim nächsten Mal ist man selbst wieder dran. Ich finde es irgendwie schwierig, bei diesen Problemen das Jugendamt zu kontaktieren oder einen Anwalt.


    Ich weiß, ich hätte meine Eltern dann vor sich selbst schützen wollen und hätte einfach nichts mehr gesagt, gewollt oder gewünscht sondern meinen Mund gehalten.


    Mir kommt das so überspannt vor. Atteste vom Arzt, Anwalt einschalten, einen Richter entscheiden lassen... :hae:

  • Das wird ein bisschen OT, aber rein interessehalber (einfach weil ich davon noch nie gehört oder gelesen habe und mich freue, hier einen Profi befragen zu können) wäre ich neugierig auf Urteile von OLGs, in denen explizit die Transportunfähigkeit eines Kindes statt der Krankheit als Solcher attestiert werden soll.

    Gerne:


    OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008, 9 UF 42/08
    BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2004 - 1 BvR 1417/02 (mit dem interessanten Hinweis, dass eine Anordnung, dass Umgang bei Transportunfähigkeit inder Wohnung des BET durch das Gericht angeordnet werden kann)
    OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2009, 9 UF 102/08 (KV ist berechtigt direkt mit dem Arzt zu sprechen, Attest muss Art, voraussichtliche Dauer der Erkrankung sowie Transportunfähigkeit enthalten) => mehrfache und erhebliche Behinderung des Umgangs wg. Krankheit, AG sah keinen Anlass für Atteste


    anderer Auffassung die Kommentierung des Münchener Kommentars, allerdings damit allein auf weiter Flur.



    die meiner Ansicht nach richtige Lösung ist übrigens der Umgang am Aufenthaltsort des Kindes. Jedenfalls soweit sich eine Einigung über den Umgang anders nicht erzielen lässt.


    MfG


    RA Bergmann

  • Also wie die Tage schon einmal gesagt, ich würde es auch davon abhängig machen, wie fit das Kind ist. Wenn es schlapp in der Ecke hängt, dann finde ich es vollkommen übertrieben, den Umgang auf Biegen und Brechen durchzusetzen! Egal, was Herr Bergmann rät!


    Was mir an den Beiträgen von HERRN BERGMANN nicht gefallen hat, war die Tatsache, dass unser Rechtssystem mehr vom Polster des Kontos abhängt! Auch wenn das hier mit diesem Fall nichts zu tun hat, so ist doch klar erkennbar, dass ein Steuerhinterzieher nur wenig bestraft wird, weil er eben die finanziellen Mittel hat und im Verhältnis ein Kind das Umgang haben soll oder auch nicht, ebenfalls von den Mitteln abhängt! Sprich wer viel zu zahlen bereit ist, kann sich sein Recht kaufen! Ob das nun dem "moralischen Sinne" von Recht entspricht oder nicht!


    Dass dies in Sachen Umgang auf alle Fälle auf dem Rücken des Kindes geschieht, das bleibt dem Anwalt unbenommen und wird den Anwalt nicht so sehr interessieren! Solange der Mandant zahlt, hat er auch Recht zu bekommen! Das hinterlässt bei mir einen bitteren Nachgeschmack! Zumal unsere Anwältin damals meinte, man kann Umgang noch nicht einmal dann aussetzen, oder gar komplett streichen, wenn der UET mit gezogener Knarre vor dem BET steht! Das ist alles nicht mehr rechtens und die Kinder werden zum Spielball! Die einzigen die dran verdienen sind die Anwälte, die nicht ehrlich genug sind und sagen, dass ich mein Recht dann im nächsten Prozess bekommen werde oder im übernächsten ....


    Da kann ich nur all den Müttern raten, die Füße still zu halten, deren Ex sich nicht für die Kinder interessiert! Das ist zwar bitter für die Kids, aber die gewöhnen sich dran! Und IHR habt auf alle Fälle weniger Drama, Einmischung und Loyalitätskonflikte wie andere Elternpaare, zwischen denen sich ihre Kinder aufreiben! Vor allem, wenn Ihr finanziell unterlegen seid!


    Ein krankes Kind, das aus der Notwendigkeit heraus zum Arzt gebracht werden MUSS, muss nicht automatisch auch zum Umgang - wenn auch nur für wenige Stunden. Das eine ist ein nötiges Übel, das man in Kauf nimmt, um seinem Kind zu helfen, das andere ist ein vermeidbares Übel! Also eine Abwägung von Schaden-Nutzen, wenn man das rechtlich irgendwie aufdröseln möchte.


    Und Umgang, Entschuldigung, aber Umgang hat unsere Richterin schon angemerkt, SOLL Spaß machen! Umgang SOLL in aller erster Linie Spaß machen und darf nicht dazu missbraucht werden die Kinder negativ zu beeinflussen, oder Gewissenskonflikte heraufbeschwören! Weshalb wir den Umgang nicht verhindern konnten, dass er derartig ausgeweitet wurde und weshalb das beim Kind derartige Probleme verursachte, bis sozial-pädiatrische Dienste in Anspruch genommen werden mussten.


    Aber ich bin mir sicher Herr Bergmann, mit ausreichend Geld, hätten wir streiten können und Minimaus müsste heute nicht so lange zu ihrer Mutter, wie das der Fall ist! Ich weiß, Zynismus bringt uns nicht weiter, aber befreit erst mal den Kopf! Und der TS möchte ich raten, nach dem Bauchgefühl und gesunden Menschenverstand zu entscheiden - für den KV und dessen Umgang wurde ja alles getan, Ersatztermin, Krankenbesuch .... es kann Dir keiner unterstellen, Du hättest nicht alles für das Stattfinden des Umgangs getan!!!!!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • ... um den Umgang nur in homöopathischen Dosen, wenn überhaupt, stattfinden zu lassen. ...


    Und als Krönung wird 14-tägiger Umgang auch noch als großzügig tituliert.


    Und es ist kein Drama, dann entweder mal 2 Std ans Bett zu kommen


    Rechtlich nicht durchsetzbar, aber genau darauf kommt es in diesen Fällen an. Ergo ist dieses 'Argument' eine Luftnummer, greift nur bei Eltern, die miteinander können. Die regeln das aber eh alles ohne Gericht. Das tatsächliche Drama hätten wir, wenn ein BET den UET bei Krankheit des Kindes in die eigenen 4 Wände lassen müsste. ;)


    Mich würde mal interessieren, wieviel Umgang dem KV in diesem Fall von TS zugestanden wurde, ob er großzügig Umgang haben darf. Ob er dafür vor Gericht musste, Anwälte bezahlen musste, etc...
    Worauf ich hinaus will... Jemand, ob Mann oder Frau, der für das bisschen Restfamilie auch noch gegen die Mutter und Familienrechtssprechungsjunta in die Schlacht ziehen musste, evtl. keinerlei Vertrauen in die Aufrichtigkeit des anderen mehr investieren kann, verliert viel schneller den Blick auf das Kind als manch anderer und hält verbissen an den wenigen Stunden im Monat fest.


    Ich darf meine Tochter täglich sehen, verbringe mehr Zeit mit ihr als die Mutter (BET). Offiziell (juristisch) bin ich nur Umgangselternteil obgleich ich nicht weniger betreue als BET. Wenn meine KM anruft und sagt "Tochter geht es nicht gut, würde sie heute daheim lassen wollen und schauen, wie es ihr morgen geht. Ist das ok für dich? Was denkst du?" dann bin ich der letzte, der darauf bestehen würde, dass Umgang stattfindet.


    Werde ich bis auf ein Minimum aus dem Leben meiner Tochter gedrängt und muss mir von JA, RA, AG und KM anhören, dass ich doch mit 14-tägich gut bedient sei, dass das doch großzügig sei und ich auch ansonsten nicht in relevante Entscheidungen einbezogen werde... Tja, dann... :nawarte:


    Ich will TS nichts vom oben skizzierten unterstellen, habe ihre Story auch nicht auf dem Radar. Aber die Umgangseckdaten wie Häufigkeit, # bisheriger Ausfälle, andere Nebenkriegsschauplätze, freiwillig versus gerichtlich erstritten, etc... wären schon interessant zu erfahren. An der Eskalationsspirale drehen in der Regel beide ETs fleissig mit.

  • Ich persönlich gehe davon aus, dass es immer gut ist, wenn sich Eltern einigen und vernünftig Dinge regeln.


    Leider ist das aber oft nicht der Fall. Die einfache Formel, dass es einem Elternteil nu um seine "Ego"-probleme geht, wenn es den Umgang auch bei Krankheit durchsetzt halte ich aber für genauso flach wie falsch.
    Dazu ein paar Punkte:


    1. Gerade in sehr streitigen Umgangssituationen ist die klare Regelung des Umganges wichtig.
    2. Gerade in Situationen wie Krankheit, Traurigkeit etc. findet erhebliche Bindung zwischen Kind und Bezugsperson statt. Der Umgang zwischen UET und Kind gerade auch bei Krankheit dient daher nicht einfach dem "Ego" des UET sondern zumeist der Ermöglichung einer familiären und vertrauensvollen Bindung.
    3. Entscheidungen über den Umgang werden leider oft ohne Einbindung des UET getroffen. Das macht eine ausgewogene, sich nicht aufs rechtliche zurück ziehende Bewertung schwierig. Mein Rat daher: Einbeziehung des BET - und zwar ohne Vorwegnahme des Ergebnisses
    4. Die Formel Umgangsdurchsetzung = Fokus aufs Elternrecht ohne Rücksicht aufs Kind ist m.E. grundfalsch. Umgangsrecht ist nicht ein Elternrecht, sondern ein Familienrecht. Umgangsdurchsetzung ist nicht (jedenfalls zumeist nicht) Durchsetzung der Interessen allein des BET, sondern vor allem der Interessen des Kindes.
    5. Kein Elternteil schädigt bewusst und auch aus seiner Sicht das Kind (Münchhausen by Proxy ist extremst selten). Wenn Einigkeit darüber bestände, was gut für das Kind ist wäre das Kindschaftsrecht unnötig. Recht ist nicht etwas praxisfernes und theoretisches, sondern handfeste, tatsachenorientierte Lösung von Konflikten. Besser ist es immer, wenn das Recht nicht herangezogen werden muss. Aber besser geht immer. ...


    Gruß


    RA Bergmann

  • Eben, die Interessen des Kindes. in der Realität ist die aber nicht gegeben, denn die Interessen eines kranken Kindes sind wohl kaum aufstehen und woanders hinzugehen. Und ja, wenn der ET denn im Hinterkopf hat, dass er das Kind betreuen möchte, weil dann eine besondere Bindung aufgebaut wird.... ich erlebe aber viel zu oft in meiner Umgebung, dass dem eben nicht so ist. Genauso wie im Umgangszwang. Ich erinnere mich noch gut an den Fall in der Nachbarschaft, wo die Kinder vom Vater schreien und heulend ins Auto bugsiert wurden, ....


    Ich denke, wen die Eltern ihre Belange aussen vorlassen, gibt es immer Möglichkeiten, dass so zu regeln, wie es eben auch fürs Kind richtig ist und sich richtig anfühlt. Summerjam hat das schon ganz gut erklärt. Da ist sicher etwas wahres dran.


    Ich denke mir häufiger, "eh hallo, könnt ihr mal versuchen, es nach dem Kind auszurichten. "
    Mir persönlich käme es jedenfalls nicht in den Sinn, wenn Kind bei UET krank würde, dann bliebe er halt noch 2-3 Tage. wenn Kind mal zum UET ziehen würde wollen, müsste ich das schlucken

  • Um eine solche Basis als Eltern zu schaffen, müssen aber beide früh anfangen, sich als solche zu benehmen. Dazu würde gehören...


    - Niemand nimmt sich das, was ihm/ihr zusteht. Hier zB KU streng nach einer DDT mit dem scheinheiligen Argument, dass genau das dem Kindeswohl entsprechen würde
    - Niemand nimmt wie selbstverständlich das Kind mit respektive behält es ein. Im "Innenverhältnis" sollte es sowas wie BET und UET nicht geben
    - Niemand reglementiert/dosiert Umgänge nach persönlichem Empfinden oder Angst, der andere ET könnte einem das Wasser abgraben
    - Niemand fällt im Alleingang wichtige Entscheidungen wie Schulwahl oder Meldeadresse.
    - usw...


    Und das gilt nicht nur für Eltern, sondern auch für die Industrie drum rum. Wie oft wird bei den JAs, beim VAM, beim RA und im Freundes/Freundinnenkreis geraten "einfach Fakten schaffen! Ist zwar eigentlich nicht erlaubt, aber Sanktionen gibt es erfahrungsgemäß keine".


    Für Eltern, die mit Blick auf das Kind gemeinsam einen getrennten Weg gehen und sich wie Erwachsene verhalten, kann es dennoch schwer werden, weil Dritte per Gesetz Ansprüche auf sich überleiten und in Eigenregie unter der Prämisse der zB Unterhaltsmaximierung einen "Krieg" anzetteln. Die unsäglichen Sozialgesetze, die Eltern gegenseitig aufhetzen. Beispiel: temporäre Bedarfsgemeinschaft inkl. Beweislastumkehr! Wer Umgang zulässt, bekommt ggf weniger Leistungen. Das wird trotz anders lautender Gesetze gerne mal vom JC veranlasst. Sie lassen es auf Klagen ankommen und verzögern selbst dann noch die korrekte Auszahlung. Juckt die Täter ja auch nicht, ist ja nicht ihr Geld und Konsequenzen sind für dieses Handeln nicht zu befürchten. Vermutlich gibt es unter der Hand vom JC Cheffe noch einen Schulterschlag - Zinsen gespart!

  • Ich habe es immer noch nicht verstanden. Ein Kind ist krank. A informiert B darüber. Sagt: Ich würde es gern hier behalten. Möchtest du vorbeikommen und nach "Baby" schauen oder möchtest du einen Ersatztermin? B kann sagen, dass er oder sie mit zum Arzt möchte, oder nicht, ob er das Kind zu Hause bei A besuchen möchte oder nicht, ob er einen Ersatztermin haben möchte oder nicht.


    Die ganzen Nebenkriegsschauplätze begreife ich irgendwie nicht. Wenn es Misstrauen gibt, würde ich daran arbeiten, es abzubauen. Auch wenn es schwierig ist und Rückschläge gibt. Vielleicht haben beide Gründe dafür. Wer ist schon gern misstrauisch? Das sind doch ganz blöde Gedanken, die man da hat. Wer will denn so durch den Tag laufen?


    Wenn ich mir vorstelle, ich müsste ein Attest für den Vater meines Kindes bringen, damit er mir glaubt, dass sie krank ist, dann wird mir ganz anders. Wie traurig. Manchmal kann ja eine Beratungsstelle nützlich sein. Ich meine, weil Eltern ist man ja, so lange es das Kind gibt und im besten Fall also lebenslang.

  • Ich habe es immer noch nicht verstanden.


    Das liegt daran, dass du dir nur die konkrete Situation - Kind ist hier und heute krank - anschaust und gleichzeitig das Geschehene, was zum heutigen Verhältnis der Eltern untereinander geführt hat, ausblendest, bzw annimmst, dass zerstrittene Eltern von jetzt auf gleich rational handeln.


    Ohne konkrete Details stochern wir alle mehr oder minder im Nebel. Und die aufgezählten Alternativen sind ggf auch gar nicht zumutbar. Ist einer von beiden zB aggressiv oder war in der Vergangenheit gewalttätig, ist Essig mit "bei BET besuchen". Es gab eine Zeit, in der ich keinen Fuss in KMs neue Wohnung gesetzt habe. Das rührte daraus, dass sie häusliche Gewalt mir gegenüber ausübte, mich jedoch der Körperverletzung bezichtigte und ich von der Polizei zu hören bekam, dass meine Aussage eh unglaubwürdig sei, weil ich ein Mann bin. Viel Spass beim "dran arbeiten, Misstrauen abzubauen".

  • Summerjam
    Nein, Spaß macht das nicht. Das stimmt, wie lange die Trennung zurückliegt weiß ich nicht. Ich würde schätzen, dass ich mit KV etwa 10 Monate gebraucht habe, vom Trennungszeitpunkt, also dem Zeitpunkt an dem wir aufgehört haben, indiskutable Sachen zu sagen bzw. zu tun. Ich meine, wenn man dann wirklich aufhört blöd zu sein und das konsequent durchzieht, kann das gut klappen. Und eine zeitlang hat es auch gereicht, dass erstmal nur einer vernünftig ist. Tatsächlich kann der andere dann nachziehen.


    Und ich bleibe absichtlich nahe beim Sachverhalt in der konkreten Situation. Diese gibt einem eine neue tolle Chance die Situation vernünftig und liebevoll und im Sinne des Kindes zu regeln. Kann man sich abends auf die Schulter klopfen und mit einem "toll gemacht" ins Bett steigen.

  • Die Zustände vor deutschen Familiengerichten bei der Durchsetzung des Umgangs sind in der Tat katastrophal.


    Ja, da stimme ich zu: Der Grund ist, dass zu häufig nicht zum Wohle des Kindes entschieden wird: Kind wird zum Beispiel zum Umgang gezwungen, etc..

    immer wieder kommt der Eindruck auf, das Recht des Kindes auf Umgang wird verdreht zu das Recht des ET auf Umgang


    Borte: Rechtlich ist es ja genau genommen so, dass ein Kind die Pflicht zum Umgang hat, nicht aber ein Recht. Das Recht hat nur der umgangsberechtigte Elternteil.

    Was ich nicht verstehe ist, dass hier so viele ihrem Ex nicht vertrauen, zutrauen, dass er oder sie gerade in dieser Sache mehr Verständnis hat


    Ich denke, die meisten Elternteile haben schon ein gutes Gespür, sehen am Verhalten des Kindes, ob der UET ein krankes Kind auffangen kann, ob die Beziehung gefestigt ist, etc...


    2. Gerade in Situationen wie Krankheit, Traurigkeit etc. findet erhebliche Bindung zwischen Kind und Bezugsperson statt.


    An das Kind gedacht: Zuerst kommt die tragfähige Beziehung, dann kann der Elternteil angemessen auf das Kind eingehen.
    Anders ausgedrückt: Eine Situation wie Krankheit kann zu einer Vertiefung der Bindung führen, wenn die Voraussetzungen vorhanden sind.

  • hallo


    OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008, 9 UF 42/08
    BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2004 - 1 BvR 1417/02 (mit dem interessanten Hinweis, dass eine Anordnung, dass Umgang bei Transportunfähigkeit inder Wohnung des BET durch das Gericht angeordnet werden kann)


    DAS finde ich bei hochstrittigen Elternbeziehungen höchst zweifelhaft.
    Mein Ex, der mich beklaut hat, seine Gerichtsvollzieher zu mir geschickt hat und sich während der Umgänge durch meine Vorratskammern gefressen und sich an meinem Kühlschrank und PC bedient hat würde hier keinen Fuß über die Schwelle setzen.


    Und ich kann mir schwer vorstellen, dass ein Gericht dies anordnen würde.


    Im Leben der gemeinsamen Kinder soll der Vater gerne eine wichtige Rolle spielen, gerne darf er die Kinder auch bei Krankheit (gerne auch Magen-Darm, harhar) betreuen aber das Betreten meines Refugiums durch ihn hätte zur Folge, dass ich mich in meinen eigenen 4 Wänden nicht mehr wohlfühlen würde.


    Gruß


    Mima

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

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  • Ist ja nur eine KANN Bestimmung.
    Es gibt KANN Bestimmungen, die fast immer greifen (Höherstufung in der DDT)
    Diese KANN Bestimmung ist dann wohl ehr eine "Einmal und nie wieder" Variante.


    Ohne das zu Grunde liegende OLG Urteil gelesen zu haben, könnte es auch theoretisch den UET treffen, der Umgang nicht wahrnehmen will, trotz Ordnunggeld Vermerk im Umgangsbeschluss, weil er meinte, er könne kein krankes Kind zu sich nehmen ;) Ätsch! Zerstritten seid ihr nicht, BET bietet es an, ergo ab auf die Autobahn zum Umgang.

  • das Kind hat ein RECHT ( und nicht nur Pflicht? ) auf Umgang!


    Ein Kind hat das Recht und die Pflicht zum Umgang, wenn der Umgangsberechtigte Umgang wünscht.
    Wünscht der Umgangsberechtigte keinen Umgang kann das Kind den Umgang auch nicht einklagen.

  • Doch Romi,es geht.
    Kind kann einklagen ( bzw. der sorge/vertretungsberechtigte Elternteil fürs Kind/ im Namen des Kindes , das kann ja noch nicht selbst)
    Ich kenne eine Mutter, die für ihr Kind den Umgang gegen den Vater eingeklagt hat.
    Nicht um dann mit dem Beschluss das Kind dem Vater " aufzuzwingen" sondern um dem Kind auch damit ( vor allem später mal)zeigen zu können, dass sie alles versucht hat, dem Kind Umgang zu verschaffen.
    Den das Kind sich so sehr gewünscht hat- aber "Papa will nicht"
    Hat dem Kind aber immer erzählt , Mama wäre schuld am wenigen Umgang
    Nee is klar...


    Aber: ich kenne so Umgangsdramen durchaus auch anders herum: Kind lebt bei Vater und Mutter glänzt durch Desinteresse
    Ist also nicht geschlechtsspezifisch!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

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