Verlängerung Personalausweis

  • Hallo


    Mich holen se gleich.


    Ich wollte Juniors Personalausweis verlängern lassen. Bilder und Kind eingepackt, allerdings, mein Fehler, Urteil zum alleinigen ABR vergessen. Das hätte mir aber gar nichts genutzt. Das ist nämlich von 2013 und das ist der Dame zu alt. Sie wünscht eine Bescheinigung vom JuA. Ich frug dann mal ganz kess, woher denn das JuA mehr wissen könne, als dieses Urteil. Das JuA habe seine Wege.


    Ich also genervt eine Etage höher. Die Dame begann auch nur genervt zu lachen. Sie kann auch nichts anderes tun, als das Urteil zu bestätigen. Ob es seitdem was anderes gegeben haben könnte, wisse sie nicht, woher auch. Sie hat dann meine damalige Anwältin angerufen und bat darum, ihr das Urteil zu bestätigen.


    Ja, soll ich denn jährlich zum Gericht rennen und mir das alte Urteil bestätigen lassen?! Leider hatte ich den hier sooft zitierten Paragraphen nicht im Kopf, aber ich fürchte, der hätte die Dame mal gar nicht interessiert. Entweder, ich bringe eine aktuelle Bestätigung oder den Vater zur Unterschrift an. :lgh Das sorgte auch im JuA für Erheiterung. Na gut, ich habe das Urteil rausgesucht und fahre damit dann gleich wieder zum Amt.


    Aber bei der Bank läuft es ähnlich absurd: Ich wollte eine Vollmacht, die ich noch über Ex' Konto habe, kündigen. Hier vor Ort müssen dann beide Beteiligten persönlich und mit Ausweis erscheinen. Das Konto wird an einem anderen Ort geführt. Da reicht ein Zweizeiler meinerseits, ohne Ausweiskopie. :tanz Immerhin muß ich nicht 60km durch die Gegen eiern, nur um einmal "Nein Danke" zu sagen.


    Gruß

  • Hallo Lucca,


    alleiniges ABR! (Aufenthaltsbestimmungsrecht) reicht für Pass und Ausweisbeantragung meines Wissens auch nicht aus.
    Es sei denn du meinst alleiniges Sorgerecht.


    LG Anni

  • Der Witz an der Sache ist doch auch, dass es nicht einmal um die Beantragung eines neuen Ausweises geht, sondern "nur" um eine Verlängerung.


    Wenn Ämter nicht ihre eigenen Verwaltungsvorschriften kennen....irgendwie eine never-ending-story, oder? ;)

  • Anni, ich brauche nicht einmal das alleinige ABR. Wichtig ist, das Kind hat bei mir den Hauptwohnsitz. Laut Vorschrift DARF der andere Elternteil nicht einmal beantragen, also sollte er auch nicht unterschreiben müssen dürfen. Außerdem ist der Vater im Ausland weswegen ich automatisch ganz alleine den Ausweis beantragen darf.


    So, ich habe die Ärmel mal hoch gekrempelt und zuerst mal die Paragraphen gelesen (und ausgedruckt). Dann habe ich beim Leiter der Verwaltung angerufen und ihn ganz höflich auf die Paragraphen hingewiesen. Für mich kommt ja zum einen der genannte in Frage, aber auch der davor: Wenn ein Elternteil auf Grund von Abwesenheit die gemeinsame Sorge nicht ausüben kann, so kann selbstverständlich der andere einen Ausweis beantragen. Außerdem habe ich dezent gefragt, ob das Amt wirklich auf eine aktuelle Gerichtsbescheinigung bestehen würde. Ich könne mir auch auf Grund der Auslastung der Gerichte nicht vorstellen, dass hier ein Richter Verständnis haben würde. Außerdem wolle ich ja nur ein bestehendes Dokument verlängern, bei der Ummeldung damals hat keiner nach dem Vater gefragt.


    Der Herr war sehr nett. Er ruderte auch sofort zurück, das sei halt schwierig, es habe erst einen Fall gegeben, wo ein Vater die Kinder entführt habe und man habe als Behörde massive Vorwürfe bekommen, weshalb man einen Ausweis ausgestellt habe. Naja, aber Recht ist Recht und gilt für alle. Als ich dann mit allen Dokumenten beim Amt auflief, hatte der Oberboss seine Mitarbeiter wohl bereits informiert. Ich wurde "um die Ecke" gebeten, erhielt das gewünschte und wurde gebeten, es nicht an die große Glocke zu hängen. :thumbdown: Mein Einwand, es sei doch schlicht geltendes Recht wurde weg gewischt: Ja, bei Eltern, die so auftreten wie ich, habe man da auch keine Bedenken. Ich möge aber Verständnis haben, weil es da so Fälle gegeben habe.


    Ehrlich gesagt habe ich kein Verständnis und bin mit noch mehr Kopfschütteln raus. Klar wollen die sich nichts vorwerfen lassen. Aber hey, ich ändere nichts sondern bestätige nur den Stauts Quo. Der Vater ist außer Landes. Im Gegenteil, ich brauche das Dokument, damit der Vater mit Kind an einem mir unbekannten Ort Urlaub machen kann. Weil es mich ja eigentlich nichts angeht, was während des Umgang läuft. Bin ich die einzige, die hier Absurdistans Grenzen sieht?


    Gruß

  • ich hatte das mit den Verlängerungen auch so verstanden, dass es hier ausreicht, wenn nur ein Elternteil unterschreibt.
    Wir hatten aber jetzt erst den eigenen Fall, dass die Meldebehörde, wo die Tochter meines Mannes mit ihrer Mama lebt, auch die Unterschrift von ihm als Vater gefordert hat.


    LG Anni

  • Der Herr war sehr nett. Er ruderte auch sofort zurück, das sei halt schwierig, es habe erst einen Fall gegeben, wo ein Vater die Kinder entführt habe und man habe als Behörde massive Vorwürfe bekommen, weshalb man einen Ausweis ausgestellt habe. Naja, aber Recht ist Recht und gilt für alle. Als ich dann mit allen Dokumenten beim Amt auflief, hatte der Oberboss seine Mitarbeiter wohl bereits informiert. Ich wurde "um die Ecke" gebeten, erhielt das gewünschte und wurde gebeten, es nicht an die große Glocke zu hängen. :thumbdown: Mein Einwand, es sei doch schlicht geltendes Recht wurde weg gewischt: Ja, bei Eltern, die so auftreten wie ich, habe man da auch keine Bedenken. Ich möge aber Verständnis haben, weil es da so Fälle gegeben habe.


    Ehrlich gesagt habe ich kein Verständnis und bin mit noch mehr Kopfschütteln raus. Klar wollen die sich nichts vorwerfen lassen.


    Hallo Lucca,


    der Herr möge sich auf die Aufgabe seiner Behörde besinnen:
    - Seine Aufgabe ist es nicht, Entführungen zu verhindern oder zu beurteilen, ob bei bestimmten Personen die Ausweispapiere verweigert werden dürfen/sollen. Ebensowenig hat er um Verständnis zu werben, falls er es als nötig erachten sollte bei anderen Eltern.
    - Seine Aufgabe ist es, Ausweispapiere nach den Vorgaben seiner Dienstherren auszustellen. Ebenfalls seine Aufgabe ist es, diese Vorgaben zu kennen.


    Übrigens: Selbst falls diese Behörde (wie Banken und Lebensversicherungen z.B.) Sorgerechtsangelegenheiten prüfen müssten, so wäre die Aufforderung hanebüchen, sich an das Jugendamt zu wenden. Die so genannte Negativbescheinigung des JAs wird nicht ausgestellt für Eltern, die verheiratet waren. Hier gelten ausschließlich die Gerichtsbeschlüsse als Nachweis in Sorgerechtsfragen - und diese sind so aktuell wie sie nun einmal sind. Es gibt keine Möglichkeit, diese "verlängern" oder akutalisieren zu lassen.


    "Nicht an die große Glocke hängen" war vermutlich eher auf die Kompetenz der Mitarbeiter dort bezogen.
    Sieh es so: Du hast ein gutes Werk getan, die Mitarbeiter dort werden nun nachgeschult.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Bin ich die einzige, die hier Absurdistans Grenzen sieht?.


    Nö,


    ich kann dir mal einen Schwank von "unserem" EMA erzählen. Vor einigen Jahren zog ich hier her. Wollte dann ordnungsgemäß meine Kinder ummelden. Die gute Dame wollte für meine Töchter einen Nachweis, dass ich ASR berechtigt bin und für meinen Sohn die Sterbeurkunde des Vaters. Die Negativbescheinigung konnte ich nicht beibringen, da das hiesige JA mit de nschulter zuckte und meinte "woher solle wir denn wissen ,ob es nicht in XXX eine Sorgerechtserklärung gibt. Das JA in XXX stellte keine aus ,wenn ich nicht persönlich dort erscheine. Bei 300 km und 3 kleinen Kindern, nicht unbedingt lustig. Zum Gück hatte ich noch ein Urteil wo drin stand, das ich das ASR habe, da nicht verheiratet.


    2 Jahre später konnte die Ex meines Mannes bei eben diesem EMA die gemeinsamen Kinder ohne Probleme und nachfrage ummelden. Er musste noch nichtmal zustimmen.


    Wieder ein paar Jahre später (seine Große war fast 18) wollte diese zu uns ziehen. Gleiches EMA. Ummeldung des Kindes, Nö. Nur mit schriflticher Zustimmung der KM. Äh ja. Mein Mann hat dann gefragt, warum seine Ex, denn dann die Kinder ohne seine Zustimmung ummelden konnte. Antwort war, dass das sicher nicht möglich ist und sein Einverständnis sicher schriftlich vorliegen würde. Er forderte dann den Amtseiter auf ihm dieses Schriftstück zu zeigen, da er nie etwas in dieser Richtugn unterschrieben hatte und gab zum suchen 1 Tag Zeit. Am nächsten Tag ein neuer Versuch. Inzwischen hat das JA etwas aufgesetzt, dass das fast volljährige Kind auch ohne mütterliche Zustimmung umzumelden sei. Brauchte er gar nicht mehr, als der Amtsleiter ihn sah, rief er schon um die Ecke, dass die Ummeldung klar geht. Natürlich konnte er das angeforderte Schriftstück leider nicht wiederfinden (wie auch).


    Und wenn man dann noch weis, dass dort grade mal 3 Leute arbeiten, dann ist mir absolut unverständlich wieso das immer wieder anders gehandhabt wird

  • ...mich als Witwe haben sie bei der Bank auch nach ner "Bescheinigung über alleinige Sorge" gefragt...
    Da hab ich zurückgefragt, mit WEM ich denn noch gemeinsame Sorge nach dem Ableben des Vaters haben sollte, nachdem es die gemeinsame Sorge ja nur bei den leiblichen Eltern geben kann ?
    Mit meinem Mann oben auf ner Wolke?
    Leider käme er da für ne Unterschrift nicht mehr runter... :wand:wand

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

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