Wie versteht ihr das Gerichtsurteil?

  • Hallo Foris,


    KV und ich hatten heute wieder mal eine Meinungsverschiedenheit.


    Ich muss aber gleich dazu sagen, dass ich der Meinung bin, dass die ganze Sache vom Gericht etwas ungeschickt geschrieben ist
    und wir eigentlich beide im Recht sind.


    Gestern nach dem Umgang habe ich KV gesagt dass er Kind ja am Ostermontag auch von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr hat.


    Er meinte dann, nein von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr.


    Ich habe dann gemeint, dass ich das so nicht in Erinnerung habe.


    Er war dann gleich wieder ganz aufgebracht und wurde laut und meinte, das ist so nicht wie ich sage. (Diskussion fand ohne Kind statt)


    Und zwar ist es im Gerichtsurteil so vereinbart, dass Kind bis Ende April immer nur 4 Stunden zum KV soll zum eingewöhnen und ab Mai sonntags den ganzen Tag. Allerdings
    steht im Urteil auch, dass sie Osternmontag und Pfingstmonatag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr zum KV soll. Ich hatte es so verstanden, dass sie dieses Ostern ganz normal
    die vier Stunden geht und ab Mai sonntags und Pfingsten (ist ja im Mai oder Juni) dann den ganzen Tag.


    Kind geht jetzt gerade den 3. Monat in den Kiga und seit 2,5 Monaten alleine zum KV. Sie ist ziemlich durch den Wind und jammert den ganzen Tag wenn sie weiß, dass
    sie zum KV soll. Ich unterstütze den Umgang und sage ihr immer wieder, dass KV mit ihr spielen wird, bestimmt tolle Sachen mit ihr macht und er sich auch freut.


    Mir geht es hier aber wirklich um das Kind das sowohl gerade nach Probleme hat mit dem Kiga und mit dem alleine zum KV zu gehen. Mir geht es nicht darum dem KV
    etwas vorzuschreiben oder zu bestimmen oder sonst etwas. Mir geht es einzig und alleine um das Kind. Kind hat bis sie in den Kiga gekommen von 8 Uhr bis Früh um 9:30 Uhr
    durchgeschlafen. Jetzt geht sie abends noch 5 bis 6 Mal aus dem Bett und will wissen ob sie am nächsten Tag in den Kiga muss. Dann schläft sie erst um nach 22 Uhr ein
    und kommt auch nachts zu mir ins Bett was sie noch nie gemacht hat und weint, dass sie nicht in den Kiga will.
    Komme ich mittags von der Arbeit geht es weiter, dann will sie wissen ob sie zu KV muss, dann bockt und diskutiert sie mit mir bis KV sie abholt, hängt sich an mein Bein
    usw. und will nicht mit.


    Ich bin eben der Meinung, dass die Formulierung vom Gericht ungeschickt ist. Der KV meint, dass der Ostermontag mit den Sonntagszeiten nichts zu tun hat, das mag ja stimmen,
    aber der Ostermontag an sich fällt ja in den Zeitraum wo er Kind zum eingewöhnen eben vier Stunden betreuen soll.


    Wie seht ihr das Ganze?


    P. S. Seit heute Früh bekomme ich vom KV wieder stündlich SMSen, dass er zur Polizei geht und mich anzeigt usw. Ich habe ihm dann gesagt, dass er mich doch bitte anruft und wir es dann am Telefon besprechen und nicht per SMS. Darauf geht er leider nicht ein und schimpft weiter per SMS.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sommerblume2012 ()

  • Warum willst du denn mit ihm telefonieren? :wow
    Meinst du ernsthaft, dass du mündlich besser mit ihm klar kommst/ihn überzeugen kannst :crazy


    Der Beschluss ist doch eindeutig!


    Ab Mai länger..l

  • Ich wollte es mit ihm friedlich klären und ihm ohne Streit und ohne solche Polizei Drohungen erklären
    wie ich die Sache sehe.


    Es geht mir hier einfach um das Kind und nicht um ihn.


    Er hat mir vor 20 Minuten nochmal per SMS geschrieben, dass er - sollte ich am Montag nicht um 9.00 Uhr
    am Treffpunkt sein - zur Polizei geht, Klage einreicht und versucht das ABR für Kind zu bekommen.

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  • Nun ich würde sagen, das ist ein Fehlurteil, weil das Ziel, den Umgang klar zu regeln offensichtlich nicht erreicht wurde.



    Formal-schriftlich kann er wohl Ostern ganztags für sich einfordern, aber da dies im eklatanten Wderspruch zu der anderen Regel "bis April" der Eingewöhnungszeit steht, würde ich von einem Schreibfehler ausgehen.
    Wenn es nicht zu spät wäre, könnte man nochmal das Gericht um Klärung bitten, denn vermutlich haben sie sich verschrieben? Sind ja auch nur Menschen, und jetzt schwirrt halt gerade eher Ostern in den Köpfen rum...
    In jeden Fall hast du gute Gründe, das Urteil in deinem Snne zu verstehen. Mit den Drohungen wird er deshalb nicht durchkommen, weil das Gericht zugeben müsste, dass es selbst hier für Unfreden sorgt. Ich würde ihm eine freundlche Email schreiben und sagen, der Sinn des Urteils liegt für dich auf der Hand, Eingewöhnung ist sehr wichtig. Vielleicht bietest du zum Ausgleich Vatertag oder so an?
    Für den einen Tag würde ich es aber, wenn du es irgendwie für zumutbar hältst, doch vielleicht einfach nachgeben (ebenfalls im Sinne des Gerichts), falls er sich nicht umstimmen lässt. Das Klammern am Anfang kenne ich aus früheren Umgangszeiten auch sehr gut. Ich konnte mich kaum überwnden, einfach zu gehen, aber ich habe es doch getan, und kaum war ich um die Ecke, war er immer still, obwohl man davor den Eindruck haben könnte, mein Weggehen wäre für ihn das schlimmste traumatische Erlebnis... Aber das kannst du natürlch nur für dich abschätzen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Nun ich würde sagen, das ist ein Fehlurteil, weil das Ziel, den Umgang klar zu regeln offensichtlich nicht erreicht wurde.



    Formal-schriftlich kann er wohl Ostern ganztags für sich einfordern, aber da dies im eklatanten Wderspruch zu der anderen Regel "bis April" der Eingewöhnungszeit steht, würde ich von einem Schreibfehler ausgehen.
    Wenn es nicht zu spät wäre, könnte man nochmal das Gericht um Klärung bitten, denn vermutlich haben sie sich verschrieben? Sind ja auch nur Menschen, und jetzt schwirrt halt gerade eher Ostern in den Köpfen rum...
    In jeden Fall hast du gute Gründe, das Urteil in deinem Snne zu verstehen. Mit den Drohungen wird er deshalb nicht durchkommen, weil das Gericht zugeben müsste, dass es selbst hier für Unfreden sorgt. Ich würde ihm eine freundlche Email schreiben und sagen, der Sinn des Urteils liegt für dich auf der Hand, Eingewöhnung ist sehr wichtig. Vielleicht bietest du zum Ausgleich Vatertag oder so an?



    Das Problem ist ja, dass das Urteil bereits im Januar getroffen wurde und seitdem die Eingewöhnung statt findet. Allerdings habe ich das Urteil einfach so verstanden wie ich oben beschrieben habe und bin auf gar keinen anderen Gedanken gekommen bis der KV gestern meinte, dass er das ganz anders sieht.


    Ich möchte aber wegen so einem "Blödsinn" für den ich ja wirklich nichts kann nicht mein Kind verlieren wenn der KV das ABR wirklich beantragen will :wow

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  • Knappe Frage: stehen Weihnwchten und Sylvester auch drin ?
    Wenn das Urteil von Jwnuar ist, dann müssen diese Ostern gemeint sein.


    KV mailen, Fehler zu geben und übe den Schatten springen.
    Ab Mai sollen es eh 8 Stunden sein, so ist es ein Vorläufer zwischendrin.

  • Knappe Frage: stehen Weihnwchten und Sylvester auch drin ?
    Wenn das Urteil von Jwnuar ist, dann müssen diese Ostern gemeint sein.


    KV mailen, Fehler zu geben und übe den Schatten springen.
    Ab Mai sollen es eh 8 Stunden sein, so ist es ein Vorläufer zwischendrin.


    KV hat nur jeweils den 2. Feiertag an Weihnachten, Sylvester und Pfingsten gefordert.
    Das steht auch so im Urteil.

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  • Ostermontag 9-19 Uhr, so verstehe ich das auch.



    Und so gesehen ist es ja eh bald soweit das er sein Kind demnächst Sonntags ganztags bekommt.


    Falls du "unser" Kind meinst...

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  • (Noch Antwort auf Beitrag Nr. 6: ) Ich halte es für ausgeschlossen, dass du wegen eines halbierten Ostermontags das ABR verlieren würdest. Dazu müsste die Bindung zum Vater besser sein als zu dir. Dir würde erstmal gedroht werden, dann mit Vertragsstrafen (falls in eurem Urteil? oder doch Vereinbarung?) welche aufgeführt würden, und erst wenn du eine schlimme Wiederholungstäterin-Umgangsboykotteurin wärest, die ihr Kind ganz schlimm entfremdet, dann könnte über so eine Maßnahme nachgedacht werden.
    Das Gericht kann dir ja wohl kaum aus seiner eigenen Missverständnlichkeit einen Strick drehen.
    Allerdings, wenn sie das schon im Januar geschrieben haben, würde ich auch eher annehmen, sie meinen mit Ostermontag Ostermontag.

    3 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Ohne den ganz genauen Wortlaut Eures Beschlußes bzw. Vergleiches zu kennen, wirst Du hier kaum eine belastbare Antwort erhalten.


    Ich kenne es so, dass "normaler Alltagsumgang" und "Feiertagsumgang" im Text getrennt und unabhängig beschrieben werden. Es kann gut sein, dass sich die Einschränkung "ab Mai" nur auf den regelmäßigen Umgang bezieht. Ansonsten würde ich nämlich erwarten, dass dort bezüglich der Feiertage etwas steht wie "Ab dem 1.5. verbringt das Kind den Ostermontag und Pfingstmontag bei seinem Vater" o.ä.


    Wie gesagt, ohne genauen Wortlaut kann man sich hier viel denken.


    Auf der anderen Seite ist Ostern nun mal auch ein wichtiges Datum, was spricht denn dagegen, dass Euer Kind tatsächlich ausnahmsweise einfach mal ein paar Stunden länger beim Vater ist? In ca. 3,5 Wochen ist es doch sowieso regelmäßig einen Tag da? Wo ist denn da der Riesenunterschied?

  • Ich halte es für ausgeschlossen, dass du wegen eines halbierten Ostermontags das ABR verlieren würdest. Dazu müsste die Bindung zum Vater besser sein als zu dir. Dir würde erstmal gedroht werden, dann mit Vertragsstrafen (falls in eurem Urteil? oder doch Vereinbarung?) welche aufgeführt würden, und erst wenn du eine schlimme Wiederholungstäterin-Umgangsboykotteurin wärest, die ir Kind ganz schlimm entfremdet, dann könnte über so eine Maßnahme nachgedacht werden.
    Das Gercht kann dir ja wohl kaum aus seiner eigenen Missverständnlichkeit einen Strick drehen.
    Allerdings, wenn sie das schon im Januar geschrieben haben, würde ich auch eher annehmen, sie meinen mit Ostermontag Ostermontag.


    Es ist ein Urteil, KV redet mit mir nicht über Sachen wie Umgang oder so - nur im Gericht oder per RA.


    Daher auch Gerichtsurteil incl. Vertragsstrafen.


    Ich habe den Umgang noch nie boykottiert, im gegenteil ich war beim JA als Kind 3 Monate alt war und habe gefragt wie man KV dazu bekommt, dass er Kind Umgang ermöglicht.

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  • Wenn du oben gelesen hast welche Probleme Kind damit hat dann weißt du warum es ein Problem sein könnte sie 3 oder 4 Stunden länger beim KV betreuen zu lassen.


    Ich habe Angst, dass das Ganze nach hinten los geht und Kind in Zukunft noch stärker reagiert.

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  • sicherlich meine ich EUER Kind!


    Und ich denke auch das noch ganz woanders ein Problem besteht und es nicht nur um das Gerichtsurteil geht, wenn ich mir den Thread so durchlese.


    Ja wo denn? Schreib halt was du denkst und nicht nur so undurchsichtige Antworten...

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  • Wenn du oben gelesen hast welche Probleme Kind damit hat dann weißt du warum es ein Problem sein könnte sie 3 oder 4 Stunden länger beim KV betreuen zu lassen.


    Ich habe das schon gelesen. Aber sind denn diese Probleme dann ab Mai plötzlich weg? Gehst Du ab Mai anders damit um? Welchen Unterschied macht denn die Zeitspanne bis dahin?

  • Ich habe das schon gelesen. Aber sind denn diese Probleme dann ab Mai plötzlich weg? Gehst Du ab Mai anders damit um? Welchen Unterschied macht denn die Zeitspanne bis dahin?


    Ich hoffe natürlich, dass es bis dahin noch besser wird.


    Natürlich kann man es nicht wissen ob es besser oder schlechter wird, aber ich habe eben noch die Hoffnung für den laufenden Monat.

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  • Ich wollte es mit ihm friedlich klären und ihm ohne Streit und ohne solche Polizei Drohungen erklären
    wie ich die Sache sehe.


    Es geht mir hier einfach um das Kind und nicht um ihn.


    Er hat mir vor 20 Minuten nochmal per SMS geschrieben, dass er - sollte ich am Montag nicht um 9.00 Uhr
    am Treffpunkt sein - zur Polizei geht, Klage einreicht und versucht das ABR für Kind zu bekommen.


    Hallo Sommerblume2012,


    der Umgangsplan ist offenbar längerfristig angelegt.
    Das bedeutet: Nach der Eingewöhnungszeit werden diese Regeln gelten.


    Daran, dass der KV zwar "Eingewöhnungszeit" benötigt, dann aber das ABR beantragen möchte, dürfte wohl ersichtlich sein, was von seiner Drohung "ich beantrage ABR" zu halten ist - bzw. wie ein derartiger Antrag vor Gericht beschieden werden könnte.


    Solange das Kind noch solche Probleme hat, würde ich wohl den Beschluss so auslegen, wie es dem Kinde gut tut.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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