Fragen rund um das Thema ABR


  • Genau so war das auch gemeint. Verallgemeinerungen haben bisweilen den unerwünschten Nebeneffekt, zu pauschalisieren und damit Ausnahmen vom geschilderten Sachverhalt nicht zu berücksichtigen. Es lag und liegt mir aber fern, Dinge zu unterstellen, die nicht zutreffend sind. Ich bleibe trotzdem dabei, dass meine Fragen zumindest erlaubt sein müssen, wenngleich ich natürlich keinen Anspruch darauf erhebe, eine Antwort darauf zu erhalten.

    Na dann haben wir uns doch gleichermaßen auf dieser allgemeinen Ebene bewegt. :klimper


    Deine Fragen sind natürlich erlaubt, nur gibt es kein zu klärendes Problem hinter meinen Fragestellungen, daher kann ich nur wiederholen, dass es mir um Fakten ging. Um Wissen.
    (Ich bin halt "leider" sehr wissbegierig. :blume )

  • Es ging mir um's "einfach Bescheid wissen für den Notfall, der hoffentlich nie eintritt". Von Unrecht kann man selbst dann nicht sprechen, würde der Fall, wie in meiner vorigen Nachricht angerissen, eintreten, denn gegen den Willen eines ET, kann der andere ET ja nicht einfach die Kinder mitnehmen. Unrecht täte man ihnen, sie ohne Einwilligung hier rauszureißen und mitzunehmen (aber das würde mein Ex-Mann nicht machen, da bin ich mir zu 99,9% sicher ;-) ).


    verstehe ich leider immer noch nicht - es geht dir also um den Wohnsitzwechsel von dir und Kind ?

  • "einfach Bescheid wissen für den Notfall, der hoffentlich nie eintritt"


    Na, irgendeinen Anlass für die Frage muss es ja wohl geben - welcher Notfall, was könnte im schlimmsten Fall passieren, wie würdest Du reagieren und welche Sicherheit würde Dir das ABR geben? Insgesamt möchte ich doch zu bedenken geben, dass ein Kind kein Möbelstück ist, welches man mal hierhin, mal dorthin "einfach so" umzieht. Oder?

  • verstehe ich leider immer noch nicht - es geht dir also um den Wohnsitzwechsel von dir und Kind ?

    Es geht hierum... im Fall der Fälle (Antwort 16):


    "@rainbowfish
    Ich kenne sowohl die Rechte, als auch die Pflichten von uns als Eltern. Bei meinem Ex-Mann bin ich mir nicht immer 100%ig sicher, aber das versuche ich im Interesse meiner Kinder (und auch mir) persönlich zu klären (tut hier eigentlich auch nichts zur Sache, weil ich das ABR (nur dann) beantragen würde, sofern er in Zukunft wegziehen würde und es Probleme über den AO der beiden gäbe (was er mehrfach gesagt hat, also das er wegziehen will, fernes Ausland nicht auszuschließen, im Herbst ist er bspw. 2-6 Monate berufl. in den USA und ich bin jetzt schon am Überlegen, wie man den Kontakt für die Kinder so intensiv wie möglich gestalten kann, dass die Bindung nicht zu sehr darunter leidet). Ich schätze ihn allerdings nicht so ein, bisher konnten wir alles vernünftig und im Interesse der Kinder regeln."

  • @musicafideres


    Siehe Antwort 16 ( rainbowfish).


    Es geht nicht um einen Umzug meinerseits. Ich würde meine Kindern hier nie ohne trifftigsten Grund rausreißen! :nanana
    Und ich würde es nur beantragen, wenn mein Ex-Mann anderer Ansicht wäre (was er meines Wissens nicht ist).


    Ich plane keine Auswanderung und auch kein heimliches Komplott. Es hat mich einfach interessiert. Das soll auch vorkommen... oder? ;)


  • Ich frag ja nur - weil es oft eine falsche Vorstellung vom ABR gibt - z.B. das man einen Urlaub oder Aufenthalt des Kindes mit dem anderen ET verbieten könnte oder z.B. quer durch Deutschland einfach umziehen könnte.

    Ich frage auch nur. ;-)
    Wenn ich von einem Thema keine oder nur eine sehr ungenaue Vorstellung habe, frage ICH nach. Deswegen dieser Thread.
    Ich habe weder vor meine Kinder zu verschleppen, noch meinem Ex-Mann einen möglichen Urlaub mit den Kindern zu verbieten.
    Also alles gut. :daumen


    .


    (Es sollte eben natürlich "musicafides" heißen. ;) )

  • Also erstmal: Es herrscht kein Anwaltszwang wenn Anträge auf Umgang oder Sorgerecht gestellt werden.


    Quelle hierzu unser Forenmitglied RA Bergmann:


    In Kindschaftssachen gem. § 151 FamFG, die NICHT zusammen mit einer Scheidung beurteilt werden herrscht KEIN Anwaltszwang, und zwar weder in der ersten, noch in der zweiten Instanz. Das ergibt sich daraus, dass § 151 ff FamFG keinen Anwaltszwang anordnet und § 10 FamFG den Grundsatz setzt, dass kein Anwaltszwang herrscht. Damit ist auch vor dem OLG hier kein Anwalt nötig.


    Antrag auf Übertragung des ABR stellt man beim zuständigen Amtsgericht (da, wo das Kind wohnt, also bei deinem). Den Antrag kann man schriftlich stellen oder persönlich bei der Rechtsantragsstelle beim Gericht.


    Wenn man ASR hat braucht man keinen Antrag auf Übertragung zu stellen, da man es eh hat (da Teilbereich des Sorgerechts).


    Bei GSR kann man diesen Teilbereich auf sich alleine übertragen lassen. Macht aber nur Sinn, wenn die Eltern sich nicht über den Wohnort des Kindes einig sind. Wenn der KV verzieht ohne das Kind mitnehmen zu wollen ist es eine Frage des Umgangsrechtes, wie das Kind zu ihm Kontakt halten kann. Das hat mit ABR nichts zu tun.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Morgen,

    Also erstmal: Es herrscht kein Anwaltszwang wenn Anträge auf Umgang oder Sorgerecht gestellt werden.

    Mal meine subjektive Sicht: Bei unseren zwei Anhörungen bei Gericht wären meines Empfindens nach auch keine Anwälte von Nöten gewesen. Die haben lediglich dagesessen und schick ausgesehen in ihren Talaren, aber so wirklich essentielles haben sie nicht vom Stapel gelassen. Ich denke in vielen Fällen dient es der Form bzw. dem "Respekt" dem Gericht gegenüber, ein geschultes Sprachrohr neben sich sitzen zu haben. Wie gesagt, mein subjektiver Eindruck :blume


    Generell dient die Übertragung des ABR auf einen ET als kindswohlförderliche Maßnahme. Man nimmt an, dass bei strittigem Aufenthalt der Kinder lediger Eltern eben dieser durch die Übertragung auf den mutmaßlich ( :brille ) betreuenden Elternteil geklärt werden muss. Ob im Einzelfall sinnvoll oder nicht, ob Druck- Macht- oder Allheilmittel, da kann sicher jeder ein ganz eigenes Lied von singen. Aber so ist die Rechtslage in diesem unseren schönen Land :crazy


    Edit: Kann es sein, dass (Fach)anwälte im Streitfall oft einfach nichts anderes beantragen können, als das ABR? Sie müssen ja von etwas leben und im Vorfeld einen Vergleich anzustreben kann eben auch nach hinten los gehen bzw. den anstehenden Termin bei Gericht sogar überflüssig machen und somit entgeht ihnen womöglich das Honorar? (Ich weiß, das ist eine etwas einfältige Sichtweise, aber wie gesagt, alles subjektiv :anbet )

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • Off topic: Bei einem Vergleich oder einer außergerichtlichen Einigung verdienen Anwälte im Normalfall erheblich mehr als bei einem Urteil. Das Geldargument zieht also nicht.


    Anwälte steigen dann in den Ring, wenn der Klient ein erreichbares Ziel hat. Sagt beim ABR der Betreuungselternteil: Ich will es haben und der Umgangselternteil will nicht das kind bei sich wohnen haben - worüber soll man sich da vor gericht streiten. Da ist alles klar und das Urteil wird zugunsten des Betreuungselternteils gefällt. Wollen aber beide Eltern das Kind bei sich wohnen haben, dann wird meist ein Gutachter bestellt, der prüft, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Liegen da die Eltern "auf gleicher Höhe", kann der (gewiefte) Anwalt etwas bewirken. Ist die sache jedoch eindeutig in Richtung eines Elternteils, dann hilft es auch nicht, wenn der Anwalt auf dem Tisch tanzt ...



    In vielen Familienrechtsverfahren hat eine Seite oft nur ein destruktives Ziel. Sich am Ex-Partner abzuarbeiten und dem Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Die Vergangenheit "zu klären". Da haben weder Richter noch Anwälte Lust drauf und ist auch nicht Sache der Familiengerichte (sondern die von Therapeuten ...). Also hört sich der Richter die Sache an, aber das Urteil ist von vornherein klar. Ist der Richter emphatisch, versucht er einen Vergleich, dem beide Eltern zustimmen können und jeder als vermeintlicher "Sieger" aus dem Saal geht. (In der Praxis ist das Gefühl oft umgekehrt: Jeder denkt, er sei der Verlierer ...).


    Klären kann man Familiensachen eigentlich kaum vor Gericht. Wer einmal vors Familiengericht geht, hat oft in absehbarer Zeit ein zweites oder ein drittes Verfahren, bis endlich der Streithansel Ruhe gibt (zum Frieden gehören immer zwei. Zum Streiten reicht leider schon einer ...).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wollen aber beide Eltern das Kind bei sich wohnen haben, dann wird meist ein Gutachter bestellt, der prüft, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Liegen da die Eltern "auf gleicher Höhe", kann der (gewiefte) Anwalt etwas bewirken. Ist die sache jedoch eindeutig in Richtung eines Elternteils, dann hilft es auch nicht, wenn der Anwalt auf dem Tisch tanzt ...


    So geschehen bei uns. Ich habe Sorgerecht für beide Kinder beantragt, die KM natürlich auch (und über ihre Anwältin seitenweise aufführen lassen, was ich alles in der Vergangenheit falsch gemacht hätte, um "nachzuweisen", dass ich völlig erziehungsungeeignet sei ... das Gutachten kam zum Schluss, dass das Sorgerecht für beide Kinder auf mich übertragen werden sollte.

    In vielen Familienrechtsverfahren hat eine Seite oft nur ein destruktives Ziel. Sich am Ex-Partner abzuarbeiten und dem Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Die Vergangenheit "zu klären".


    Das Problem ist ja wohl der schmale Grat zwischen Diskreditierung des anderen Elternteils und positiver Argumentation, dass es dem Kindeswohl dienlich ist, das Sorgerecht auf einen Elternteil komplett zu übertragen ...

    Ist der Richter emphatisch, versucht er einen Vergleich, dem beide Eltern zustimmen können und jeder als vermeintlicher "Sieger" aus dem Saal geht.


    Das ist so ein bisschen wie Feilschen auf dem Markt - nur dass meistens (wie bei der Trennung der Geschwister) die Kinder die Verlierer sind. Gewinner gibt es maximal zwei, nämlich die Anwälte der streitenden Eltern.

    Klären kann man Familiensachen eigentlich kaum vor Gericht. Wer einmal vors Familiengericht geht, hat oft in absehbarer Zeit ein zweites oder ein drittes Verfahren, bis endlich der Streithansel Ruhe gibt (zum Frieden gehören immer zwei. Zum Streiten reicht leider schon einer ...).


    Wenn einer der Streithansel (in dem Fall ich) die Anwalts- und Gerichtskosten selber tragen muss, der andere aber alles finanziert bekommt, dann ist es schon ein (wenn vielleicht auch nicht das wesentliche) Kriterium, ob es dem Kindeswohl förderlich ist, sich als betreuender Elternteil in spe in den finanziellen Ruin zu treiben ... ein wichtigeres Kriterium ist die Überlegung, was es mit den Kindern macht, wenn jahrelange Streitereien zwischen den Eltern leicht dazu führen, dass zumindest ein Elternteil den anderen diskreditiert, weil er sich nicht daran hält, nie schlecht in Anwesenheit des Kindes über Bezugspersonen zu sprechen ...

  • Danke erst ein Mal für eure Antworten. :blume


    Fernab meiner sachlichen Fragen, auf die sachliche Antworten gereicht hätten, schwingt fast überall noch ein "hörbarer" subjektiver Unterton mit. Natürlich hat HIER jeder seine Erfahrungen gemacht, aber ist genau das nicht das Problem unter den Menschen im Allgemeinen - die Sachlichkeit der Dinge mit dem subjektiven Empfinden zu vermischen (oder andersherum nicht trennen zu können)?


    Wenn in solchen Fällen wie einer Trennung (bei der auch noch Kinder davon betroffen sind), Verstand auf Gefühl trifft, gibt es i.d.R. immer ein Problem. Man sollte jedem sich trennenden Elternpaar eine Scheidungsberatung (z.B. bei der Diakonie, kath. Lebensberatung) anbieten. Damit könnte frühzeitiger daran appelliert werden, bspw. den ET in Abwesenheit NICHT schlecht zu machen (selbst wenn etwas total besch..... läuft, so wird das Kind sich irgendwann sein eigenes Bild davon machen).


    Ich kann aus Erfahrung sagen, dass nicht nur eine Eheberatung etwas bringen kann, sondern auch eine Scheidungsberatung. Es muss ganz sicher nicht immer direkt das Jugendamt (wo die Einschaltung an sich schon einen faden Beigeschmack hinterlässt) oder der Anwalt sein.
    Das hatte ich im Übrigen auch immer wieder unterstrichen. So etwas sollte die letzte Option sein.


    Schönen Tag euch! :klimper

  • Ich kann aus Erfahrung sagen, dass nicht nur eine Eheberatung etwas bringen kann, sondern auch eine Scheidungsberatung. Es muss ganz sicher nicht immer direkt das Jugendamt (wo die Einschaltung an sich schon einen faden Beigeschmack hinterlässt) oder der Anwalt sein.


    Eine Eheberatung hatten wir schon früh in unserer Ehe - so richtig ernst genommen hatte die KM diese aber nicht. Eine Scheidungsberatung hatten wir zwar nicht, aber wir waren an sich gut begleitet vom Kinderschutzbund, wo wir ein paar grundlegende Verhaltensmaßregeln besprochen hatten, wie z. B. andere Bezugspersonen nicht zu diskreditieren. Das finde ich extrem wichtig und halte mich auch daran. Am Verhalten des anderen Elternteils kann ich da leider wenig ändern.


  • Eine Eheberatung hatten wir schon früh in unserer Ehe - so richtig ernst genommen hatte die KM diese aber nicht. Eine Scheidungsberatung hatten wir zwar nicht, aber wir waren an sich gut begleitet vom Kinderschutzbund, wo wir ein paar grundlegende Verhaltensmaßregeln besprochen hatten, wie z. B. andere Bezugspersonen nicht zu diskreditieren. Das finde ich extrem wichtig und halte mich auch daran. Am Verhalten des anderen Elternteils kann ich da leider wenig ändern.

    Man kann generell andere Menschen nicht ändern. Das ist eine Tatsache, der man sich irgendwann bewusst werden sollte. (Es lebt sich definitiv einfacher damit.)


    Diskreditierung des anderen ET findet hier übrigens in fast jedem Beitrag bzgl. Trennung statt (wobei sich jeder im Recht fühlt... diese Quote erscheint mir sehr "verdächtig" ;-) ) Die Idee sollte doch sein - und darin übe ich mich auch - es auf einem sachlichen Level zu halten. Je mehr man Gefühl und Verstand trennt, desto klarer sieht man, dass einzig und allein die Kinder im Mittelpunkt stehen (sollten). Punkt. (Wer an dieser Stelle wieder bei "aber der andere ET..." ansetzt, dreht sich im Kreis. ;-) )

  • Diskreditierung des anderen ET findet hier übrigens in fast jedem Beitrag bzgl. Trennung statt


    Ich glaube, der Punkt ist, dass man das nicht vor seinen Kindern tut. Vor Freunden und Vertrauten, die man hoffentlich auch und gerade in der Trennungsphase hat, kann man sich ausweinen, meinetwegen auch schimpfen, aber vor Kindern geht das gar nicht, Punkt. Da darf es auch kein Wenn und Aber, keine Diskussion geben. Wenn ich als Elternteil mich daran zu halten vermag, ist das schon einmal gut für's Kind, eigentlich essenziell.


    Es wird wohl niemand verlangen können, dass man über den Ex nur sachlich spricht oder ihn gar in den höchsten Tönen lobt - der Mensch besteht nun mal nicht nur aus seinem Verstand.


  • Ich glaube, der Punkt ist, dass man das nicht vor seinen Kindern tut. Vor Freunden und Vertrauten, die man hoffentlich auch und gerade in der Trennungsphase hat, kann man sich ausweinen, meinetwegen auch schimpfen, aber vor Kindern geht das gar nicht, Punkt. Da darf es auch kein Wenn und Aber, keine Diskussion geben. Wenn ich als Elternteil mich daran zu halten vermag, ist das schon einmal gut für's Kind, eigentlich essenziell.


    Es wird wohl niemand verlangen können, dass man über den Ex nur sachlich spricht oder ihn gar in den höchsten Tönen lobt - der Mensch besteht nun mal nicht nur aus seinem Verstand.

    Der Punkt ist, dass man es vor allem nicht vor den gemeinsamen Kindern tut.


    Natürlich kannst du dich bei Freunden, Familie usw. darüber aufregen, auskotzen, ausweinen. Total legitim. Letztlich bleibt dir trotzdem nur das Akzeptieren der Situation und der Tatsache, dass du die Menschen (im Allgemeinen) nicht ändern kannst.


    Der Verstand (Stichwort Selbstreflektion) kann dazu sehr nützlich sein, die Dinge aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten, was es einem etwas leichter macht.


    Wie soziale Interaktion stattfindet, gründet übrigens nicht nur auf dem Verhalten der Anderen. :)

  • Der Verstand (Stichwort Selbstreflektion) kann dazu sehr nützlich sein, die Dinge aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten, was es einem etwas leichter macht.


    In dieser Hinsicht bin ich dankbar, dass ich ein doch recht rational getriebener Mensch bin - wenn man zu sich selbst stehen kann (Stichwort Selbstbewusstsein), dann ist das eine gute Basis, um auch einmal über sich selbst und sein eigenes Verhalten nachzudenken.

    Wie soziale Interaktion stattfindet, gründet übrigens nicht nur auf dem Verhalten der Anderen.


    Wenn man dazu fähig ist, Verantwortung für das eigene Leben, Handeln und Denken zu übernehmen, dann muss man die Schuld nicht (mehr) primär bei den anderen suchen. Das hält sowieso nur auf und vernebelt den Blick für die tatsächliche Auseinandersetzung mit der jeweiligen Situation.


  • In dieser Hinsicht bin ich dankbar, dass ich ein doch recht rational getriebener Mensch bin - wenn man zu sich selbst stehen kann (Stichwort Selbstbewusstsein), dann ist das eine gute Basis, um auch einmal über sich selbst und sein eigenes Verhalten nachzudenken.


    Wenn man dazu fähig ist, Verantwortung für das eigene Leben, Handeln und Denken zu übernehmen, dann muss man die Schuld nicht (mehr) primär bei den anderen suchen. Das hält sowieso nur auf und vernebelt den Blick für die tatsächliche Auseinandersetzung mit der jeweiligen Situation.

    Die Krux an der ganzen Sache - die Menschen sind nicht alle gleich. Wertfrei betrachtet, ist nicht jeder dazu "befähigt", diese Gedankengänge anzustellen.
    (An dieser Stelle ist gegen (Fingerspitzen-) Gefühl nichts "einzuwenden". Und eine ernstgemeinte, verständnisvolle Haltung wirkt in Konfliktsituationen eigentlich entschärfend...)

  • Fernab meiner sachlichen Fragen, auf die sachliche Antworten gereicht hätten, schwingt fast überall noch ein "hörbarer" subjektiver Unterton mit.

    Ich lehne mich jetzt mal gaaanz weit aus dem Fenster und behaupte, dass bei 9 vom 10 Anträgen auf Übertragung des ABR (und darum geht es hier in deinem Thread) Gefühle die Motivation sind und nicht die Vernunft :tuschel

  • Ich lehne mich jetzt mal gaaanz weit aus dem Fenster und behaupte, dass bei 9 vom 10 Anträgen auf Übertragung des ABR (und darum geht es hier in deinem Thread) Gefühle die Motivation sind und nicht die Vernunft :tuschel

    Was hat das jetzt mit mir und meinen Fragen aus dem Eingangspost zu tun? :hae: