Beiträge von Dunkelbunt85


    Bedeutet das, dass er einer Adoption jetzt zustimmen muss?


    Ich weiß es nicht 100%ig, aber ich denke schon.
    In den Geburtsurkunden steht er bisher trotzdem nicht und solange ich nicht aufgefordert werde, diese zu ändern, bleibt das auch so. Der Erzeuger hat sich seit September in keinster Art und Weise gerührt, musste dem Beschluss zufolge wohl auch zur Entnahme der Proben mehr oder weniger "gezwungen" werden, weil er auf den ganzen Schriftverkehr seit Januar kein einziges Mal reagiert hat.


    Na ja, unter anderen Umständen würde ich mich über den Beschluss freuen. Vor allem darüber, dass er die Verfahrenskosten alleine zu tragen hat. Doch ich empfinde in diesem Zusammenhang keine Freude. Für diese Person kann man nur noch Unverständnis empfinden.

    ....schon was Neues gehört vom Gericht?
    Wen Du es uns sagen möchtest... ;-)


    Entschuldige, ich habe gar nicht mitbekommen, dass du hier geantwortet hast. :wacko:


    .


    Ja, es gibt tatsächlich Neuigkeiten.


    HEUTE kam der gelbe Brief vom Amtsgericht.


    Kurzversion...


    Beschluss: Der Erzeuger ist offiziell als Erzeuger meiner Zwillinge festgestellt worden. Verfahrenswert 2000 Euro.
    Erzeuger muss die 2000 Euro (alleine!) zahlen.

    Ihr müßt den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen.
    Allerdings macht jetzt eine Vaterschaftsanerkennung und dann gleich eine Adpotion irgendwie keinen Sinn.
    Ihr könnt als Paar doch heiraten - die Kinder aber außen vor lassen (dann gibt es die vollen 72 Monate UVG bzw. Unterhalt und ggfls. eine Erbschaft).


    Da ich einige Ehen mit Beutekinder kenne, die nicht ewig gehalten haben, würde ich von der Adoption abstand nehmen.



    Die Vaterschaftsanerkennung läuft ja schon einige Tage und auch nur wegen dem UV.


    Eine Adoption will natürlich gut überlegt sein. Geplant ist das auch nicht in der nächsten Zeit, sondern ist Teil genereller Überlegungen.


    Liebe Grüße

    Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Nein. Die Adoption gilt ja nicht rückwirkend. Insofern muss dein Partner (zum Glück) den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen.
    Den hattest du ja beantragt und bekommen, weil der leibliche Vater nicht leistungsfähig ist.


    Ich habe mal die Antwort eines Anwalts rausgesucht: http://www.frag-einen-anwalt.d…eck-zahlen---f224032.html


    Danke schön Nordlicht! :daumen


    Wie die Dame in deinem Link schrieb, hört man einiges skurriles hier in Deutschland. Deswegen ist es immer besser, sich vorher zu informieren. ^^

    Hallo ihr :winken:


    Lange, lange ist mein letzter Beitrag her, nun brauche ich nochmal euer Fachwissen und hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann. :blume


    Ich bekomme momentan Unterhaltsvorschuss für meine 7 Monate alten Zwillinge (seit 6 Monaten rennt die Beistandschaft, bzw. seit 3 Monaten das Amtsgericht, dem Erzeuger wegen Vaterschaftsanerkennung usw. hinterher).
    Mein neuer Partner, den ich in nicht allzu ferner Zukunft heiraten werde, möchte die Zwerge adoptieren. (Der Erzeuger der beiden hat sich seit 10 Monaten nicht gemeldet.)


    Mir stellt sich die Frage, ob er mit dem Tag der Adoption den BISHER gezahlten UV zurückzahlen muss oder erst ab Tag der Adoption "unterhaltspflichtig" ist?


    Liebe Grüße
    Mia

    So, vorgestern wurden von uns dreien jeweils VIER Speichelproben genommen. Dazu durfte ich noch zwei Daumenabdrücke abgeben und meine Babies Fussabdrücke. Was ein Akt für die beiden. Und das nur wegen dieser ... Person. Wenn es nicht so erbärmlich wäre, würde ich darüber lachen. :kopf


    Jetzt bin ich mal gespannt, wann ich davon wieder etwas höre. Das beauftragte Institut meinte, dass sie den Erzeuger noch zwei weitere Male anschreiben müssten, bevor die Sache zurück zum Amtsgericht geht.


    Ein schönes, verlängertes Wochenende euch allen! :winken:

    ...ich habe beruflich seit 2 Jahren ständig die Beschlüsse auf dem Tisch, in denen "unsere" Familienrichter die Kosten aufteilen...
    Deshalb wird in unserem Gerichtsbezirk sowohl für das Kind als auch die Mutter als jeweils Beteiligte am Verfahren VKH beantragt . Wird sonst teuer....


    Wer keine VKH beantragt , der kann eben die Kosten auch " aufgebrummt"bekommen- ob er die zahlen kann oder nicht in 5 Jahren...,
    Genau dafür hat der Gesetzgeber ja die Möglichkeit der VKH geschaffen und dass man sie beantragen kann.


    Offiziell bin ich an dem Verfahren nicht beteiligt. Antragsstellerinnen sind meine Zwillinge, die von der Beistandschaft vertreten werden.


    Ich würde die PKB ja bekommen, Antrag liegt schon beim Jugendamt (bzw. wollte die Dame von der Beistandschaft ihn direkt mit dem Antrag der Zwillinge beim Gericht einreichen). ;-)



    Bei meiner Scheidung letztes Jahr hieß es bis zu 5 Jahre. Ich habe diese Info noch nicht überprüft, eine Garantie übernehme ich daher nicht. :frag

    Dann hoffe ich für Dich, dass bei Euch die Richter anders als bei uns entscheiden ...
    Und wünsche viel Glück!


    Achso, was ich noch fragen wollte - hättest/hast du PKB bekommen?


    Es ergibt relativ wenig Sinn, mir die Hälfte der Verfahrenskosten etc. aufzuerlegen, wenn noch nicht mal damit zu rechnen ist, dass ich die PKB in den nächsten 5 Jahren zurückzahlen kann.



    Euch allen ein sonniges Wochenende! ^^

    Ganz unabhängig von meiner persönlichen Meinungen ist es so, dass davon ausgegangen wird, dass es das Recht des Kindes ist über seine Herkunft Bescheid zu wissen, also wer die biologischen Eltern sind und dass das zum Kindswohl ist. Also ist die Feststellung ansich schon "kindswohlrelevant" (zumindest nach geltender Meinung). Es ging mir mit diesem Zitat um die Geschwindigkeit in welcher das bearbeitet wird. Also wenn z.B. Umgang besteht und der Vater zweifelt und dann der Umgang beeinträchtigt wird, wird meist schneller gearbeitet - wie vermutlich bei dir (und auch bei mir) wo der KV daran kein Interesse hat und es für das Kind schnurz ist ob die Vaterschaft nun jetzt oder in drei Monaten fest steht ...


    Da fehlt noch ein Wort - "(was die) SCHNELLE (Feststellung der Vaterschaft angeht)". :whistling:

    Ja, das ist bei uns auch so. Es hat mir viele Nerven und Zeit gekostet. (Bei uns war es sogar so, dass er schrieb "Falls ich wider Erwarten doch nicht der Vater sein sollte ..." und ich zu dieser Zeit mit einer ernsthaften Erkrankung für 9 Monate im Krankenhaus lag - also "schlimmer geht wohl immer" oder so ... aber nervig ist es eben in solchen Fällen wie deinem und meinem - für andere Fälle ist das ganze ja durchaus irgendwie sinnvoll...)


    :kopf


    Eine Entschädigung für diesen Aufwand gibt es mit Sicherheit auch nicht.


    Die Dame vom JA hätte mir sicherlich gesagt, wenn das hier so üblich wäre, von daher gehe ich schon davon aus, dass es so ist wie sie anfangs gesagt hat. Es gibt auch keine andere Wahl, dass weiß die Beistandschaft und das weiß auch das Gericht bald. Ich selber würde durch meine finanzielle Lage PKB bekommen, aber ich habe definitiv vor, in den nächsten fünf Jahren mir beruflich etwas aufzubauen. Und für so eine ... Person, die dieses ganze Theater Schuld ist, werde ich keinen Cent zahlen.

    Ja, "unverschämt" sicher, moralisch gesehen. Allerdings bist du auch weiterhin sorgeberchtigt - außer er stellt Antrag auf GSR - wovon ich hier mal nicht ausgehe? Er ist dann nur rechtlicher Vater (also z.B. Unterhaltsverpflichtet bzw. hat er Umgangsrecht etc.)


    Prozesskosten trägt er - eben weil er am Aufwand schuld ist. Er hätte die Anerkennung ja machen können oder im Zweifel einfach einen Test verlangen können der dann wenn sich herausstellt, dass er nicht der Vater ist von dir hätte bezahlt werden müssen.



    Ja, ich meinte auch moralisch gesehen. Und es ist unverschämt, weil es eben keine Zweifel gibt. Zudem der Aufwand - ich habe jetzt zwei Vormittage rumtelefoniert, weil das Amtsgericht einen Gutachter beauftragt hat, der in Kaiserslautern sitzt (ich 56564). Die Praxis hat nachher selber mit meiner Kinderärztin telefoniert, weil die meine Probe zuerst meinte nicht mitmachen zu können. Nun geht es wohl doch irgendwie, heißt nur ein Mal die Zwillinge und meine beiden Großen einpacken. Dieser ganze Aufriss nur wegen so einer ... Person. :kopf


    Prozesskosten trägt er dann auf jeden Fall (nur wird der Staat kein Geld sehen... eher landet er im Gefängnis und kann die Tagessätze absitzen).

    Lele
    Ich wüsste nicht, was die Feststellung der Vaterschaft in unserem Falle mit dem Kindeswohl zu tun hat. Ein Erzeuger, der sich seit Sep. nicht meldet und keinerlei Interesse zeigt, trägt nicht zum Kindeswohl bei (ganz zu schweigen von seiner "Persönlichkeit", seinem Lebenswandel und seiner Einstellung).


    In meinem Fall geht es darum, dass der Staat den Unterhaltsvorschuss vorschießt und das Geld wieder eintreiben möchte. NUR deswegen wurde das in die Wege geleitet (und bevor jemand meint, ICH wäre nur auf den Unterhalt scharf - ich habe mit mir gekämpft und Gespräche in Beratungsstellen geführt, weil ich zuerst keinen UV beantragen wollte, aber letztlich ist es das Recht der Kinder darauf, welches ich ihnen nicht verweigern möchte... abgesehen davon ist es nicht nett, von einem Pitbull auf dem Jobcenter zusammengestaucht zu werden, warum man den - Zitat - asozialen Erzeuger nicht ausnehmen will, denn von denen würde ich so oder so nichts mehr bekommen).

    Danke für eure Antworten. :daumen


    Volleybap
    Zu deinem letzten Satz eine kurze Verständnisfrage - zuvor muss aber ein Gutachten vorliegen, damit der Richter "so" über die Vaterschaft entscheiden kann, oder?


    Alwayshope
    Ordnungsgeld wäre in dem Fall sinnlos, weil er - wie sich zu spät rausgestellte - einen 5. stelligen Schuldenberg und zu niedrige Einnahmen hat, als das er irgendwas bezahlen könnte. Nun gut, dass ist nicht meine Baustelle. Zum Glück.



    Abpropo Geld...
    Die Frage hatte ich eben ganz vergessen. Wie ist das mit den Prozesskosten?


    Die Dame von der Beistandschaft hat mir anfangs nur kurz erklärt, dass - sollte es zum DNA Test etc. kommen - der Erzeuger alles bezahlt.


    Bisher muss ich, als Sorgeberechtigte ja für meine Kinder eintreten (was ich in Anbetracht der Tatsache, dass es damals auch von seiner Seite aus Wunschkinder waren und er durch div. "Umstände" (gemeinsame Ovulationstests, die fruchtbaren Tage 24h aufeinander gehockt...) 100% weiß, dass er der Erzeuger ist, mehr als unverschämt finde).

    Hallo zusammen :-)


    Ich wusste nicht, in welche Unterkategorie bei Rechtliches&Finanzen ich meinen Beitrag packen sollte. Ich hoffe, er ist hier nicht völlig deplatziert. ;-)


    Folgende Situation:


    Der Erzeuger meiner 19,5 Wochen alten Zwillingen hat sich seit September 2014 nicht mehr gemeldet. Anfang 2015 habe ich ihn das letzte Mal angeschrieben, als daraufhin auch nichts kam, wurde beim Jugendamt eine Beistandschaft eingerichtet, die sich dann mehrfach vergeblich darum bemüht hat, ihn zu einer Stellungnahme zu bewegen (er reagierte ÜBERHAUPT nicht). Ende März hat die Beistandschaft den Antrag auf Feststellung/Bestehen des Eltern-Kind-Verhältnis beim Amtsgericht eingereicht. Vorgestern kam bereits der Beschluss, der wie folgt lautet:
    "1. Es ist vor der mündlichen Verhandlung Beweis zu erheben über die Abstammung der Kinder durch Einholung eines schriftlichen DNA-Gutachtens mit biostatistischer Berechnung unter Einbeziehung der Anstragsstellerin zu 1) und 2) ..., des festzustellenden Vaters ... und der Mutter ...
    2. Als Sachverständiger wird bestimmt und mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt: ...
    3. Termin wird ggf. nach Eingang des Gutachtens bestimmt.
    (Rechtsbehelfsbelehrung: Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.)"


    Nun stellen sich mir gleich mehrere Fragen. (Ich kenne mich mit diesem Thema nicht aus, dass direkt vorweg.)


    Ist es gängige Praxis, dass ich als Mutter - wie ich gestern durch die Angestellte des Gutachters erfahren habe - auch eine DNA-Probe abgeben muss?
    (Warum das so ist - oder warum das besser sein soll - hat mir die Angestellte plausibel erklärt.)
    Was passiert mit dem Ergebnis der DNA-Analyse meiner Kinder und mir nach der mündlichen Verhandlung, wenn festgestellt wurde, dass der Erzeuger der KV ist?


    Kann mir jemand von euch sagen, wie lange sich das alles noch in etwa hinziehen kann, bzw. was die nächsten Schritte seitens des Amtsgerichts sind, wenn der Erzeuger weiterhin auf NICHTS reagiert?


    Was bedeutet das gegebenenfalls im 3. Punkt des Beschlusses? Das nicht zwangsläufig eine mündliche Verhandlung stattfindet? Oder ist das einfach nur so zu verstehen, dass - logischerweise - noch kein Termin für eine Verhandlung gemacht werden kann, wenn kein Gutachten vorliegt, was dann aber nachgeholt wird, sobald es vorliegt?


    Es wäre toll, wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte. :-)


    Liebe Grüße
    Mia

    Ich frage mich, wie erstrebenswert eine Beziehung ist, wenn man das Alleine-sein nicht ertragen, ja vielleicht sogar nicht achten und schätzen kann.
    Wer sich selber nicht vollkommen akzeptiert, auch in seiner gefühlten Einsamkeit, der geht in meinen Augen aus Gründen des Mangels eine Beziehung ein. Und das ist nicht erstrebenswert...



    Die Leichtigkeit kann zurückkommen, wenn man bei sich angekommen und gefestigt ist. Viele Fragen und Diskussionen werden einfach überflüssig. Erst dann kann man loslassen und ist wirklich frei.



    Ich wünsche euch einen schönen Ostermontag und verabschiede mich hier! (Ich bin "immer noch" Single, aber nicht einsam.)


    Liebe Grüße :sonne
    Mia

    So ihr lieben, ich verabschiede mich offiziell aus diesem Thread. Ich habe jetzt mein Traumgewicht von 63kg erreicht. ^^


    Ich drücke euch allen die Daumen, dass ihr euer persönliches Wunschgewicht auch (irgendwann) erreicht. Ihr schafft das! :blume


    Viele liebe Grüße :winken:
    Mia

    Malina,


    :thanks:





    Am Rande...
    Unterschiedliche Blickwinkel zulassen und/oder eine Sache differenzierter zu betrachten ist übrigens kein Eingeständnis, dass man etwas befürwortet oder gar erstrebenswert findet. Schade, dass sich das noch nicht überall rumgesprochen hat. Ganz zu schweigen von den Verallgemeinerungen und den Rückschlüssen, die daraus gezogen werden hier. Kann ICH nicht nachvollziehen unter erwachsenen Menschen. :kopf