KV ausländer will wegen Aufenthalt gemeinsames sorgerecht weil dass kind deutscher ist

  • also mein fall bin auch ausländerin lebe in deutschland seit 35 jahren hatte nur kurz eine beziehung zu einem ausländer nach zwei monaten beendete ich die beziehung weil er ein problem mit alkohol hatte. so nun hatte ich nach der trennung einen monat später erfahren dass ich schwanger bin ich habe es dem kv auch erzählt so dumm wie ich war von seiner seite aus wollte er mit dem kind von anfang an nichts zu tun haben und die abmachung war dass ich nicht gesetzlich in die mangel nehme und ich mich selber um mein kind kümmern soll natürlich war ich damit einverstanden da er nur ab und zu mal dass kind sehen wollte und wenn er mal geld hat dieses dem kind geben würde so nun in der zwischenzeit hat er sich ein anwalt geholt da dieses neue gesetzt kam dass auch kv die auch im ausland leben durch dass gemeinsame sorgerecht von einem deutschen kind die aufenthaltsgenehmigung bekommen kann ich wehre mich total dagegen den sein interesse besteht eigentlich hier in deutschland zu bleiben und zu arbeiten und dass kind ist nicht sein ziel so nun habe ich verdammt viel angst dass er trotzdem dass gemeinsame sorgerecht zugesprochen bekommt, er selber hat noch zwei kinder in ausland wo er unterhaltspflichtig ist und gemeinsames sorgerecht mit seiner ex-frau ausübt. wir waren schon bei der ersten anhörung die vertagt werden musste da der richter sich nicht mit unterhalten konnte und deswegen muss jetzt ein dolmetscher her, beim jugendamt waren wir auch bei dem gespräch und die von JA meinte da wir uns nicht einnig sind kann kein gemeinsames sorgerecht ausgeübt werden aber bei der anhörung wo alle weg waren uns sie mit mir und meiner anwältin draussen stand hatte sie einen ganz anderen ansatz zu tage gebracht der dem nicht ähnelt den sie vorher hatte, was soll ich tun ich will dass alleinige sorgerecht er kann von mir aus gerne dass besuchsrecht haben aber nur im begleitung eines JA-mitarbeiters hätte nichts dagegen ich weiss nicht ich mich wehren soll bin verzweifeln !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Als mit der Mutter nicht verheirateter Vater kann der KV (Kindesvater) das Sorgerecht in Deutschland ganz einfach beantragen.
    Wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen, wird er es auch bekommen.


    So zumindest die Rechtslage unter deutschen Eltern.
    Wie es mit Ausländern, also nicht deutschen aussieht weiß ich nicht genau, aber ich denke das ist ähnlich.


    Wenn er aber eine Aufenthaltsgenhmigung hier dadurch bekommt und dann tatsächlich hier arbeitet, kannst du ja dann auch Unterhalt von ihm bekommen, oder ?
    Und ist es so schlimm, wenn das Kind Kontakt zum Vater aufbaut ?
    Betrachte es einfach einmal aus Sicht des Kindes.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • also wie gesagt er wollte von anfang an nicht! sich an dem kind seiner entwicklung beteiligen nur in ab und zu sehen ich weiss ja nicht ob es meinen kleinen gut tut
    wenn er nur zum mittel zum zweck vorgeführt wird und wegen unterhaltszahlung, er hat sich informiert dass er wenn er arbeit hat und bis 1000 euro verdient ,dann kein unterhalt zahlen muss nich vergessen er ist schon für zwei kinder unterhaltspflichtig!
    dass habe ich schriftlich dies hat er mir per whattsapp geschrieben, sein anwalt hat es ihm gesagt, und beim gespräch beim JA war seine letzte aussage sie ist doch alt und sollte glücklich sein weil ich ihr ein kind gemacht habe sie hätte es doch wegmachen sollen so was jetzt? dass hört sich nicht nach einen sorgevollen vater mit viel liebe und der kleine wurm brauch sicherheit beständigkeit liebe

  • Ist der Vater überhaupt offiziell als Vater eingetragen?


    Nicht nur der Vater hat ein Recht sich durch einen Anwalt beraten und vertreten zu lassen, sondern du auch (wie jeder hier in diesem Land). Wenn du zu wenig Verdienst, kannst du dir einen Beratungsschein holen.

  • ich habe eine anwältin habe schon den beratungsschein und er ist eingetragen weil mein kind recht hat auf einen vater und zu wissen wo seine wurzeln sind alles dass ist kein prioblem hat sogar von sich aus denn unterhaltszahlung wisch unterschrieben alles dass ist erledigt nur ihn interessiert dass kind nicht seit 2monaten fragt er nicht mal ob es dem kleinen gut geht wie gross er schon geworden ist ob er überhaupt was braucht hat sogar beim amt unterschrieben dass er kein geld hat und sein unterhalt durch freunde und glückspiel erstreittet , ich weiss aber auch dass er schwarz arbeitet und dass schon seit jahren bin aber keine die ihm eins reinwürgen möchte sondern auf legalen weg mein alleiniges sorgerecht behalten will denn er hat auch eine frau gefunden die für geld ihn heiraten würde hat sogar angedroht die vaterschaft abzuerkennen obwohl ich dass sehr begrüssen würde mir geht es aber nicht um all dieses er hätte aber auch aufenthalt bekommen wenn er besuchsrecht erwirkt hätte wie gesagt habe ich auch nichts dagegen aber nur im begleitung eines JA mitarbeiters

  • Guten Morgen Sallynis,


    Sorge ist kein guter Ratgeber. Also beruhige Dich innerlich.


    Ich kenne Euren Aufenthaltsstatus nicht, aber es wäre sehr wichtig, dass Du eine/n Anwältin / Anwalt aufsuchst, die sich genau damit gut auskennen.


    Soweit mir bekannt, reicht es nicht, dass er der Vater des Kindes ist um damit seinen Aufenthaltstitel zu begründen.


    Dazu wäre es notwenig, dass ihr beide einen gemeinsamen Haushalt hättet, denn in DE reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn das Kind ein/n Sorgeberechtigte/n hätte (wir reden hier über Menschen, die nach DE zuziehen und mit welchem Grund sie das tun).


    Beratungsschein ist doch schon ein Anfang und stell dann alle Fragen die Du hast.


    Nur das alleinige Sorgerecht zu erhalten wird nicht so einfach. Er ist als Vater von Dir angegeben worden. Dh. er ist bekannt und möchte seine Vaterrolle gegenüber dem Kind ja erstmal wahrnehmen. Seine Gründe dafür vermutest Du im Aufenthalt, aber wissen kann man sowas nicht. Er hat nicht nur Rechte sondern somit auch Pflichten. Vorerst schau Du, dass der Umgang dann geregelt wird, finanzielle Absicherung für Dein Kind und Dich geregelt ist und sprich Deine Sorgen bei Deinen Rechtsberatung offen an. Diese werden Dir zugeschnitten auf Deinen Fall Hilfestellung geben können.


    Alles Gute!

    Herzenswärme
    noch immer die beste Energiequelle

    Einmal editiert, zuletzt von Linda77 ()

  • Hi,


    sallynis, beim nächsten Post bitte Text formatieren.
    Satzzeichen, Absätze, Groß- und Kleinbuchstaben sind ebenfalls hilfreich.


    Sehr schlecht lesbar, und dadurch verringern sich die potentiellen Antworten.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hier gilt es meiner Meinung nach einige Dinge zu trennen.


    Ist die Vaterschaft von ihm anerkannt? Solange Du ihn nur angegeben hast, er die Vaterschaft aber nicht anerkannt hat, ist er nicht der rechtliche Vater und hat somit keine Rechte. Er kann dann nicht das gemeinsame Sorgerecht beantragen, er würde dann auch nicht im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland kommen können.


    Wenn die Vaterschaft von ihm anerkannt ist, dann kann er auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wenn keine Kindesgefährdung vorliegt, wird diesem Antrag aller Voraussucht nach auch entsprochen. Da kannst Du noch so sehr das alleinige Sorgerecht wollen, es ist das Recht des Kindes auf beide Elternteile, das da überwiegt. Wenn er sich allerdings nur sperrt und Entscheidungen nach dem Sorgerecht verweigert, oder sogar das Kind gefährdet, dann besteht immer noch die Möglichkeit, später wieder das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
    Mit dem gemeinsamen Sorgerecht würde er dann die Möglichkeit haben, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland einreisen zu dürfen. Soweit ich weiß, würde er dann erstmal eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr begrenzt erhalten.


    Er würde dann aber auch unterhaltspflichtig sein. Seine Aussage, dann nur 1000 Euro verdienen zu wollen, würde alleine schlecht ausreichen, denn als Unterhaltspflichtiger hat er eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, sprich er hat sich darum zu kümmern, so zu arbeiten und zu verdienen, dass er auch Unterhalt zahlen kann. Wenn er das nicht tut, dann sehen seine Chancen schlecht aus, auf Dauer in Deutschland bleiben zu können, mutmaße ich mal.


    Seine "Androhung", die Vaterschaft abzuerkennen, entlockt mir nur ein müdes Lächeln. Selbst wenn er das theoretisch machen könnte, dann würde er dadurch ja seinen Anspruch verlieren, eine Aufenthaltserlaubnis durch Familienzusammenführung hier zu bekommen. Außerdem kann er nicht einfach eine Vaterschaft aberkennen, wenn diese nachgewiesen wurde. Wenn er der biologische Vater ist, dann kann die rechtliche Vaterschaft auch durch ein Gericht bestimmt werden. Er hätte dann gar keine Chance, selbst die Vaterschaft abzuerkennen.


    Aber auch Du solltest an Deinen Wünschen und Forderungen arbeiten. Bestimmte Dinge liegen nicht in Deinem Einflussbereich. Wenn er der eingetragene Vater ist, dann kann der das gemeinsame Sorgerecht beantragen und wahrscheinlich auch bekommen, ob Du das willst oder nicht. Ob er dann ein guter oder schlechter Vater sein wird, das wird man sehen. Da kann sich in Zukunft auch noch viel ändern im Vergleich zum jetzigen Zustand. Für viele Männer ist es auch ein großer Unterschied, ob sie "theoretisch" Vater sind bzw. auf dem Papier, oder wenn sie ihr Kind das erste Mal selbst auf dem Arm halten.
    Dies nur als Denkanstoß.


  • Soweit mir bekannt, reicht es nicht, dass er der Vater des Kindes ist um damit seinen Aufenthaltstitel zu begründen.


    Dazu wäre es notwenig, dass ihr beide einen gemeinsamen Haushalt hättet, denn in DE reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn das Kind ein/n Sorgeberechtigte/n hätte (wir reden hier über Menschen, die nach DE zuziehen und mit welchem Grund sie das tun).


    das stimmt so nicht.... gemeinsames Sorgerecht würde ihm tatsächlich einen Aufenthaltstitel beschaffen. Ein gemeinsamer Haushalt ist dazu nicht nötig!
    Unter Umständen überprüft die Ausländerbehörde ob er das Kind "regelmäßig" sieht.
    Wobei diese Regelmäßigkeit unter Umständen sehr weitläufig ausgedehnt werden kann ( bei unserem KV reichten hierfür etwa 2h im Monat !!). Ein "Vater" wird so schnell nicht des Landes verwiesen.


    Außerdem erhält er mit dem gemeinsamen Sorgerecht und dem darauß entstandenen Aufenthaltstitel ein Recht auf alle möglichen Sozialleistungen, Arbeitserlaubnis usw.

  • Hallo,
    also ich kenne es aus eigener Erfahrung. Ich bin deutscher Staatsbürger. Meine jetzige Lebensgefährtin ( nicht verheiratet ) war eine nicht EU Ausländerin und als sie im ersten Monat schwanger war bekam sie eine Aufenthaltserlaubnis nachdem ich beim Jugendamt die Vaterschaft anerkannte.
    Also wird der KV , in diesem Fall dein Ex, wenn er schlau ist oder sich ein Anwalt holt eine AE und gemeinsames Sorgerecht bekommen.
    Grüße

  • also kleine eckdaten muss doch alles hier vortragen:
    ich bin seit 35jahren hier arbeite 25jahe habe unbefristeten aufenthaltstitel/erlaubnis


    er: geschieden 2 Kinder im schulalter die im ausland sind, war schon mal in deutschland als kind da seine eltern auch in deutschland leben , haben ihn aber als kind
    zu den grosseltern verfrachtet damit sie ihn grossziehen. Damit war sein aufenthalt in deutschland aufgehoben


    so der KV hat von anfang an SELBER den vorschlag und die Abmachung gemacht:
    nicht belastet zu werden mit dem Kind im gesetzlichen Sinne
    nur mit der bitte dass Kind ab und zu zu sehen und ihn finanziell zu unterstützen
    ansonsten meiner ganzen schwangerschaft bis zur geburt hat er sich keine mühe gegeben.


    als dass Kind geboren wurde war er im Krankenhaus nur 10 min hat sich denn kleinen angeschaut
    am näschsten tag kam die nachricht wie oben beschrieben die Abmachung nochmals
    und hat sich danach nicht mehr gemeldet.


    er hat selber vorgeschlagen als vater sich eintragen zu lassen ich wollte dass auch denn ich will dass mein kind weiss
    dass es ein vater hat ,so die von der beistandschaft hat sich gleich den KV in beschlag genommen und ihn gleich die unterhaltszahlung zu unterzeichnen
    sowie musste er eine niederschrift abgeben dass er mittellos ist somit konnte die beistandschaft mit ihm kein vertrag machen weil er ja mittellos ist und sie hatte
    ihn nochmal gefragt ob er gemeinsames sorgerecht anstreben wird und dieses hat er verneint.


    so dann war eine zeitlang ruhe er hat sich nicht gemeldet nicht mal nachgefragt wie es dem kleinen geht bis zu dem zeitpunkt
    wo er beim Anwalt war dass habe ich aber erst erfahren nachdem wir uns getroffen haben, meine mutter war auch dabei, und ich ihm den kleinen zum sehen und halten gegeben habe


    danach kam es mit dem anwalt und mit dem dass er gemeinsames sorgerecht beantragen möchte ich war natürlich sauer da er sich nicht an seine eigene abmachung hält
    und seitdem kommen diese nachrichten dass er die vaterschaftsaberkennung machen möchte (dass war nur um mir angst zu machen) dass lies mich aber kalt danach kam er habe eine frau gefunden die ihn heiraten würde aber er ihr geld zahlen muss und bevor er ihr dass geld gibt würde er es dem kleinen geben da er ja eine wohnung braucht und die frau zahlen muss (war nur leere worte bis jetzt kam nichts vom dem geld)
    danach kam ich soll doch dass JA betrügen da ich alles bezahlt bekomme und er mir heimlich geld geben würde , bin natürlich nicht auf sein vorschlag eingegangen
    danach kam er habe sich beim anwalt informiert wieviel er verdienen darf damit sie ihn nicht im mangel nehmen wegen Unterhaltszahlung und er habe ein arbeitgeber mit dem er ausmachen kann
    wieviel er verdienen darf obwohl es mehr sein wird


    so in der zwischen zeit hat er sich über jemand anderen eine wohnung genommen mit anderen namen und macht aber vor jugendamt immer noch so dass er mittellos ist


    in dieser zeit hat er uns dass ich auch angegeben habe 600euro gegeben als kleine unterhaltszahlung die mich teuer zustehen kommt da dass jobcenter und die vom unterhalt doppelt abziehen
    und ich mich weigere irgendetwas von ihm zu nehmen nur wenn es über die beistandschaft geht,dass macht ihn sehr sauer , dass kind hat er auch in der zwischenzeit nicht gesehen
    da ich der meinung binich muss mich nicht an seine abmachung halten und nur im begleitung eine JA mitarbeiters dies hat er auch beim gespräch des JA auch erwünscht und meine mutter für nicht normal beleidigt die einzige die immer gerne gegangen wäre damit er sein kind sieht.


    so in dieser ganzen zeit also innerhalb 7monate ,obwohl ich ihm immer wieder geagt habe alles was ihn über denn kleinen interessiert ich werde ihm die infos geben aber
    nur wenn es um den kleinen geht, da waren vielleicht nur zweimal die frage wie es dem kleinen geht ansonsten war alles um den aufenthalt


    was mich so sehr stört er spielt ein falsches spiel auf kosten meines kindes denn es geht ihm nicht um "seinen Sohn"

  • und er hat bis heute dem kleinen nicht mal ein geschenk gemacht und bei der anhörung beim gericht hat er nichtmal nach dem kleinen gefragt
    die anhörung wurde verschoben denn sein anwalt hat ihm keinen dolmetscher zur seite gestellt
    somit haben wir einen termin in einem monat

  • Das was Du schilderst, das ist natürlich alles nicht schön, keine Frage. Ändert aber alles nichts an dem, was ich vorher geschrieben habe.


    Lass Dich auf keine Abmachungen am Jugenamt vorbei ein. Geh den offiziellen Weg über die Beistandschaft. Die kümmern sich dann darum, ob der KV leistungsfähig ist oder nicht. Die kümmern sich um eine eventuelle Höhe des Unterhalts. Die kümmern sich darum, ob er ggf. eine andere Arbeit annehmen muss, wo er mehr verdient. Tu Dir selbst den Stress nicht an.


    Als Vater hat er Rechte, aber auch Pflichten. So einfach, wie er sich das vielleicht vorstellt, ist es nicht.


    Und dass die Aberkennung der Vaterschaft ein Bluff war, war klar. Wie gesagt, das kann er nicht.


  • danke für deine Hilfe aber ich war bei der Beistandschaft und sie konnte mich nicht aufnehmen da der Vater keine Arbeit hat somit kann sie ihn nicht in die Pflicht nehmen
    ich habe schon alles versucht er war ja auch mit dabei und sie konnte nichts machen


    weil er jetzt schon zum zweiten mal eine Niederschrift abgelegt hat dass er weiterhin mittellos ist und ihm seine Eltern, Freunde helfen sowie dass er wettet und immer Gewinn macht dass hat er sogar beim dem Beamten von Jobcenter ganz stolz erzählt

  • und er hat bis heute dem kleinen nicht mal ein geschenk gemacht und bei der anhörung beim gericht



    7 Monate alten Kindern muss man nicht zwingend Geschenke machen - nur mal so.


    Ansonsten ist dein erlebtes ähnlich zu vielen anderen Kinder die aus KurzZeitBeziehungen entstanden sind und es dauert meist ein Jahr und die Vaterschaftsanerkennung und Klärung der Unterhalts , bis das Kind laufen kann und auf eignen Beinen steht - und danach entwickelt sich meist ein Vater & Kind Verhältnis.


    Durch diese DturmZeit müßt ihr beide durch.


    Die Damen und Herren vom Jobcenter sind nicht auf den Kopf gefallen und werden ihn schon erzählen, wie er seine Brötchen verdienen muss. Ob es dann noch für das Kind reicht ist fraglich - aber naja, das war ja auch nicht euer Plan und die nächsten 6 Jahre springt bei Leistungsunfähigkeit die Unterhaltskasse ein.


    Lass die Behörden um die Papiere und das Geld kämpfen und versuch diese Zeit zu überstehen.


  • in unserem Land ist es üblich dem kind bei der geburt ein geschenk zu machen und in willkommen zu heisen es muss nicht immer geld sein aber ein kleines spielzeug ist viel mehr wert,
    seinen ersten zwei kindern, nach seiner erzählung hat er grosse geschenke gemacht.
    alle anderen in meinem umkreis haben es gemacht es ist halt brauch und dass erwartet man von einem Vater


    und es war nie der der plan nach seinen wunsch sich mit einzumischen in bezug auf dass Kind und ich hatte dass begrüsst