Ab wann ist KV verpflichtet Unterhalt zu zahlen und wie lange warten bis zur Klage?

  • Hallo zusammen!
    KV hat die Frist zur Darlegung seines Einkommens erneut verstreichen lassen und keine Belge eingereicht, da angeblich noch beim Steuerberater. Er ist selbsständige und ehrlich gesagt, vermute ich, dass er sein Einkommen nachträglich faked. Trennung war im September, danach hat er mir 200€ bar gegeben für Oktober, meine Anwältin hat ab November Unterhalt angefordert. Zwei Termine hat er verstreichen lassen. Wäre jetzt der nächste Schritt zu klagen? Kann meine Anwältin ja erst Montag befragen und da heute die Post von seinem Anwalt kam ... Ich platze gerade vor Wut.
    Es kommt noch dazu, dass er ankündigte auch erst ab April Unterhalt zahlen zu wollen (ob er es denn auch macht, steht in den Sternen, denn angekündigt hat er schon viiiiiiel und nichts gehalten...)' da wir, das heißt Tochter und Sohn und ich noch in seiner Wohnung wohnen. Er ist Ende September ausgezogen. Laut meiner Anwältin ist das nicht relevant.
    Hattet Ihr hier schonmal so einen Fall?
    Wie lange dauert es bis die Unterhaltsklage und -Verhandlung zu einem Ergebnis kommt?

  • Wenn man es drauf anlegt, kann man ein Unterhaltsverfahren gut ein Jahr in die Länge ziehen. Wenn es gut läuft dauert es ca. 3 Monate.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Zahlen muss er - auch rückwirkend. Hast du für den Übergang Unterhaltsvorschuss beantragt ?
    Faken kann er nur die Zukunft, bei Selbstständigen werden die letzten drei Jahre betrachtet und da sollte schon die ein oder andere Steuererklärung fertig sein.

  • Ich habe keinen Unteraltsvorschuss beantragt, da meine Anwältin ja ab November angemahnt hat und er dementsprechend, wie du auch sagst, rückwirkend zahlen muss. Oder hätte ich irgendwelche Vorteile wenn ich Vorschuss beantragt hätte?
    In wie weit man Zahlen im Nachhinein ändern kann weiß ich nicht, finde es aber schon seltsam, dass angeblich die Zahlen für 2013 noch nicht eingereicht sind und noch beim Steuerberater zur Bearbeitung liegen.
    Er argumentiert ja damit, dass er nicht zahlen müsste, weil ich noch mit den Kindern bis März in seiner Wohnung wohne.


    Hucky: Ein Jahr? Uff!!

  • Naja, du hättest erstmal Geld zum Leben. Wenn er dann nachzahlen müßte, würde dieser Vorschuß verrechnet - d.h. du bekommst die Differenz zum festgesetzten KU und die Unterhaltskasse die 133 bzw. 180 Euro pro Kind.
    Die Benutzung der Wohnung und Trennungs/Betreuungsunterhalt steht auf einem anderen Blatt.

  • Zahlst du denn Miete oder wohnst du kostenfrei bei ihm?
    Vorschuss kannst du beantragen auch wenn ein Verfahren läuft, dass habe ich auch gemacht. Er zahlt dann seinen Betrag an das Amt nach wenn alles durch ist. Bei dem Antrag machst du ja die Angabe, dass ein Anwalt mit dem Unterhaltsverfahren beschäftigt ist.

  • Nein, ich zahle keine Miete. Wobei er genau das jetzt versucht gegen zu rechnen.
    Er ist 7 Tag nach der Geburt unseres zweiten gemeinsamen Kindes gegangen und wir hatte eine mündliche Absprache, dass ich ein halbes Jahr Zeit bekomme mich neu aufzustellen. tja, mündliche Absprachen sind halt für den Arsch. er hält sich an rein gar nichts was je besprochen wurde.


    Nun gut, ich werde am Montag mit meiner Anwältin die nächsten Schritte besprechen. Sie ist auch der Meinung, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Aber man wird ja doch unsicher wenn der gegnerische Anwalt einfach mal das Gegenteil behauptet...

  • Sie ist auch der Meinung, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Aber man wird ja doch unsicher wenn der gegnerische Anwalt einfach mal das Gegenteil behauptet...


    Das stimmt - erstmal müßte er zahlen und zwar 2 x KU plus Betreuungsunterhalt.
    Natürlich steht ihm auch etwas für die Wohnung und Nebenkosten zu - das steht auf einem anderen Blatt.

  • Deine/ eure Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Unterhalt. Es geht dabei nicht darum was du zum Leben brauchst sondern die Kinder,von daher denke ich darf er das nicht einfach verrechnen. Frag dazu lieber nochmal deine Anwältin, die muss es ja wissen.
    Ich denke es ist seine Gechichte ob er dich mietfrei wohnen lässt. Wie gesagt es gibt keinen Mietvertrag zwischen euch und ich bin mir nicht sicher ob er im Nachhinein einfach mal eben Miete erheben kann bzw. in diesem Fall verrechnen will.


    Ich finde es immer noch unglaublich, dass er eine Woche nach der Entbindung gegangen ist :kopf

  • Ja, das ist auch nach 4 Monaten noch sehr schwer verdaulich. Dieser Mensch hat leider rein gar nichts mehr mit dem zu tun, den ich mal so sehr geliebt habe. Ich wusste bis dato nicht, dass überhaupt jemand so skrupellos sein kann...


    Meine Anwältin wird mich sicher gut beraten.
    Danke für Euer Feedback.

  • Hallo,


    klar kann ein Selbständiger noch im nachhinein faken, solange vom Finanzamt noch nichts festgesetzt wurde.
    Leider war dieser Fall auch bei uns - ein selbst. KV, der nicht zahlen will. Hat sich leider fast ein Jahr hingezogen, weil er alle Unterlagen nach und nach anmahnen ließ, verlängern ließ - und die Richterin hat ihn nie festgenagelt.
    Dann hat er vor Gericht immer wieder etwas anderes erzählt wegen Rentenabsicherung und Hausschulden, sodass er auf den Mindestunterhalt festgelegt wurde (220,- ), obwohl er mindestens das doppelte zahlen hätte müssen.
    Aber dazu wäre ein Finanzgutachten vonnöten gewesen, das ich hätte zahlen müssen, wenn ich die genaue Überprüfung wollte.


    Klar gibts dann eine Nachzahlung - die habe ich dann komplett meiner Anwältin gegeben...


    Ich hoffe für dich, dass dein Ex nicht so ein Fall ist wie meiner...


    Grüße
    die blumenelfe :blume

  • klar kann ein Selbständiger noch im nachhinein faken, solange vom Finanzamt noch nichts festgesetzt wurde.



    Natürlich kann man "Steueroptimierung" betreiben - dazu hat sich sogar eine eigene hoch bezahlte Berufsgruppe entwickelt. Ehrlich gesagt finde ich es auch nicht verwerflich sämtliche legalen Mittel auszuschöpfen um das Steueraufkommen möglichst gering zu halten. Arm rechnen (und Schwarzarbeit) haben aber auch ihre Grenzen. Das Finanzamt ist nicht von gestern und gerade Kleine Unternehmen oder EPUs sind relativ einfach zu prüfen (und darum zumindest nach meinem subjektiven Empfinden ein beliebtes Prüfungsziel).