Hallo Foris,
ich bin gerade überhaupt erst darauf gekommen durch den anderen gerade hier aktuellen Beitrag, möchte aber diesen nicht "stören" und frage deshalb hier selbst mal...
... wie ist es wenn der KV Unterhalt zahlt (wird ja gepfändet) und Kind ab kommenden Monat in den Kiga geht?
Dem KV ist es auf jeden Fall möglich Unterhalt und z. B. die Hälfte vom Kiga (ca. 40,00 Euro) zahlen zu können, denn gerade werden bei ihm monatlich
fast 2.000 Euro gepfändet wegen der rückständigen Unterhalte seit fast 4 Jahren. Er will aber einfach nicht zahlen und stellt sich auf "doof", dass es das
Gesetz gar nicht gibt und solche Witze.
Wie ist das rechtlich? Zahlt der KV die Hälfte vom Kiga-Beitrag oder wie ist das? Oder wie würde es berechnet werden?
Ich muss sagen, dass ich ja teilweise EM-Rente beantragt habe und gerade, bis die Rente evtl. bewilligt wird, auch darauf angewiesen bin.
LG
Sommerblume