Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen.

  • Entschuldige nochmal...


    ich bin da rechtlich und auch sonst überhaupt nicht in der Materie... kann also nur nach "Bauchgefühl" schreiben....


    Wenn ich mich in Deine Lage versetze... hätte ich vermutlich schon lange irgendwie versucht das alleinige Sorgerecht zu bekommen... hast Du vielleicht auch... :frag


    Ob die Diagnose nun stimmt oder nur erfunden wurde, damit irgendwer den Aufenthalt bezahlt vermag ich ebenfalls nicht zu beurteilen...


    Das Kind scheint mir irgendwie in den Brunnen gefallen zu sein.... ich würde Dir daher raten, alles daran zu setzen, dass Kind regelmäßig zu sehen- und sorry, ich mag mir einfach nicht vorstellen, dass dies nicht möglich ist - und dann eine Bindung zu ihm aufzubauen...


    Ob die KM nun verärgert ist oder nicht würde mich schlichtweg erstmal nur nebensächlich interessieren....

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Seit Januar 2014 haben insgesamt 7 Termine mit der Ärztin stattgefunden die letzte am 3.11.2014 bei mir zu hause. Sie war der Ansicht, dass die von der KM vorgebrachte Krankheit ( ADHS ) nicht festgestellt werden konnte aber das Kind habe eine Seelische Störung und sollte eine Behandlung erhalten.
    Mein Anwalt hat nun gegen die KM und der Ärzte ein Ordnungsgeld beantragt und die lange untätigkeit gerügt.
    Ich hab auch die ganzen Jahre alles dem JA mitgeteilt aber diese haben sich komplett aus der Sache zurück gezogen. Das JA ist bei keinem der mündlichen Verhandlungen erschienen. Mal hat das JA einen Termin vergessen, beim nächsten kam ein Anruf bei der Richterin es habe ein Autounfall gegeben und bei der letzten Verhandlung hat das JA ein Azubi geschickt die keine Ahnung vom Sachverhalt hatte.
    Daraufhin habe ich gegen das JA ein Petitonsbeschwerde beim Landtag eingeleitet, natürlich erfolglos.
    Fakt ist, ich stecke in einer Sackgasse. Höhere Instanzen bringen nichts, da wir kein Beschwerderecht haben.
    Laut der Ärztin sollte schon im November dem Gericht ein vorläufiges Gutachten vorliegen. Ohne das Gutachten will die Richterin nichts unternehmen. Weder unsere Anträge abweisen noch statt geben.


    Hallo rombac,


    Der Anwalt hat Ordnungsgeld beantragt und die Untätigkeit gerügt.
    Das ist vernünftig.


    Du hast Petitionsbeschwerde beim Landtag eingereicht, was ganz gerne mal von semiprofessionellen Beratern empfohlen wird. Was von derartigen Empfehlungen zu halten ist, musstest Du dann lernen. Damit macht man sich nun mal nicht unbedingt Freunde.


    Dein Ausgangspunkt ist: Es gibt einen Beschluss und Du bemängelst, dass dieser nicht durchgesetzt wird.
    Die Kindsmutter bzw. die Einrichtung in der das Kind lebt argumentiert mit dem Wohl des Kindes, das sehr (!) sicher und sehr (!) deutlich beeinträchtigt ist. In solche Einrichtungen kommt man nicht zum Spaß oder weil eine Mama gerade mal den Umgang boykottieren möchte. Kinder in solchen Einrichtungen haben echte und tatsächlich vorhandene Probleme.
    Heißen die Probleme nicht ADHS, heißen sie eben anders. Du solltest Dich nicht an dieser Diagnose festbeißen.


    Grundlegend ist es so, dass nach dem Beschluss "der KV darf Umgang haben" also neue Sachverhalte aufgetaucht sind. Eine Neuverhandlung des Umgangs wird als notwendig erachtet. Das Gericht will nicht entscheiden, bevor nicht das Gutachten erstellt wurde.
    Ob Du nun den Umgang erzwingen kannst auch wenn das Wohl des Kindes so deutlich und so beweissicher herangezogen wird als Argument, ist vermutich eine Grauzone im deutschen Familienrecht.


    Letztendlich empfinde ich es als Entgegenkommen, dass Du offenbar Gespräche mit der Ärztin führen durftest, obwohl Du kein Sorgerecht hast. Eine kleine Verständnislücke bleibt vielleicht: War das nun die behandelnde Ärztin oder war das die Gutachterin?


    Sei nicht traurig, dass Dir hier zuerst so wenige geantwortet haben.
    Es ist wesentlich einfacher, in der recht raren Online-Zeit in Threads zu schreiben, die sich der eigenen Lebenswelt (ADHS, Wechselmodell, Betreuungsunterhalt, etc) widmen, denn sich in eine derartig außergewöhnliche Konstellation einzudenken.


    Sicher kommen noch sehr viele Kommentare und Ratschläge, ganz sicher!


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die sich übrigens fragt, warum Du kein gemeinsames Sorgerecht hast. Hattest Du das bereits beantragt irgendwann? Gibt es hierzu Beschlüsse?

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()


  • Hi, ja es könnte so in diese Richtung gehen. Ich hatte ja keine Möglichkeit und musste gegen den Vater der KM als Zeuge aussagen weil ich kein Zeugenverweigerungsrecht hatte. Dieser wurde leider Rechtskräftig verurteilt. Seither nimmt die Familie der KM Rache an mir und hetzen meinen Sohn gegen mich auf. Ich hatte zu meinem Kind ein sehr gutes Verhältniss und hab mich mit ihm auch sehr gut verstanden. Er war sehr gerne bei mir und wir haben viel unternommen. Aber die KM ist soweit gegangen, dass der Junge jetzt sagt; er wolle sein Vater nicht mehr sehen . GSR wurde vor 2 Jahren beim Amtsgericht gestellt aber es hat nicht mal eine Verhandlung gegeben, im Gegenteil , bei einem anderen Verfahren legte mir der Richter ( damaliger Richter ) den Antrag zurück zu nehmen.
    Ich bin mit dem Jungen immer zurecht gekommen nur die Mutter hatte einige Probleme mit dem Kind. Sie konnte sich nicht durchsetzen und so kam es dass der Junge 1 Jahr nicht zur Schule ging. Durch das Loyalitätskonflikt ist der Junge natürlich etwas unsicher gewesen, wenn er schlechte Sachen über seinen Vater hörte aber er selber wiederum einen anderen Aspekt erfuhr. Der Junge wurde durch die Familie total abgeschottet und hatte keinerlei soziale Kontakte oder gleichaltrige Freunde. Für ihn ist es sehr schwer mit anderen Kindern Kontakte zu knüpfen. Er hat sich in den letzten Monaten in sein Zimmer eingeschlossen und hat sich nicht auf die Straße gewagt. Ob es stimmt weiss ich natürlich nicht.


  • Guten Abend,
    vielen Dank für deine Kommentare. Diese Ansichten musste ich mir von allen Beteiligten anhören. Ich möchte ja nichts erzwingen sondern ich möchte nicht den Kontakt zu meinem Sohn verlieren.
    Die Gespräche fanden mit der Gutachterin statt.

  • Hi,
    also nimm es mir nicht krumm, aber ich bin froh, dass der Bub nun -neutral- untergebracht scheint.
    Ist natürlich keine Lösung, kann aber ein "Atemholort" für den Buben werden.
    Und DU?
    Komm mal in die "Breche", setze mal durch, dass der Bub angehört wird und ein MITSPRACHERECHT überhaupt erhält.
    Alle haben den Buben doch "tod" gehalten, versteckt, verboten, bestraft!
    So eine Scheiße!
    .........................................
    Ich würde das GSR. jetzt erneut einklagen und den HIntergrund offenlegen.
    Zeitgleich würd ich versuchen, den Kontakt zum Kind zu bekommen.
    Schrittweise,
    langsam und vorsichtig.
    Hängst Du Dich da jetzt nicht richtig dran, ist ENDE für das Kind , für die Beziehung zwischen Euch, für Dich.
    Der Bub blickt nichts mehr.
    Der wurde geblendet.
    Ich geh "Atem holen"......


    ......................................................................
    Der Bub hat nun Jahrelang "Stress" erlebt.
    Frag Dich mal, ob Du DEM gewachsen bist.
    .....................................................................
    Kannst Du ein Kind tragen, dass voll daneben ist?
    Kannst DU es verstehen, aufnehmen, begleiten, ertragen, aushalten und helfen.
    Kannst DU das?


    Wenn eine "seelische Veränderung" eintritt, ist das "Kind schon in den Brunnen" gefallen.
    Sei Dir dessen bitte immer bewußt.


  • vielen Dank für deine Kommentare. Diese Ansichten musste ich mir von allen Beteiligten anhören. Ich möchte ja nichts erzwingen sondern ich möchte nicht den Kontakt zu meinem Sohn verlieren.
    Die Gespräche fanden mit der Gutachterin statt.


    Hallo rombac,


    vielen Dank für Dein Feedback, dann habe ich denn objektiven Sachverhalt und auch die Haltung der anderen wohl richtig erfasst.


    Darf ich denn nun fragen:
    - wie oft findet Umgang statt?
    - wann fand das letzte Mal Umgang im welchem Rahmen statt?
    - wurde Dir z.B. beschützter Umgang angeboten in der Einrichtung und hast Du diesen wahrgenommen?
    - hast Du Dich alternativ um (wenigstens) betreuten Umgang bemüht?


    Die Wiederherstellung alter Verhältnisse (Wochenendumgang) scheint derzeit nicht möglich. Welche anderen Strategien hast du parat um die tragfähige Vater-Kind-Beziehung zu erhalten?


    Darüberhinaus: Vor zwei Jahren hattest Du das GSR beantragt. Das war damals kein Erfolg. Seit eineinhalb Jahren aber gibt es neue Gesetze. Hast Du aufgrund dieser Gesetze dann nochmal das GSR beantragt damit Du z.B. Einsicht in Krankenakten erhalten darfst und über den Verbleib des Kindes mitbestimmen darfst?


    fragt
    FrauRausteiger

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  • Hallo FrauRausteiger,


    der Umgang war bis vor 2 Jahren so geregelt ; alle 14 Tage Freitag bis Sonntag, alle Ferien werden hälftig geteilt, Geburtstag abwechselnd. Letzter Kontakt war im März 2013. Die KM stellte damals einen Aussetzungsantrag der Umgangskontake und zog inzwischen um so dass 9 Monate vergingen. Dann wurde mir Umgang alle 3 Wochen von Samstag bis Sonntag eingeräumt mit der Option der Erweiterung. Aber als ich immer das Kind abholen wolte war die Mutter mit dem Kind weg. Dann wurde ein Umgangspfleger bestellt um den Umgang zu gewährleisten aber diese wurde nicht in die Wohnung gelassen. Am Anfang meinten die Ärzte ich würde in der Einrichtung Umgang mit meinem Sohn bekommen aber dazu ist es nie gekommen. Es wurde mir und der Umgangspflegerin immer wieder durch die Ärzte versprochen sobald wie möglich einen Kontakt in der Einrichtung zu ermöglichen aber ohne Erfolg.
    Wegen der Strategie bin ich leider am Ende. Ich weiss nicht was ich noch machen könnte. Deshalb wandte ich mich an diesen Forum um Hilfe.
    Der Antrag wegen GSR habe ich 1 Monat bevor das neue Gesetzt heraus kam eingereicht. Diese ist noch anhängig aber die Richterin möchte darüber entscheiden erst wenn das Gutachten vorliegt obwohl ich bereits beim Gericht mehrmals beantragt habe über diesen Antrag zu entscheiden.


    Liebe Grüße

  • Was schon längst überfällig ist: Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters beim Jugendamt bzw. beim Leiter des Jugendamtes, Einschaltung des Kinderschutzbundes. Der Kinderschutzbund hat bei damals Wunder bewirkt. Da konnte das JA sich auf einmal kümmern.


    Da läuft ja so viel schief. Alleine, daß das Gericht nicht in die Pötte kommt. Mindestens beim Umgang darf das Gericht nicht so lange untätig sein. Hier gilt nach FamFG ein Beschleunigungsgebot. Dort sollte dein Anwalt ansetzen. Aber der scheint auch nicht der Beste Familienrechtler zu sein.


    Mal abwarten, was RA Bergmann dazu sagt, was es da für rechtliche Möglichkeiten gibt, er kennt da die richtigen Hebel. Zu soviel Untägkeit fällt mir erstmal auch rechtlich nichts zu ein, wie man die Sache wieder ans Laufen kriegt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    2 Mal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Ein schulpflichtiges Kind war in Deutschland ein Jahr lang nicht zur Schule und keiner hat was unternommen !?


    Und kam das neue Gesetz bez GSR nicht schon vor mehr als zwei Jahren raus?


    Alle Behörden arbeiten unwahrscheinlich langsam.


    Irgend etwas stimmt hier nicht. Ist das Troll ?

  • Wen sich das zu lange hinzieht,du das Gefühl hast,die Richter wollen das in die Länge ziehen oder garnicht entscheiden, hast du das Recht wegen "Untätigkeit" vorzugehen.natürlich kann eine Sache dauern,aber man muß aber irgendwann diesen Fall trotzdem Bearbeiten.Ich hatte das mal in einer anderen Sache, und mußte den Richter sprichtwörtlich daran "erinnern" "Hallo,bitte entscheiden Sie sich mal!"

  • Dann wurde ein Umgangspfleger bestellt um den Umgang zu gewährleisten aber diese wurde nicht in die Wohnung gelassen. Am Anfang meinten die Ärzte ich würde in der Einrichtung Umgang mit meinem Sohn bekommen aber dazu ist es nie gekommen. Es wurde mir und der Umgangspflegerin immer wieder durch die Ärzte versprochen sobald wie möglich einen Kontakt in der Einrichtung zu ermöglichen aber ohne Erfolg.
    Wegen der Strategie bin ich leider am Ende. Ich weiss nicht was ich noch machen könnte. Deshalb wandte ich mich an diesen Forum um Hilfe.
    Der Antrag wegen GSR habe ich 1 Monat bevor das neue Gesetzt heraus kam eingereicht. Diese ist noch anhängig aber die Richterin möchte darüber entscheiden erst wenn das Gutachten vorliegt obwohl ich bereits beim Gericht mehrmals beantragt habe über diesen Antrag zu entscheiden.


    Hallo rombac,


    wenn das Gericht zur Entscheidung über das GSR das Gutachten benötigt, nützt es nichts, mehrmals zu beantragen über Deinen Antrag zu entscheiden. Da hilft es nur, die Erstellung des Gutachtens zu beschleunigen.
    Wobei ich diese Vorgabe durchaus ungewöhnlich finde.
    Welchen Auftrag erfüllt dieses Gutachten denn? Welches ist die Fragestellung?


    In Sachen Umgang sehe ich die Umgangspflegschaft in der Pflicht.
    Warum kann sie es nicht möglich machen, wenigstens Besuchskontakte in der Einrichtung zu organisieren?


    Generell ist es recht schwer, Deine verschiedenen Anliegen zu ordnen, da Du teilweise Begrifflichkeiten ungewöhnlich nutzt. Dieses Zitat hier soll das deutlich machen:

    Seit Januar 2014 haben insgesamt 7 Termine mit der Ärztin stattgefunden die letzte am 3.11.2014 bei mir zu hause. Sie war der Ansicht, dass die von der KM vorgebrachte Krankheit ( ADHS ) nicht festgestellt werden konnte aber das Kind habe eine Seelische Störung und sollte eine Behandlung erhalten.
    Mein Anwalt hat nun gegen die KM und der Ärzte ein Ordnungsgeld beantragt und die lange untätigkeit gerügt.
    Ich hab auch die ganzen Jahre alles dem JA mitgeteilt aber diese haben sich komplett aus der Sache zurück gezogen. Das JA ist bei keinem der mündlichen Verhandlungen erschienen. Mal hat das JA einen Termin vergessen, beim nächsten kam ein Anruf bei der Richterin es habe ein Autounfall gegeben und bei der letzten Verhandlung hat das JA ein Azubi geschickt die keine Ahnung vom Sachverhalt hatte.
    Daraufhin habe ich gegen das JA ein Petitonsbeschwerde beim Landtag eingeleitet, natürlich erfolglos.
    Fakt ist, ich stecke in einer Sackgasse. Höhere Instanzen bringen nichts, da wir kein Beschwerderecht haben.
    Laut der Ärztin sollte schon im November dem Gericht ein vorläufiges Gutachten vorliegen. Ohne das Gutachten will die Richterin nichts unternehmen. Weder unsere Anträge abweisen noch statt geben.


    - Du redest von einer Ärztin, meinst aber offenbar eine Gutachterin. Handelt es sich um ein ärztliches Gutachten, das da erstellt wird?
    In diesem Falle wäre es sehr ungewöhnlich, davon dann die Entscheidung über das Sorgerecht abhängig zu machen.
    Mit allen anderen Ärzten sind Dir Gespräche eigentlich nicht gestattet, da ja kein Sorgerecht vorliegt und die abschottende Mutter da wohl Einwände hätte. Was meinst Du hier also?


    - Nun wurde ein Ordnungsgeld beantragt gegen Kindsmutter und Ärzte
    Welche Ärzte sind das denn nun? Die Gutachter oder die behandelnden Ärzte? Weswegen soll das Ordnungsgeld verhängt werden? Weil das Gutachten so lange dauert (damit hätte die Mutter nichts zu tun) oder weil der Umgang nach wie vor nicht stattfindet (hier sehe ich wie bereits angemerkt, die Umgangspflegschaft in der Pflicht).


    - auch in Sachen Jugendamt sind Deine Berichte und Begriffe ungenau.
    Du schreibst, das Jugendamt sei nicht (!) anwesend gewesen bei den Anhörungen, wobei einmal ein Autounfall der Grund war und ein anderes mal sehr wohl jemand anwesend war, den Du aber als Azubi bezeichnest. Da es im Jugendamt keine mir bekannten Ausbildungsberufe gibt die Kontakt mit der Gerichtsbarkeit haben, meinst Du hier vielleicht, dass Dir die Kompetenz des anwesenden (!) Mitarbeiters nicht zugesagt hatte?
    Selbst wenn tatsächlich kein Mitarbeiter anwesend gewesen wären in den Anhörungen: In der Regel reicht es, wenn das Jugendamt schriftliche Stellungnahmen abgibt. Lagen diese Stellungnahmen denn vor?


    Offengestanden meine ich, Deine unkoordinierten Schilderungen könnten ihre Ursache darin haben, dass Deine Angelegenheiten sehr schlecht koordiniert werden. Du berichtest von einem Anwalt, der Dich begleitet und der Anträge in Deinem Namen stellt:
    - Anträge über die Anträge zu entscheiden
    - Ordnungsgeld gegen Mutter und Ärzte - wobei unklar bleibt, ob das die begutachtenden Ärzte sind oder die behandelnden Ärzte


    Der Anwalt hat Deine übertriebene und unpassende Petitionsbeschwerde nicht verhindert und sorgt auch nicht dafür, dass die Umgangspflegschaft die notwendigen Maßnahmen ergreift oder doch wenigstens die Umgangsproblematik an das Gericht zur Neuverhandlung zurück gibt.


    Ist das denn ein guter Anwalt?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

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  • Rombac, Euer Sohn ist derzeit anerkannt krank und wahrscheinlich in einer Einrichtung der Jugendpsychiatrie. Damit greift rechtlich nicht mehr der Umgangsbeschluss des Amtsgerichts. Dies ist eine besondere Situation, in der - je nachdem, wie die Einweisung gelaufen ist -, die ärzte entscheiden.


    Parallel ist ein Verfahren angestrengt mit einem zweiten Gutachten. Das dauert ungewöhnlich lange. Es könnte an einem tranigen Gutachter liegen. Es könnte aber - und das ist wahrscheinlicher - am akuten Krankheitsbild des Kindes liegen. Der Richter hat auf anwaltliche Anfrage anscheinend deutlich gesagt, dass er erst das Gutachten abwartet, bis er entscheidet.
    So sehr ich verstehen kann, dass du sehr gern Kontakt mit deinem Sohn hättest, verstehe ich andererseits nicht, dass du anscheinend diejenigen, die sich um Gesundung deines Sohnes kümmern, noch mit Beschwerden und gerichtlichen Anträgen überziehst. Mühe machen sich die Ärzte ganz deutlich. Du schreibst von vielen Gesprächen, die ihr gehabt habt.


    Gelinde gesagt: Bei all dem Druck, der von mütterlicher wie väterlicher Seite ausgeübt wird, kann es sehr gut sein, dass hier das Gericht nach Gutachterempfehlung beiden Eltern den Kontakt zum Kind ganz oder teilweise einschränkt, um dem Kind einfach den Druck zu nehmen und die offensichtliche Erkrankung - 12 Monate Schulverweigerung ist nun wahrlich nicht gesund - behandeln zu lassen.


    Da du kontakt zu den Ärzten hast, sollte deine vordringliche frage nicht sein. "Wann kann ich endlich meinen Sohn sehen? Ich habe das Recht darauf!", sondern: "Kann ich irgendetwas Positives beitragen, damit mein Sohn gesund wird?"
    Keine Ahnung, was das sein könnte. Vielleicht wäre ein Weihnachtsgeschenk möglich. Vielleicht ein brieflicher Kontakt ab und zu. Vielleicht aber auch die Anerkennung, für eine gewisse Zeit den juristischen Druck auszusetzen und einfach nur regelmäßig sich über die Gesundungsfortschritte bei den Ärzten zu informieren (die auf einer Gratwanderung sind: ohne Gemeinsames Sorgerecht dürfen die dir eigentlich gar nichts sagen ...). Damit würdest du das deutliche Signal setzen: Es geht mir um das Kind, nicht um mich und meine Kontaktwünsche.


    Ich denke, hier solltest du dringend ansetzen. Darum diskutiere ich auch nicht, wie man hier juristisch vorgehen könnte. Das scheint mir weit weg von dem, was dein Sohn im Moment brauchen kann ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was schon längst überfällig ist: Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters beim Jugendamt bzw. beim Leiter des Jugendamtes, Einschaltung des Kinderschutzbundes. Der Kinderschutzbund hat bei damals Wunder bewirkt. Da konnte das JA sich auf einmal kümmern.


    Da läuft ja so viel schief. Alleine, daß das Gericht nicht in die Pötte kommt. Mindestens beim Umgang darf das Gericht nicht so lange untätig sein. Hier gilt nach FamFG ein Beschleunigungsgebot. Dort sollte dein Anwalt ansetzen. Aber der scheint auch nicht der Beste Familienrechtler zu sein.


    Mal abwarten, was RA Bergmann dazu sagt, was es da für rechtliche Möglichkeiten gibt, er kennt da die richtigen Hebel. Zu soviel Untägkeit fällt mir erstmal auch rechtlich nichts zu ein, wie man die Sache wieder ans Laufen kriegt.


    vielen Dank für den Hinweis.
    Werde mich nun auch an das Kinderschutzbund wenden. Eine Petitionsbeschwerde gegen die Jugendämter hatte ich bereits beim Landtag des NRW eingereicht. Die Antwort war; das Gericht sei unabhängig und ein Eingriff wäre nicht möglich. Dabei hab ich mich über die Jugendämter beschwert und nicht über das Gericht. Ich hab nun auch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Bisher hab ich nur das Aktenzeichen bekommen.
    Mein Anwalt hat letzte Woche das Gericht an das Beschleunigungsgebot erinnert und ist der Meinung es würde bald wahrscheinlich ein Termin beim Amtsgericht geben. Gelernt hab ich bisher, dass die KM mit vielen Tricks die Sache in die Länge ziehen kann. Sie ist in den letzten 2 Jahren 2x umgezogen. Sie hat 4 mal die Ärzte und 3 die Klinik gewechselt und immer musste von vorne angefangen werden, leider zum Nachteil des Jungen. Von jeder Institution wird der KM geholfen und ratschläge gegeben wie man ein Umgang boykotieren kann.


    lg


  • Hallo, nun ja wen man davon nicht betroffen ist kann man einfach etwas schreiben. Aber so einfach ist es nicht. Die KM begründet den Entzug mit einer ADHS Diagnose aus eigener Feststellung. In den letzten 3 Jahren konnte ihr kein Arzt diese Diagnose bestätigen , im Gegenteil es kam was anderes heraus. Ich hab mich auch immer zurück gehalten um das Kind zu entlasten. Fakt aber ist sollte das Kind erkrankt sein so bedürfte es einer behandlung , die die KM immer abgelehnt hat. Erst nach ca. 1,5 Jahren wo die KM nicht mehr weiter wusste und keine ausweichmöglichkeit hatte war sie bereit mit dem Kind eine Klinik aufzusuchen und dies mit richterlichem Beschluss. Jeder ( KM , Grosseltern, Tanten u. Onkel ) haben Kontakt mit meinem Sohn nur ich nicht. Warum nur , weil das Kind angeblich an ADHS erkrankt ist was sich Gott sei Dank nicht bewahrheitet hat. Da ich ja kein Sorgerecht habe wird mir auch seitens der Ärzte keine Information gegeben. Nur die Ärztin die das Gutachten machte hat mir etwas Info gegeben. Ich weiss nicht mal die Adresse wo mein Sohn untergebracht war und ist, ich könnte ja mal auf die Idee kommen um ihn zu besuchen, so die Meinung der Ärztin. Selbstverständlich schicke ich meinem Jungen Weichnachtsgeschenke o. Geburtstagsgeschenke bzw. Briefe. Ob diese ihm weiter geleitet werden entzieht sich meiner Kenntniss. Jeglicher Kontakt ist abgebrochen. Einen juristischen Druck kann ich hierbei auch nicht erkennen weil die Anträge vom 2012 stammen und bisher 2 Gerichtstermine statt gefunden hat, indem mir , nach Rücksprache der Richterin mit den Ärzten, ein Umgangsrecht eingeräumt worden ist.

  • Die Ärztin sagte zu mir; wir sollten die KM nicht verärgern sondern im Boot haben, deshalb wäre es sinnvoller wenn ich noch warten würde um die KM nicht zu verärgern.


    Geht es hier um das Wohl der KM oder das Wohl des Sohnes? Wie lange sollte denn noch gewartet werden? Ich habe nun nicht den Eindruck, dass man die KM jemals im Boot haben wird, sondern dass jetzt versucht wird, die "seelische Störung", die offensichtlich durch das Verhalten der KM in der Vergangenheit zumindest beeinflusst wurde, zu behandeln. Ich verstehe nicht, warum beim zuständigen Jugendamt nicht alle Alarmglocken geklingelt haben und dieses beantragt hat, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zeitweilig übertragen zu bekommen.

    Der Anwalt hat Deine übertriebene und unpassende Petitionsbeschwerde nicht verhindert und sorgt auch nicht dafür, dass die Umgangspflegschaft die notwendigen Maßnahmen ergreift oder doch wenigstens die Umgangsproblematik an das Gericht zur Neuverhandlung zurück gibt.


    Ist das denn ein guter Anwalt?


    Das frage ich mich allerdings auch. Gibt es denn irgendwelche Atteste, welche die Behauptungen der KM belegen?

    "Kann ich irgendetwas Positives beitragen, damit mein Sohn gesund wird?"


    Welche Gründe gibt es dafür, dass Besuche des KV in der Einrichtung, in welcher sich der Sohn derzeit befindet, grundsätzlich nicht möglich sind? Wie kann der Kontakt zum Sohn zumindest angebahnt werden? Was sagt z. B. der Kinderschutzbund dazu? Welche Ratschläge hast Du sonst bekommen (außer von Deiner Anwältin)?

  • Man kann in einer so (hier anscheinend von der Mutter) verfahrenen Situation entweder mit Gericht, Gutachter, (Jugendamt) zusammen arbeiten unter der Fragestellung: Was ist für den kranken Sohn jetzt gut und möglich?


    Oder man geht auf Konfrontationskurs mit allen Beteiligten neben der unausweichlichen Konfrontation mit der Mutter.


    Rombac, wenn ich nicht Ähnliches persönlich erfahren hätte in der eigenen Familie und auch Erfahrung hätte aus meiner Tätigkeit, würde ich nicht schreiben, was ich schreibe.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Oder man geht auf Konfrontationskurs mit allen Beteiligten neben der unausweichlichen Konfrontation mit der Mutter.


    Die Bereitschaft, zu kooperieren, ist eine Sache. Die Fähigkeit, mit anderen zu kooperieren, erfordert aber auch die Bereitschaft aller Beteiligten. Bei der KM kann davon wohl nicht ausgegangen werden. Welchen Stellenwert hat es hier, die KM nicht zu verärgern gegenüber der Notwendigkeit, dem Sohn einen verlässlichen Halt im Leben zu bieten, wozu die KM offensichtlich weder fähig noch willig ist?


    Welche Ziele werden durch die derzeitige stationäre Maßnahme verfolgt, welche Perspektive gibt es? Gibt es regelmäßige Hilfeplangespräche, bei denen der KV einbezogen ist bzw. werden kann?


    Welche Perspektive sehen die Beteiligten nach Beendigung der derzeitigen Maßnahme?

  • Hi,
    ich bin auch der Meinung, dass Mensch sich in dieser Situation auf das Kind und seine Belange konzentrieren sollte.
    Wie wäre es denn, mit der SB vom JA ein Vatergespräch zu erwirken?
    Hintergrund sollte sein, die tatsächliche "Geschichte/Werdegang" des Buben einfach mal aus deren Sicht zu hören, dann wird Mensch evtl. klarer im Blick.
    Anträge zu stellen, bevor man den wahren Grund/Hintergrund garnicht richtig kennt, geht oft einfach nur in die Tonne.


    Präzise ausgedrückte und gut durchüberlegte Anträge werden meist dann auch schnell und präzise bearbeitet...

  • Hallo,


    um die Lage genau zu beurteilen brauche ich etwas mehr Informationen.


    1. Gibt es einen Umgangsbeschluss? Wenn ja, was steht da drin? Gibt es bereits einen Hinweis auf § 89 II FamFG?
    2. Welche Verfahren laufen ansonsten? Sorgerecht? Unterhalt? Umgang?
    3. Worüber wird denn ein Gutachten erstellt?


    Einen Gerichtsbeschluss auf Umgang kann und sollte man durchsetzen. Zunächst durch Ordnungsgeldanträge, sodann durch Anträge auf Ordnungshaft und letztendlich macht sich eine Person, die dem Umgangsberechtigten gegen einen Gerichtsbeschluss den Umgang vorenthält gem. § 235 I Nr. 2 StGB strafbar.
    Das muss aber alles mit Rücksicht auf die Auswirkungen auf das Kind und taktischen Gesichtspunkten gegenüber dem Verlauf des Verfahrens gesteuert werden.


    Eine Diagnose mit ADHS begründet jedenfalls für sich genommen keine Begründung für einen Umgangsausschluss. Ich kann auch die Ansicht nicht teilen, dass der Kampf um Kontakt zum (eventuell kranken) Kind gleichzusetzen sei damit den Ärzten in den Rücken zu fallen. Ich glaube nicht, dass hier jemand für so ein Urteil genug Informationen hat.


    Zur Durchsetzung von Umgängen sollte man mit Nachdruck alle Register ziehen. Dazu gehören (wenn Ordnungsgeldanträge nicht bearbeitet werden) Befangenheitsanträge und oder Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Richter.


    MfG


    RA Bergmann

  • Wie wäre es denn, mit der SB vom JA ein Vatergespräch zu erwirken?


    Dabei sollte man auch bereit sein, das Gespräch zusammen mit der KM stattfinden zu lassen bzw. anbieten, dass das Ergebnis des Gesprächs (als Protokoll) der KM zugesendet wird. So zeigt man, dass man nicht gegen die KM agieren möchte und sich für eine transparente Kommunikation einsetzt.