Kiga Abholberechtigung bei GSR

  • Ich hätte da mal ne Rechtliche Frage an die Experten und Erzieher unter euch.


    Mittlerweile habe ich ja meine Ex zumindest so weit das ich den kleinen zumindest alle 4 Wochen bereits Freitag zum Umgang abholen darf, Die letzten beiden Male war dies jeweils 1 Feiertag aber nächste Woche wollte ich die Gelegenheit nutzen und habe gleich 1 Termin mit einer seiner Erzieherinnen gemacht um nur nen paar allgemeine Dinge zu Bequatschen. Ich wohne ja 75km entfernt und bekomme dementsprechend wenig von seinen Kiga mit.


    Nun habe ich Natürlich meine Ex gefragt ob ich ihn danach nicht einfach vom Kiga direkt mitnehmen darf. Antwort war natürlich Nein, ihr Freund holt ihn ab und ich kann ihn dann Zuhause abholen. :motz: Begründet wurde dies u.a. damit das ich nicht auf der Abholliste des Kiga stehe und Sie das auch nicht ändern will. Mal abgesehen davon das ich weiß das es ihr eh nur um reine Schikane geht wollte ich mal Wissen wie es Rechtlich überhaupt aussieht damit Sie sich im Zweifelsfall ne andere Ausrede einfallen lassen muss :D


    Dürfte ich bei GSR meinen Sohn vom Kiga abholen, wenn ich nicht auf der Abholliste stehe? Ich war schon 1mal zum Gespräch mit seinen Erziehern da und 1mal wegen seiner Logopädin, bin also nicht gänzlich unbekannt im Kiga. Ich denke es sollte auf jeden Fall klargehen wenn Sie Früh Bescheid sagt das ich den kleinen abhole, wenn Sie die "Mühe" mich auf die Liste zu Schreiben schon umgehen will, oder? Mal noch nebenbei gefragt, wenn diese Abholliste so wichtig und entscheidend ist, habe ich da bei GSR gar kein Mitspracherecht?

  • Aus meiner Sicht ist das alle blöd und viel Grau-Bereich. Der Kiga iost grundsätzlich ihr Alltagsbereich und damit auch die Abholliste.
    Allerdings weiß ich wirklich nicht welche Argumente man finden sollte den GSR-Papa mit regelmäßigen Umgang nicht auf diese zu setzen.
    Mit "will nicht" macht sie es sich da sehr einfach. Auf der anderen Seite würde ich das Thema im Kindergarten auch nicht eskalieren, die
    Damen können da am wenigsten dafür und machen im Zweifel eh es falsch.


    Ich würde ein Elterngespräch unter 6 Augen beim Jugendamt/Familienberatungsstelle zu dem Thema anregen- außerdem an den langen Wochenenden
    dann das Kind am letzten Werktag abholen wollen. Die Kids sind stolz wie Bolle dem anderen Elternteil den Kindergarten usw zu zeigen.

  • es handelt sich hier um eine "Grauzone", die je nach Richter verschieden ausgelegt wird...
    Fakt ist, wenn Du einfach in der Kita auftauchst, dann bringst Du die Erzieher unnötig in einen grossen Konflikt, der (im schlimmsten und unprofessionellsten Fall) zu Lasten Deines Kindes gehen kann-


    Grds. hast Du ja bei gemeinsamen SR die Aufnahme in die KiTa mit unterschrieben, und von daher wärst Du aus meiner Sicht schon berechtigt, das Kind abzuholen-


    Die Frage wird hier die Argumentation der KM sein... nimmst Du z.B. das Kind dann über Nacht mit, dann kann sie argumentieren, dass es ihr "nicht zugemutet" werden kann, den ganzen Kram (also Umgangstasche etc.) dort hinzuschleppen-


    Im Gegenzug ist wohl eher die Frage, ob du regelmässig an den Veranstaltungen der KiTa (ElternAbend, SanktMartinsfeier, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Elterngesprächen etc.) teilnimmst, und von daher sowieso dort "regelmässig" aus- und eingehst.... das wäre eine Argumentation zu Deinen Gunsten.

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Also ich bin mir da nicht ganz sicher, aber sehe es so, dass bei GSR der andere Elternteil nicht auf der Abholliste stehen muss, denn dafür gibt es ja das GSR.


    Auf der Abholliste stehen nur "andere" Personen, die von den Eltern befugt sind, das Kind in Ausnahmefällen abzuholen, wie z.B. Freunde, Großeltern etc. Anders wäre es bei ASR.

  • ich hab GSR und der KV ist ohne vorher das zu besprechen in die Kita und wollte Zwerg mitnehmen, weil das sein Recht wäre.
    Er wurde von der Kita-Leitung belehrt und dann ist es eskaliert und der andere ET wurde von der Kita entfernt.
    Das ist nämlich M.E. Alltagssorge und das entscheidet, bei WEM das Kind den Lebensmittelhauptsitz hat.
    ( :tuschel wohl bemerkt unser KV wohnt 500KM entfernt und das Thema war hier riesig, weil die Kita für die Zukunft das klar sehen wollte)

  • und Sie das auch nicht ändern will.


    Diese Diskussion sollte "unter Eltern" - vielleicht auch moderiert durch eine Beratungsstelle unbedingt mal geführt werden:
    Warum will sie das nicht ändern ? - gibt es ein Problem mit ihrer Bindungstoleranz?


    Für einen GSR-Papa ist das Abholen vom KiGa nichts was GSR-Mama nach Belieben gewähren oder verweigern kann - und als Papa würde ich mich auch nicht in die Situation bringen lassen wollen als "Bittsteller" in Kindes Angelegenheiten aufzutreten. Und da ihr aktueller Lebensabschnittspartner Kind abholen darf, dürfte es auch keinen sachlichen Grund geben Dir das zu verweigern.

    Wie wäre es, wenn Du Dich bei diesem Gespräch im KiGa selbst auf diese Abholliste einträgst?
    Dann könntest Du ihn zum nächsten Umgang - z.B. in zwei Wochen (warum erst in vier?) - direkt im Kindergarten abholen.

  • Ich werde es im Kiga mit Sicherheit nicht eskalieren lassen, keine Sorge. Mir geht es nur darum die Rechtliche Seite zu kennen um ihr ihre Absurde Argumentation um die Ohren zu Hauen. :-D


    Den Termin habe ich ja eben gemacht (13Uhr wenn die kleinen Schlafen) um ein wenig mehr von seinen Kiga Leben mit zu bekommen. War bisher ja wie gesagt erst 2mal dort da es aufgrund der Entfernung und meiner Montagetätigkeit sehr schwierig ist. 2,5 Stunden Fahrtzeit und 20€ Spritgeld lohnen halb nicht für ein 5min Tür- und Angelgespräch. Die Weihnachtsfeier ist in 2 Wochen Mittwoch um 16Uhr, genauso war der Elternabend an dem dieser Termin ausgemacht wurde. Da müsste ich ne ganze Woche Urlaub machen, sry das geht einfach nicht bei 21 Tagen Jahresurlaub.


    Die Argumentation mit der Umgangstasche fällt auch Flach, er hat immer nur nen Rucksack mit seinen Schlaf-Schaf und meistens noch nen Auto. Ich habe alles was er braucht selbst beschafft.


    Elterngespräch fällt auch flach, habe ich ihr schon so oft Vorgeschlagen, lehnt Sie immer ab. Sie gibt nur nach wenn ich mit Gericht drohe oder tatsächlich Klage. :motz:


    Sie will einfach nicht das ich mehr als unbedingt sein muss an seinem Leben Teilhabe. Als das Gespräch mit der Logopädin war (wo Sie auch nicht wollte das ich mitkomme, war aber nen Montag den ich mir Freinehmen konnte) hat Sie mir z.B. Verboten den Kleinen mit hoch in seine Kiga-Gruppe zu bringen. :cursing: Habe natürlich brav wie nen Depp vor dem Kiga gewartet um keine Szene vor den kleinen zu machen.

  • Mein alter Kiga hatte mir mal im Bezug auf dieselbe Frage geantwortet das der Vater des Kindes das Kind immer abholen darf, auch wenn er nicht auf der Liste stehe da wir das gemeinsame Sorgerecht hätten!



    Wie das in meinem neuen KiGa aussieht weiß ich nicht, aber das wird eh nicht passieren da wir zu weit weg wohnen.


  • Ob das mit der Abholliste möglich ist werde ich mal bei den Gespräch erörtern. Das mit den 4 Wochen liegt darin begründet das ich diesen Kompromiss vorerst zugestimmt habe um nicht Klagen zu müseen. Ursprünglich wollte Sie die 1Nacht Regelung beibehalten, als vorläufige Lösung "darf" ich ihn alle 4Wochen für 2 Übernachtungen abholen

  • Hallo andi0383,


    Nun habe ich Natürlich meine Ex gefragt ob ich ihn danach nicht einfach vom Kiga direkt mitnehmen darf. Antwort war natürlich Nein, ihr Freund holt ihn ab und ich kann ihn dann Zuhause abholen. :motz: Begründet wurde dies u.a. damit das ich nicht auf der Abholliste des Kiga stehe und Sie das auch nicht ändern will. Mal abgesehen davon das ich weiß das es ihr eh nur um reine Schikane geht wollte ich mal Wissen wie es Rechtlich überhaupt aussieht damit Sie sich im Zweifelsfall ne andere Ausrede einfallen lassen muss :D


    Dürfte ich bei GSR meinen Sohn vom Kiga abholen, wenn ich nicht auf der Abholliste stehe? Ich war schon 1mal zum Gespräch mit seinen Erziehern da und 1mal wegen seiner Logopädin, bin also nicht gänzlich unbekannt im Kiga. Ich denke es sollte auf jeden Fall klargehen wenn Sie Früh Bescheid sagt das ich den kleinen abhole, wenn Sie die "Mühe" mich auf die Liste zu Schreiben schon umgehen will, oder? Mal noch nebenbei gefragt, wenn diese Abholliste so wichtig und entscheidend ist, habe ich da bei GSR gar kein Mitspracherecht?


    Hier lohnt ein Blick in OLG Bremen, 01.07.2008 - 4 UF 39/08 - dieses Urteil gilt als richtungsweisend.
    Es handelt sich hier um eine Entscheidung des Alltags - die Mutter Deines Kindes entscheidet alleine, wer das Kind aus der KiTa abholen darf.
    Sie wird also keine neue Ausrede benötigen.


    Aktuell in meinem Umfeld:
    Um ebenjene Abholliste entstand ein Streit. Der leibliche Vater (GSR, Umgangsvater) wollte sich selbst auf die Liste setzen, andere Menschen nicht auf der Liste haben. Daraus entstand monatelanges Geplänkel. Die Rechtspflege des Amtsgerichts wollte den Antrag der Mutter auf Klärung dieser Angelegenheit nicht annehmen mit Hinweis auf dieses Urteil. Da gäbe es nichts zu klären. Das sei eindeutig die Entscheidung der Mutter als Inhaberin der Alltagssorge.
    Nachdem der Vater dies nicht akzeptieren wollte und weil er mittlerweile massiv die betreuende Einrichtung unter Druck gesetzt hatte, folgte also doch eine Anhörung. Auch hier wollte er die Rechtsauffassung des Gerichts nicht teilen und den Verweis auf den oben genannten Beschluss nicht teilen und bestand auf seine Sicht der Dinge. Er hat nun ein Teilsorgerecht weniger.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo Loewe_63,


    vielleicht hast Du das überlesen: Extra wegen dieses sehr beliebten Einwandes habe ich vom aktuellen Fall in meinem Umfeld berichtet (ich hätte das Jahr zu schreiben sollen, statt nur das Wort "aktuell" - es war 2014).


    Man kann in so einem Themenstrang eigene Rechtsauffassungen kund tun und daraus Handlungsempfehlungen ableiten.
    Ich selbst verweise bei derartigen Fragen hingegen recht gerne auf bestehende Auslegungen der Gesetze (Beschlüsse).


    Sicher hat beides seine Berechtigung.
    Entscheidungen treffen und die Konsequenzen daraus tragen wird der Themeneröffner sowieso selbst.


    meint
    FrauRausteiger

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  • FrauRausteiger
    A
    Der entscheidende Unterschied in meinen Fall ist meiner Meinung nach der vorletzte Absatz in den Verlinkten Gerichtsurteil.


    Dort gab es ja anscheinend ein Umgangsverfahren in den Festgelegt wurde das der KV sein Kind zu den festgelegten Umgangszeiten vom Kiga/Schule abholen darf, auch ohne auf der Abholliste zu stehen. Also ist dies doch Prinzipiell möglich, oder nicht?


    Ich Beharre auch nicht darauf auf dieser Liste zu stehen. Mir geht es einfach darum momentan alle 4 Wochen und ab nächsten Jahr hoffentlich ohne Umgangsverfahren alle 2 Wochen meinen Sohn vom Kiga abholen zu können. Ich habe auch kein Problem damit wenn die KM dies an den jeweiligen Tag den Erziehern Früh mitteilen muss. Damit könnte ich Leben und das habe ich der KM auch vorgeschlagen. Antwort: Nein!!!


    Wegen sowas Reiche ich bestimmt keine Klage ein, aber ich finde das Urteil hätte in meinen Fall keine Relevanz da eine ganz andere Sachlage vorliegt. Allerdings natürlich nur meine Laien Meinung :D

  • Einfach zum :kotz wenn sogar im 21 Jarhundert noch Kindsbesitzerinnen bei ihren Entfremdungsaktionen juristischen Rückenwind bekommen.


    :tuschel sorry für OT

  • Hallo andi0383,


    das hast Du richtig verstanden.
    Sobald Du einen gerichtlichen Beschluss in Händen hälst, hast Du natürlich das Recht, das Kind im Kindergarten abzuholen.


    Bis dahin darf nur derjenige Personenkreis das Kind abholen, der auf der Abholliste steht.
    Wer auf der Abholliste steht, ist die Entscheidung der Kindsmutter, die die Alltagssorge inne hat.


    Einfach zum :kotz wenn sogar im 21 Jarhundert noch Kindsbesitzerinnen bei ihren Entfremdungsaktionen juristischen Rückenwind bekommen.


    Hallo Loewe_63,


    das Gesetz ist hier nicht geschlechtsspezifisch aufgestellt.
    Falls der Vater die Rolle des Kindsbesitzers (Elternteil mit Alltagssorge) inne hat, wird auch ihm juristisch der Rücken gestärkt.


    Wo hier "Entfremdung" stattfinden soll bleibt mir aber komplett verschlossen. Sowohl bei andi0383, wie auch im Gerichtsurteil von 2008 wie auch im Beschluss aus diesem Jahr haben die Umgangselternteile regelmäßig Kontakt und gute Bindungen zum Kind.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Aber Praktisch gesehen ist dieses Urteil doch ganz großer Käse und bringt meiner Meinung nach den Kiga nur unnötig in Schwierigkeiten.


    Für den Fall das ich nächstes Jahr doch Klagen muss wegen mehr Umgang muss ich also auch ins Urteil Schreiben lassen das ich berechtigt bin meinen Sohn an den Umgangstagen vom Kiga abzuholen. Dieses Urteil muss ich dann den Kiga geben und die müssen dann immer Schauen ob ich ihn auch am richtigen Tage abhole, oder wie? Gut das die mit Sicherheit nichts Sinvolleres mit ihrer Zeit Anfangen können... Was wäre dann eigentlich wenn ich mal ne Woche Tauschen muss weil der Kleine Krank ist oder ich Arbeiten muss? Oder mal ein wenig Abstrakter gedacht, Meine Ex hat nen Tödlichen Unfall und als Sorgeberechtigter kommt er natürlich zu mir. Leider kann ich ihn nicht vom Kiga abholen, ich stehe ja nicht auf der Liste. :lach


    Mal ernsthaft, ich weiß ja das dieses Problem nur auf der Sturheit meiner Ex beruht und ich werde deswegen bestimmt nicht unnötig Streß machen. Aber meint ihr diese Rechtslage ist wirklich in jeden Kiga bekannt und wird auch so gehandhabt?

  • Wo hier "Entfremdung" stattfinden soll bleibt mir aber komplett verschlossen.


    Umgang, der ohne Grund, hier von der Mutter, willkürlich auf einen 4 Wochen Rhythmus reduziert wird - und das bei einem Kindergartenkind - dass ist in meines Erachtens angewandte Entfremdung. Das widerspricht allen Empfehlungen zum Thema und hat ganz sicher nichts mit dem viel zitierten Kindeswohl zu tun.
    In diesem Zusammenhang ("alle 4 Wochen") von "regelmäßigen Kontakten" und "guten Bindungen" zu sprechen, empfinde ich als weitgehend empathiefrei.


    Je länger es dauert, bis der Umgang gerichtlich geregelt wird - um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dem BET ein "Einverständnis zur Situation" unterstellt wird und sich die Umgänge auf Minimalniveau einpendeln, bis sie dann irgendwann "einschlafen" werden.

  • Umgang, der ohne Grund, hier von der Mutter, willkürlich auf einen 4 Wochen Rhythmus reduziert wird - und das bei einem Kindergartenkind - dass ist in meines Erachtens angewandte Entfremdung. Das widerspricht allen Empfehlungen zum Thema und hat ganz sicher nichts mit dem viel zitierten Kindeswohl zu tun.
    In diesem Zusammenhang ("alle 4 Wochen") von "regelmäßigen Kontakten" und "guten Bindungen" zu sprechen, empfinde ich als weitgehend empathiefrei.


    Je länger es dauert, bis der Umgang gerichtlich geregelt wird - um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dem BET ein "Einverständnis zur Situation" unterstellt wird und sich die Umgänge auf Minimalniveau einpendeln, bis sie dann irgendwann "einschlafen" werden.


    Da hast du mich falsch Verstanden, es findet alle 2 Wochen Umgang statt. Nur ist bei diesen Umgang Abwechselnd von Sa-So und Fr-So, also momentan nur alle 4 Wochen wo ich ihn vom Kiga abholen könnte. Ich will natürlich mehr aber wenn man bedenkt wo wir vor 1 Jahr standen ist es schon ein Fortschritt. von vor 2 Jahren gar nicht erst zu Sprechen. Er darf ja auch erst seit Mai überhaupt bei mir Schlafen. Wir haben trotz allen ne Top Bindung und dies ist wohl auch das was die KM am meisten stört. Aber keine Angst, da wird nicht Einschlafen, da habe ich seit seiner Geburt schon ganz andere Kämpfe gefochten ^^