Ich hätte da mal ne Rechtliche Frage an die Experten und Erzieher unter euch.
Mittlerweile habe ich ja meine Ex zumindest so weit das ich den kleinen zumindest alle 4 Wochen bereits Freitag zum Umgang abholen darf, Die letzten beiden Male war dies jeweils 1 Feiertag aber nächste Woche wollte ich die Gelegenheit nutzen und habe gleich 1 Termin mit einer seiner Erzieherinnen gemacht um nur nen paar allgemeine Dinge zu Bequatschen. Ich wohne ja 75km entfernt und bekomme dementsprechend wenig von seinen Kiga mit.
Nun habe ich Natürlich meine Ex gefragt ob ich ihn danach nicht einfach vom Kiga direkt mitnehmen darf. Antwort war natürlich Nein, ihr Freund holt ihn ab und ich kann ihn dann Zuhause abholen. :motz: Begründet wurde dies u.a. damit das ich nicht auf der Abholliste des Kiga stehe und Sie das auch nicht ändern will. Mal abgesehen davon das ich weiß das es ihr eh nur um reine Schikane geht wollte ich mal Wissen wie es Rechtlich überhaupt aussieht damit Sie sich im Zweifelsfall ne andere Ausrede einfallen lassen muss
Dürfte ich bei GSR meinen Sohn vom Kiga abholen, wenn ich nicht auf der Abholliste stehe? Ich war schon 1mal zum Gespräch mit seinen Erziehern da und 1mal wegen seiner Logopädin, bin also nicht gänzlich unbekannt im Kiga. Ich denke es sollte auf jeden Fall klargehen wenn Sie Früh Bescheid sagt das ich den kleinen abhole, wenn Sie die "Mühe" mich auf die Liste zu Schreiben schon umgehen will, oder? Mal noch nebenbei gefragt, wenn diese Abholliste so wichtig und entscheidend ist, habe ich da bei GSR gar kein Mitspracherecht?