Darlehen vom JC abgelehnt

  • Hallo


    Ich habe heute vom JC eine Ablehnung meines Darlehenantrags bekommen.Die SB ist der Meinung das wir von Wohnungsnot betroffen sein müssten um ein Darlehen zu bekommen.
    Unser Vermieter müsste also gedroht haben uns die Wohnung zu kündigen.Wer lässt es denn aber darauf ankommen das die Wohnung gekündigt wird.Es bekommen so viele Leute ein Darlehen vom JC nur wir nicht.Ich verstehe es nicht mehr.



    Liebe Grüße

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Ob das JC ein Dahrlehn gewährt oder nicht hängt hauptsächlich davon ab wie dringend es gebraucht wird.


    Dahrlehn vom JC werden nur in Ausnahmefällen genehmigt und sind Einzelfallentscheidungen.


    Es darf kein Sparvermögen vorhanden sein und die Anschaffung darf keinen Aufschub dulden.


    Was ist denn bei euch so dringend anzuschaffen?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hucky es ging um die Nebenkostenrechnung. Ich wollte keine Möbel oder Geräte kaufen.Na und Sparvermögen wovon denn? Wenn es danach geht hätte unser Vermieter drohen müssen uns zu kündigen oder Mahnungen schreiben müssen.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

    Einmal editiert, zuletzt von Scary ()

  • Ist die Nebenkostenabrechnung stichhaltig? Normalerweise gehört die zu den KDU.
    Und Nein, nicht "jeder" bekommt ein Darlehen. Als ich damals wieder angefangen hab TZ zu arbeiten, gab es leider auch nix...

  • Ja das ist sie.Die SB selbst hat ja noch zu mir gesagt ich solle doch ein Darlehen beantragen.Hat sogar noch gesagt was ich dazu vorlegen muss.Ich komme mir gerade sehr verarscht vor.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Dafür gibt es normalerweise kein Dahrlehn.


    Das verhält sich so: Im Regelsatz sind die Kosten für die Nebenkosten schon enthalten (außer Heizung). Auch, wenn man neue Sachen wie ein Waschmaschine braucht. Dafür soll man sich jeden Monat etwas vom Regelsatz zurück legen (für diese Anschaffungen sind ca. 20€ pro Monat im Regelsatz einberechnet).


    Sparvermögen kann vor dem SGB2-Bezug schon existiert haben (Schonvermögen) oder halt ein Notgroschen, der so zusammengespart wurde (z.B. 10€ pro Monat zur Seite gelegt). Wenn dies nicht möglich war, ist dieser Punkt also erfüllt.


    Das entscheidende an der Sache ist aber, das die Bezahlung Aufschub duldet. Heißt in deinem Fall, du musst von Wohnungslosigkeit bedroht sein, wenn du nicht direkt bezahlst, damit es keinen Aufschub duldet. Damit ist diese Bedingung nicht erfüllt, um das Darlehen zu gewähren.


    Versuche mit dem Vermieter, falls du die Summe nicht komplett auf einmal bezahlen kannst, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das ist das, was ich in deiner Situation machen würde.

    Nicht Fleisch und Blut,

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    Friedrich Schiller


  • Es gibt kein Unterschiede bei Aufstockern und "normalen" ALG II Beziehern ,bei den Kosten der Unterkunft und Heizung.


    Beantrage die Übernahme der Nebenkosten-Nachzahlung.
    Solange hier keine konkreten Anhaltspunkte für unwirtschaftliches und damit unangemessenes Verhalten vorliegt,( die Beweispflicht liegt hier beim Leistungsträger ) sind die Leistungen der KDU ( Betriebskostenabrechnung ) in tatsächlicher Höhe zu übernehmen.


    Das hat rein gar nichts mit einem Darlehen zu tun.



    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn die Kosten der Unterkunft insgesamt angemessen sind. Liegen miete und Nebenkosten über den jeweils angemessenen KdU werden nebenkostennachzahlungen nicht übernommen.
    In diesem Fall würde ich mit dem Vermieter eine Ratenzahlung vereinbaren.

  • Unser Vermieter ist mit einer Ratenzahlung nicht einverstanden.Das Schreiben habe ich dem JC als Kopie vorgelegt. Meine Wohungsnachbarin liegt mit ihrer Nebenkostenrechnung höher wie ich und bekommt es bezahlt obwohl Sie einen Mann hat der verdient.
    Genauso liegen sie genau wie ich ca 40 Euro mit der Miete über dem Satz.

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    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Na dann frage ich mich nur wie ich von 603 Euro davon 491,50 Euro Miete noch 50,00 Euro jeden Monat ansparen soll.Ohne Worte.

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    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Ich bin leider komplett im Hartz 4 Bezug.

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    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • 1. Antrag auf Übernahme der NK in voller Höhe
    2. Ablehnung abwarten
    3. Widerspruch einlegen
    Alles schriftlich, mit Zeugen und per Einschreiben. Im Zweifelsfall holst du dir Hilfe bei einer Beratungsstelle oder so.


    Bei dir liegt der Fall etwas schwieriger weil du über den KDU liegst. Normalerweise kann man als Mieter Nebenkosten wenig beeinflussen, Ausnahme Wasser etc.
    Müll, Anlagen, Versicherung alles Sache des VM.


    Ich bin einmal 300+ über die HZ geschossen, wurde bezahlt. Wahrscheinlich mit Krämpfen, aber da es noch angemessen war... Allerdings, wenn es die Chance gab etwas abzulehnen haben sie es gemacht, z.B fachmännischer Anschluss eines E-Herds. Widerspruch - zapp, war die Kohle da. Nein, ich habe nicht viel beantragt, sondern vieles selbst bezahlt. Aber Starkstrom in the face, braucht nicht mal der Ärmste.

  • Wir wohnen zu dritt in einer 80qm Dachgeschosswohnung.Wo der kleine noch bei mir im Schlafzimmer schläft .Habe mir die Ablehnung gerade nochmal angesehen.Mein großer verdient und ich bekomme auch kein Geld für ihn angerechnet wird es wohl auch nicht.Aber nun sind die vom JC der Meinung das mein großer die Hälfte der Miete und Nebenkosten bezahlen soll.Da haben die das einfach mal aufgeschlüsselt und ziehen sich so da raus.


    Ausziehen darf er aber auch nicht da unter 25 und dann erstmal was finden auf dem Dorf.Und weit weg kann er auch nicht da er im 4 km entfernten Nachbarort arbeitet.

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    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Hucky
    Die NK gehören zu den KDU, nicht zum Regelsatz. Was du wahrscheinlich meinst ist Strom.


    Stimmt, da habe ich was verwechselt.


    Ausziehen darf er aber auch nicht da unter 25 und dann erstmal was finden auf dem Dorf.


    Er darf nur nicht bei Auszug bedürftig werden, also wenn er alleine lebt auf SGB2-Leistungen angewiesen sein. Nur dann darf er nicht ausziehen. Wenn er nicht bedürftig ist, ist er nicht gezwungen in der BG zu leben.


    Die Wohnung ist bei 3 Personen mit 80qm aber auch zu groß und somit ausserhalb der Angemessenheit (45qm 1. Person und 30qm für 2 Kinder wären max. 70qm). Wenn der Kostenrahmen stimmt ist das kein Problem, aber der ist mit der Nebenkostennachzahlung nun vermutlich überschritten.


    Wenn du 603€ SGB2-Leistungen bekommst, wird das Einkommen deines Erwachsenen Kindes mit berücksichtigt und angerechnet.


    Jetzt ist die Frage in wie weit er sich an den Kosten bisher beteiligt. Wenn er sein Geld soweit behalten darf, dann weißt du, warum das Geld bei euch so knapp ist. Er muss von seinem Einkommen natürlich anteilig Miete mit bezahlen.

    Nicht Fleisch und Blut,

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    Friedrich Schiller


  • Hucky er darf nicht ausziehen.Das hatten wir alles schon.Ist leider alles nicht ganz so einfach .Hier auf dem Dorf findet man keine kleinere Wohnung bin froh das ich unsere gefunden habe und umziehen darf auch nur ich und der kleine darf nicht wegen dem KV.
    Laut meiner SB wird mir das Einkommen meines großen nicht mehr angerechnet und klar das er sein Geld nicht allein für sich behält.Er gibt schon etwas zur Miete dazu.Ist er ja auch zu verpflichtet.


    Allerdings ist es ja wohl zuviel verlangt wenn er die Nebenkosten übernehmen soll.


    Unser JC ist da sowieso einsame Spitze.Denn hier im Haus sind die Wohnungen alle über dem Regelsatz und auch meine Nachbarin mit zwei Kindern hat eine angeblich zu große und zu teure Wohnung.Und obwohl der Mann verdient haben sie die Nebenkosten bezahlt bekommen vom Amt.Also finde ich den letzen Satz

    Zitat

    Jobcenter finanziert ihm seine Miete und soll auch die Nebenkosten übernehmen - fällt dir da nicht was auf? Bin gerade leicht irritiert ein wenig unverschämt.

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    Reinhold Niebuhr




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