Wer kennt sich mit Pauschbeträge wegen Behindung beim Kind aus?

  • Hallo,


    ich frage für meine Freundin. Sie hat für ihr Kind einen Behindertenausweis beantragt und 50% bekommen. Lt. Aussage des Amtes bekommt der KV nun automatisch (wird wohl ans Finanzamt gemeldet) die Hälfte des Pauschbetrages, weil er MKU bezahlt und weil er die Hälfte des Kinderfreibetrages hat.


    Stimmt es, dass das Amt automatisch die Daten ans Finanzamt schickt und der KV somit die Hälfte des Pauschbetrages bekommt, obwohl meine Freundin das ASR? Was kann sie machen, damit der KV nicht die Hälfte des Pauschbetrages bekommt?


    Bevor wieder gesagt wird, der arme Vater. Er nimmt Kind nur 6Stunden im Monat, weil es zu anstregend ist. Beim Beistand kann ein Mehrbedarf nicht berechnet werden, weil der KV sich totstellt und keine Unterlagen zur Berechnung abgibt. Es gibt zwar immer wieder Fristen, aber es kann wohl niemand etwas tun, wenn der KV nicht will.

  • Hier bei den Fragen wird mal wieder Steuerrecht, Unterhalt und Umgang bzw. Sorgerecht miteinander vermischt.


    Der Pauschbetrag hat weder etwas mit Umgangs- oder Sorgerecht zu tun.


    Das Kind ist zu 50% Behindert und damit steht den Eltern ein Pauschbetrag von aktuell 520€ pro Jahr zu, da dieses den Pauschbetrag noch nicht selber verwenden kann, wird er auf die Eltern aufgeteilt. Das macht das Finanzamt.


    Bei getrennt lebenden Eltern ist für steuerliche Kinderfreibeträge alleine entscheidend, ob Unterhalt gezahlt wird oder nicht. Dieser wird hier gezahlt und damit wird der Pauschbetrag auf beide Elternteile verteilt. Punkt.


    Nachtrag:


    Noch zur Beantwortung der Frage was sie machen kann, damit KV den Pauschbetrag nicht erhält:


    Die Feststellung auf den Grad der Behinderung rückgängig machen, und ganz auf den Pauschbetrag verzichten....und damit auch auf die anderen geltwerten Vorteile, die dieser Ausweis bietet.


    Ach so, es gibt natürlich noch eine Möglichkeit. Man verzichtet auf den Kindesunterhalt. Dann kriegt man auch den vollen Pauschbetrag.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    2 Mal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • ja


    nochmal ausführlicher: Zuständig für die Feststellungen ist (geraten) das Versorgungsamt. Diese melden die Behinderungen dem Finanzamt wegen den Freibeträgen (Behörden tauschen sich untereinander aus). Das Finanzamt ordnet das dann den entsprechenden Personen zu. Bei minderjährigen Kindern ohne Einkommen sind das dann automatisch die Eltern.


    Mal ein anderes Beispiel, wie Behörden sich untereinander austauschen:


    Melde mal ein Gewerbe an. Dies macht man bei der Stadt-/Gemeinde-Verwaltung, Ordnungsamt oder Gewerbeamt. Diese informieren dann: Den Kreis, das statistische Landesamt, das Finanzamt, die zuständige Kammer (IHK oder Handwerkskammer) die Arbeitsagentur und die Berufsgenossenschaft, und bei Bedarf noch weitere Ämter, z.B. wenn man im Betrieb Lebensmittel verwendet das Gesundheitsamt oder wenn man etwas mit Abfall/Wertstoffen macht das Umweltamt, oder wenn es mit Tieren zu tun hat das Veterinäramt.


    Also die tauschen sich schon sehr rege aus.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Die Freibeträge werden NICHT automatisch gewährt und vom Versorgungsamt an das Finanzamt gemeldet. Die muss man in der Steuererklärung angeben oder sich halt als Freibetrag eintragen lassen.


    Außerdem kann sie die Übertragung des gesamten Freibetrages auf ihre Steuer beantragen, dafür muss dann halt der KV einverstanden sein. So viele Differenzen wie der KV und ich haben, hat er da noch nie Theater gemacht, weil er weiß, dass er sich nicht richtig kümmert um die beiden. Da ist er fair.
    Das muss dann einfach schriftlich erklärt werden. Gleiches gilt übrigens auch für Kinderbetreuungskosten. Die werden ansonsten auch auf beide Elternteile anteilig aufgeteilt vom Finanzamt. Auch da kann sich das BET einverstanden erklären mit einer anderen Aufteilung. dIe kann im Übrigen auch z.B. 70/30 betragen oder sonst eine Aufteilung, die beide ET als gerecht empfinden.

  • Also wird dem KV dies automatisch angerechnet? ich frage nur, weil er noch nichts von seinem Glück weiß.


    Der KV hat ein Recht (!) darauf, dass ihm ein Doppel des Schwerbehindertenausweises zugesandt wird, damit er diesen Pauschbetrag geltend machen kann-


    tut die KM dies nicht, oder unterlässt sie es, ihn entsprechend zu informieren, und enthält ihm die notwendigen Unterlagen vor, dann macht sie sich ihm gegenüber haftbar... keine gute Idee, hier eine Baustelle aufzumachen :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Außerdem kann sie die Übertragung des gesamten Freibetrages auf ihre Steuer beantragen, dafür muss dann halt der KV einverstanden sein.


    Ist es nicht so, dass dieses Recht beiden ET zusteht, also auch dem UET, wenn sich beim BET keine steuerliche Entlastung durch den Freibetrag ergibt?


    :hae:


    LG

  • Naja, laut Beistand hat der KV in den 4Jahren noch keine Steuererklärung bzw. den Bescheid abgegeben. Daher wäre es wohl verschwendet ihm etwas abzugeben.


    Die Frage ist auch, wie übermittelt man sowas. schreib man Hallo KV hier für deine Steuer die du eh nicht machst. Was wenn er den vollen Betrag beantragt. Kann er das einklagen? Wer bestimmt das? Wer wieviel bekommt?


    Die Beiden liegen momentan einfach total im Klinsch und er hört ihr leider auch nicht zu. Wirft Briefe weg. Löscht E-Mails, SMS usw. Wenn sie etwas besprechen will und sie begleitet Kind nach unten zum KV Auto fährt er einfach los und läßt den umgang ausfallen. Wie soll sie ihn also nachweislich informieren?

  • Naja, laut Beistand hat der KV in den 4Jahren noch keine Steuererklärung bzw. den Bescheid abgegeben. Daher wäre es wohl verschwendet ihm etwas abzugeben.


    es geht nicht um Verschwendung, oder nicht-
    es steht ihm einfach zu.... und so stachelt man eine eh schon schlechte Beziehung weiter an :kopf


    Der KV zahlt KU- und basta!
    würde er das nicht tun, dann hätte sie den ganzen Pauschbetrag automatisch-


    Man kann ihm ein Doppel ganz einfach per Einwurfeinschreiben zusenden-


    Mir fällt da die Kindergeschichte mit den Tassen ein :kopf
    Immer zweimal mehr, wie Du!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • es steht ihm einfach zu.... und so stachelt man eine eh schon schlechte Beziehung weiter an :kopf


    Dem Kind steht auch zu das der Vater den Mehrbedarf bezahlt, welchen man aber nicht berechnen kann,weil KV sich totstellt und die unterlagen nicht abgibt. Weder über Anwalt noch über beistand, als meiner Freundin das Geld ausgegangen ist. Für sie wäre der volle Pauschbetrag ein Segen, was dem Kind auch zugute kommen würde..


    Mhhh, dachte immer das es ums Kind geht und nicht das Papa sein Recht bekommt, aber wo ist Recht das kindes.


    Aber okay. Es ist müßig. werde ihr das so anrichten, dass er mal wieder am längeren Hebel sitz und sie weiter die Ar...karte hat, wenn Papa nicht will.


    Danke für die Antworten.

  • Dem Kind steht auch zu das der Vater den Mehrbedarf bezahlt, welchen man aber nicht berechnen kann,weil KV sich totstellt und die unterlagen nicht abgibt. Weder über Anwalt noch über beistand, als meiner Freundin das Geld ausgegangen ist. Für sie wäre der volle Pauschbetrag ein Segen, was dem Kind auch zugute kommen würde..


    Naja, irgendwann landet er dann ja beim Richter(in) und notfalls wird er dann geschätzt - dranbleiben...

  • Zitat

    Sie hat für ihr Kind einen Behindertenausweis beantragt und 50% bekommen. Lt. Aussage des Amtes bekommt der KV nun automatisch....


    Nachdem mein Ex plötzlich gar keinen Kinderfreibetrag hatte - warum auch immer, ihm ist das erst über ein Jahr später aufgefallen - hat er ihn sich wieder eintragen lassen, samt den vollen Behindertenpauschalbetrag. Ich hatte mich daraufhin erkundigt, wie das alles sein kann, irgendwas ist da schief gelaufen, denn Ex hat den vollen Kinderfreibetrag ( dürfte nur 0,5 haben ) und auch nur den halben Behindertenpauschbetrag. Wie das so möglich war konnte man mir nicht sagen, es wäre schon so ok ( ahja.. ? ) . Da ich selber momentan nicht arbeite ist mir das relativ wurscht, aber sowie ich wieder arbeite will ich gefälligst den halben Kinderfreibetrag, sowie den halben Behindertenpauschbetrag), dafür das KV sich seit mehreren Wochen nicht mehr kümmert und Unterhalt auch schon 2mal ausgeblieben ist dieses Jahr, finde ich das schon sehr dreist, sich alles eintragen zu lassen und nicht nur die ihm zustehenden halben Beträge.

  • Da ich selber momentan nicht arbeite


    wenn Du Deinen Anteil nicht benötigt, hat er automatisch das Recht auf den vollen Anteil- (dir wird ja nix weggenommen- und ich denke, das Kindergeld hast du erhalten, oder? somit kann er nur den darüber hinaus gehenden Anteil bekommen haben- so er denn Anrecht auf den Freibetrag hat- dann hätte aber Kindergeld zurückgezahlt werden müssen.... so what? es kann sich nur um einen Minimalbetrag (also Einkommenssenkung um diesen lächerlich geringen Pausbetrag) gehandelt haben :brille )


    Ebenso hat man selber ja das Recht auf den vollen Anteil, wenn der andere ET nicht entsprechend KU zahlt....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das Problem wird der 1.9. werden, da fange ich warscheinlich an zu arbeiten und dann kann ich erstmal schaun, wie ich den halben Kinderfreibetrag und den halben Behindertenpauschbetrag zurück bekomme ( bei einem Schwerbehindertenausweis von über 50 mit Merkzeichen sind das nicht unbedingt Peanutz) .

  • Zitat

    hat er automatisch das Recht auf den vollen Anteil


    Das hat er eben nicht. Als ich Ex meinen übertragen wollte vor einigen Monaten ( zumindest solange ich nicht arbeite) hat das Finanzamt gesagt, das ginge nicht, nur wenn Kind bei Ex wohnen würde und ich keinen titulierten Unterhalt zahle, ansonsten bliebe es bei 0,5 und nichts anderes geht. Nun hat er aber tatsächlich den vollen Freibetrag bekommen und sein Finanzamt sagt, es wäre rechtens ( meines sagt, es wäre nicht rechtens, das ginge gar nicht, er müsse Kind quasi auf seinen Namen angemeldet haben, sonst wäre das nicht möglich ) . Das macht bei ihm nen Betrag von ca. 30 Euro aus monatlich.


    Dazu noch hat er den Behindertenpauschbetrag auch ganz auf sich eintragen lassen, das macht mal eben ca. 100 Euro monatlich.


    Sind also keine Peanuts, sondern 130 Euro von denen ihm nur die Hälfte zustünde und die er normalerweise so gar nicht kriegen dürfte vom Gesetz her, außer wenn, wie geschrieben, unser Kind bei ihm gemeldet ist und ich keinen Unterhalt zahle. Ich werde dann wohl morgen mal nachprüfen gehn, ob Kind bei mir überhaupt noch gemeldet ist .....


    @ Kindergeld, die Hälfte des Kindergeldes kann er doch vom Unterhalt abziehen, dementsprechend bekommt er auf diese Weise das hälftige Kindergeld.



    edit: diese 100 Euro/ monatl. Pauschbetrag, die er da auf der Steuerkarte hat, wofür soll er die eigentlich haben? Kümmern tut er sich nicht, die behinderungsbedingten Mehrkosten zahle ich auch alleine. Der Unterhalt wurde vor Jahren mal von uns selber festgesetzt, über sein jetziges Einkommen weiß ich nichts ( außer dass er befördert wurde und sich deshalb ein Haus leisten kann ) - würde denn bei ner erneuten Unterhaltsberechnung der Behindertenpauschbetrag bei ihm auch als Einkommen gelten? Fände ich schon ein wenig unfair, wenn er an der Behinderung unseres Kindes " verdient", aber sich um Kind selber gar nicht kümmert .....

    Einmal editiert, zuletzt von WeTogether ()