Beratungshilfe begrenzt?

  • Hallo :-)
    Ich habe vor einem Jahr Beratungshilfe beantragt, diese auch bewilligt bekommen. Danach habe ich eine Anwältin gehabt, die mich schriftlich vertreten hat. Es gab nie ein Gerichtsverfahren.
    Zwischendrin hat sie mir schon mal erzählt wie wenig Geld sie doch bekommt dafür das sie für mich arbeitet.
    Nun heute, völlig überraschend, bekomme ich Post von ihr, sie habe nun bemerkt das sie mich bereits 1Jahr vertrete, das für nicht mal 100€ und nun wünscht sie mir alles Gute für die Zukunft, aber sie steht nicht mehr zur Verfügung für mich.
    Sie hat im Juni noch einen Brief an die Gegenseite geschrieben, wo es eine Frist gibt bis Ende Juli wo er Stellung beziehen soll. Und nun? Ist das so üblich?
    Ich bin wie vor den Kopf gehauen!
    Wie war das bei Euch? Wurdet Ihr länger anwaltlich vertreten mit Beratungshilfe?
    Das Amtsgericht sagt, ich werde auf keinen Fall einen weiteren Schein bekommen.

  • Das ist ja komisch. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das so okay ist. Ich habe für 2 versch. Sachen auch jeweils einen Beratungsschein bekommen. Die eine Sache läuft jetzt seit über einem Jahr und mein Anwalt ist da weiterhin für mich tätig. Nicht besonders engagiert, aber es scheint langsam vorwärts zu gehen. Die 2. Sache ist seit einem Jahr abgeschlossen und ich kann meine Anwältin aber trotzdem immer noch anrufen oder vorbeikommen, wenn ich Fragen habe oder noch etwas in der Sache benötige. Über zu wenig Geld hat sich da auch noch keiner von beiden bei mir beschwert.

  • Wie ist denn der Stand der Streitigkeit ? Kann es als abgeschlossen angesehen werden ? Ich denke es muss eine Entscheidung her - entweder es gibt eine Einigung oder es geht vor Gericht. Für jahrelanges Rumpelplänkel werden RA's nicht bezahlt.

  • Nein es gibt keine abschließende Einigung. Wie gesagt, sie hat vor kurzem noch einen Brief verfasst wo noch eine Antwort aussteht.
    Sie schreibt:
    .......
    Dieses insgesamt für ein Honorar im Rahmen der Beratungshilfe für weniger als 100€ inkl Umsatzsteuer.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nunmehr nach einjähriger Tätigkeit im Rahmen der bewilligten Beratungshilfe nicht weiter für Sie tätig sein kann.




    Wenn ich mir nur schon vorstelle das jetzt ein Brief an die andere Anwältin gegangen ist mit dem Vermerk das ich nun keine Anwältin mehr habe und der Schriftverkehr nun mit mir zu führen ist.,.. Na toll!!!


    Es ist so ätzend das man regelmäßig immer wieder einen Schlag verpasst bekommt.

  • Eine Beratungshilfe ist definitiv nicht nicht unbeschränkt. Aber die Latte für eine Beendigung vor fallende liegt hoch. Man muss sich allerdings bewusst sein, dass der durchschnittliche Stundenberatungssatz eines Anwalts bei rund 200,- Euro liegt. Dann weiß man, was 100,- Euro für ihn bedeuten ...


    Hat der Anwalt die Sache jedoch angenommen, kann er den Vorgang nur aus einem wichtigen Grund beenden. So heißt es im entsprechenden Gesetz. Ausgeführt ist allerdings nicht, was ein "wichtiger" Grund ist. Klassischer Grund wäre sicherlich "Arbeitsüberlastung". Der jetzt hier vom Anwalt genannte Grund - "ich zahle hier gerade drauf" - ist zwar ehrlich, aber eigentlich nicht zulässig. Eben weil der Anwalt aus einem nichtigen Grund die vertretung beendet hat, müsste man mit dieser Argumentation eigentlich einen weiteren Beratungsschein bekommen können. Alternativ könnte man um einen Beratungsschein bitten, weil man gegen die ungerechtfertigte Kündigung der Beratung durch den ersten Anwalt eine Rechtsberatung durch einen zweiten braucht, um den ersten wieder ans Arbeiten zu bringen ... Da spuckt der Rechtspfleger vielleicht lieber gleich einen neuen Beratungsschein für die alte Sache aus ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Man muss auch die Seite des RA verstehen. Für eine einjährige Tätigkeit eines Rechtsanwalts sind 100 Euro tatsächlich nichts. Nur solche Klienten und er kann seine Kanzlei schließen. 150 - 250 Euro Stundenhonorar sind üblich.

  • meiner Kenntnis nach bekommt der Anwalt auch sein Geld nur dann, wenn die Sache auch abgeschlossen wurde :hae:
    und wie kommt ihr auf 100 Euro? *grübel*
    er erhält einfach den Mindestsatz.... was natürlich meist viel weniger ist, als er sonst bekommt-
    aber, er kann es auch irgendwie (Sondersozialabgabe oder so) absetzen-
    wobei der Anwalt die Beratung jederzeit aus "wichtigem Grund" beenden kann.....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Moment,


    ich lese da vor allen Dingen mal eins:

    Zitat

    Es gab nie ein Gerichtsverfahren

    Das bringt mich zu der Frage, WAS denn die Anwältin ein Jahr lang getan hat? Schriftsätze für irgendwelche Anträge geschrieben ja offenbar nicht... Stellungnahmen zu Anträgen auch nicht..
    Dann wäre so eine Beratungskiste auch irgendwo absehbar.


    Wenn aber via Beratungsschein im Grunde 0815-Schriftverkehr mit dem Ex geführt wird, statt den selbst zu erledigen, dann muss man schon eher von Kulanz der Anwältin sprechen, dass sie da überhaupt so lange mitgemacht hat.
    Ein solcher Schein hat ja einen Zweck, nämlich entsprechende Beratung zu ermöglichen. Wenn da aber gar keine Beratung oder Vertretung im anwaltlichen Sinne notwendig ist...

  • Beim Beratungsschein gibt es zwei Gebühren - eine für die Beratung und eine für die Beendigung des Streitfalles.
    Nun läuft das Ding schon ein Jahr - wahrscheinlich wurden mehrere Schriftsätze getauscht - es gibt keine Einigung -
    nun setzt der Anwalt dem Kollegen die Pistole auf die Brust - entweder jetzt einigen und abrechnen oder ein Verfahren -
    so kanns ja nicht 5 Jahre weiter gehen.

  • Mich stört einfach die Art und Weise total!
    Ein Anwalt ist jemand dem man echt viel anvertraut! Auf den man zählt!
    Und nun fühle ich mich einfach so abserviert...
    Ich hätte erwartet das sie dann wenigstens sagt, mensch wir müssen uns was einfallen lassen, ich muss dazu zahlen, oder mich vorwarnt! Nein, mitten in einem laufenden Schriftwechsel wo es um Umgangszeiten geht, steigt sie aus!
    Ich werde da morgen erstmal fragen müssen ob die Gegenanwältin nun Kenntnis darüber hat. Ich würde es nämlich echt schlecht finden, und nimmt mir auch etwas `Gesicht`....
    Ich hätte gerne die Wahl gehabt sie von nun an selbst zu bezahlen!
    Versteht Ihr wie ich meine?
    Das es zu keiner Einigung bis jetzt gekommen ist, liegt daran das wir beide im Schichtdienst sind, ich für das Kind aber eine zuverlässige, regelmäßige Besuchsregelung haben möchte, zum einen für sie, zum anderen für uns, damit ich meine Jobs planen kann!

  • Das es zu keiner Einigung bis jetzt gekommen ist, liegt daran das wir beide im Schichtdienst sind, ich für das Kind aber eine zuverlässige, regelmäßige Besuchsregelung haben möchte, zum einen für sie, zum anderen für uns, damit ich meine Jobs planen kann!


    Da versuchst du die Quadratur des Kreises. Schon wenn nur einer schichtet, ist eine genau terminierte Umgangsregelung nicht durchzusetzen. Geschweige denn bei zweien. Wie soll das auch gehen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    da ist es oft besser, wenn der RA aussteigt, bevor er richtig Mist baut.


    Mit ihrem Schrieb, in der sie das Mandat niederlegt, würde ich zu Gericht gehen und um einen neuen Beratungsschein bitten. Den Schrieb würde ich auch an die örtliche Stelle des Deutschen Anwaltsvereins schicken: http://familienanwaelte-dav.de


    Von jetzt auf gleich ein Mandat niederzulegen, kann eigentlich nicht sein. Sie muß Dir schon Zeit geben, Dich um einen neuen Anwalt zu kümmern. So ein Vorgehen widerspricht für mich eindeutig dem Berufsethos gerade eines Anwalts in Familiensachen.


    Gruß
    diadem

  • Naja, für eine Umgangsvereinbarung braucht man nicht zwingend einen Anwalt - vielleicht könnt ihr das Thema bei einer Familienberatung/Jugendamt/Mediation verhandeln, wobei es bei 2 Schichten echt schwer wird. Vielleicht ist es besser wenn du deine Jobs mit einer prof. Kinderbetreuung abdeckst ?

  • Danke Diadem für den Link. Die Seite kannte ich gar nicht. Und es freut mich, ich war nämlich heute im Netz auf der Suche nach einem neuen Anwalt, und dieser ist dort auch verzeichnet :-)
    Wenn es möglich wäre, die Besuchszeiten mit dem Jugendamt oder untereinander zu regeln, wäre ich nie zum Anwalt gegangen, leider ist es nicht möglich. Zum einen ist der Vater wenig einsichtig, und zum anderen verstehen nur wenige Menschen was Schichtdienst wirklich heißt. Und da wir beide im Schichtdienst sind, und ich sogar mit zwei Jobs, ist es eben schwierig. Unabhängig davon, möchte ich eine 14TageRegelung, mit festen Zeiten das auch das Kind eine Orientierung hat. Wenn sie einen Tag hier, zwei da, drei hier, zwei da, zwei hier ist.... Wo hat sie dann ein konstantes zu Hause? Wie gesagt, es hat jetzt eine ganze weile geklappt, bis auf Juni... und ich möchte einfach eine feste Regelung für die Zukunft.

  • Naja, aber auch der Anwalt kann nicht entscheiden - auch hier müßt ihr euch als Eltern (über die Anwälte oder andere Personen) einigen - da dies nicht möglich ist, bleibt nur die Entscheidung über einen Dritten - das muss ein Richter sein. Vielleicht solltest du mit deinem Anwalt die Weg zu Gericht besprechen.

  • Das ist mir nicht unbekannt.
    in all den letzten Briefen stand von beiden Seiten immer, und wenn Ihr Mandant nicht bis zum.. dann muss ich ihm weitere rechtliche Schritte empfehlen..


    Ich hab nun keine Ahnung davon wie lange was läuft, wann zum Gericht usw... Mir ist natürlich am liebsten wenn es ohne Gericht geht. Mir wird schon schlecht wenn ich daran denke.


    Ich schau mal. Morgen rufe ich die Anwältin an und frage mal nach ob die andere Anwältin darüber bereits Kenntnis hat, und dann sehe ich weiter.

  • genauso wie seid 1,5 Jahren.
    Es geht ja, er will es nur nicht
    Er möchte lieber das das Kind alle paar Tage wechselt, so wie er frei hat.


    Naja. Das ist ja eine völlig andere Problematik. Du willst eine Umgangsregelung. Er will eine Art Wechselmodell. Da kann ich deine bisherige Anwältin verstehen. Das sind zwei unabhängig voneinander laufende Dinge.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.